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Urteil

Weil er Journalistin „Faschistin“ nannte: AfD-Politiker muss 50.000 Euro Strafe zahlen

Weil ein AfD-Politiker eine politische Spiegel-Journalistin mehrmals eine „Faschistin“ nannte, muss er jetzt eine Rekordstrafe zahlen - 50.000 Euro.

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Stephan Brandner, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, ist zu einer Rekordstrafe wegen Beleidigung verurteilt worden. Er muss ein erhebliches Ordnungsgeld zahlen, da er wiederholt die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller beleidigt haben soll. Ein Gericht hatte Brandner bereits zu einer Strafzahlung von 20.000 Euro verurteilt und ihm untersagt, Müller weiterhin als „Faschistin“ zu bezeichnen.

Trotz des Verbots wiederholte Brandner die Beleidigung zur Europawahl auf dem Kurznachrichtendienst X. Das Landgericht Berlin entschied daraufhin, dass Brandner die Beleidigung zumindest fahrlässig erneut ausgesprochen habe und verhängte ein zusätzliches Ordnungsgeld von 30.000 Euro. Auch die Verfahrenskosten muss Brandner tragen. „Also 50.000 Euro, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte“, freute sich Müller auf X über den Gerichtserfolg.

Brandner und sein Anwalt argumentierten Berichten von Legal Tribune Online zufolge vor Gericht, Müller dürfe „Faschistin“ genannt werden, „weil sie selbst den Faschismusvorwurf zur salonfähigen Selbstverständlichkeit gemacht und damit Faschismus verharmlost“ habe. So habe Müller etwa im Jahr 2021 dem Sender Phoenix gesagt, dass es bei einzelnen Funktionären in der AfD faschistische Züge gebe. Sie habe mehrfach ohne oder nur unter fadenscheinigen Begründungen den Faschismusvorwurf gegenüber der AfD erhoben. In der Tat hat Müller die Partei beziehungsweise Vertreter von ihr mit diesem Vorwurf bedacht.

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