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Urteil

Weil er Journalistin „Faschistin“ nannte: AfD-Politiker muss 50.000 Euro Strafe zahlen

Weil ein AfD-Politiker eine politische Spiegel-Journalistin mehrmals eine „Faschistin“ nannte, muss er jetzt eine Rekordstrafe zahlen - 50.000 Euro.

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Stephan Brandner, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, ist zu einer Rekordstrafe wegen Beleidigung verurteilt worden. Er muss ein erhebliches Ordnungsgeld zahlen, da er wiederholt die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller beleidigt haben soll. Ein Gericht hatte Brandner bereits zu einer Strafzahlung von 20.000 Euro verurteilt und ihm untersagt, Müller weiterhin als „Faschistin“ zu bezeichnen.

Trotz des Verbots wiederholte Brandner die Beleidigung zur Europawahl auf dem Kurznachrichtendienst X. Das Landgericht Berlin entschied daraufhin, dass Brandner die Beleidigung zumindest fahrlässig erneut ausgesprochen habe und verhängte ein zusätzliches Ordnungsgeld von 30.000 Euro. Auch die Verfahrenskosten muss Brandner tragen. „Also 50.000 Euro, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte“, freute sich Müller auf X über den Gerichtserfolg.

Brandner und sein Anwalt argumentierten Berichten von Legal Tribune Online zufolge vor Gericht, Müller dürfe „Faschistin“ genannt werden, „weil sie selbst den Faschismusvorwurf zur salonfähigen Selbstverständlichkeit gemacht und damit Faschismus verharmlost“ habe. So habe Müller etwa im Jahr 2021 dem Sender Phoenix gesagt, dass es bei einzelnen Funktionären in der AfD faschistische Züge gebe. Sie habe mehrfach ohne oder nur unter fadenscheinigen Begründungen den Faschismusvorwurf gegenüber der AfD erhoben. In der Tat hat Müller die Partei beziehungsweise Vertreter von ihr mit diesem Vorwurf bedacht.

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125 Kommentare

  • Hallo !?
    Und wie war das mit der Esken und dem Klingbeil, die die ganze AFD als Faschisten und Frau Weidel als Faschistin betitelt haben ?
    Da kam bisher noch überhaupt nichts hinterher, geschweige denn eine Strafe.

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    • Derzeit 300 likes und 3 dislikes. Gutes Abbild davon, wieviel Rückhalt die „Demokraten“ noch haben.

    • Weil Dr. Weidel nicht geklagt hat. Wo kein Kläger, da kein Richter. Eine ganze Personengruppe (hier AfD) kann nicht wegen Beleidigung klagen, das können nur Individuen.
      Ich hoffe, dass Bradner die Ordnungsmaßnahme anfechtet und die genannten Gegenbeispiele anführt.

    • „Also 50.000 Euro, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte“, freute sich Müller auf X über den Gerichtserfolg. Ich hoffe, sie spendet das Geld an einen guten Zweck. – Ansonsten mal im Ernst: Das ist in der Tat nicht nachvollziehbar, weil in der öffentlichen Diskussion, wie wir alle wissen, politisch „rechte“ Politiker folgenlos diffamiert werden dürfen. RND, 02.05.: „Die Co-Parteivorsitzende der SPD, Saskia Esken, hat in einem Interview des österreichischen Fernsehens (ORF) die AfD als ‚Nazi-Partei‘ bezeichnet.“ DLF, 03.02.: „Bundesverteidigungsminister Pistorius (SPD) warnt: ‚Wer AfD wählt, wählt Faschisten.‘“ usw. usf. Womöglich müsste die Gegenseite auch öfter vor Gericht klagen, um juristisch klären zu lassen, inwieweit „Nazi“ und „Faschist“ auf sie bezogen quasi unproblematische Begriffe sind, während sie andere Kreise beleidigen? Für den öffentlichen Diskurs ist das alles Gift.

      • Die Meinungsfreiheit endet spätestens am Art. 1 GG, Abs. 1:
        „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

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    • Im Fernsehen sagte Esken bei Lanz und im Österreichischen Fernsehen Nazi und Klinbeil auch ,und er sprach direkt Frau Weidel an die neben im saß .

    • Nix Hallo. Erstmal nachdenken, bevor man in dieTastatur haut – die gesamte AfD zu bezeichnen ist nicht strafbar, weil eben keine einzelne Persone bezeichnet werden. Sie dürfen auch alle Bullen als Schweine oder alle Soldaten als Mörder bezeichnen, auch das ist nicht strafbar.
      Herr Brandner hat eine konkrete Person als Faschistin bezeichnet, dagegen kann er gerichtlich vorgehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden.
      Was ein Frau Müller vorher gegenüber der AfD geäußert hat, steht nicht zur Debetta , weil es nicht Teil dieses Verfahrens ist.

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      • Falsch.
        Man kann z.B. sagen „Bullen sind Schweine“, denn das würde nur auf eine unbestimmte Zahl zutreffen und nicht spezifizierbar sein.
        Sagt man jedoch explizit, dass ohne Ausnahme alle(!) Nazis sind, vor allem im Beisein so einer Person, dann wird sehr wohl eine einzelne Person angegriffen.

        Außerdem ist die Äußerung von Frau Müller sehr wohl Teil der Debatte, weil sie eben der Grund für seine Äußerung ist.

        Also vielleicht sollten Sie erst mal nachdenken, bevor Sie in die Tasten hauen.

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        • Aus diesem Grund wandelte die Antifa den Spruch „Deutsche Polizisten, Mörder und Faschisten!“ in „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten!“ um.
          Bei der Gegendemo in Essen hörte ich jedoch bei Weichreite, daß ACAB angestimmt wurde. Da habe ich beim Fußball durchaus schon Einsätze erlebt. In Essen reagierte die Polizei überhaupt nicht darauf.

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    • Weidel bekam sogar den Ehrentitel „Nazischlampe“, und das Gericht bestätigte diesen als „legitime Meinungsfreiheit“. In anderen ebenso offensichtlichen Diktaturen nennt man sowas „Politjustiz“, nur in der Unseredemokratie besteht man darauf, dass als Recht betrachtet zu wissen.

      • Nein, nochmals:Wenn Dr. Weidel nicht klagt, kann man nichts machen.

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    • Triste Stimmung beim Speichel
      Kurbjuweit hat keinen einfachen Stand. Er kam im vergangenen Jahr nur ins Amt, weil Vorgänger Steffen Klusmann den Titel verlassen musste, nachdem er einen Machtkampf mit Geschäftsführer Stefan Ottlitz verloren hatte.
      Das Versprechen der Geschäftsführer Geschäftsführer (Thomas Hass und Stefan Ottlitz), das vor allem in der Redaktion damals kaum geteilt wurde:
      Ohne Klusmann läuft es besser.
      Das, so sagen Kritiker der Führung, hat sich nicht bewahrheitet.
      Der Gewinn der „Spiegel“-Gruppe ist im vergangenen Jahr empfindlich zurückgegangen (auf 24,2 Mio. Euro) und hat sich gegenüber 2021 mehr als halbiert.
      Ein Grund: Die Digitalabos wachsen langsamer als geplant.
      In der zweiten Juliwoche etwa wurden per saldo gerade einmal 48 neue Abos gewonnen. Ziel sind eigentlich: 3.000 bis 4.000 pro Monat.
      https://kress.de/news/beitrag/147780-warum-spiegel-chef-dirk-kurbjuweit-in-bedraengnis-ist.html

      • „…Grund: Die Digitalabos wachsen langsamer als geplant…“ falsches Wort, nicht „geplant“ sondern „erträumt“. Wer zahlt für solche plumpen Verschwörungsmärchen und Hasspropaganda auch nur einen Cent? Wie tief muss man sinken, um denen auch nur einen Cent zu spenden?

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    • Da ging es ja auch GEGEN die AfD! DAS ist etwas ganz Anderes! DAS ist erwünscht! Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich!

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      • Damit könnte man auch spielen, etwa indem man zu einer Journalistin sagt: „Sie haben Glück, dass sie nicht in der AfD sind, sonst müsste ich Sie jetzt eine Faschistin nennen.“ 🙂

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      • Stimme ich zu 100% zu.
        Deutschland ist längst weder ein Rechtsstaat, noch demokratisch.
        Putin nannte sowas mal „gelenkte Demokratie“, nur meinte er sein Wirken in seinem Land.
        Bei uns ist das aber genau das gleiche, wie Ampel und Altparteien deutlich zeigen.

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        • „Gelenkte Demokratie“, Illiberale Demokratie, Demokratur,… suchen Sie sich etwas aus! 😮‍💨

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    • Na weil nur Faschisten die Nichtfaschisten Faschisten nennen dürfen! 😀
      Und wenn ihr noch immer nicht erkennt, dass wir mittendrin sind, kann man sich nur wundern 😀

    • Gericht : Weidel muss „Nazi-Schlampe“ als „satirische“ Äußerung hinnehmen.

      https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-hamburg-afd-politikerin-alice-weidel-muss-satirische-bezeichnung-als-nazi-schlampe-hinnehmen

      Nicht was, sondern wer es sagt ist maßgeblich.
      Bei Faschisten ist das so.

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      • Die Anwälte von Frau Weidel haben diese Entscheidung doch angefochten, also ist sie nicht in Rechtskraft erwachsen. Verstehen Sie das ?

        -30
        • Unklar, ob da juristisch noch etwas passiert ist. Laut Legal Tribune Online LTO, 09.06.2017 „hat die AfD-Politikerin Alice Weidel ihre Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg zurückgenommen … Ihre dagegen eingelegte Beschwerde hat Weide inzwischen zurückgenommen, teilte der NDR am Donnerstag mit. Damit ist das Verfügungsverfahren beendet. Weidel hat allerdings noch die Möglichkeit, Hauptsacheklage zu erheben.“ Hat sie evtl. nicht?

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          • Dürfte dieser Fall nicht langsam verjähren? Ich kenne mich mit den Fristen überhaupt nicht aus.

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        • Nein, ich verstehe generell nichts, aber habe nichts besseres zu tun!

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        • Das ist ja interessant. Welches Gericht ist denn aktuell zuständig für die „Anfechtung“ ? Kennen Sie zufällig das Geschäftszeichen beim Obergericht ? Wann ist denn mit einer rechtskräftigen Entscheidung zu rechnen ?

          Dürfte denn Brandner diese Journalistin ungestraft satirisch als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen ?

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  • Journalisten dürfen AFD Politiker Faschisten nennen, aber AF Politiker dürfen Journalisten nicht Faschisten nennen?
    Wir befinden uns nicht mehr in einem Rechtsstaat.

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    • »Wir befinden uns nicht mehr in einem Rechtsstaat.«

      Wir befanden uns NIE in einem Rechtsstaat.

      Der Rechtsstaat ist noch genauso rrräächts wie vor 90 Jahren.

    • Es ist – wenn auch sprachlich kleinlich – juristisch ein entscheidender Unterschied, ob man jemand als „Faschisten“ bezeichnet oder ob man ein bestimmtes Verhalten oder eine Aussage als „faschistisch“ charakterisiert…

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      • Ah, deshalb war die „Nazischlampe“ keine Beleidigung, weil nur ein subtiler Hinweis auf ein Verhalten, alles klar…

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      • Faschisten verhalten sich faschistisch. Wie denn sonst?

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      • Die Journalisten haben aber immer Personen als Faschisten bezeichnet und sich nicht auf die Aussage bezogen, also passt die Differenzierung nicht.

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      • Aussage oder Verhalten eines Jemanden hat natürlich mit ihm selbst üüüüberhaupt nichts zu tun.

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      • Ach kommen Sie. „Wer Jude ist, bestimme ich“ Darum geht es.

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      • Dann verweise ich auf Aussagen von Esken, nachdem die gesamte AfD eine „Nazipartei“ sei – oder die Bezeichnung von Weidel als „Nazischlampe“ und ähnliches. Alles nicht justiziabel? Natürlich nicht, es geht ja gegen „rääächts“.

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  • Landgerichte mal wieder, einfach für jeden dummen Spaß der linken Haltungsmedien zu haben.

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    • Leider immer wieder festzustellen. Landgerichte, die entweder nicht in der Lage sind Gesetze richtig anzuwenden, oder dies nicht wollen (man darf spekulieren). Die Folge daraus die man zunehmend immer wieder sieht ist, dass die Urteile im Berufungsverfahren vor den höheren Gerichten wieder aufgehoben werden.
      Warum gibt es keine Konsequenzen gegenüber Richtern, die wiederholt zu Urteilen gelangen die entweder fachlich falsch, oder höchst umstritten, dann wieder aufgehoben werden.

  • Gibt es bereits ein Spendenkonto für Brandner? Ich würde sofort spenden, meine Unterstützung ist ihm sicher!

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    • Seien Sie versichert, die benötigt Brandner als BT-Abgeordneter nicht. Spenden Sie stattdessen an die AfD…

  • Ein Berliner Gericht, das sagt eigentlich schon alles.

    • Erstinstanzlich. Berufung abwarten, wird wohl kippen.

  • Wenn Müller einzelne AfD-Mitglieder als Faschisten bezeichnet hat, dann hätten diese eben gegen Müller klagen sollen. Dann müsste Müller Beweise liefern – so aber kann sie die beleidigte Leberwurst geben.

    Mit dem „Wie-du-mir, so ich dir“ -Prinzip hat man stets schlechte Karten – vor allem, wenn man einer Partei angehört, gegen die sowieso jede Beleidigung ein gefundenes Fressen ist.

    Es geht doch hier höchstwahrscheinlich gar nicht mehr um die Frage, ob jemand Faschist ist oder nicht, sondern ausschließlich darum, der AfD bei jeder Gelegenheit eins rein zu würgen.

    Was nützt es der Sache, ob der oder jener Faschist genannt werden darf oder nicht. Die Wähler wissen sehr wohl zu differenzieren, wie die Umfragen zeigen.

    • Was bringt so eine Klage, wenn die Richter durch Rotgrüne ersetzt wurden und grundsätzlich willkürlich gegen die AfD entscheiden.
      Man hat vereinzelt noch eine Chance bei größeren demokratierelevanten Dingen, aber nicht bei sowas, wo sie absichtlich abschreckende Exempel statuieren wollen.

    • Ein Weg besteht darin, kreativer zu werden. Wenn man seinen eigenen „Code“ entwickelt, ist der nicht nur straflos, sondern auch witziger. Sowas wie „Let’s go Brandon“, oder z.B. dass sich eine bestimmte Melodie praktisch nicht verfolgen lässt, hat sich ja auch schon gezeigt. Oder echte inhaltliche Bezüge bilden. „Blackrock-Merz“ könnte z.B. auch niemand verbieten.

  • Wenn zwei das selbe tun, ist es noch lange nicht das gleiche. Dette is Barlin.

  • Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd….

    • Die Bundesregierung hat ein Schaukelpferd

      • Das steht direkt neben Baerbocks Trampolin und Riccardas Spielküche! 🤣

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        • Auf dem Trampolin schafft sie immerhin die 360 Grad Wende!

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          • Das zeigt sie auch gerne. Nur ihre Masterarbeit, die sie in kürzester Zeit mit bestem Erfolg absolvierte, angeblich, die will sie, die so gerne prahlt, nicht zeigen. Daher vermute ich, dass es diese Arbeit nicht gibt.

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  • Wir leben in einer lupenreinen Diktatur. Bringt der AFD aber wieder ein paar neue Stimmen. Danke für die Wahlwerbung. Immer weiter so. Je mehr Menschen wachen auf.

  • Ach ne, die eine Seite bekommt horrende Ordnungsgelder aufgebrummt und die andere darf die Worte „Nazis“ und „Faschisten“ inflationär benutzen, ohne irgendwelche Probleme. So geht Gleichheit vor dem Gesetz. Dieses Land ist erledigt.

  • Da wird Brandner doch in Revsion gehen. Der Streissand-Effekt gibt sein Übriges

  • Gesinnungsjustiz eben. Die DDR war ein Unrechtsstaat…

  • Werden AFDler härter bestraft als andere Parteimitglieder?

    • war wohl eine rhetorische Frage

    • Esken SPD hat Corona-Kritiker als Covidioten bezeichnet. Wenn da jeweils 50.000 Euro fällig wären….

      • Der Ausdruck ist Dank ihrer herausragenden Intellenz auf sie selbst zurück gefallen.

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  • „Nazi-Schlampe“ ist gerichtsfeste Satire.
    „Faschistin“ ist Beleidigung.
    Unsere Richter sind „………“. Ergänzen Sie bitte selbst.

    • Ein Haufen? Von dem, was immer oben schwimmt, aber kein Ölfilm ist?

    • Man könnte meinen, die Richter sind für die Regierung so etwas, wie das RKI für das Gesundheitsministerium. Untergeordnet.

  • Aber Höcke darf man ungestraft als N..zi bezeichnen. Und Weidel als noch viel Schlimmeres.
    Das ist sowas von schräg.

  • Nenne den wahren Faschisten einen Faschisten und er wird um sich beißen wie ein
    tollwütiger Hund !
    Daran erkennt man ihn😡

    • Kann ich nur bestätigen! Seitdem bin ich bei Facebook inaktiv.

  • Und was sind die Richter, die mit zweierlei Maß messen? Mitglieder der Ampel dürfen, AFD Mitglieder dürfen nicht Also, jetzt bitte nicht auf dumme Gedanken kommen, wer, wie ,wann welche Richter wohin gesetzt hat.

  • Die AfD darf man als Faschisten bezeichnen. Machen die das auch kostet es 50 TEuro. Dieses Land ist völlig Gaga mit seinem politischen Rechtssystem.

    • Ja. Zumal die wahren Faschisten sich gar nicht als solche selbst erkennen wollen.

  • …, was ist eigentlich mit Herrn Klingbeil???, welcher Frau Weidel als „Nazi“ bezeichnete???
    Frage für eine bzw. mehrere oder mehren Freundinnen bzw. Freunden😎

    • Ist das diese Freundin aus Denken! 😂

  • Na ja aber trotzdem hat Herr Brandner noch irgendwie Glück gehabt.
    Arbeitslager oder vielleicht sogar die Todesstrafe standen wohl auch im Raum. Sozusagen ,, Gnade vor Recht“,
    Alice Weidel als ,, Nazischlampe“ zu bezeichnen ist natürlich supi und was man über Björn Höcke so ablässt ist Demokratie pur.
    Das bunteste Buntland aller Zeiten.

  • Trotzdem hat Er Recht und sollte deshalb in Berufung gehen und wenn das auch scheitern sollte. Dann sollte er Raten zahlen und zwar jeden Monat 5€ oder noch besser 2,50€ dann kann sie warten bis sie Alt ist bis Sie die Kohle zusammen hat. Aber vielleicht sollte Er noch einen drauf legen und das ganze auf 100.000 Euronen erhöhen. Wenn schon denn schon. Noch ein mal Sie sind alle schuldig auch die Richter die solche Skandal-Urteile sprechen aber was sollen wir Ehrlichen Leute da gegen unternehmen wir bekommen kein Recht in diesem Failed Staat.

  • Diese Aussage ist, sei sie noch so unpassend von der Meinungsfreiheit gedeckt und Brandner hat die Kohle sich bis in VG durchzuklagen! Da gibt es bereits ein wegweisendes Urteil zu solchen Aussagen, deshalb verstehe ich jetzt nicht, wieso die unteren Gerichte anders urteilten

    • Vielleicht muss man mal einen Blick auf die Richter*innen werfen?
      Ich kenne eine grüne, die hat ihren Hass auf Männer durch Urteile durchscheinen lassen. Irgendwie gnadenlos.

  • Ein vernünftiges Deutschland existiert nur noch in unseren Erinnerungen…

  • Gesinnungsjustiz Buntland Doofistan!

    Das hört erst auf wenn WIR es beenden! Leider wird das aufgrund der zwischenzeitlich angeborenen Feigheit der Deutschen niemals der Fall sein! Dazu ist das Volk in der Masse schon zu verblödet und die Neubürger schon in der Überzahl!

  • Gerechtigkeit geht in Deutschland nur noch in einer Richtung.
    Welches Parteibuch hat denn der Richter?
    Aber ist zumindest ein Referenz-Urteil.Denn ab jetzt müßten ja diejenigen,die sowas gegen die AfD
    Vertreter äußern,ebenfalls 50.000 € zahlen,oder? Denn die AfD mag von dem Erfüllungsgehilfen Haldenwang als rechtextrem bezeichnet werden…aber sicherlich nicht als N S D A P.

    • Fortsetzung …

      Da wir ja im Rechtsstaat leben und jeder gleich vor dem Gesetz ist, ich noch nie Gewalttaten begangen habe und auch sonst nie mir irgendwas habe zuschulden kommen lassen, weiß ich jetzt, dass ich irgendjemanden mal besuchen darf, ihn richtig vermöbeln darf, dabei nur ein wenig aufpassen muss, dass derjenige nach zwei Wochen wieder kauen kann und dann passt das schon.

      Wer Sarkasmus findet und meint, dass Dtl. noch irgendwas mit einem Rechtsstaat zu tun hat, kann auch gern mal nachts um 3 bei mir klingeln. Wir besprechen das dann bei Kaffee und Kuchen (bitte Kuchen mitbringen).

      Danach besuch ich den Richter mal.

    • ich wurde mal von einem MEK-Polizisten privat völlig unvermittelt ohne jeglichen Grund aufgrund ruhig vorgebrachter und harmloser Kritik mehrmals zu Boden geschlagen. Psychopathen sind unberechenbar und zeigen so, was passiert, wenn man ihnen widerspricht, so dass ich 1-2 Wochen nicht richtig geradeauslaufen konnte. Vom niederschlagen hatte ich tellergroße Blutergüsse auf den Schulterblättern, weil es mich aus dem Stand in die Waagerechte geschickt hatte. Nach dem ersten Mal war ich aufgestanden, war völlig verblüfft und hatte dann den nächsten Schlag sitzen.

      Der Punkt ist, dass der Staatsanwalt eingestellt hatte, weil es nicht strafbar wäre, weil ich ja keine dauerhaften Verletzungen hatte und er auch noch nicht auffällig war vorher, was ja auch bewusst rechtsbeugend ist, weil letzteres ist lediglich fürs Strafmaß entscheidend, nicht bei der Frage, ob Anklage gestellt wird.

      Da wir ja im Rechtsstaat leben und jeder gleich vor dem Gesetz ist, … (Fortsetzung folgt)

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