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MABB

Wegen Jugendschutz: Medienanstalt untersagt Ausstrahlung von AfD-Werbespot an unter 16-Jährige

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat verfügt, dass ein Wahlkampfvideo der AfD Brandenburg im Internet nur noch mit einer Altersbeschränkung ab 16 Jahren zugänglich sein darf. Von Zensur will man beim MABB nichts wissen.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat die Ausstrahlung eines AfD-Werbespots an unter 16-Jährige untersagt

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Die Ausstrahlung eines Werbespots der AfD Brandenburg darf im Internet nicht mehr frei zugänglich verbreitet werden. Dies hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) in der vergangenen Woche verfügt und die AfD am Montag öffentlich gemacht. Stattdessen darf der Werbespot nur noch mit einer Altersbeschränkung ab 16 Jahren zugänglich gemacht werden.

„Diese Zensurmaßnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellt einen Angriff auf die Demokratie dar“, so René Springer, AfD-Landesvorsitzender und Brandenburger Spitzenkandidat für die Bundestagswahl. Weiter erklärt er: „Wir sehen in der Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, die laut unserem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mitwirken.“

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Der Landesmedienanstalt zufolge zeichnet der Spot zu düstere Zukunftsszenarien, die mit dem Jugendschutz nicht mehr vereinbar seien. So heißt es etwa: „Du entscheidest, ob die Ortsmitte deiner Heimatstadt einen Wochenmarkt behält oder einen Drogenmarkt bekommt.“ Auch geht es in dem Video um Gewalt an Schulen. Der Wähler müsse nun entscheiden, „ob die Angst vor Gewalt auf dem Schulhof schlaflose Nächte bringt“ oder eben nicht. Auch darüber hinaus zeigt der Spot einen fiktiven zukünftigen Alltag, der von Gewalt geprägt ist.

Marco Holtz, Justiziar des MABB, erklärt zu diesem Vorgehen: „dass ein Wahlwerbespot unter dem Aspekt des Jugendschutzes problematisch ist, passiert selten.“ Dennoch sei die Einschränkung in diesem Fall unausweichlich gewesen. „Diese Wahlwerbung ist nach unserer rechtlichen Bewertung entwicklungsbeeinträchtigend, weil dort sehr pauschale Stereotype bedient werden, es geht zum Beispiel um dunkelhäutige Männer, die im Schatten stehen, und vermummte Frauen, im Kontrast zu blonden Familien“, so Holtz. Junge Menschen seien nicht fähig, diese Bilder einzuordnen.

Holtz selbst geht davon aus, dass die AfD in Kürze per Eilantrag gegen die Verfügung des MABB vorgehen wird. Dennoch hält er die Entscheidung der Medienanstalt für richtig. „Das ist kein Verbot, sondern eine medienrechtliche Verfügung. Es geht darum, dass das Video für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sein darf“, so Holtz. Auch bestreitet er Zensurvorwürfe: „Wir machen keine Zensur, denn Zensur würde bedeuten, dass wir vor der Veröffentlichung prüfen und gegebenenfalls einschreiten. Wir reagieren aber erst nach der Veröffentlichung.“

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