Fotos mit AfD-Politikern
Wegen JA-Mitgliedschaft: 16-Jährigem wird Ausbildungsvertrag gekündigt
Weil er Mitglieder in der Jungen Alternative ist und Fotos mit AfD-Politikern auf Instagram veröffentlichte, wurde einem 16-Jährigem kurz vor Ausbildungsbeginn der Vertrag gekündigt. Das Vorgehen der Ausbildungsstätte wirft einige Fragen auf.
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Weil er für die Jugendorganisation der AfD tätig ist, wurde einem 16-Jährigen der Ausbildungsvertrag gekündigt. Eigentlich hätte der für die Junge Alternative in Baden-Württemberg agierende Jugendliche am 2. September seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten antreten sollen – am 27. August erhielten seine Eltern aber eine umgehende Kündigung des bereits im April geschlossenen Ausbildungsvertrags, berichtet die Junge Freiheit.
In dem Schreiben teilt die Ausbildungsstätte mit, dass der Grund für die Kündigung in der politischen Tätigkeit des 16-Jährigen bei der „AfD/Jungen Alternative“ liege – dort ist der Jugendliche als Vorstandsmitglied beziehungsweise Pressesprecher aktiv. Außerdem habe er „unter anderem Fotos veröffentlicht, auf denen er mit rechtsextremen Politikern abgebildet ist“, heißt es in dem Schreiben.
Damit bezieht sich die Ausbildungsstätte vermutlich auf einen im Oktober 2023 – also bereits vor der Vertragsschließung – veröffentlichten Beitrag auf Instagram. Dort ist der Jugendliche unter anderem mit dem Sprecher des thüringischen Landesverbandes der AfD, Björn Höcke, aber auch dem EU-Spitzenkandidaten der AfD, Maximilian Krah, zu sehen.
Warum die Kanzlei erst so spät beziehungsweise überhaupt auf die Tätigkeit des 16-Jährigen aufmerksam wurde, ist unklar. Durchsucht man das Internet nach dem Namen des Jugendlichen, wird sofort das Engagement bei der Jungen Alternative aufgelistet. Weil er im Bewerbungsgespräch angab, „politisch interessiert“ zu sein, könnte die Ausbildungsstätte möglicherweise weitere Recherchen angestellt haben, vermutet der 16-Jährige gegenüber der Jungen Freiheit.
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Und er geht noch weiter: Die kurzfristige Kündigung könnte absichtlich nur wenige Tage vor dem Ausbildungsstart vollzogen worden sein. Ausbildungen starten deutschlandweit am 1. September – dieses Jahr aufgrund des Wochenendes einen Tag später. In den wenigen Tagen zwischen Kündigung und Ausbildungsstart konnte der 16-Jährige keinen alternativen Ausbildungsplatz finden.
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Das Problem: Ob der Paragraf auch auf Mitglieder einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation, wie es die Junge Alternative ist, angewendet werden kann, ist fraglich. Zumal die Kanzlei die Kündigung nicht einzeln, sondern je dreimal an Mutter und Vater des 16-Jährigen schickte – gegen jedes Exemplar müsste die Familie separat vorgehen.
In solch einer Kanzlei würde ich gar nicht lernen wollen. Die AfD hat doch selbst genügend gute Anwälte. Da wird sich doch sicher eine Kanzlei finden, die den jungen Mann nicht nur vertritt, sondern auch ausbildet.
Wo sind wir eigentlich gelandet, wenn junge Menschen aufgrund ihrer politischen Standpunkte keinen Ausbildungsplatz bekommen? Die DDR lässt grüßen. Dort genügte schon die Nichtteilnahme an der „sozialistischen Jugendweihe“ und die Nichtmitgliedschaft in der FDJ, um anstatt Lehrstellen nur Leerstellen zu sehen.
Ist mir in der DDR auch passiert. Habe die 10. Klasse mit „sehr gut“ abgeschlossen, ebenso die 9. Klasse, wo man sich bewerben musste. Ich wollte damals Unterstufenlehrerin (Grundschullehrerin) werden. Vernagelt hat mir die ganze Geschichte die damalige FDJ-Sekretärin, die eine politische Beurteilung abgegeben hat. Bin schon lange von dem Ort wo ich in der Schule war, weg. Aber den Namen der Dame habe ich
n i c h t vergessen.
Ich empfinde es als eine Hexenjagd gegen alles was mit der AFD zu tun hat.
Korrekt! Da findet sich bestimmt eine bessere Kanzlei. Hier sollte sich die AfD mal reinhängen für ihre Schäfchen.
Aus meiner Sicht ist mit dem Jungen alles in Ordnung. Die Eltern haben alles richtig gemacht in der Prägephase 😉
@ Effi Oder Mitgliedschaft in der Kirche.
Artikel 3 des GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Klagen, was anderes verstehen die nicht.
Nur staatliche Stellen sind ans GG gebunden. Art. 1(3) GG
IE sind der Propaganda aufgesessen, dass wir Burger uns ans Grundgesetz zu halten hätten
Rasch recherchiert:
„Ist eine Kündigung wegen der politischen Gesinnung zulässig?
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht wegen seiner politischen Gesinnung gekündigt werden.
Die Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn durch die politische Betätigung die Arbeitstätigkeit beeinflusst wird, also eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt.
Bei einer Unzulässigkeit der Kündigung bleibt es selbst dann, wenn sich der Arbeitnehmer beispielsweise in seiner Freizeit an Aufmärschen oder rechten „Gedenkfeiern“ beteiligt- solange dies keine Auswirkung auf seine Arbeitsleistung hat.
Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die politische Betätigung im Betrieb stattfindet und dadurch den Betriebsfrieden ernstlich und schwer schädigt.
Eine abstrakte Gefährdung reicht jedoch nicht- der Betriebsablauf muss konkret gefährdet und die Arbeitspflicht verletzt sein.“
(Quelle: dieonlinekanzlei,de)
Mal schön den Ball flach halten, denn ganz so einfach ist das nicht.
„Grundsätzlich darf eine AN nicht……..“. Grundsätzlich heißt schon mal stets, es gibt Ausnahmen.
Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich regelmäßig auch Treuepflichten des AN.
Wenn die hier genannte Kanzlei u.a. auf Rechtsstreitigkeiten gegen die AfD bzw. AfD-Mitglieder ausgerichtet sein sollte, dann könnte u.U. die Gefahr des Verrats von Betriebsgeheimnissen bestehen. In einem solchen Falle ist eine Kündigung rechtmäßig.
Zudem ist dieser Azubi im Bewerbungsgespräch ja nur mit der halben Wahrheit herausgerückt, so der künftige AG wohl Recherchebedarf insoweit erkannte.
Darum wird es in einem anstehenden Prozeß wohl gehen, wobei die fragwürdige Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz nicht gerade ein Pluspunkt für den Azubi sein wird.
Mal abwarten, was das zuständige Arbeitsgericht dazu meint.
Da bin ich doch anderer meinung. Die Vorredner #Wesermann und #Braunmüller haben richtigerweise darauf hingewiesen, daß hier das Recht der Privatautonomie greift.
Diese Kanzlei darf den Azubi ablehnen.
Art. 3 GG ist nicht einschlägig. Das GG beschreibt eigentlich nur die Beziehung zwischen Bürger und Staat. Man müsste stattdessen das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) prüfen.
Hier geht es um Abwehrrechte gg. den Staat. Bin zwar kein Jurist, aber ein privater Arbeitgeber hat sicherlich keinen Kontraktionszwang.
Das Grundgesetz gilt für die Regierung nicht für die Bürger.
Aber die hält sich auch an nichts. Illegal, legal, seit Merkel alles egal.
Frauen- & Migrantenquoten z.B.
Privat ist privat!
Der Arbeitgeber verwehrt das Ausbildungsverhältnis. Eine Anwaltskanzlei? Peinlicher gehts nimmer.
Ich halte den Fall auch für grenzwertig; aber ein junger Mann, der öffentlich mit Höcke und Krah posiert, agiert nicht „privat“. Ich würde den jungen Mann auch nicht einstellen wollen, wenn er solche Leute ernsthaft als Vorbilder ansieht.
Da widerspreche ich Ihnen gerne: Egal, mit wem ich mich fotografieren lasse oder welchem Hobby ich nachgehe, das geht den Arbeitgeber nix an!
Nochmal: Vorstandsmitglied und Pressesprecher bei einer politischen Vereinigung sind kein „Hobby“; das hätte in den Lebenslauf hineingehört.
Laut übereinstimmenden Medienberichten handelt es sich um die Heilbronner Kanzlei SRF.
Links-faschistisch ist das Verhalten jedenfalls.
Und? Sollen die jetzt mit einem Shitstorm überzogen werden?
Kontaktschuld ist wieder in. Ist nicht mehr weit bis zur ersten Hexenverbrennung.
Was ist das nur für ein armseliges Land geworden, in dem sich Menschen und Unternehmen massenhaft zu einem Büttel des Staates degradieren.
Ja mei, so ist der Sozialismus eben, faschistisch. Und das unterscheidet sich eben vom Marxismus nur geringfügig. Der hat eine Ideologie im Rücken, bei den anderen reicht die Charakterlosigkeit.
Das ist auch eine Warnung an alle Beamten und Beamte im Ruhestand.
AfD-Mitgliedschaft „geht gar nicht“ (Merkel).
Was genau haben Beamte und Azubis im der Privatwirtschaft miteinander zu tun?
Der junge Mann scheint ja etwas auf dem Kasten zu haben, er findet bestimmt kurzfristig eine bessere Stelle.
Und gerade die Anwälte sollten sich mit dem Grundgesetz auskennen. Ich würde die verklagen, dass die zumachen müssten! Wo sind wir gelandet?
ist halt nicht ganz billig
„Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten“
Soll er was richtiges lernen.
Lehrlinge werden überall gesucht.
Keiner ist mehr durch Kündigung erpressbar.
Was richtiges fordert Engagement – er will Zeit für anderes. Beamter wär gut, aber geht wohl (auch) nicht.
Hieß das früher nicht …fachgehilfe? Ich hätte gedacht ein AfD Junge würde Chef werden wollen. Erinnert an Kevin K, als wäre die Zukunft als moderner Politiker schon geplant.
Interessant. Eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten passt den Leuten auch schon nicht mehr.
Warum wurde denn die Bezeichnung geändert?.
Bis Ende der N eunziger hiess es halt RA-gehilfe.
Die Anforderungen können sich kaum geändert haben, sonst würde definitiv als Voraussetzung mehr als ein mittlerer Schulabschluss eingefordert werden.
Diese Kanzlei sollte man sich merken. Dieser junge Mann mit Haltung und Mut wird sicher rasch etwas Passendes finden.
Das ist natürlich fragwürdig im Sinne des Gesetzes , aber der junge Mann hat auch taktisch unklug gehandelt .
Da er politisch tätig ist, hätte man wissen müssen in heutigen politischen Umfeld Deutschlands , das seine Instagam Veröffentlichungen nicht zielführend wären .
Viel Glück dem jungen Mann ,dass er standhaft bleibt und was neues Besseres findet .
Dass der Arbeitgeber seiner Lehrstelle in seinem Privatumfeld rumschnüffelt ,ist zum fremdschämen !
Vorstandsmitglied und Pressesprecher bei einer politischen Vereinigung. Das ist nicht „privat“, außer vielleicht in Ihrem privaten Wörterbuch.
Was ist das nächste ? Sippenhaft ?
wird schon praktiziert. Ist aber noch nicht in „Gesetzesform“ gegossen. Kommt noch.
Auch das geht:
LTO Zitat
„Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Das Land Brandenburg als Dienstherr hatte die Frau entlassen, weil sie arglistig getäuscht habe. Sie habe verschwiegen, als Moderatorin für Compact TV tätig gewesen zu sein, den Nachrichtenkanal des rechtsextremen Compact-Magazins. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. „
Ich habe auch verschwiegen das ich einem Sportverein angehöre.
Das Land Brandenburg,was will man auch von Kommunisten anderes erwarten?Nichts,aber auch rein gar nichts.
Ihnen ist ganz bestimmt klar, dass Mitgliedschaft im Sportverein und eine öffentliche Tätigkeit als Moderatorin nicht das gleiche sind.
Bitte löschen
Verschweigen ist verschweigen. Was ist daran schwer zu verstehen?
Der Lack der demokratischen Zivilgesellschaft ist dünn, sehr dünn!
Verfassungswidrig. Klage auf Wiederherstellung des Ausbildungsvertrags. Klage auf Schadenersatz, falls kein neuer Ausbildungsplatz gefunden werden kann.
„Klage auf Schadenersatz“
Schön und gut, und ich würde es dem Azubi von Herzen gönnen, aber…
Da er ja in der Probezeit bereits am ersten Arbeitstag ohne Angabe von Gründen hätte gekündigt werden können, so ist der Schaden ja leider nur die Vergütung für 1 Arbeitstag (+ Anwaltskosten, die bei so einem niedrigen Streitwert auch nicht hoch sein dürften 🙁 )
Da sagt man der Jugend ständig, sie solle sich politisch engagieren, und dann das. Was für ein Signal an ebendiese: Lohnt sich nicht, bringt nichts, also bin ich unwichtig.
Hmm, das ist allerdings *wirklich* seltsam… Würde eine kompetente Kanzlei dem Jugendlichen nicht einfach ohne Angabe von Gründen am ersten Arbeitstag in der Probezeit kündigen?
Ich meine, das würde es für den Azubi nicht besser machen, aber doch für die rechtliche Position der Kanzlei, oder? Ist doch genau das Gleiche, wie die Banken, die AfD-Politikern das Konto kündigen – ohne Angabe von Gründen. Wenn man den Grund nicht nennen muss, bringt eine Nennung doch juristisch nur Nachteile. Der einzige Vorteil, den ich sehe, ist die „kostenlose Publicity“ für die Kanzlei, die sich nun als Kämpfer „gegen rechts“ hinstellen kann.
Ich hoffe jedoch, das dies nur eine Fanatsie meinerseits ist. Denn wenn das wirklich die Taktik gewesen wäre, erst einstellen, dann publikumswirksam feuern, so empfände ich dies als zutiefst schäbig.
P.S.: 2 der Anwälte dort sind Fachanwälte für Arbeitsrecht! Da kann man doch nicht mehr von Unwissen ausgehen, oder?
Wäre er ein 16-jähriger Islamist mit Ditib-Verbindungen und Photos mit Erdogan oder gewaltbereiten Rappern, mit libanesisch-türkischem Hintergrund etc. – gäbe es wohl kaum Beschwerden!!
Politische Betätigung außerhalb der Arbeit ist in der Regel Privatsache. Deshalb gibt es auch keine Pflicht, eine Parteizugehörigkeit im Bewerbungsprozess anzugeben. Umgekehrt darf der Arbeitgeber auch gar nicht danach fragen, denn es geht ihn schlicht nichts an.
Ausnahmen gelten nur für sogenannte Tendenzbetriebe wie Kirchen, Medien oder Parteien.
Sollte gerade eine Anwaltskanzlei eigentlich wissen. Die Kündigung ist vielleicht ganz gut für den Jugendlichen, denn in dieser Kanzlei wäre er wohl nur sehr schlecht auf seine spätere Ausbildungsabschlussprüfung vorbereitet worden…
„Sollte gerade eine Anwaltskanzlei eigentlich wissen. “
Das *ist* es ja gerade. Keiner kann mir erzählen, dass eine Kanzlei, wo auch 2 Fachanwälte für Arbeitsrecht arbeiten, das nicht weiss. Also meine Hypothese: Sie machen es wissentlich und willentlich, Die Frage ist: Warum? Aber da bin ich bei meinem anderen Post schon, etwas verklaususierter, aber dafür hoffentlich rechtlich nicht angreifbar 😉 , darauf eingegangen…
Vielleicht findet sich ja unter den zugereisten Messerstechern ein geeigneter Kanditat.
Er wird sehr schnell eine aufrichtige Lehrstelle finden. Es gibt ja schon Angebote!
Diese Kanzlei sollte man meiden!
Es fehlt nur noch die Armbinde, dann haben die uns da, wo sie es wollten…
Aber Angelique, das Frazenbuch wie Weltnetz ect. hatte die Armbinde bereits ersetzt. Der Idealfall, die Heilbronner Kanzlei, meldet in einem Jahr seine Insolvenz. Ist dennoch erstaunlich, wie viele sich immernoch, für die Anwartschaft auf einen trockenen Brotkrumen, dieser Wunderrepublik, zur Hexenjagd hinreißen lassen 😏
Artikel 3 GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Drehen wir den Spieß doch mal um. Namen und Sitz dieser „Rechtsanwaltskanzlei“ bitte. Wer gehen das Grundgesetz verstößt, bräuchte mal einen gepflegten Shitstorm. Mal sehen wie lange sich diese „Kanzlei“ noch hält. Aber wer hält sich noch ans Grundgesetz? Die Politikasper im Lande machen es ja vor…
Mir tut der Junge leid.
Erneut wieder ein Verstoß gegen das GG und dies ist schon Usus von diesen Khmern.