Fotos mit AfD-Politikern
Wegen JA-Mitgliedschaft: 16-Jährigem wird Ausbildungsvertrag gekündigt
Weil er Mitglieder in der Jungen Alternative ist und Fotos mit AfD-Politikern auf Instagram veröffentlichte, wurde einem 16-Jährigem kurz vor Ausbildungsbeginn der Vertrag gekündigt. Das Vorgehen der Ausbildungsstätte wirft einige Fragen auf.
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Weil er für die Jugendorganisation der AfD tätig ist, wurde einem 16-Jährigen der Ausbildungsvertrag gekündigt. Eigentlich hätte der für die Junge Alternative in Baden-Württemberg agierende Jugendliche am 2. September seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten antreten sollen – am 27. August erhielten seine Eltern aber eine umgehende Kündigung des bereits im April geschlossenen Ausbildungsvertrags, berichtet die Junge Freiheit.
In dem Schreiben teilt die Ausbildungsstätte mit, dass der Grund für die Kündigung in der politischen Tätigkeit des 16-Jährigen bei der „AfD/Jungen Alternative“ liege – dort ist der Jugendliche als Vorstandsmitglied beziehungsweise Pressesprecher aktiv. Außerdem habe er „unter anderem Fotos veröffentlicht, auf denen er mit rechtsextremen Politikern abgebildet ist“, heißt es in dem Schreiben.
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Damit bezieht sich die Ausbildungsstätte vermutlich auf einen im Oktober 2023 – also bereits vor der Vertragsschließung – veröffentlichten Beitrag auf Instagram. Dort ist der Jugendliche unter anderem mit dem Sprecher des thüringischen Landesverbandes der AfD, Björn Höcke, aber auch dem EU-Spitzenkandidaten der AfD, Maximilian Krah, zu sehen.
Warum die Kanzlei erst so spät beziehungsweise überhaupt auf die Tätigkeit des 16-Jährigen aufmerksam wurde, ist unklar. Durchsucht man das Internet nach dem Namen des Jugendlichen, wird sofort das Engagement bei der Jungen Alternative aufgelistet. Weil er im Bewerbungsgespräch angab, „politisch interessiert“ zu sein, könnte die Ausbildungsstätte möglicherweise weitere Recherchen angestellt haben, vermutet der 16-Jährige gegenüber der Jungen Freiheit.
Und er geht noch weiter: Die kurzfristige Kündigung könnte absichtlich nur wenige Tage vor dem Ausbildungsstart vollzogen worden sein. Ausbildungen starten deutschlandweit am 1. September – dieses Jahr aufgrund des Wochenendes einen Tag später. In den wenigen Tagen zwischen Kündigung und Ausbildungsstart konnte der 16-Jährige keinen alternativen Ausbildungsplatz finden.
Weil sich ein Anwalt bei dem Jugendlichen meldete, möchte er jetzt juristisch gegen die Kündigung vorgehen. Der Anwalt erkennt an, dass eine Kündigung während der Probezeit rechtmäßig ist, jedoch nicht aufgrund einer politischen Meinung oder Weltanschauung vollzogen werden dürfe. Denn das würde Paragraf 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs widersprechen, in dem festgehalten ist: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“
Das Problem: Ob der Paragraf auch auf Mitglieder einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation, wie es die Junge Alternative ist, angewendet werden kann, ist fraglich. Zumal die Kanzlei die Kündigung nicht einzeln, sondern je dreimal an Mutter und Vater des 16-Jährigen schickte – gegen jedes Exemplar müsste die Familie separat vorgehen.
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In solch einer Kanzlei würde ich gar nicht lernen wollen. Die AfD hat doch selbst genügend gute Anwälte. Da wird sich doch sicher eine Kanzlei finden, die den jungen Mann nicht nur vertritt, sondern auch ausbildet.
Wo sind wir eigentlich gelandet, wenn junge Menschen aufgrund ihrer politischen Standpunkte keinen Ausbildungsplatz bekommen? Die DDR lässt grüßen. Dort genügte schon die Nichtteilnahme an der „sozialistischen Jugendweihe“ und die Nichtmitgliedschaft in der FDJ, um anstatt Lehrstellen nur Leerstellen zu sehen.
Artikel 3 des GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Klagen, was anderes verstehen die nicht.
Privat ist privat!
Der Arbeitgeber verwehrt das Ausbildungsverhältnis. Eine Anwaltskanzlei? Peinlicher gehts nimmer.
Laut übereinstimmenden Medienberichten handelt es sich um die Heilbronner Kanzlei SRF.
Kontaktschuld ist wieder in. Ist nicht mehr weit bis zur ersten Hexenverbrennung.
Was ist das nur für ein armseliges Land geworden, in dem sich Menschen und Unternehmen massenhaft zu einem Büttel des Staates degradieren.
Das ist auch eine Warnung an alle Beamten und Beamte im Ruhestand.
AfD-Mitgliedschaft „geht gar nicht“ (Merkel).
Der junge Mann scheint ja etwas auf dem Kasten zu haben, er findet bestimmt kurzfristig eine bessere Stelle.