Fotos mit AfD-Politikern
Wegen JA-Mitgliedschaft: 16-Jährigem wird Ausbildungsvertrag gekündigt
Weil er Mitglieder in der Jungen Alternative ist und Fotos mit AfD-Politikern auf Instagram veröffentlichte, wurde einem 16-Jährigem kurz vor Ausbildungsbeginn der Vertrag gekündigt. Das Vorgehen der Ausbildungsstätte wirft einige Fragen auf.
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Weil er für die Jugendorganisation der AfD tätig ist, wurde einem 16-Jährigen der Ausbildungsvertrag gekündigt. Eigentlich hätte der für die Junge Alternative in Baden-Württemberg agierende Jugendliche am 2. September seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten antreten sollen – am 27. August erhielten seine Eltern aber eine umgehende Kündigung des bereits im April geschlossenen Ausbildungsvertrags, berichtet die Junge Freiheit.
In dem Schreiben teilt die Ausbildungsstätte mit, dass der Grund für die Kündigung in der politischen Tätigkeit des 16-Jährigen bei der „AfD/Jungen Alternative“ liege – dort ist der Jugendliche als Vorstandsmitglied beziehungsweise Pressesprecher aktiv. Außerdem habe er „unter anderem Fotos veröffentlicht, auf denen er mit rechtsextremen Politikern abgebildet ist“, heißt es in dem Schreiben.
Damit bezieht sich die Ausbildungsstätte vermutlich auf einen im Oktober 2023 – also bereits vor der Vertragsschließung – veröffentlichten Beitrag auf Instagram. Dort ist der Jugendliche unter anderem mit dem Sprecher des thüringischen Landesverbandes der AfD, Björn Höcke, aber auch dem EU-Spitzenkandidaten der AfD, Maximilian Krah, zu sehen.
Warum die Kanzlei erst so spät beziehungsweise überhaupt auf die Tätigkeit des 16-Jährigen aufmerksam wurde, ist unklar. Durchsucht man das Internet nach dem Namen des Jugendlichen, wird sofort das Engagement bei der Jungen Alternative aufgelistet. Weil er im Bewerbungsgespräch angab, „politisch interessiert“ zu sein, könnte die Ausbildungsstätte möglicherweise weitere Recherchen angestellt haben, vermutet der 16-Jährige gegenüber der Jungen Freiheit.
Und er geht noch weiter: Die kurzfristige Kündigung könnte absichtlich nur wenige Tage vor dem Ausbildungsstart vollzogen worden sein. Ausbildungen starten deutschlandweit am 1. September – dieses Jahr aufgrund des Wochenendes einen Tag später. In den wenigen Tagen zwischen Kündigung und Ausbildungsstart konnte der 16-Jährige keinen alternativen Ausbildungsplatz finden.
Weil sich ein Anwalt bei dem Jugendlichen meldete, möchte er jetzt juristisch gegen die Kündigung vorgehen. Der Anwalt erkennt an, dass eine Kündigung während der Probezeit rechtmäßig ist, jedoch nicht aufgrund einer politischen Meinung oder Weltanschauung vollzogen werden dürfe. Denn das würde Paragraf 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs widersprechen, in dem festgehalten ist: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“
Das Problem: Ob der Paragraf auch auf Mitglieder einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation, wie es die Junge Alternative ist, angewendet werden kann, ist fraglich. Zumal die Kanzlei die Kündigung nicht einzeln, sondern je dreimal an Mutter und Vater des 16-Jährigen schickte – gegen jedes Exemplar müsste die Familie separat vorgehen.
In solch einer Kanzlei würde ich gar nicht lernen wollen. Die AfD hat doch selbst genügend gute Anwälte. Da wird sich doch sicher eine Kanzlei finden, die den jungen Mann nicht nur vertritt, sondern auch ausbildet.
Wo sind wir eigentlich gelandet, wenn junge Menschen aufgrund ihrer politischen Standpunkte keinen Ausbildungsplatz bekommen? Die DDR lässt grüßen. Dort genügte schon die Nichtteilnahme an der „sozialistischen Jugendweihe“ und die Nichtmitgliedschaft in der FDJ, um anstatt Lehrstellen nur Leerstellen zu sehen.
Artikel 3 des GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Klagen, was anderes verstehen die nicht.
Privat ist privat!
Der Arbeitgeber verwehrt das Ausbildungsverhältnis. Eine Anwaltskanzlei? Peinlicher gehts nimmer.
Laut übereinstimmenden Medienberichten handelt es sich um die Heilbronner Kanzlei SRF.
Kontaktschuld ist wieder in. Ist nicht mehr weit bis zur ersten Hexenverbrennung.
Was ist das nur für ein armseliges Land geworden, in dem sich Menschen und Unternehmen massenhaft zu einem Büttel des Staates degradieren.
Das ist auch eine Warnung an alle Beamten und Beamte im Ruhestand.
AfD-Mitgliedschaft „geht gar nicht“ (Merkel).
Der junge Mann scheint ja etwas auf dem Kasten zu haben, er findet bestimmt kurzfristig eine bessere Stelle.
Und gerade die Anwälte sollten sich mit dem Grundgesetz auskennen. Ich würde die verklagen, dass die zumachen müssten! Wo sind wir gelandet?
„Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten“
Soll er was richtiges lernen.
Lehrlinge werden überall gesucht.
Keiner ist mehr durch Kündigung erpressbar.
Diese Kanzlei sollte man sich merken. Dieser junge Mann mit Haltung und Mut wird sicher rasch etwas Passendes finden.
Das ist natürlich fragwürdig im Sinne des Gesetzes , aber der junge Mann hat auch taktisch unklug gehandelt .
Da er politisch tätig ist, hätte man wissen müssen in heutigen politischen Umfeld Deutschlands , das seine Instagam Veröffentlichungen nicht zielführend wären .
Viel Glück dem jungen Mann ,dass er standhaft bleibt und was neues Besseres findet .
Dass der Arbeitgeber seiner Lehrstelle in seinem Privatumfeld rumschnüffelt ,ist zum fremdschämen !
Was ist das nächste ? Sippenhaft ?
Auch das geht:
LTO Zitat
„Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Das Land Brandenburg als Dienstherr hatte die Frau entlassen, weil sie arglistig getäuscht habe. Sie habe verschwiegen, als Moderatorin für Compact TV tätig gewesen zu sein, den Nachrichtenkanal des rechtsextremen Compact-Magazins. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. „
Der Lack der demokratischen Zivilgesellschaft ist dünn, sehr dünn!
Verfassungswidrig. Klage auf Wiederherstellung des Ausbildungsvertrags. Klage auf Schadenersatz, falls kein neuer Ausbildungsplatz gefunden werden kann.
Da sagt man der Jugend ständig, sie solle sich politisch engagieren, und dann das. Was für ein Signal an ebendiese: Lohnt sich nicht, bringt nichts, also bin ich unwichtig.
Hmm, das ist allerdings *wirklich* seltsam… Würde eine kompetente Kanzlei dem Jugendlichen nicht einfach ohne Angabe von Gründen am ersten Arbeitstag in der Probezeit kündigen?
Ich meine, das würde es für den Azubi nicht besser machen, aber doch für die rechtliche Position der Kanzlei, oder? Ist doch genau das Gleiche, wie die Banken, die AfD-Politikern das Konto kündigen – ohne Angabe von Gründen. Wenn man den Grund nicht nennen muss, bringt eine Nennung doch juristisch nur Nachteile. Der einzige Vorteil, den ich sehe, ist die „kostenlose Publicity“ für die Kanzlei, die sich nun als Kämpfer „gegen rechts“ hinstellen kann.
Ich hoffe jedoch, das dies nur eine Fanatsie meinerseits ist. Denn wenn das wirklich die Taktik gewesen wäre, erst einstellen, dann publikumswirksam feuern, so empfände ich dies als zutiefst schäbig.
P.S.: 2 der Anwälte dort sind Fachanwälte für Arbeitsrecht! Da kann man doch nicht mehr von Unwissen ausgehen, oder?
Wäre er ein 16-jähriger Islamist mit Ditib-Verbindungen und Photos mit Erdogan oder gewaltbereiten Rappern, mit libanesisch-türkischem Hintergrund etc. – gäbe es wohl kaum Beschwerden!!
Politische Betätigung außerhalb der Arbeit ist in der Regel Privatsache. Deshalb gibt es auch keine Pflicht, eine Parteizugehörigkeit im Bewerbungsprozess anzugeben. Umgekehrt darf der Arbeitgeber auch gar nicht danach fragen, denn es geht ihn schlicht nichts an.
Ausnahmen gelten nur für sogenannte Tendenzbetriebe wie Kirchen, Medien oder Parteien.
Sollte gerade eine Anwaltskanzlei eigentlich wissen. Die Kündigung ist vielleicht ganz gut für den Jugendlichen, denn in dieser Kanzlei wäre er wohl nur sehr schlecht auf seine spätere Ausbildungsabschlussprüfung vorbereitet worden…
Vielleicht findet sich ja unter den zugereisten Messerstechern ein geeigneter Kanditat.
Es fehlt nur noch die Armbinde, dann haben die uns da, wo sie es wollten…
Er wird sehr schnell eine aufrichtige Lehrstelle finden. Es gibt ja schon Angebote!
Diese Kanzlei sollte man meiden!
Artikel 3 GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Drehen wir den Spieß doch mal um. Namen und Sitz dieser „Rechtsanwaltskanzlei“ bitte. Wer gehen das Grundgesetz verstößt, bräuchte mal einen gepflegten Shitstorm. Mal sehen wie lange sich diese „Kanzlei“ noch hält. Aber wer hält sich noch ans Grundgesetz? Die Politikasper im Lande machen es ja vor…
Mir tut der Junge leid.
Artikel 3 Grundgesetz ist in unserem Land nicht mehr gültig.
Erneut wieder ein Verstoß gegen das GG und dies ist schon Usus von diesen Khmern.
Darum ist der Verfassungsschutz für die Altparteien so wichtig:
Wer am braunen Bodensatz anstreift, ist vogelfrei, dessen Existenz kann vernichtet werden.
„Wir sind bei ungefähr 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik. Wenn man jetzt sieht, dass 53 Prozent die AfD gewählt haben…” – Stephan Kramer (Verfassungsschutz Thüringen) am 27.06.2023
Ich kann diese Scheiße nicht mehr ertragen. Diese Scheinheiligkeit, dieses Gutmenschentum. Jetzt wird es schon an Jugendlichen ausgelassen. Wäre die Kanzlei taff, hätten Sie versucht den Jungen von einer anderen Richtung zu überzeugen. Aber nein, da wird feige gekündigt. Schlussfolgerung, die haben nichts auf dem Kasten. Also, Punkt für den Jungen.
Bitte doch mal den Namen der Kanzlei mitteilen…
Natürlich darf man jeden Menschen ausgrenzen der nicht die Meinung teilt, das ist im Faschismus ganz normal. Es gilt nur DIE Ideologie. Man stelle sich nur mal vor was passiert wenn jemand eine abweichende Meinung hat. Dann marschiert sicher sofort Putin ein.
Steht diese Rechtsverdrehersozietät noch auf dem Boden unseres Grundgesetzes? Der entsprechende Passus ist gleich in in den ersten drei Artikeln zu finden ..
In der DDR ?
Wenn man sich an die einstige Not der Rechtsanwälte ihr Brot und Buttergeschäft per Abmahnungen rentabel zu halten zu müssen erinnert, kann sich ausmalen, dass die Absicht der AFD, in das Geschäft mit Migranten zu fuschen, sicher keine Sympathie bei ihnen weckt.
Leichter als mit den Standardfällen der Migranten lässt nun mal von der Unzahl an Rechtsvertretern kein Geld verdienen; sich dabei nicht in die Karten blicken zu lassen, auch nicht von einem „Lehrjungen“, kann von mir nachvollzogen werden.
Abgesehen davon, dass man froh sein sollte, weil sowas nicht die richtige Ausbildungsstätte ist, zeigt das wie politische Verfolgung aussieht und wie weit man hier gesunken ist. Es zeigt, wie jeder Blutstropfen der Ahnen umsonst war, weil am Ende scheinbar nur Bastarde übrig geblieben sind, welche ihre Vorfahren verhöhnen und sich der eigenen Zukunft beschneiden. Ansonsten ist man doch hier soweit, Asyl in der Schweiz zu beantragen, oder?
Soso, wenn man bezichtigt wird, verfassungsfeindlich zu sein, dann verliert man den Schutz der Verfassung. Erinnert mich stark an die Praktiken der Nazis, Unliebsame mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen. Sind wir schon wieder so weit? Dieser Arbeitdrechtler weiß offenbar gar nicht was er da redet.
Ich hoffe, dass der Junge Mann kurzfristig einen neuen Platz findet! So etwas darf nicht passieren und wurde hinterhältig vollzogen. Die AfD wurde demokratisch gewählt und ist somit eine ganz normale Partei, ob uns das gefällt, oder nicht. Das Verhalten dieser Kanzlei ist absolut zu verurteilen. Ich würde da nicht hingehen.
Vernichte die Zukunft eines im „spezialdemokratischen und -verfassungsschützenden Sinne“ zu erziehenden Wählers, warne und erziehe tausende Neuwähler …
Ich hoffe, dass dieser eklatante Machtmissbrauch durch Rauschmiss bzw. Kündigung „nach hinten losgeht“.
wie dumm, neben der moralischen verkommenheit. es gibt so wenig auszubildende…da würde ich aber keine ausbildung machen wollen. ist der gtund überhaupt rechtlich sauber???? da riecht nach ECHTER diskriminierung. ddr style.
Es ist eine Schande was in diesem Land vor sich geht ,vor allem die Entwicklung in den letzten 3 Jahren unter der Diktatur dieser Versagerregierung von SPD ,Grünen und FDP und bei den gerade stadtgefundenen Landtagswahlen ,wo einfach eine Demokratisch Gewählte Partei ausgegrenzt wird und die Stimme des Wählers Ignoriert wird .Das ,so finde ich !! ist eine Absolute Schande .Und die Welt lacht uns aus .
„Warum die Kanzlei erst so spät beziehungsweise überhaupt auf die Tätigkeit des 16-Jährigen aufmerksam wurde, ist unklar. “ Gesicht in die Gesichtserkennung-K.I. eingegeben, und voilà, fertig.
Wenn nun aber der Chef dieser Firma selbst Mitglied einer der „Altparteien“ ist, hat das ganze einen sehr unangenehmen Beigeschmack.
Könnte man dann eventuell von einem Rachegedanken als Grundlage der Kündigung ausgehen?
Entschuldigung aber wo ist hier noch Demokratie presse und meinungsfreiheit Religionsfreiheit???
Jeder der zu der Kanzlei noch hingeht sollte sich ernsthaft mal Gedanken machen!!
Aber heut ist das normal und morgen verschwindet jeder oder wird an diecwand gestellt wer anderst parteiisch ist !
Wo kommen jetzt eigentlich die bösen hin ? Die udssr gibt es ja nicht mehr und die sibirischen gulags ja auch nicht mehr!
Warum wird eine Kündigung je dreimal verschickt? Schon die Vorbereitung, dass die Eltern nicht klagen? Also, wenn sich ein Ausbildungsbetrieb so unprofessionell verhält, dann ist es wohl besser, man fängt dort keine Ausbildung an. Denen wäre wahrscheinlich ein Sternchen der Antifa lieber gewesen. Ich würde die Hoffnung nicht aufgeben, ich könnte mir vorstellen, dass sich Anwaltskanzleien, auf Grund der Berichterstattung, mit einem Ausbildungsangebot melden werden. Leider bin ich kein Anwalt….
Eine Staatssimulation ohne Verfassung, mit einem Büro für Verfassungsschutz Simulation als solches. Wem deren ,,freiheitlich demokratische Rechtsordnung“ nicht passt, der sollte seine Wahlurnenbesuche, mal überdenken. Das Kernübel ist, dass es z. B. seit BGH Urteil 1956/ 73, / 2012, keinen legitimen Gesetzgeber geben kann. Wenn das Verhalten der ominösen Kanzlei kein Beweis für den Reichsstillstand offenlegt, was ist dann noch nötig😉