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Bamberg

Wegen Faeser-Meme: Freispruch im Fall Bendels

Das Landgericht Bamberg hat in einem Berufungsverfahren gegen den „Deutschlandkurier“-Chefredakteur Bendels diesen vom Vorwurf der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens freigesprochen.

Von

IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Das Landgericht Bamberg hat in einem Berufungsverfahren gegen den „Deutschlandkurier“-Chefredakteur David Bendels diesen vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, veröffentlichte Bendels am 28. Februar 2024 eine Fotomontage, auf der Faeser ein Schild vor ihrem Körper trug, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Tatsächlich war auf dem Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt worden war, der Schriftzug „We Remember“ zu sehen. Faeser selbst stellte einen Strafantrag.

Das Amtsgericht Bamberg hatte in einem erstinstanzlichen Urteil den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt angesehen. Gegen Bendels war deswegen eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten verhängt worden. Der Vorsitzende Richter ordnete zudem an, dass Bendels sich schriftlich bei der damaligen Innenministerin entschuldigen solle. Er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das Amtsgericht hatte seine Entscheidung im April so begründet, dass Internetnutzer nicht in der Lage dazu seien, das veränderte Bild, das als „verächtlich machender Post“ bezeichnet wurde, als Satire zu erkennen. Die digitale Veränderung des Schildes mache aus einem ursprünglich harmlosen Bild eine bewusst falsche Tatsachenbehauptung.

Einen Tag vor der Berufungsverhandlung änderte die Staatsanwaltschaft überraschend ihre Meinung und sprach sich für einen Freispruch aus, sollten bei der Berufungsverhandlung keine neuen Fakten präsentiert werden. „Im Gesamtkontext ist das veränderte und gepostete Bild der vormaligen Bundesministerin Faeser nicht als Tatsachenbehauptung, wie bislang zu Unrecht angenommen, sondern als Meinungsäußerung zu würdigen“, so die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Tagesspiegel. Das Meme sei „im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit … als noch zulässige Machtkritik an der ehemaligen Bundesministerin anzusehen“.

mra

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122 Kommentare

  • Das Urteil ist die einzig richtige Wertung, die man in diesem Fall seriös und integer treffen konnte als Richter, die sich nicht der Rechtsbeugung verdächtig machen wollen.

    206
    • Eigentlich müsste jetzt der Richter in der Instanz zuvor wegen klarer Rechtsbeugung angeklagt werden….
      Eigentlich.

      176
      • Angeklagt nicht unbedingt, aber eine sorgfältige Prüfung wäre angebracht.
        Es kommt darauf an, wie er in seinem Urteil argumentiert hat und – sofern gegeben, wovon auszugehen ist – inwieweit er sich mit den Gegenargumenten sowie abweichenden Rechtsauffassungen in sachlich korrekter Form auseinandergesetzt und diese gewürdigt hatte.

        • Nebenbei
          „Badewannenmord“: Manfred Genditzki 13 Jahre unschuldig in Haft
          Vergleich. Er erhält demnach eine Entschädigung in Höhe von 1,31 Millionen Euro. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren.
          Lt. Ministerium müsse er die Summe teilweise versteuern und Verbindlichkeiten wie Anwaltshonorare begleichen.
          Das Justizministerium erklärt, es habe Lehren aus dem Fall gezogen.
          https://www.br.de/nachrichten/bayern/justizopfer-manfred-genditzki-bekommt-entschaedigung-in-millionenhoehe,V8Gyc7d

          12
        • ‚inwieweit er sich mit den Gegenargumenten sowie abweichenden Rechtsauffassungen in sachlich korrekter Form auseinandergesetzt und diese gewürdigt hatte.‘

          Genau das ist der entscheidende Punkt.

          9
        • Aber jeder Erwachsene konnte das als Satire einordnen. Und gerade Journalisten müssen kritisieren dürfen.

          3
      • Richtig, zu prüfen ist es.

        ABER wen soll die Kehrtwende so plötzlich wundern, WENN man in den Kalender schaut und was man in Bayern so kurz NICHT gebrauchen kann ein Wahlkampfthema.

        Bamberg, das sich zur Hochburg erneut von Verfolgungen etablierte, zeigte ja in der Vergangenheit klar wie wichtig „politische Treue“ statt Rechtmäßigkeit ist, würden manche sagen.

        Die CSU wackelt, FW haben kein Thema und der Rest (ohne AfD) bedeutungslos.

        • Keineswegs! Die Bayerischen Grünen scharren schon mit den Hufen für eine Koalition mit Der CSU, und Die wird kommen!!

          15
    • „Das Urteil ist die einzig richtige Wertung, die man in diesem Fall seriös und integer treffen konnte als Richter“

      Die Klage hätte erst gar nicht zugelassen werden dürfen!

      • Das Problem der Klagezulassung ist in diesem Fall beim Amtsgericht angesiedelt.
        Das Landgericht hatte damit nichts mehr zu tun.

    • Mehr davon !!!
      Oh Ja bitte und dringend…

      Irgendwer muss doch mal die selbstherrlichen „Majestäten“ belehren, Was eine Beleidgung ist!
      Und dieses unverschämte „Geld-drucken“ stoppen!

  • Herzlichen Glückwunsch !!!

    Macht bitte weiter So !!!

    Ihr seid unsere Verteidiger der Demokratie !

    • So mancher Staatsanwalt oder Richter bekommt wohl langsam Angst, dass er eventuell bald auf der falschen Seite der Macht stehen könnte und dann für seine Unrechtsanklagen und Unrechtsurteile zur Verantwortung gezogen wird.

      • I hope so.

  • Trump wirkt 🙂

    • …und Sie meinen tatsächlich, daß sich ein Richter am LG von dem orangenen lun@.ic beeindrucken und in seiner Entscheidung beeinflussen läßt .
      Armes, armes Opfer.

      -52
      • Schwätzer & Troll!

  • Gratuliere, Herr Bendels!

    Eigentlich aber skandalös:
    1.
    Dass es überhaupt soweit gekommen ist.
    2.
    Dass die Entscheidungen offensichtlich völlig willkürlich erfolgen.
    3.
    Dass aus dem nichts folgt, keine Strafen, keine beamtenrechtlichen Disziplinarmaßnahmen, keine Rücktritte, keine Änderung im Wahlverhalten, keine Massendemos FÜR ECHTE Gewaltenteilung.

    125
    • Schließe mich an: die Willkürlichkeit des gesamten Verfahrens und nun des Urteils kann ausschließlich als Drohung nach unten verstanden werden. Und jetzt kann keiner mehr meckern, dass die Urkundenfälschung des politisch schönen Künstlers ebenfalls zum Freispruch geführt hat (Äpfel, Birnen / potäto, potato…).

      • Diese besagte Urkundenfälschung von Ruch war in der Tat GLASKLAR eine Straftat mit Verurteilungspflicht. Dass sich das Gericht unter Verweis auf die angebliche „Kunstfreiheit“ dabei aus der Verantwortung geschwurbelt hat, ist in der Tat skandalös und sollte ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der möglichen Rechtsbeugung sorgfältig geprüft werden.

        Auch in der Richterschaft gibt es Kriminelle und zwar mehr als man denkt. Auch hier müssten endlich Zeichen gesetzt werden (bei Richter Dettmar hat man das zu UNrecht getan) um klar zu machen, dass Richter keine Narrenfreiheit genießen und nicht im rechtsfreien Raum agieren.

        • Das Urteil im Falle Ruch wird sich noch als Bumerang erweisen, denn Künstler kann jeder sein!

          23
        • Im Fall Ruch ist vor allem entscheidend, dass sein Handeln rein gar nichts mit der Schaffung eines „Kunstwerks“ zu tun hatte, d.h. gar nicht darauf abzielte, sondern für jedermann offensichtlich mit bösartigster Zielrichtung zwecks Schädigung der AfD – und zu keinem anderen Zweck – erfolgte. So ein kriminell intendiertes Verhalten kann sich niemals auf die „Kunstfreiheit“ als Alibi berufen, denn dann wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Das MUSS AUFHÖREN !

          32
        • An anderer Stelle weist ein Kommentator (Jurist?) berechtigterweise auf die grundsätzliche Unvereinbarkeit von einerseits gerichtlich festgestellten erfüllten Straftatbeständen und andereseits Inhalts- und Formfreiheit der Kunst (welche Straftaten ausschließt) hin. Schnittmengen sollte es da eigentlich keine geben.

          9
        • Just von besagter „Narrenfreiheit“, sehr geehrte „Elena“, machen allzu viele Richter allzu oft regen Gebrauch!

          1
    • im Gegenteil, Der Zuständige Staatsanwalt wurde schon mit einem Richterposten belohnt…

    • Sie haben vollkommen Recht Apollo 13.

      Das Urteil bedeutet: Leut passt auf jeder der uns gegen den Strich Argumentiert
      machen wir vertig und zwar mit der Macht des Staates.

      Also ein Maulkob Urteil. Ich schreibe schon lange nicht mehr was ich denke
      nach meinen Hausdurchsuchungen.

      Die Altparteien werden die Gesetze „Nachjustieren“ , da das von Staatwegene rmittert wird. So wärden die Politier:innen fein raus.

      Die Volkangruppe und Co hingegen wird mit Beistand und Geld über NGO´s überhäuft.

  • danke Herr Vance !!!

  • Sehr sehr gut!👍👍

  • BRAVO!!!

  • Der eigentliche Skandal an der Sache ist und bleibt. dass ein – vermeintlich – freier Bürger dieses Landes WEGEN NIX solch ein Verfahren über sich ergehen lassen muss.

  • Im Februar steht doch der Sicherheitsgipfel in München an— USA-Vance kommt, habe ich in einem Bericht gelesen.
    Was war das letzte Mal sein Thema ?
    Soweit ich mich erinnere ging es auch um Unterdrückung der freien Meinungsäusserung in Europa.
    Ob der Freispruch auch damit was zu tun hat ?

    • Eventuell aber auch damit, dass der Staatsanwalt demnächst Richter wird.
      (laut Herrn Steinhöfel im Gespräch mit Apollo News)

  • Für mich ist es nicht mehr vorstellbar, dass der Freispruch allein durch interne juristische Erkenntnisse der Richter zustande kam.

    • Glaube ich auch nicht.
      Wenn die AfD nicht genug Stimmen bekommt, wird’s wahrscheinlich noch schlimmer.

  • Erst einmal eine gute Nachricht. Allerdings ist es schlimm, dass solche Dinge überhaupt vor Gericht landen. Wenn man bedenkt, wie früher „Stern“, „Spiegel“ oder „Pardon“ Strauß, Kohl etc. auf ihren Titelseiten abbildeten. Was hat die Staatsanwaltschaft zur Umkehr bewogen? Vance, Rubio, Leo oder überhaupt das internationale Interesse. Es wird Zeit, dass das widerliche Denunziantenunwesen und die Verurteilung wegen Meinungsdelikten verschwindet. Zurück zum Geist des GG.

  • Freispruch klasse, klar, aber was alles wohl wieder gekostet haben mag.

    • Der erfolgreiche Kampf gegen die staatlich-sozialistische Zensur und der Sieg für die Freiheit ist nicht mit Geld und Gold aufzuwiegen.

      Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden müsste Faeser ALLE Kosten tragen und alle ihre Pensionsansprüche verlieren.

      • Ihr Kommentar offenbart weniger Gerechtigkeitssinn als vielmehr autoritäres Wunschdenken. Ein Rechtsstaat funktioniert nicht nach dem Prinzip „Wer mir politisch missfällt, wird finanziell vernichtet“.

        Verfahren kosten Geld, eben weil Freiheit und Rechtssicherheit Geld kosten. Das ist kein Makel, sondern der Preis dafür, dass eben nicht nach Emotion, Kommentarspalte oder Rachefantasie geurteilt wird.

        Dass Sie ernsthaft fordern, jemand solle „alle Kosten tragen“ und seine Pension verlieren, zeigt vor allem eines: Zum Glück entscheiden darüber weder Sie noch Ihr „Gerechtigkeitsempfinden“, sondern unabhängige Gerichte.

        Der Freispruch ist ein Sieg des Rechtsstaats. Ihre Straflust wäre dessen Gegenteil!

        Mit Verlaub, Sie sind ein stumpfer Narr und auch noch stolz darauf. Und ich lache jetzt schon über Ihre Nicht-Argumente!

        -16
        • Sie wollen also das unliebsame Buerger in die Armut prozessiert werden?
          Natuerlich muss ich wenn ich jemanden zu unrecht Anzeige auch die Konsequenzen tragen!
          Die Lebenszeit bekommen die Freigesprochenen ja nicht zurueck!

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        • Jeder normale Bürger muss die Kosten seines Urteils und die Konsequenzen selber tragen.
          Warum dies Ausnahmen?

          0
        • Was soll das? Faeser ist weg vom Fenster. Man agiert immer gleich gegen die AfD. Irgend ein völlig haltloser Quark wird aufgefahren wie die Gutachten zur „Rechtsextremität“, alle empören sich und wenn das Interesse groß genug war, werden diese üblen Unterstellungen dann irgendwann kassiert, damit der Anschein des Rechtsstaates wenigsten im Ansatz gewahrt bleibt. Dass wir längst ein Willkürstaat sind zeigte sich jedoch in Ludwigshafen. Man kann davon ausgehen, dass in dieser untergehenden Stadt der AfD-Kandidat entgegen der vielleicht frisierten Umfragen gewonnen hätte, denn man hätte sich nicht derart aus dem Fenster gelehnt, wäre seine Wahl als erster AfD-OB im Westen unwahrscheinlich gewesen. Aber mit den Deutschen kann man es ja machen. Die meisten leben immer noch im linksgrünen Paralleluniversum.

          3
    • Die schreckliche Person mit der Binde ist nicht mehr im Amt. Das wirkt sich schon ein bißchen aus.

  • Sogar der Staatsanwalt hatte in zweiter Instanz den Freispruch beantragt. Ich vermute, nachdem ihn das Berufungsgericht belehrt und die
    Aussichtslosigkeit seines Tuns dargelegt hat.

    • Nein, Nachdem Ihm ein Richterposten zugesichert wurde….

  • Beim Amtsgericht Bamberg ist irgendwas falsch. Möglicherweise ist die Nähe zur Staatsanwaltschaft dort zu gross. Da im bayerischen Justizwesen Richter und Staatsanwälte jeweils Positionen in beiden Ämtern bekleiden (natürlich nacheinander), ist diese Nähe auch zu erwarten.

    • Viel zu nah, der Staatsanwalt wird ja ins Richteramt wechseln!

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ein Dank über den großen Teich und an die Anwälte die, die Meinungsfreiheit und die Satire für Normalos gerettet haben. Erstmal. Die Pläne der Politik verheissen aber in Sachen MF nichts entspannendes.

  • Gut. Da wirkt wohl der Druck aus den USA.

    • So ist es,Markus Krall war angeklagt worden ,wegen angeblicher Beleidigung Eskens,er schrieb das Trump Team und Ami Botschaft an und lud sie ein dem Prozess beizuwohnen,damit man sieht wie es mit der Meinungsfreiheit hier steht,am nächsten Tag steelle der Staatsanwalt das Verfahren ein.👍

    • Oder es sind die Kommunalwahlen in Bayern am 8. Maerz!

  • Ist David Bendels auch auf den eigenen Anwaltskosten sitzen geblieben, so wie Michael Ballweg (400000 – 500000 €, die nicht erstattet worden sind) nach Freispruch und Verwarnung wegen 19,53 € ?

    • Bestimmt, denn die Staatskasse übernimmt nur die Gerichtskosten, und einen kleinen Bruchteil der Anwaltskosten. Da Herr Bendel gleich 3 Anwälte hat aufgefahren, wird hier eine Honorarvereinbarung vorliegen, die er dann aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

  • endlich einmal positive Nachrichten.
    Auch wenn man den Kopf darüber schütteln muss, dass ein Urteil dieser Art in einer freiheitlichen Demokratie überhaupt möglich gewesen ist. Da gefriert einem das Blut in den Adern.

  • So viele Klatschen für Frau Faeser, dass es ihr langsam schwer fallen dürfte, das Geräusch von Applaus zu unterscheiden.

  • ich finde, Der Amtsrichter und Sein Staatsanwalt sollten wegen Rechtsbeugung angeklagt werden, und Die Rolle von Faeser sollte auch noch einmal überprüft werden.

    • Da wäre dann die Richterrüge, hätte schon in der ersten Instanz erfolgen müssen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen den Staatsanwalt, die verläuft meist im Sande, und dann gibt es den Weg der Privatklage, gegen Frau Feaser, von Seiten Herr Bendel, welche er sicherlich durchsprechen wird, mit seinen 3 Anwälten, denn wir haben gesehen, was bei Herr Schönborn passiert ist, denn Recht bekommen hat er, aber den Schadenersatz hat man abgelehnt….

  • Was bleibt, ist das Gefühl die Politiker würden ihre Macht missbrauchen.

  • Endlich mal ein gerechtes Urteil.
    Selten genug im besten Deutschland aller Zeiten.

  • Es gibt noch ein Rechtssystem das die echte, festgeschriebene Demokratie, in der der Bürger seine Meinungsfreiheit äußern darf..
    Ein Hoch diesem Richter, der dem Redakteur Bendels freigesprochen hat. Ein Hoch der Demokratie!

  • Immer mit Warnhinweis versehen: „Vorsicht Satire“ ☝️

  • Richtiges Urteil trotzdem ne Frechheit was der Unfug gekostet hat…

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