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Bauern

Wegen Anti-Grünen-Plakat: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung

Ein brandenburgischer Bauer stellte auf seinem Grundstück ein Plakat auf: „Grüne und Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient“. Vor kurzem beschlagnahmte die Polizei das Plakat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Volksverhetzung.

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Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne & Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient – Die deutschen Bauern!“ wurde jüngst die Polizei aktiv – und warf dem Aufsteller Volksverhetzung vor. Nun hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen eingeleitet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement gegenüber der MAZ. Die Staatsanwaltschaft habe den Anfangsverdacht der Volksverhetzung „bejaht“ und die „Ermittlungen aufgenommen“. Vor rund zwei Wochen hatten Polizisten und eine Person in Zivil das Schild von dem Privatgrundstück eines Landwirts beschlagnahmt. In Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt hatte er das Schild vorher auf seinem Privatgrundstück aufgestellt.

Der Polizei seien mehrere ähnliche Schilder in der Region Prignitz bekannt, berichtet die MAZ weiter. Vor einer Woche wurde ein ähnliches Plakat von einem Obsthändler auf dem Wochenmarkt von Wittenberge aufgehängt. Unterzeichnet war das Plakat mit „der deutsche Mittelstand“. Die Polizei beschlagnahmte dieses Plakat (Apollo berichtete). Die Polizei wirft dem Obsthändler ebenfalls Volksvherhetzung vor und bemängelt, der Mann habe keinerlei Einsicht gezeigt, als die Beamten eine Anzeige fertigten. Zunächst hatten Mitarbeiter des Wittenberger Ordnungsamtes die Polizei informiert.

Laut Strafgesetzbuch macht sich derjenige der Volksverhetzung schuldig, der „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Das Gesetz ist schwammig formuliert und deswegen in der Vergangenheit oft kritisiert worden. Es ist fraglich, ob das Anti-Grünen-Plakat selbst unter diese weite, schwammige Definition im Gesetz fällt.

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