Bauern
Wegen Anti-Grünen-Plakat: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung
Ein brandenburgischer Bauer stellte auf seinem Grundstück ein Plakat auf: „Grüne und Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient“. Vor kurzem beschlagnahmte die Polizei das Plakat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Volksverhetzung.

Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne & Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient – Die deutschen Bauern!“ wurde jüngst die Polizei aktiv – und warf dem Aufsteller Volksverhetzung vor. Nun hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen eingeleitet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement gegenüber der MAZ. Die Staatsanwaltschaft habe den Anfangsverdacht der Volksverhetzung „bejaht“ und die „Ermittlungen aufgenommen“. Vor rund zwei Wochen hatten Polizisten und eine Person in Zivil das Schild von dem Privatgrundstück eines Landwirts beschlagnahmt. In Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt hatte er das Schild vorher auf seinem Privatgrundstück aufgestellt.
Der Polizei seien mehrere ähnliche Schilder in der Region Prignitz bekannt, berichtet die MAZ weiter. Vor einer Woche wurde ein ähnliches Plakat von einem Obsthändler auf dem Wochenmarkt von Wittenberge aufgehängt. Unterzeichnet war das Plakat mit „der deutsche Mittelstand“. Die Polizei beschlagnahmte dieses Plakat (Apollo berichtete). Die Polizei wirft dem Obsthändler ebenfalls Volksvherhetzung vor und bemängelt, der Mann habe keinerlei Einsicht gezeigt, als die Beamten eine Anzeige fertigten. Zunächst hatten Mitarbeiter des Wittenberger Ordnungsamtes die Polizei informiert.
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Laut Strafgesetzbuch macht sich derjenige der Volksverhetzung schuldig, der „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Das Gesetz ist schwammig formuliert und deswegen in der Vergangenheit oft kritisiert worden. Es ist fraglich, ob das Anti-Grünen-Plakat selbst unter diese weite, schwammige Definition im Gesetz fällt.
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Jegliche Kritik und Maßnahme gegen die Regierung muss mit harten Repressalien bestraft und im Keim erstickt werden.
Große Preisfrage: Wie heißt die Regierungsform, in der so etwas üblich ist?
Dieses Gesetz gilt allerdings nur für Regierungskritiker. Wer gegen die Opposition hetzt, diffamiert oder zum Boykott aufruft, braucht hier nichts zu befürchten. Im Gegenteil, die Bundesregierung und der eigentlich zur Parteienneutralität verpflichtete Bundespräsident stellen sich an die Spitze der Hetzkampagnen gegen Regierungskritiker und lassen sich als Demokratieverteidiger feiern.
Was für eine zynische Doppelmoral
Was ist eigentlich aus den Händlern geworden, welche Ungeimpfte ausgechlosen haben? Wurden die auch wegen Volksverhetzung angeklagt?
Mmmja. Aber, „AfDler töten.“ war natürlich VÖLLIG in Ordnung… einige Idioten, pardon, GUTMENSCHEN vertraten die Ansicht, dies sei NICHT als Aufforderung zu verstehen (kein Ausrufezeichen, sondern ein Punkt), sondern als Aussage, dass AfDler Menschen töten würden.
Die Idiotie dieser Aussage ist bemerkenswert. 1. wäre mir nicht bekannt, dass Mitglieder der AfD in Tötungsdelikte verwickelt gewesen wären, sicherlich nicht in ihrer Funktion als AfD-Mitglieder, 2. geht politisierte Gewalt von der Antifa aus.
Selbst wenn wir das mal beiseite lassen — WARUM ist es in Ordnung, der AfD Räume für ihre Treffen zu verweigern, Veranstalter, die dies ermöglichen, zu bedrohen & unter Druck zu setzen (was u.U. den Straftatbestand der NÖTIGUNG erfüllen könnte!), und teilweise Angriffe auf Eigentum und Personen zu begehen?
WARUM ist es in Ordnung, Deutsche als „Köterrasse“ zu bezeichnen? Sind Grüne eine „schützenswerte Minderheit“? Dies würde ich verneinen…
Der Paragraph „Volksverhetzung“ wurde schon von den Nazis als Gummiparagraph gegen Andersdenkende benutzt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung existiert nicht mehr. Totalitär gesinnte Apparatschiks bekämpfen abweichende Meinungen mit allen Mitteln.
M.E. ist das absurd. Hier wird unter dem Vorwand einer Straftat die Vertragsfreiheit der Bauern und somit von jedermann abgeschafft. Es muß jedem selbst überlassen bleiben, ob und mit wem er Geschäfte macht oder etwas verkauft. Es wird ja auch von Regierungsseite dazu aufgefordert, der AfD keine Räumlichkeiten zu vermieten; somit wäre auch dies Volksverhetzung. Da bin ich auf die gerichtl. Entscheidung gespannt.
So viel zum Hausrecht und der Möglichkeit sich die Kunden auszusuchen. Diktatur lebe hoch, hoch, hoch
Man kann sich nur noch schämen. Was für einen Staat übergeben wir unseren Kindern, wenn wir gegen solche totalitären Maßnahmen nicht aufstehen? Ich mag es mir gar nicht ausmalen. Es macht sprachlos.
Und was ist mit volksverhetzung gegen die AfD?!! Außerdem stand das Schild auf seinem Grund und Boden!
Wortwörtlich genommen kann es sich m. E. nicht um Volksverhetzung handeln, weil die Grünen keine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ sind. Ganz abgesehen davon, dass man diskutieren könnte und muss, ob die reine Drohung, nicht mehr bedient zu werden, (keine reale Handlung!) einen zum Opfer von Hass, Willkürmaßnahmen oder Verächtlichungmachung macht. Wohl eher nicht. Das Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbundes Hamburg, das die Deutschen 2017 als „Köterrasse“/„Hundeclan“ bezeichnet hat, bekam jedenfalls juristisch keinen Ärger. Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt. Und hier ist es ja gerade nicht der Fall.“ Wobei Grüne und Grünen-Wähler ja im engeren Sinne auch keine eingrenzbare Menge sind. Maximal bekannte politische Vertreter der Grünen sind identifizierbar. Wer sonst wo sein Kreuzchen macht, ist unbekannt.