Bauern
Wegen Anti-Grünen-Plakat: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung
Ein brandenburgischer Bauer stellte auf seinem Grundstück ein Plakat auf: „Grüne und Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient“. Vor kurzem beschlagnahmte die Polizei das Plakat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Volksverhetzung.
Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne & Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient – Die deutschen Bauern!“ wurde jüngst die Polizei aktiv – und warf dem Aufsteller Volksverhetzung vor. Nun hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen eingeleitet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement gegenüber der MAZ. Die Staatsanwaltschaft habe den Anfangsverdacht der Volksverhetzung „bejaht“ und die „Ermittlungen aufgenommen“. Vor rund zwei Wochen hatten Polizisten und eine Person in Zivil das Schild von dem Privatgrundstück eines Landwirts beschlagnahmt. In Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt hatte er das Schild vorher auf seinem Privatgrundstück aufgestellt.
Der Polizei seien mehrere ähnliche Schilder in der Region Prignitz bekannt, berichtet die MAZ weiter. Vor einer Woche wurde ein ähnliches Plakat von einem Obsthändler auf dem Wochenmarkt von Wittenberge aufgehängt. Unterzeichnet war das Plakat mit „der deutsche Mittelstand“. Die Polizei beschlagnahmte dieses Plakat (Apollo berichtete). Die Polizei wirft dem Obsthändler ebenfalls Volksvherhetzung vor und bemängelt, der Mann habe keinerlei Einsicht gezeigt, als die Beamten eine Anzeige fertigten. Zunächst hatten Mitarbeiter des Wittenberger Ordnungsamtes die Polizei informiert.
Laut Strafgesetzbuch macht sich derjenige der Volksverhetzung schuldig, der „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Das Gesetz ist schwammig formuliert und deswegen in der Vergangenheit oft kritisiert worden. Es ist fraglich, ob das Anti-Grünen-Plakat selbst unter diese weite, schwammige Definition im Gesetz fällt.
Jegliche Kritik und Maßnahme gegen die Regierung muss mit harten Repressalien bestraft und im Keim erstickt werden.
Große Preisfrage: Wie heißt die Regierungsform, in der so etwas üblich ist?
BeDaZ?
Die beste Dämonkratie im Faeserland.
Dieses Gesetz gilt allerdings nur für Regierungskritiker. Wer gegen die Opposition hetzt, diffamiert oder zum Boykott aufruft, braucht hier nichts zu befürchten. Im Gegenteil, die Bundesregierung und der eigentlich zur Parteienneutralität verpflichtete Bundespräsident stellen sich an die Spitze der Hetzkampagnen gegen Regierungskritiker und lassen sich als Demokratieverteidiger feiern.
Was für eine zynische Doppelmoral
Wer gegen die AfD hetzt erhält das Bundesverdienstkreuz.
Da fragt der. Gilt dasselbe auch andersherum? Andersherum ist es nicht dasselbe. Begreifen die nie.
Und diese Simpel wollen Teilhabe an der Demokratie.
https://www.publicomag.com/2024/02/zeller-der-woche-ueberkomplex/
Was ist eigentlich aus den Händlern geworden, welche Ungeimpfte ausgechlosen haben? Wurden die auch wegen Volksverhetzung angeklagt?
Mmmja. Aber, „AfDler töten.“ war natürlich VÖLLIG in Ordnung… einige Idioten, pardon, GUTMENSCHEN vertraten die Ansicht, dies sei NICHT als Aufforderung zu verstehen (kein Ausrufezeichen, sondern ein Punkt), sondern als Aussage, dass AfDler Menschen töten würden.
Die Idiotie dieser Aussage ist bemerkenswert. 1. wäre mir nicht bekannt, dass Mitglieder der AfD in Tötungsdelikte verwickelt gewesen wären, sicherlich nicht in ihrer Funktion als AfD-Mitglieder, 2. geht politisierte Gewalt von der Antifa aus.
Selbst wenn wir das mal beiseite lassen — WARUM ist es in Ordnung, der AfD Räume für ihre Treffen zu verweigern, Veranstalter, die dies ermöglichen, zu bedrohen & unter Druck zu setzen (was u.U. den Straftatbestand der NÖTIGUNG erfüllen könnte!), und teilweise Angriffe auf Eigentum und Personen zu begehen?
WARUM ist es in Ordnung, Deutsche als „Köterrasse“ zu bezeichnen? Sind Grüne eine „schützenswerte Minderheit“? Dies würde ich verneinen…
Der Paragraph „Volksverhetzung“ wurde schon von den Nazis als Gummiparagraph gegen Andersdenkende benutzt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung existiert nicht mehr. Totalitär gesinnte Apparatschiks bekämpfen abweichende Meinungen mit allen Mitteln.
Siehe auch Pragraph 106 der zweiten Sozialistischen Diktatur in Teilen Deutschlands. Da erscheint dieser Paragraf wie eine Kopie, ebenso die damit einhergehenden Maßnahmen.
M.E. ist das absurd. Hier wird unter dem Vorwand einer Straftat die Vertragsfreiheit der Bauern und somit von jedermann abgeschafft. Es muß jedem selbst überlassen bleiben, ob und mit wem er Geschäfte macht oder etwas verkauft. Es wird ja auch von Regierungsseite dazu aufgefordert, der AfD keine Räumlichkeiten zu vermieten; somit wäre auch dies Volksverhetzung. Da bin ich auf die gerichtl. Entscheidung gespannt.
Das Ermittlungsverfahren selbst wäre danach „Volksverhetzung‘.
Eine Entscheidung diesbzgl wird es nicht geben, denn die Staatsanwaltschaft wird nicht angewiesen, das zu verfolgen.
So viel zum Hausrecht und der Möglichkeit sich die Kunden auszusuchen. Diktatur lebe hoch, hoch, hoch
Nochmal genau anschauen, was Hausrecht bedeutet. Ich kann explizit NICHT jemanden wegen Ethnie, Rasse, Alter, Geschlecht, Weltanschauung, Religion oder sexueller Orientierung die Bedienung untersagen oder ihn gar rauswerfen. Dazu zählen Grüne genauso wie AfDler. Und das ist auch gut so. Das Problem ist nur, dass manche eben vor dem Gesetz gleicher zu sein scheinen als andere. Das ist der eigentliche Skandal. Und Volksverhetzung ist das sicher jedenfalls auch nicht. Vor allem, da Wahlen theoretisch, immer noch geheim sind, hat es auch niemanden was anzugehen, ob ich Grün, Blau, Schwarz, Rot oder sonst was wähle. Jeder wird bedient und jeder ist willkommen, sofern er sich an die Hausregeln und das Gesetz hält. DAS sollte die Basis für ein friedliches Zusammenleben sein. Nur wird es eben besonders einer Partei regelmäßig verwehrt.
Man kann aber so schlecht sein, wie man will, die Bedienung kann lange dauern etc.. Es würde mich auch interessieren, ob ich z.B. als AfD-Mitglied Leute bedienen oder einlassen muß, die sich als Antifa zu erkennen geben.
Man kann sich nur noch schämen. Was für einen Staat übergeben wir unseren Kindern, wenn wir gegen solche totalitären Maßnahmen nicht aufstehen? Ich mag es mir gar nicht ausmalen. Es macht sprachlos.
Und was ist mit volksverhetzung gegen die AfD?!! Außerdem stand das Schild auf seinem Grund und Boden!
Wortwörtlich genommen kann es sich m. E. nicht um Volksverhetzung handeln, weil die Grünen keine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ sind. Ganz abgesehen davon, dass man diskutieren könnte und muss, ob die reine Drohung, nicht mehr bedient zu werden, (keine reale Handlung!) einen zum Opfer von Hass, Willkürmaßnahmen oder Verächtlichungmachung macht. Wohl eher nicht. Das Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbundes Hamburg, das die Deutschen 2017 als „Köterrasse“/„Hundeclan“ bezeichnet hat, bekam jedenfalls juristisch keinen Ärger. Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt. Und hier ist es ja gerade nicht der Fall.“ Wobei Grüne und Grünen-Wähler ja im engeren Sinne auch keine eingrenzbare Menge sind. Maximal bekannte politische Vertreter der Grünen sind identifizierbar. Wer sonst wo sein Kreuzchen macht, ist unbekannt.
Na ja, man könnte schon mit religiöser Herkunft argumentieren.
Auf der anderen Seite ein Jubelartikel im Mannheimer Morgen v. 28.02.24:
„In der Reutlinger Café-Kneipe Vis-á-Vis sollen AfD-Mitglieder oder Sympathisanten der Partei keinen Kaffee und kein Bier mehr bekommen. „Rote Karte für die AfD“ steht auf einem roten Plakat, das von innen an die Fensterscheibe geklebt wurde. Stefanie und Stefan Löwl, das Ehepaar, das die Bar betreibt, hat vor einigen Tagen eine Art Hausverbot für Anhänger der rechtspopulistischen Partei verhängt.“
Da gibt es keine Anzeigen.
Bundesverdienstkreuz folgt!
Realsatire pur! Wegen einem Anti-Grünen Plakat wird ei
Aufstand im Rechtsapparat gemacht, wärend die Antifa
sich mit einem Brandanschlag bei den Eltern ! eines AFD
Stadtrates austobt.
Ich frage mich wen der gute Mann verhetzt haben soll ? Gelten Grüne und deren Wähler als Volk ?
Was ist dem Plakat „AfD ler töten“ bei der Gutmenschen Demo gegen Rechts ? Warum ermittelt da nicht die Polizei ? Da wäre es gerechtfertigt, aufruf zu einer Straftat. Doppelmoral wo man hinsieht. Luisa Neubauer hat es treffend gesagt, lieber Doppelmoral als gar keine Moral. Zum kotzen diese Leute.
Dann ist die ständige Gleichsetzung der AfD-Parteimitglieder mit den Massenmördern und Kriegsverbrechern der NSDAP Volksverhetzung in höchster Potenz.
Lasst doch die Staatsanwaltschaft (Weisungsgebunden) ermitteln. Da kommt nichts bei raus, Einstellung des Verfahrens oder minimalste Strafen. Die Weisungsgeber müssen einfach noch eine Lernkurve durchlaufen bevor sie in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.
Sie wissen aber schon was Faeser und Paus durch den BT peitschen wollen? Da wird noch was dabei rauskommen, deswegen genau das „Demokratiefördergesetz“. Und „minimalste Strafen“ bedeutet im Zweifelsfall vorbestraft zu sein
De facto haben Sie Recht. Aber es muss ja einen / eine/ eines / ein???😎 geben der die Weisung gibt.
Was ich von 88/89 kenne ist das Polizisten und eine Person in Zivil kommen.
Nun ja damals waren es 2 in Zivil 🥸.
Geschichte schreibt Varianten.
Da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, wird auch was rauskommen. Garantiert.
Corona 2G und 3G waren auch Volksverhetzung der Impffreien. Wo sind die Klagen?
Mit solchen Aktionen bringen sie die Menschen nur noch weiter gegen sich auf. Oder glaubt jemand ernsthaft, wenn dort anstatt Grüne AfD gestanden hätte, dass dann auch gegen den Mann ermittelt worden wäre ?
In dem Grünenbüro in Donauwörth soll ein Plakat „Tod dem weißen, deutschen Mann“. gehangen haben, was nun mit allen Mittel tot geschwiegen werden soll? Ermittelt dort auch eine Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung?
Ist leider überlastet!
Wie war das damals? Erinnert ungut an jene Zeiten. Armes Deutschland!
Aber ein Plakat wo AfD Wähler diffamiert werden ist völlig in Ordnung?
Vertragsfreiheit: Jeder Lieferant kann sich seinen Kunden aussuchen, den er bedient und jeder Kunde kann sich seinen Lieferanten aussuchen, wo er kaufen will. Wenn beide wirtschaftlich stark sind und sich das leisten können und wollen.
Staatsanwaltschaft heißt heute Standgericht Ampel….im übrigen verkehre oder bediene auch ich keine Grünen…
Wegen der menschenverachtenden und verstandeswidrigen grünen Ideologie zerfallen Wirtschaft und Gesellschaft. Wie komplett kommunistisch verbohrt muss man sein, etwa CO2 verpressen zu wollen? Otto-Normal-Bürger muss den Mist obendrein bezahlen.
Und wo genau sind wir hier gelandet, wenn der Polizeistaat den Bürgern geistige Behinderungen verordnen will? Das ist ja schlimmer als in der DDR! Selbstverständlich müssen Menschenverachter*Innen, Verstandeswidersacher und Kommunisten bekämpft werden!
Wenn ich ein Plakat aufstelle, auf dem steht, dass ich keine AfDler bediene… kein Problem. Wenn ich ein Plakat aufstelle, auf dem steht, dass ich keine Grünen bediene… Volksverhetzung.
Hm! Wenn man die Grünen als „religiöse Gruppe“ ansieht, hat man es doch. 🙂
„Es gibt nur etwas, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel.“ (Oscar Wilde)
Der starke Staat der Demokratie
Heute ein rotes Schild im Schaukasten eines SPD Ortsverbandes.
SEIT 150 JAHREN GEGEN NAZZIS!
Wenn meinen die damit?
Ein Schelm wer böses dabei denkt!
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen oder eben deren Wähler sind aber keine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ damit braucht es hier keine Ermittlungen wegen Volksverhetzung. Ansonsten darf die SA auch gleich die Ermittlungen anfangen wegen der Volksverhetzung von Ungeimpften zu C Zeiten.
Muss nun nicht auch gegen die „Hassredner“ und „Hetzer“ , die im Bundestag, in den Landtagen, beim ÖRR und sonstigen Kreaturen wegen „Volksverhetzung“ ermittelt werden???.
Wenn also die „Grünen“ nun als „Volk“ gelten, dann erkläre Ich mich hiermit zum „Rechtsstaat“, oder muss Ich nun mit „Besuch“ von Mecki Haldenwang rechnen wegen Anmaßung??.
In unserem Land geht seit zwei Jahren ein Geist um, der immer bedrohlicher für die Bürger wird.
Leider ist es mittlerweile Usuß, das die dümmsten und faulsten sich das Land zur Beute gemacht haben, aber ob sie das Volk auch haben, das ist eine ganz andere Frage!!.