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Warum die Trump-Verurteilung so absurd ist

Trump ist schuldig, das feiern viele deutsche Medien, aber nur wenige beschäftigen sich ernsthaft damit, worum es in dem Fall tatsächlich ging. Warum vieles an dem Verfahren absurd war und wie es jetzt weitergeht.

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„Guilty, Guilty, Guilty“ – das titelten am Freitagmorgen jubelnd viele deutsche Medien: Trump wurde in New York schuldig gesprochen. Dabei will kaum einer in den deutschen Medien darüber sprechen, was die Kernpunkte in dem Fall waren.

Denn in dem Fall ging es, anders als medial gerne präsentiert, nicht darum, ob Schweigegeldzahlungen an Pornodarstellerin Stormy Daniels, mit der Trump eine Affäre gehabt haben soll (was er dementiert), illegal waren. Es geht darum, wie diese Zahlungen verbucht wurden, beziehungsweise weswegen sie anders verbucht worden sind.

Der Vorwurf: Die Schweigegeldzahlungen liefen über Trumps damaligen Anwalt Michael Cohen, der sich wiederum die ausgelegte Summe in Form von Anwaltsabrechnungen zurückzahlen ließ. Da es sich aber eben nicht um Anwaltskosten, sondern um Schweigegeld handelte, seien die Ausgaben in den Büchern falsch angegeben worden.

Ein solches Vorgehen nennt sich „Fälschung von Geschäftsunterlagen zweiten Grades“ und wäre eine Straftat in New York – allerdings inzwischen schon verjährt. Deshalb war Trump jetzt wegen des Vorwurfs von „Fälschung von Geschäftsunterlagen ersten Grades“ vor Gericht. Dieser Tatbestand ist noch nicht verjährt. Damit er erfüllt ist, müsste zusätzlich zu den falschen Angaben noch „die Absicht, eine andere Straftat zu begehen oder deren Begehung zu unterstützen oder zu verschleiern“ bestanden haben.

Das sieht die Anklage als erfüllt an und wirft Trump wahlweise Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen Wahlfinanzierungsgesetze vor. Das Problem ist jedoch: Dafür wurde er nie angeklagt. Der benötigte Tatbestand eines zweiten Verbrechens hat also gar nicht stattgefunden. Staatsanwalt Bragg – selbst ein Parteifreund von Joe Biden – argumentiert auf Seiten der Anklage, dass die Absicht, diese Straftaten zu begehen, ausreichen würde – auch wenn sie tatsächlich nicht stattgefunden haben. Doch mit dieser Begründung stand der Fall von Anfang an auf wackligen Beinen.

Einer gewissen Absurdität entbehrt das ganze dabei nicht: Man könnte Trump nämlich tatsächlich vorwerfen, dass die Schweigegeldzahlungen seiner Wahlkampfkampagne zugutekamen. Weil sie aus privaten Geldern bestritten und nicht als Spende verbucht wurden, läge der Vorwurf der verschleierten Wahlkampffinanzierung nahe. Die fehlende Verbuchung wäre damit die vermeintliche Straftat. Genau hier sah aber weder Bidens Justizministerium noch die US-Bundeswahlkommission FEC ein Fehlverhalten Trumps, also keine Straftat oder illegale Wahlkampffinanzierung.

Und im Falle der Steuerhinterziehung gab es in dem Fall ebenfalls nicht mal eine Anklage. Obwohl bei Verstößen gegen New Yorks Steuergesetze auch Bragg wohl hätte aktiv werden können, aber der klagte Trump deswegen nicht an, sondern nur wegen der (Absicht der) falschen Verbuchung.

Das bedeutet mit anderen Worten: Trump soll die Absicht gehabt haben, etwas Illegales zu tun – ohne dass dies tatsächlich illegal war. Eine dritte Option für eine mögliche verheimlichte Straftat wäre dann noch: Verfälschung von Geschäftsunterlagen, also Trump habe Geschäftsunterlagen verfälscht, um zu verheimlichen, dass er Geschäftsunterlagen verfälscht. Das ist offensichtlich redundant.

Trotz all dem folgte jetzt von der Geschworenen-Jury ein Schuldspruch. Das an sich war nicht allzu verwunderlich, auch wenn es Zeichen darauf gab, dass eventuell ein oder zwei Geschworene konservativ eingestellt waren, war die Mehrzahl schlichte normale linke New Yorker.

Entscheidend wird jetzt eher die Berufung, denn da gibt es eine Vielzahl an Punkten, die Trumps Verteidigung anbringen kann, gerade auch der Umgang des Richters. Der erklärte der Jury auf Nachfrage etwa, sie müsse nicht einig sein, welche Straftat Trump mutmaßlich verheimlichen wollte, nur dass er es grundsätzlich wollte. In anderen Fällen urteilten Gerichte, etwa in Bundesstrafverfahren, dass auch dann Einigkeit innerhalb der Jury bestehen muss, wenn eine Straftat eine weitere Straftat voraussetzt. In den USA ist es in Geschworenen-Strafverfahren nämlich vorgeschrieben, dass diese ihr Urteil einstimmig fällen müssen.

Konkret wird das zunächst bedeuten, dass rechtlich die Sache mit all den Berufungsschritten erst am Anfang steht. Trump wird also kaum bald eine Strafe drohen, geschweige denn ins Gefängnis gehen – als Nicht-Vorbestrafter würde ihm ohnehin wohl eher eine Geldbuße drohen.

Politisch kann das ganze aber jetzt schon ausgeschlachtet werden: „Verurteilter Straftäter“ ist Trump jetzt, wie die Demokraten Wähler in den kommenden Monaten erzählen dürften. Auch die Biden-Kampagne mischte sich kurz vor dem Urteil noch ein und schickte zu einem Termin in New York Schauspieler Robert De Niro, der dort wütend erklärte, was für ein „Gangster“ Donald Trump sei. Durchaus eine interessante Wortwahl, hat De Niro selbst doch seine Karriere damit gemacht, Gangster in „Der Pate II“, „Goodfellas“ oder „Casino“ zu spielen.

Umfragen zufolge dürfte das ganze Trump aber eher wenig schaden – womöglich profitiert er sogar eher. Eine Umfrage von NPR kurz vor Schuldspruch besagte etwa, dass 15 Prozent ihn eher und 17 Prozent ihn eher weniger wählen würden, während es für 67 Prozent keinen Unterschied macht. Und ob die zwei Prozentpunkte Schaden sich am Ende materialisieren ist fraglich, schließlich dürfte dazu noch ein Mobilisierungsfaktor seiner Anhänger kommen, der auf der anderen Seite schlicht nicht so zu erwarten ist: Wer bisher schon Trump-Gegner ist, dürfte kaum von dem Urteil überrascht sein.

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