Werbung:

Cum-Ex Affäre

Warburg-Bankier scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Am Montagmorgen wies das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde von Ex-Warburg Bankier Christian Olearius ab - damit dürfen Auszüge aus Olearus Tagebuch veröffentlicht werden.

Im Rahmen der Berichterstattung rund um den Cum-Ex-Skandal dürfen Tagebuchauszüge des Ex-Warburg Bankiers Christian Olearius publiziert werden – das beschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil, dass am Montagmorgen veröffentlicht wurde. Olearus war vor rund einem Jahr gegen das Urteil des Bundesgerichtshof vorgegangen, dass der Süddeutschen Zeitung erlaubte, in einem Bericht Passagen aus seinen Tagebüchern zu zitieren.

Die Süddeutsche Zeitung hatte die Auszüge, die während einer Durchsuchung von Olearus Privaträumen im Jahr 2018 beschlagnahmt worden waren, im September 2020 veröffentlicht. Der Bankier sah sich deshalb in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und zog vor das Landgericht Hamburg. Dies entschied in erster Instanz gegen die Zeitung und untersagte die Veröffentlichung. Auch die Berufung der SZ wurde vom Oberlandesgericht Hamburg weitgehend zurückgewiesen.

Werbung

2023 urteilte der BGH jedoch, dass anders als bislang beschieden, die Tagebücher keine amtlichen Dokumenten seien. Daher dürfe aus Ihnen zitiert werden, zumindest so lange die Medienfreiheit dem Persönlichkeitsrecht überwiegen würde – und in diesem Fall überwog das öffentliche Informationsinteresse deutlich. Olearius sah das anders und klagte darauf hin vor dem Bundesverfassungsgericht (BVfG).

Das BVfG stellte nun fest, dass die Klage des Bankiers unzulässig ist. „Sie genügt offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen. Eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und eine Verletzung der zu seinen Gunsten bestehenden Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sind nicht hinreichend dargetan“, erklärte das Gericht in einer Pressemitteilung. Olearius Beschwerde setze sich außerdem nicht „substantiiert mit der seitens des Bundesgerichtshofs herangezogenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinander“.

Tagebücher als Ermittlungsgegenstand

Die Tagebücher des Ex-Bankiers gelten als zentrales Instrument in der Aufklärung des größten Steuerskandals in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Jahr 2016 geriet die Hamburger Privatbank M.M. Warburg ins Visier von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndern aus Nordrhein-Westfalen. Der Vorwurf lautete, dass die Bank sich zwischen 2006 und 2011 durch Cum-Ex-Geschäfte unrechtmäßig etwa 170 Millionen Euro an Steuerrückerstattungen erschlichen haben soll. Und in diese Vorgänge soll niemand geringeres verwickelt sein, als Bundeskanzler Olaf Scholz (Apollo News berichtete).

Werbung

Während die Steuerbehörden über die potenzielle Rückforderung der mutmaßlichen Cum-Ex-Millionen entscheiden mussten, führte Scholz mehrere Treffen mit den Mitinhabern der Bank, um den Fall zu besprechen. Die Bankiers beabsichtigten, durch diese Treffen die Millionenforderung zu verhindern – das ist aus Tagebucheinträgen bekannt. Kurze Zeit später verzichtete das Finanzamt dann tatsächlich auf die Rückforderung. Parallel flossen von der Bank sowohl Spendengelder an die Hamburger SPD, als auch privat an SPD-Politiker. Scholz bestreitet Einfluss auf die Entscheidung des Finanzamts genommen zu haben.

Neben den Treffen mit Bundeskanzler Scholz vermerkt Olearius in seinen Tagebüchern auch Treffen mit weiteren SPD-Größen aus Hamburg. Im Jahr 2016 waren Alfons Pawelczyk und Johannes Kahrs, beide SPD-Politiker in Hamburg, in die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank verwickelt. Die handschriftlichen Notizen des Warburg-Chefs Olearius vom 1. November 2016 und unvollständige Listen deuten darauf hin, dass Pawelczyk und andere Personen Danksagungen erhalten sollten. Am 22. November 2016 informierte Olearius Pawelczyk über positive Entwicklungen im Fall, für die Pawelczyk sich einen Beitrag zuschrieb. Am 12. Dezember wurde Pawelczyk zu einem Dankes-Lunch eingeladen, und am 23. Dezember 2016 erhielt er 29.750 Euro von der Warburg Gruppe.

Neben Pawelczyk wird auch die Rolle von SPD-Politiker Kahrs im Jahr 2016 genauer betrachtet. In mehreren Treffen mit Olearius und der Finanzaufsicht versuchte Kahrs Schaden von der Warburg Bank abzuwenden. Am 21. März 2016 traf sich Kahrs mit Olearius und Pawelczyk. Am 5. August 2016 wollte Kahrs nach Durchsicht von Dokumenten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprechen. Am 18. August wurde beschlossen, dass Kahrs die BaFin-Spitze treffen sollte, und am 29. August sandte Olearius ihm wichtige Details und bat um Einflussnahme auf die BaFin. Am 1. September 2016 sprach Kahrs telefonisch mit dem Chef der Bankenaufsicht über das Thema.

Werbung

Werbung