Beispielloser Vorgang
Verfassungsschutz soll AfD-Kandidaten vor Zulassung zur Wahl überprüfen
In Erfurt trug sich am Dienstag ein beispielloser Sachverhalt zu. Der Thüringer Co-AfD-Landeschef Stefan Möller wäre fast vom Wahlausschuss nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden. Sogar ein Gutachten des Verfassungsschutzes wurde angefordert.
Der Co-Landessprecher der AfD in Thüringen plant bei den Kommunalwahlen am 26. Mai als Oberbürgermeister von Erfurt zu kandidieren. Der Wahlausschuss hatte jedoch Zweifel an der Eignung des Landtagsabgeordneten angemeldet, da angeblich massive Zweifel an der Verfassungstreue Möllers bestehen würden. Möllers Bewerbung ging am 4. April beim Wahlleiter ein.
Da einige Mitglieder des Wahlausschusses im Vorfeld Bedenken hinsichtlich seiner Verortung im Rahmen der freiheitlich-demokratischen-Grundordnung anmeldeten, hatte Wahlleiter Norman Bulenda eine Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz angefordert. Das 36-seitige Dokument wurde dann den Ausschussmitgliedern zur Prüfung vorgelegt. Bulenda erklärte in der öffentlichen Sitzung, dass es keine Empfehlung für eine Entscheidung enthalte. Das Abwägen des Für und Wider der Zulässigkeit einer Bewerbung sei einzig und allein Aufgabe der Ausschussmitglieder.
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Der Vorgang, dass beim Verfassungsschutz ein Gutachten über einen potenziellen Kandidaten angefordert wurde, ist deutschlandweit beispiellos. Sofern die formellen Voraussetzungen gewahrt sind, werden Kandidaten regelmäßig zur Wahl zugelassen. Nach Paragraf 24, Absatz 3, des Thüringer Kommunalwahlgesetzes kann zudem nicht Bürgermeister werden, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“, oder „wer im übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt“.
Die Maßstäbe an die Verfassungstreue werden jedoch in bisher ständiger Praxis äußerst niedrig angesetzt. Kürzlich wurde etwa bekannt, dass Tommy Frenck, Organisator des größten Rechtsrock-Festivals Deutschlands, in Hildburghausen zur Kommunalwahl zugelassen wurde. Letztlich wurde auch Möller noch vom fünfköpfigen Ausschuss die Zulässigkeit für die Kommunalwahl bestätigt. Im Falle der Verweigerung hätte Möller Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen können. Hätte der Ausschuss die Teilnahme Möllers an der Wahl dann endgültig abgelehnt, wäre ihm nur der Weg der Wahlanfechtung nach der Kommunalwahl geblieben.
Die Parteien der vier stärksten Fraktionen im Erfurter Stadtrat, nämlich CDU, SPD, Linke und AfD, entsenden Vertreter in den Wahlausschuss. Die Ausschussmitglieder sind dazu verpflichtet, unparteiisch zu handeln und sich an die formellen Anforderungen des Wahlrechts zu halten. Die restlichen fünf Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters – Andreas Bausewein (SPD), Andreas Horn (CDU), Matthias Bärwolff (Linke), David Maicher (Grüne) und Jana Rötsch (Mehrwertstadt) – wurden zur Teilnahme an der Wahl ohne weitere Bedenken zugelassen.
Wie wäre es denn mal Frau Faeser oder Frau Paus so einem Gutachten zu unterziehen. Die beiden Damen sind extrem Verfassungsfeindlich und dürften niemals ein Ministeramt inne haben.
Der von der CDU gesteuerte Verfassungsschutz soll also über die Zulassung eines AfD-Kandidaten entscheiden!?
Die Einstellung von Herrn Haldenwang dürfte allgemein bekannt sein. Welches Ergebnis ist also zu erwarten?
Das hat mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun. Hier ist der Ankläger auch zugleich der Richter und der Henker.
Immerhin ist der SPD-Kandidat und derzeitige Amtsinhaber Andreas Bausewein zugelassen.
Dem wird gerade vorgeworfen, seine Wahlplakate rechtswidrig deutlich zu früh aufgestellt zu haben. Und wieder abbauen lassen will er sie offenbar auch nicht – frei nach dem Motto „Jetzt sind sie halt da“. Lediglich eine temporäre Verhüllung der Plakate scheint ihm akzeptabel zu sein.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfurt/spd-wahlplakat-kommunalwahl-stadtrat-streit-100.html
Aber als einer der Guten darf der das … ganz bestimmt!
Hätte man z.B. seinerzeit eine Merkel auf ihre (Stasi-)Vergangenheit durchleuchtet oder eine Köpping (Sachsen, erst SED dann SPD), wären viele undemokratische Altlasten nicht in die Politik gespült worden. Aber die Ost-West-Stasi Connection war zu tief verwurzelt. Und so konnte auch eine Ex-Stasi Kahane, Busenfreundin von Merkel, weiter denunzieren und gleichzeitig ein Vermögen aufbauen. Die AfD ist in dieser Hinsicht völlig unbefleckt. Und das wissen die.
Mannohmann, im Osten steppt echt der Bär.
Leute, falls Ihr an Vorwahlumfragen teilnehmt, sagt immer Ihr wählt egal was, aber nicht die AfD. Am Wahltag könnt Ihr dann ja für eine große Überraschung sorgen. Sollte im Osten eigentlich kein Problem sein, habt doch vierzig Jahre mit allem hinterm Berg halten müssen.
Jahrzehntelang hat man fast vergessen dass man überhaupt einen Verfassungsschutz hat. Mittlerweile ist der Allgegenwärtig wie in der DDR die Stasi. Ein echter demokratischer Kanzler hätte hier längst eingelenkt und die jeweiligen Minister gefeuert.
In Thüringen regiert die Mauermörderpartei. Noch Fragen?