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Beispielloser Vorgang

Verfassungsschutz soll AfD-Kandidaten vor Zulassung zur Wahl überprüfen

In Erfurt trug sich am Dienstag ein beispielloser Sachverhalt zu. Der Thüringer Co-AfD-Landeschef Stefan Möller wäre fast vom Wahlausschuss nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden. Sogar ein Gutachten des Verfassungsschutzes wurde angefordert.

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Der Co-Landessprecher der AfD in Thüringen plant bei den Kommunalwahlen am 26. Mai als Oberbürgermeister von Erfurt zu kandidieren. Der Wahlausschuss hatte jedoch Zweifel an der Eignung des Landtagsabgeordneten angemeldet, da angeblich massive Zweifel an der Verfassungstreue Möllers bestehen würden. Möllers Bewerbung ging am 4. April beim Wahlleiter ein.

Da einige Mitglieder des Wahlausschusses im Vorfeld Bedenken hinsichtlich seiner Verortung im Rahmen der freiheitlich-demokratischen-Grundordnung anmeldeten, hatte Wahlleiter Norman Bulenda eine Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz angefordert. Das 36-seitige Dokument wurde dann den Ausschussmitgliedern zur Prüfung vorgelegt. Bulenda erklärte in der öffentlichen Sitzung, dass es keine Empfehlung für eine Entscheidung enthalte. Das Abwägen des Für und Wider der Zulässigkeit einer Bewerbung sei einzig und allein Aufgabe der Ausschussmitglieder.

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Der Vorgang, dass beim Verfassungsschutz ein Gutachten über einen potenziellen Kandidaten angefordert wurde, ist deutschlandweit beispiellos. Sofern die formellen Voraussetzungen gewahrt sind, werden Kandidaten regelmäßig zur Wahl zugelassen. Nach Paragraf 24, Absatz 3, des Thüringer Kommunalwahlgesetzes kann zudem nicht Bürgermeister werden, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“, oder „wer im übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt“.

Die Maßstäbe an die Verfassungstreue werden jedoch in bisher ständiger Praxis äußerst niedrig angesetzt. Kürzlich wurde etwa bekannt, dass Tommy Frenck, Organisator des größten Rechtsrock-Festivals Deutschlands, in Hildburghausen zur Kommunalwahl zugelassen wurde. Letztlich wurde auch Möller noch vom fünfköpfigen Ausschuss die Zulässigkeit für die Kommunalwahl bestätigt. Im Falle der Verweigerung hätte Möller Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen können. Hätte der Ausschuss die Teilnahme Möllers an der Wahl dann endgültig abgelehnt, wäre ihm nur der Weg der Wahlanfechtung nach der Kommunalwahl geblieben.

Die Parteien der vier stärksten Fraktionen im Erfurter Stadtrat, nämlich CDU, SPD, Linke und AfD, entsenden Vertreter in den Wahlausschuss. Die Ausschussmitglieder sind dazu verpflichtet, unparteiisch zu handeln und sich an die formellen Anforderungen des Wahlrechts zu halten. Die restlichen fünf Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters – Andreas Bausewein (SPD), Andreas Horn (CDU), Matthias Bärwolff (Linke), David Maicher (Grüne) und Jana Rötsch (Mehrwertstadt) – wurden zur Teilnahme an der Wahl ohne weitere Bedenken zugelassen.

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