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NRW

Waffenverbot für AfD-Mitglieder gekippt

Das Waffenverbot für AfD-Mitglieder in Nordrhein-Westfalen wurde vom Oberverwaltungsgericht in Münster gekippt. Die Mitgliedschaft in der AfD allein reicht nicht aus, um einem Waffenbesitzer die „Zuverlässigkeit“ zu entziehen.

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Das pauschale Waffenverbot für AfD-Mitglieder in Nordrhein-Westfalen wurde vom dortigen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster gekippt. Das Urteil erging am 30. April und wurde am Dienstag verkündet. Zuerst berichtete der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB). Zuvor hatte die schwarz-grüne Landesregierung unter Hendrik Wüst (CDU) entschieden, dass AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen. „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht“, urteilten die Richter nun einstimmig.

Hintergrund der Entscheidung war die pauschale Aberkennung der im Waffenrecht festgehaltenen „Zuverlässigkeit“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG für AfD-Mitglieder. Sie ist Grundlage für den Waffenbesitz. In zwei Eilverfahren wurde im August 2024 entschieden, dass allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreicht, um von der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Für die AfD gelte dies auch, obwohl der Landesverband NRW zum Zeitpunkt des Urteils lediglich als Verdachtsfall eingeschätzt wurde.

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Gegen dieses Urteil klagte das AfD-Mitglied Stefan Hrdy – und bekam jetzt Recht. Ob die Aufhebung des Waffenverbots Bestand hat, bleibt abzuwarten. Die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz der Bundespartei AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ könnte sich auch auf den Bestand der Entscheidung auswirken. Nancy Faeser präsentierte die Einschätzung zwei Tage nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

In anderen Bundesländern wie Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden ähnliche Waffenverbotsverfahren für AfD-Mitglieder schon gekippt, zuvor entzogene Waffen wurden zurückgegeben. Der Anwalt des Klägers, Florian Asche, sieht das Kippen des Verbots im Interview mit dem VDB als „wichtigen Schritt im Streit um die Freiheit des politischen Engagements“. Behörden würden die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprognose nutzen, um Jäger und Sportschützen von einer Mitgliedschaft in der Partei abzuhalten. Asche sagte dazu: „Das ist nicht weniger als ein kaltes Parteiverbot. Wer wird sich noch in der AfD engagieren, wenn man damit seine Freizeitbeschäftigung riskiert?“

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23 Kommentare

  • Das wäre ja auch noch schöner !
    Was für ein absurder Antrag !
    „gesichert rechtsextrem“ ist übrigens noch lange nicht „verfassungsfeindlich“.

    42
  • „Behörden würden die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprognose nutzen, um Jäger und Sportschützen von einer Mitgliedschaft in der Partei abzuhalten. “

    Loriot: Ach? Ach, was!
    Luis de Funès: Nein! – Doch! -Ohhh!

  • Kommt der Rechtsstaat zurück?
    Das wäre mehr als nur schön und gerecht für alle.
    Staat und Bürger.
    Schluss mit der linken Spaltung, Ausgrenzung, Stigmatisierung und Hetze.

  • Ach was…🤣👍🇩🇪🇮🇱☮️

    14
  • Na da werden aber wieder die Tränchen bei den links-grünen kullern.

    17
  • Dann bin ich ja mal gespannt, ob ich nun eine Sportwaffe haben darf – nach über einem Jahr, wo mein Verfahren „eingefroren“ worden ist.

  • Es geht nicht um das Waffenverbot, das ist egal. Es geht den Altparteien offenbar nur darum, die AfD und ihre Mitglieder auf Trab zu halten. So eine Anweisung gegen politische Gegner gab´s auch unter Mielke…

  • Die Waffenscheininhaber sind immer noch die selben wie im August. Was sich geändert hat, das ist die Person des zuständigen Ministers. So viel zur Unabhängigkeit von Oben.

    5
  • Wie viele Menschen hat Wüst mit seiner verantwortungslosen Politik eigentlich schon auf dem Gewissen?

  • Die Clans rennen mit dem Messer etc herum. Terroristen werden direkt nach Deutschland von Frau B. gerade aus Syrien eingeflogen. Aber Jäger von der AfD sind pauschal nicht zuverlässig. Dieser Staat ist wirklich am Ende.

  • Die gleiche Schlappe erlitt doch letztes Jahr des VS Thüringen, im Alleingang geführt vom Autisten Stephan Kramer. Die Umstände waren ähnlich, der Ausgang gleich. Gratuliere!

  • …wir sind schon lange eierlose „Bewohner dieses Landes, genannt Deutschland“
    in den USA würden „echte Männer“ mit ihren Waffen die Regierung zwingen solchen Schwachsinn sofort zurück zu ziehen…und das steht sogar in deren Verfafssung.
    Das ist nämlich das Recht des einfachen Mannes gegen „Übergriffe seines Staates“…jaja, die waren schon clever damals……dort in den USA !!!

  • Gibt wohl viele Vereinsmeier bei der AFD?

    -13
  • Wie ist das möglich in einem angeblichen Unrechtsstaat?

    -27

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