Vorentscheidung in Den Haag – Etappensieg für Israel
Südafrika scheitert in Den Haag mit seinem Ansinnen, die israelische Militäroperation in Gaza gerichtlich zu stoppen. Die erste Positionierung des Internationalen Strafgerichtshofes in der Klage gegen Jerusalem ist damit ein Etappensieg für Israel.

In der lange erwarteten Stellungnahme des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag zur südafrikanischen Klage gegen Israel hat das Gericht die Kernforderungen der Kläger zurückgewiesen. Zeitgleich hat es eine Reihe an Forderungen an Israel gestellt. Das Gericht wird die laufenden israelischen Militäroperationen im Gazastreifen nicht stoppen. Eine Anordnung eines sofortigen Waffenstillstandes, die einer der Kernpunkte des südafrikanischen Antrags war, setzte das Gericht nicht um. Allerdings verlangt Den Haag von der Regierung in Jerusalem sofortige Maßnahmen.
Taten, die auf einen Völkermord hinausliefen, müssten geahndet werden, stellte das Gericht klar. Das Recht der Palästinenser, vor einem Völkermord geschützt zu werden, sei anzuerkennen, erklärte das Gericht weiter. Insofern sei die Klage Südafrikas gegen Israel plausibel. Das Gericht erklärt, dass „irreparabler Schaden“ durch israelische Aktionen vor einer finalen Urteilsverkündung möglich wäre, und ordnet deshalb diverse Maßnahmen für Jerusalem an.
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Mehr humanitäre Hilfe und Verhinderung genozidaler Taten
Unter anderem soll Israel die Tötung von „Menschen innerhalb der geschützten Gruppe“ abwenden und „alle Aktionen verhindern“, die zu einem „Genozid führen könnten“. Etwaige Beweise dafür soll Israel zudem vor der Vernichtung bewahren. Auch soll Israel die „Lebensbedingungen in Gaza adressieren“ und verbessern.
Die konkreten Forderungen des Gerichtes sind vage. So unter anderem die Forderung, die Tötung von „Menschen innerhalb der geschützten Gruppe“ zu unterlassen. Gemeint sind damit die Palästinenser. Eine besondere Unterscheidung zwischen militanten Palästinensern und Zivilisten machte das Gericht an diesem Punkt explizit nicht – es ist jedoch nicht erwartbar, dass Israel seine militärischen Operationen gegen den Terrorismus einstellen wird. Eine genaue Definition der dahingehenden Erwartungen des Gerichts ist nicht bekannt.
Das Gericht warf Israel auch die Äußerungen führender Politiker vor, unter anderem die Aussage von Verteidigungsminister Gallant, der die Hamas-Terroristen als „Tiere“ bezeichnet hatte. Das Gericht assoziiert solche Aussagen mit Hetze zum Genozid, auch, wenn es sie nicht explizit dazu erklärt. Vor diesem Hintergrund wird Israel auch aufgefordert, gegen Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Palästinenser vorzugehen. Israel soll dem Gericht nun innerhalb eines Monats einen Bericht vorlegen, der die Compliance mit den Anordnungen des Gerichts belegt.
Israels Recht auf Selbstverteidigung bleibt unangetastet
In Pretoria, dem Regierungssitz Südafrikas, zeigen Bilder feiernde Unterstützer der Genozid-Klage. Und auch der arabische Fernsehsender Al Jazeera feiert das Urteil: Das Gericht habe die Klage wegen Genozids angenommen und verfolge den Fall. Allein das sei ein Erfolg und ein „moralisches“ Zeichen, erklärte Marwan Bishara, ein führender Analyst des Senders. Jetzt müssten die westlichen Unterstützer Israels „in den Spiegel gucken“ und ihre Position überdenken.
Die Annahme der Klage ist in der Tat auch ein Teilerfolg für Südafrika – doch unterm Strich ist die Entscheidung in Den Haag ein eindeutiger Etappensieg für Israel. Denn das Kernziel der Klage, die israelische Militäroperation im Gazastreifen für unzulässig zu erklären und aufzuhalten, ist nicht erreicht worden. Im Grunde kann die IDF ihren Krieg gegen die Hamas also ungehindert fortsetzen. Auch die angeordneten „Sofortmaßnahmen“ des Gerichtshofes decken sich nicht mit den Forderungen Südafrikas. In Gaza, so berichten Journalisten vor Ort, herrsche Enttäuschung über das Urteil – dort habe man vor allem auf ein Ende der Bombardierungen gehofft, berichtete Al Jazeera.
Darüber, ob das Vorgehen im Gazastreifen den Tatbestand eines Genozids erfüllt, urteilte das Gericht am Freitag noch nicht – eine Entscheidung in der Sache könnte noch lange dauern und sogar Jahre in Anspruch nehmen. Wann das Verfahren zum Hauptvorwurf des Völkermordes beginnen wird, ist nicht bekannt. Allerdings hat das Gericht explizit die Klage für zulässig bewertet – Israel hatte eine Abweisung der Klage Südafrikas gefordert.
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Das Gemetzel der Hamas darf nie vergessen werden. Und die feministische Außenpolitik von Baerbock ist lächerlich bei den Verbrechen der Hamas.
Es ist so abgrundtief dreist, verlogen und mies, wie alle antisemitischen Massenbewegungen es immer schon waren. Egal was sie tun, wie sehr sie auch verfolgt und gegängelt werden – immer sind die Juden die Bösen, die Kinder ermorden und überhaupt alles Unheil über die Welt bringen. Und wenn sie sich wehren, ihr Land und ihre Bürger verteidigen, werden sie als Massenmörder bezeichnet. In Wahrheit geht es einfach um Neid.
Unglaublich, was für Bürokraten!
Das zeigt eigentlich nur, wofür ein Gerichtshof in Den Haag gut ist, für nutzlose Zeitverschwendung, denn die Wahrheit, egal in welche Richtung geben die Medien vor und die Menschen rennen hinterher.
Wie viele arabische Staaten gibt es? Wie viele jüdische Staaten? Damit sollte die Antwort zu finden sein, wer wirklich Völkermordabsichten hegt. Spoiler: Israel ist es nicht.
Ausgerechnet Süd Afrika! Lächerlich. Die korrupten ANC-Nichtsnutze (Kaffer) sollten sich erst einmal selbst an die Nase fassen und im eigenen Land kehren. Nur ein Bespiel: Über 3000 weiße Bauern wurden niedergemetzelt, Frauen vergewaltigt, übelst gequält und mussten vorher zusehen wie ihre ganze (!) Familie gekillt worden sind etc. Und was sagt die Welt dazu? Nichts. Gar nichts. Von einem Industriestaat und Motor Afrikas zu einem lebensgefährlichem Shithole, was Deutschland auch noch blüht, nur der deutsche Michel will es nicht sehen. Ich habe das alles miterlebt, komme aus Johannesburg.
Die Existenz des Staates Israel und dessen Verteidigung nimmt eine radikale korrupte Clique aus SA zum Anlass in Den Haag auf sich aufmerksam zu machen. Diese dümmliche Inszenierung eines bereits seit 1990 kollabierenden Staates war von Beginn an lächerlich! Israel hat jedes verdammte Recht, jeden der sich nicht an die Spielregeln halten will nach seinen Vorstellungen zu sanktionieren- ich finde, Israel ist im Umgang mit diesen Terrorbanden und deren Verwandten noch viel zu nachsichtig! Apropos Baerbock: diese Gestalt ist in Israel gänzlich unbekannt – genau wie der ganze andere Haufen der sog. Regierung hier!
Ich empfinde den inflationär benutzen Begriff „Zivilisten“ bei äußerst zwielichtigen Gestalten als extremst schäbig. Was sagt denn das Humanitäre Völkerrecht dazu? Auszüge:
„Militärische Ziele sind darüber hinaus die Kombattanten der gegnerischen Partei und Zivilpersonen, sofern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, weil sie dadurch ihren Schutz als Zivilpersonen verlieren.“
„Es ist verboten, Zivilpersonen als Schutzschild für militärische Ziele zu missbrauchen oder die Bewegungen der Zivilbevölkerung so zu lenken, dass sie militärische Ziele vor Angriffen abschirmen oder Kriegshandlungen decken. Zivilpersonen genießen den Schutz des HVR, sofern und solange sie nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen. Nehmen sie gleichwohl unmittelbar an den Feindseligkeiten Teil, verlieren sie ihren Schutz als Zivilperson und werden für den Gegner zulässige militärische Ziele.“
IDF, bitte weitermachen!
Ich habe mir den Richterspruch live angeschaut. Bei den Auflagen und den dazugehörigen Ausführungen konnte ich den genannten Etappensieg nicht erkennen. Ich kannst jedem Empfehlen sich das Urteil selbst anzuschauen.
Ich marschiere in dein Land, ich bin Bewaffnet und schieße auf Dich und dann spricht Den Haag von Selbstverteidigung.