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Vorentscheidung in Den Haag – Etappensieg für Israel

Südafrika scheitert in Den Haag mit seinem Ansinnen, die israelische Militäroperation in Gaza gerichtlich zu stoppen. Die erste Positionierung des Internationalen Strafgerichtshofes in der Klage gegen Jerusalem ist damit ein Etappensieg für Israel.

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In der lange erwarteten Stellungnahme des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag zur südafrikanischen Klage gegen Israel hat das Gericht die Kernforderungen der Kläger zurückgewiesen. Zeitgleich hat es eine Reihe an Forderungen an Israel gestellt. Das Gericht wird die laufenden israelischen Militäroperationen im Gazastreifen nicht stoppen. Eine Anordnung eines sofortigen Waffenstillstandes, die einer der Kernpunkte des südafrikanischen Antrags war, setzte das Gericht nicht um. Allerdings verlangt Den Haag von der Regierung in Jerusalem sofortige Maßnahmen.

Taten, die auf einen Völkermord hinausliefen, müssten geahndet werden, stellte das Gericht klar. Das Recht der Palästinenser, vor einem Völkermord geschützt zu werden, sei anzuerkennen, erklärte das Gericht weiter. Insofern sei die Klage Südafrikas gegen Israel plausibel. Das Gericht erklärt, dass „irreparabler Schaden“ durch israelische Aktionen vor einer finalen Urteilsverkündung möglich wäre, und ordnet deshalb diverse Maßnahmen für Jerusalem an.

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Mehr humanitäre Hilfe und Verhinderung genozidaler Taten

Unter anderem soll Israel die Tötung von „Menschen innerhalb der geschützten Gruppe“ abwenden und „alle Aktionen verhindern“, die zu einem „Genozid führen könnten“. Etwaige Beweise dafür soll Israel zudem vor der Vernichtung bewahren. Auch soll Israel die „Lebensbedingungen in Gaza adressieren“ und verbessern.

Die konkreten Forderungen des Gerichtes sind vage. So unter anderem die Forderung, die Tötung von „Menschen innerhalb der geschützten Gruppe“ zu unterlassen. Gemeint sind damit die Palästinenser. Eine besondere Unterscheidung zwischen militanten Palästinensern und Zivilisten machte das Gericht an diesem Punkt explizit nicht – es ist jedoch nicht erwartbar, dass Israel seine militärischen Operationen gegen den Terrorismus einstellen wird. Eine genaue Definition der dahingehenden Erwartungen des Gerichts ist nicht bekannt.

Das Gericht warf Israel auch die Äußerungen führender Politiker vor, unter anderem die Aussage von Verteidigungsminister Gallant, der die Hamas-Terroristen als „Tiere“ bezeichnet hatte. Das Gericht assoziiert solche Aussagen mit Hetze zum Genozid, auch, wenn es sie nicht explizit dazu erklärt. Vor diesem Hintergrund wird Israel auch aufgefordert, gegen Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Palästinenser vorzugehen. Israel soll dem Gericht nun innerhalb eines Monats einen Bericht vorlegen, der die Compliance mit den Anordnungen des Gerichts belegt.

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Israels Recht auf Selbstverteidigung bleibt unangetastet

In Pretoria, dem Regierungssitz Südafrikas, zeigen Bilder feiernde Unterstützer der Genozid-Klage. Und auch der arabische Fernsehsender Al Jazeera feiert das Urteil: Das Gericht habe die Klage wegen Genozids angenommen und verfolge den Fall. Allein das sei ein Erfolg und ein „moralisches“ Zeichen, erklärte Marwan Bishara, ein führender Analyst des Senders. Jetzt müssten die westlichen Unterstützer Israels „in den Spiegel gucken“ und ihre Position überdenken.

Die Annahme der Klage ist in der Tat auch ein Teilerfolg für Südafrika – doch unterm Strich ist die Entscheidung in Den Haag ein eindeutiger Etappensieg für Israel. Denn das Kernziel der Klage, die israelische Militäroperation im Gazastreifen für unzulässig zu erklären und aufzuhalten, ist nicht erreicht worden. Im Grunde kann die IDF ihren Krieg gegen die Hamas also ungehindert fortsetzen. Auch die angeordneten „Sofortmaßnahmen“ des Gerichtshofes decken sich nicht mit den Forderungen Südafrikas. In Gaza, so berichten Journalisten vor Ort, herrsche Enttäuschung über das Urteil – dort habe man vor allem auf ein Ende der Bombardierungen gehofft, berichtete Al Jazeera.

Darüber, ob das Vorgehen im Gazastreifen den Tatbestand eines Genozids erfüllt, urteilte das Gericht am Freitag noch nicht – eine Entscheidung in der Sache könnte noch lange dauern und sogar Jahre in Anspruch nehmen. Wann das Verfahren zum Hauptvorwurf des Völkermordes beginnen wird, ist nicht bekannt. Allerdings hat das Gericht explizit die Klage für zulässig bewertet – Israel hatte eine Abweisung der Klage Südafrikas gefordert.

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