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In Interview

Vize des Bundesverfassungsgerichts hält Corona-Rechtsprechung für „absolut richtig“

Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, sieht keinen Grund für die Aufarbeitung der Corona-Jahre durch die Justiz: Die Rechtsprechung aus der Pandemie-Zeit hält sie für „absolut richtig“. Das Gefühl, die eigene Meinung nicht mehr frei sagen zu können, tut sie als "subjektive Wahrnehmung" ab.

Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts

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Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ist der Meinung, dass es keiner juristischen Aufarbeitung der Corona-Politik bedarf. Das sagte Doris König im Interview mit der Rheinischen Post am Freitag. Auf die Frage, ob es die Aufgabe der Politik und nicht der Gerichte sei, gesellschaftliche Wunden der Corona-Politik zu heilen, sagte sie: „So ist es. Das ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung, sondern der Politik.” Sie wolle keine Ratschläge erteilen, aber „man sollte schon überlegen, wie man mit dem Thema umgeht, weil es noch immer gärt”, sagte sie weiter. „Andererseits ist es widersinnig, sich über eine ‚Corona-Diktatur‘ zu beschweren und gleichzeitig autoritäre Parteien zu wählen.”

Weiter sagte sie, dass sie in den juristischen Entscheidungen der Corona-Jahre kein Problem sehe: „Denken Sie an die Corona-Rechtsprechung, die ich absolut für richtig gehalten habe. In einer Zeit großer wissenschaftlicher Unsicherheit der Regierung einen großen Gestaltungsspielraum zu lassen, das halte ich für richtig.” Außerdem sagte sie: „Niemand wusste damals, was richtig und was falsch war. Es ist nicht unsere Aufgabe als Gericht, nach Gefühl Recht zu sprechen.”

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Doris König sagte im Interview, dass es „schwer“ sei, „gegen Aufgeregtheit oder Empörung sachlich zu argumentieren”. Nachrichten in den sozialen Medien würden „bewusst propagandistisch genutzt werden”.

Gleichzeitig sagte sie auch, dass sie es nicht verstehen könne, wenn Menschen sagten, sie fühlen sich in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt: „Dieses Gerede, man könne gar nichts mehr sagen in Deutschland, ist aber eher eine subjektive Wahrnehmung, die durch ständige Wiederholung weitertransportiert wird.” Sie betonte, dass in Deutschland Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit herrschen und dass “diese Rechte […] vom Bundesverfassungsgericht in einem sehr weiten Umfang geschützt” werden.

Die Vizepräsidentin betonte im Gespräch mit der Rheinischen Post auch, dass die Demokratie nicht neutral ist. Die Rheinische Post fragte: „Ist Demokratie gegenüber jedermann und allem zwingend neutral?”, woraufhin König sagte: „Nein, unsere Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie – deshalb ist sie nicht neutral.” Außerdem sagte sie: „Und wir stellen in Parteiverbotsverfahren und in Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung fest, wer Verfassungsfeind ist.” 

Auf die allgemeine Lage in Deutschland angesprochen, sagte die Verfassungsrichterin: Als „Staatsbürgerin“ würde sie sagen: „Die gefühlte Lage ist wesentlich schlechter als die wahre Lage.” Das „größte Aufregerthema” sei Migration, „das dafür sorgt, dass die Wahlergebnisse so sind, wie sie sind.” „Das alles ist schon besorgniserregend, aber die Demokratie in Deutschland ist dadurch noch nicht akut gefährdet”, urteilte sie.

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