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Keine „Geheimziele“

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einordnen. Das Entschied das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilentscheidung nach etlichen Monaten Verfahren.

Von

IMAGO/Bernd Elmenthaler

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einordnen. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln muss die Behörde zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts vom Donnerstag. Die Partei hatte gegen die Einstufung geklagt.

Laut dem Gericht darf der Bundesverfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss vorläufig unterlassen werden. Wann es zu einer Hauptsache-Entscheidung kommt ist bislang unklar – da das Gericht für die Eilentscheidung jedoch bereits fast ein Jahr Zeit gebraucht hat, dürfte ein solches Urteil erst in Monaten und Jahren fallen.

Die Richter haben dem Eilantrag der AfD in Wesentlichem statt gegeben. Gleichzeitig heißt es: „Die Antragstellerin vertritt teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen.“ Es würde sich jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende rechtsextreme Prägung der AfD als Gesamtpartei feststellen lassen.

Anders als andere Gerichte zuvor, haben die Richter auch das sogenannte Remigrationskonzept der Partei als nicht verfassungswidrig eingeordnet. Der Begriff sei nämlich unklar und würde „kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen“ verfolgen.

Die Einordnung des Verfassunsgsschutzes, wonach die AfD damit einen „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ vertreten würde, straften die Kölner Richter ab: „Von den nach Auffassung des Gerichts insoweit weiterhin diffusen öffentlichen Äußerungen der Repräsentanten der Antragstellerin abweichende, die Partei als solche prägende „Geheimziele“ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich.“

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Anfang Mai vergangenen Jahres war bekanntgeworden, dass der Bundesverfassungsschutz, damals noch SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterstellt, die AfD anhand eines Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ einstufen ließ. Die AfD klagte dagegen – bereits im Zuge dessen hatte der Verfassungsschutz eine Stillhalteerklärung abgegeben und damit öffentlich vorerst darauf verzichtet, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen.

ha

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106 Kommentare

  • Das wird auch Zeit

    116
    • Genau ! Bin AFD Wähler konservativ und nicht extrem !

      112
      • Ich kenne keinen AfD-Wähler, der ansatzweise rechtsextrem wäre. Konservativ und unser Land im Blick!

        • Und kein AfD-Wähler würde sich als Sozialist bezeichnen, was das Nazi aka Nationalsozialist als ständige Diffamierung komplett verkehrt.

          16
        • Dan kennen Sie wohl nicht den KV Duisburg.

          -15
        • Nein – und Höcke & Co. sind auch nicht rechtsextrem. Ganz gewiss nicht…

          -18
    • Jetzt dürfte es mächtig Unruhe bei den anderen Parteien geben. Vielleicht sind sie deshalb so aufgeregt.

      • Na hoffentlich !

        • Es gibt nichts, was man der AfD vorwerfen kann, gar nichts. Im Gegenteil, die ist die einzige Partei, die das GG achtet.

          6
  • Es gibt Urteile die Hoffnung machen. Aber die Kartellparteien, wird das Urteil nicht daran hindern, weiterhin die AFD zu diskreditieren. Ist halt ein sozialistischer SED-Block mit Brandmauer.

    111
    • Und ARD und ZDF kümmert das auch nicht.

    • Was weckt das an Hoffnung? Es liest sich wie ein Formfehler, gegen den selbstverständlich erfolgreich geklagt werden konnte.

      Ich halte das für ein provoziertes Verfahren, das zur Zermürbungstaktik gehört.

      Der VS gewinnt, egal wie das Urteil ausging.

      • Sehe ich genauso, erstmal abwarten was dahinter steckt.

      • Das Hauptsacheverfahren wird in die Länge gezogen um die linke verlogene Verleumdung in den Medien zu Lasten der AfD aufrecht zu erhalten.
        Es wird vielleicht anders ausgedrückt,der Tenor bleibt.
        Es muss von ganz anderer Seite hier der grosse Hammer kommen.
        Sanktionen.
        Kontoentzug,Zahlungsmöglichkeiten entziehen,
        Visa-Sperre USA.
        Dann wäre Ruhe.

        • Fast alle Patrioten und echten Demokraten wissen, wo links radikale Luftlöcher zu suchen und zu finden sind !

          Linksgrünrotschwarz ist schon lange tot.
          Sie wollen es nicht kapieren !

          6
    • Eine Neutralitätssimulation, die davon ablenken soll, dass das Lableing ausschließlich der Diskreditierung der lästigen Opposition und deren Wahrheiten dienen soll und ferner die Vorwürfe der Vetternwirtschaft als berechtigt erscheinen lässt.

  • Na ja, mittlerweile ist diese Einstufung doch eine Art Gütesiegel für gesunden Sachverstand und eine vernünftige und für das Land positive Politik. Schade. Ich wähle die AfD eben wegen jenem Qualitätsmerkmal.

    • Zumal wir drei gesichert linksextreme Parteien haben.

      • Das stimmt allerdings!

      • Vier. Linke, Grüne, BSW und SPD. In Teilen sogar die CDU mit ihren Merkelianern.

      • Offensichtlich wissen Sie nicht, was Linksextremismus oder überhaupt EXTREMISMUS ist…

        • Also die von Sarrazin beklagte und bereits fortgeschrittene Abschaffung ist doch wohl für jeden ersichtlich extrem. Oder meinen Sie, weil es die selbsterklärt Guten sind, müsse man ein Auge zudrücken?

          2
  • Alles für Alice!
    Die AfD siegt immer öfters!

    • „Öfters“… Aha.

      -15
      • Wenn Sie hier jeden Schreib- und Grammatikfehler tadeln wollen, haben Sie sich eine Vollzeitstelle erschaffen.
        Unbezahlt?

      • Jawohl, Herr Oberstudienrat!

  • „Die Antragstellerin vertritt teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen.“

    Würde bitte jemand endlich mal konkret benennen welche das sind oder sein sollen?!

    • Na zum Beispiel, die deutschen Grenzen zu kontrollieren. Generell alles, was gegen die faschistische WEF/EU-Agenda gerichtet ist.

    • Alle samt wären sie ein großer Fall für den Verfsch., wenn wir denn einen neutralen hätten !

      Alle samt wären ein noch größerer Fall für die Justiz,
      wenn wir denn eine unabhängige, ehrbare und unvoreingenommene hätten !

      Die große Zeit der AfD beginnt jetzt und wird in der Regierungsverantwortung bestätigt werden können !

      Auf geht es, packen wir es gemeinsam an, gemeinsam ./. den linksradikalen Faschismus, für die Demokratie, Recht und Ordnung !
      Der Politikwechsel wird kommen und unser Land und wir Einheimischen geben die Hoffnung nicht auf !
      Wir kämpfen dafür !

      • Aber H A L L O

      • Ich wünschte, ich hätte Ihren Optimismus.

    • Das bleibt mit Absicht so unklar.
      Und weil das Gericht v ö l l i g überlastet ist, dauert die Entscheidung in der Hauptsache bis Elon Musk auf dem Mars gelandet ist.
      Solange kann man im Öffentlichunrechtlichen Schundfunk regelmäßig – damit die Propaganda im Gehirn der Schnarchschafe festgenagelt bleibt- auf das schwebende Verfahren hinweisen, mit wechselnden Experten.

  • So soll es sein!

  • Gutes Urteil. In einer Demokratie muss Recht Recht bleiben.

  • Der Rechtsstaat zuckt noch?

    • Welchen meinen Sie?

  • Oh oh, wenn da mal nicht bald die nächsten Richter nach Frankfurt/Oder versetzt werden

  • Das wird die anderen nicht daran hindern sie weiterhin so zu bezeichnen, denn DAS war ja immer der „Tr(i)umpf“, den sie hatten. Außerdem werden sie sich auf das „vorläufig“ berufen. Die Show geht also weiter!

  • Na bitte, der Kampf gegen Gersdorf-Dingenskirchen hat sich ja doch gelohnt…

    • Moment, hier hat NICHT das BVerfG gesprochen.

    • Ich weiß nicht, seit ich das Interview mit ihrem Mann bei der Jungen Freiheit gelesen habe, könnte ich mir vorstellen, die Rechten haben ihren eigenen Trojaner ausgeschaltet.

  • Die von ,,unserer Demokratie“ errichtete ,,Brandmauer“ fällt langsam aber sicher in sich zusammen.👍👍👍

  • Jetzt werden die Debatten im Staatsfunk interessant.
    Das Pferd ist tot.

  • …..und wie im Hauptsacheverfahren entschieden werden wird, ist ziemlich sicher…..außer der Richter steht eine Woche vor seiner Pensionierung…

  • Das ist sowieso eine Farce. Die AfD als rechtsextrem zu verdächtigen ist eine Straftat, weil es geeignet ist, auch als Verharmlosung des Dritten Reichs zu wirken, in dessen Nähe man die Partei ja mit aller Gewalt rücken will.
    Das dafür auch noch Behörden und Gerichte beschäftigt werden ist völlig inakzeptabel!

    • Das sehe ich auch so. Man sollte nur das miteinander vergleichen, was vergleichbar ist.
      In dem Wort Nationalsozialist, steckt das Wort Sozialist. Das sind die AfD ler aber keinesfalls. Vielleicht noch National. Die Sozialisten sitzen woanders und man könnte diese heute Internationalsozialisten nennen.. Es hat aber keiner verdient mit denen verglichen zu werden, welche die grausamen Taten im letzten Jahrhundert angerichtet haben.

  • Da werden sich die Linken Medien aber jetzt an den Haaren kratzen, wie wir sie jetzt betiteln dürfen. Vielleicht werden sie jetzt sagen: Die „vormals“ gesichert rechtsextreme Partei, oder so ähnlich. Irgendwie muss doch das liebgewordene Label aufrecht erhalten bleiben. Denen wird schon noch ein Kunstbegriff einfallen, so schnell geben die sich nicht geschlagen.

  • Die Richter planen wohl schon ihren Sommerurlaub in den USA.

  • Der Versuch der Altparteien „normale Sprache“, „Kritik“ und „ganz gewöhnliche Tatsachenbeschreibungen“ unterhalb von Strafbarkeitsgrenzen ächten und kriminalisieren zu wollen, scheint damit gescheitert.

  • Endlich! Und muss sich jetzt jeder Politiker der Altparteien vor Gericht verantworten, wenn er weiter die AfD als gesichert rechtsextrem bezeichnet? Ich hoffe doch!

  • Der sogenannte „Verfassungsschutz“ ist also inkompetent?

    • Nein, der Verfassungsschutz ist eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums, und demnach auch Weisungsgebunden.

  • Noch haben wir Gerichte die frei entscheiden oder zumindest meistens. Ich frage mich allerdings wie lange noch? Das Urteil begrüße ich außerordentlich

  • Das mag Hoffnung machen.Aber nicht zu früh freuen.
    Die Antidemokraten werden nicht locker lassen um zum Ziel zu kommen.

  • Uiiii der VS wird toben und nun noch mehr UBoote aussenden.

    • So blöd sind die beim Verfassungsschutz auch nicht, denn die meisten dürften wissen wo die wirklichen Gefahren liegen. Toben werden diejenigen, welche wegen der AfD ihre Pfründe verloren haben oder noch verlieren werden.

  • Ein Pyrrhussieg…

  • Schade, das wird einige Wähler jetzt wieder zu den Altparteien treiben, weil die AfD den Leuten nicht extrem genug ist. 😀

    -15

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