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Vergleich zum Dritten Reich: Corona-Kritiker C. J. Hopkins vor Berliner Gericht verurteilt
Der amerikanische Autor C. J. Hopkins hatte im August 2022 zwei corona-kritische Posts veröffentlicht und dabei einen Vergleich zum Dritten Reich gezogen. Darum ist er am Montag in zweiter Instanz vom Kammergericht Berlin verurteilt worden.
Am Montag ist der amerikanische Autor C. J. Hopkins vom Kammergericht Berlin in zweiter Instanz wegen corona-kritischer Tweets verurteilt worden. Genaue Details zum Strafmaß sind noch nicht bekannt. In den beiden Posts hatte er einen Ausschnitt des Covers seines Buches „The Rise of the New Normal Reich“ gepostet, auf dem eine Medizinmaske zu sehen war, durch die ein Hakenkreuz durchschimmerte. Die Begründung lautet, dass die Abbildung des Buchdeckels mit dem Hakenkreuz weder von der Meinungs- noch von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Da er das Corona-Regime mit dem Nationalsozialismus verglichen hat, habe er den Nationalsozialismus verharmlost.Aus den beiden Posts auf X (damals noch Twitter) gehe nicht eindeutig hervor, dass der Autor den Nationalsozialismus ablehne. Zum Verständnis muss angemerkt werden, dass das Buchcover als solches – mit der Medizinmaske, durch die ein Hakenkreuz schimmert – legal ist. Strafbar sind nur die beiden Tweets, in denen der Autor Ausschnitte aus dem Buchcover postete, wie die Journalistin Aya Velázquez schrieb. C. J. Hopkins will gegen den Schuldspruch in Berufung gehen.
Der Prozess gegen den amerikanischen Autor, der seit knapp zwanzig Jahren in Deutschland lebt, war von strengen Auflagen begleitet. Die Liste mit den einzuhaltenden Vorschriften veröffentlichte die Autorin Aya Velázquez auf X. Velázquez nahm selbst als Journalistin am Gerichtsprozess teil.
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Folgende Punkte waren einzuhalten: Aus Sicherheitsgründen durften nicht mehr als 35 Zuhörer am Prozess teilnehmen. Persönliche Gegenstände wie Taschen, Handys, Laptops oder auch Stifte und Papier mussten vor Betreten des Gerichtssaals gegen eine Quittung abgegeben werden. So wollte das Gericht verhindern, dass heimlich Ton- und Videoaufnahmen vom Prozess gemacht werden. Stifte und Papier, aber auch Schmuck, mussten abgegeben werden, damit keine versteckten Kameras mitgenommen werden konnten. Für die Journalisten stellte das Wachmeisterpersonal Stifte und Blöcke zur Verfügung.
Im Januar 2024 war Hopkins in erster Instanz vom Vorwurf der „Verbreitung verfassungswidriger Symbole“ freigesprochen worden. Er war angeklagt worden, weil er bei zwei Posts auf X das Bild einer medizinischen Maske gepostet hatte, durch die ein Hakenkreuz durchschimmerte. Dieses Bild war ein Ausschnitt aus seinem Buchcover von „The Rise of the New Normal Reich“. Aufgrund des Hakenkreuzes war er angeklagt worden, die „Verbreitung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation“ zu betreiben. Nach eigener Aussage verwendete Hopkins das Hakenkreuz, um auf Fehlentwicklungen in Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Politik hinzuweisen.Er habe vor einer neuen Form des Totalitarismus warnen wollen, wie die Journalistin Velázquez auf ihrem Blog schreibt. Die Staatsanwaltschaft hat zuerst für jeden Post eine Strafe von jeweils 30 Tagessätzen zu 60 Euro vorgesehen, insgesamt also 3.600 Euro Geldstrafe. Im Schlussplädoyer erkannte der Staatsanwalt an, dass der Autor zwar Gegner des Nationalsozialismus sei, jedoch sei seine Gegnerschaft nicht eindeutig aus den Posts ersichtlich. Internetnutzer müssten sich erst über den Autor informieren, um die Gegnerschaft des Autors zum Nationalsozialismus erkennen zu können. Für die Aussage, die Hopkins machen wollte, sei eine Abbildung des Hakenkreuzes nicht notwendig gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Da die Staatsanwaltschaft anerkannte, dass Hopkins den Nationalsozialismus ablehnt, reduzierte sie das geforderte Strafmaß auf eine Geldstrafe von zwei Mal zwanzig Tagessätzen zu 60 Euro für beide Posts, also 2.400 Euro insgesamt.
Der Verteidiger berief sich in seinem Abschlussplädoyer auf die Kunstfreiheit. Das Verwenden des Hakenkreuzes ist nach § 86 Abs. 4 StGB nicht strafbar, wenn es im Rahmen der Kunst oder Wissenschaft verwendet wird oder um verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren. Auch liege laut Verteidiger die „Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ vor, weil der Autor vor Fehlentwicklungen in der Corona-Politik warnen wollte, die seiner Meinung nach zum Totalitarismus führen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Amtsgericht Berlin sprach den Autor Hopkins frei, kritisierte seine Meinung jedoch deutlich als „ideologisches Geschwurbel“, aber das sei nun mal nicht strafbar“, wie die Richterin sagte.
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Ich verstehe das nicht, es waren doch Sozialisten die die Swastika zu ihrem Symbol erwählten. Und es sind Sozialisten denen solche „Richter“ nach dem Mund reden im Glauben damit die eigene Karriere zu fördern.
Sie verhöhnen uns auch noch indem sie behaupten „Im Namen des Volkes“ zu urteilen.
Er ist wieder da und er ist wie ein Chamäleon, erst braun dann rot und jetzt in Regenbogenfarben. Der Faschismus (der vorgibt keiner zu sein).
Was für eine Farce. Kritiker werden kriminalisiert, und Täter und Unterstützer und Befürworter ausgezeichnet.
Na Hauptsache, wenn die bundesdeutschen Behörden und Altparteien die AfD zur neuen NSDAP stilisieren und ein Neues Reich herbei phantasieren ist keine Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Und für Spiegel und Stern ist wichtig, Trump + Hakenkreuz ist von der Kunstfreiheit gedeckt.
Läuft bei uns.
Es heißt doch immer unsere Gerichte sind überlastet. Anscheinend doch nicht.
Dass nach der Veröffentlichung der RKI-Prtokolle noch solche Urteile gesprochen werden, lässt Schlimmes erahnen.
Ziemlich übel – und verfassungswidrig – ist auch, dass ein Vergleich in solchen Fällen in eine Gleichsetzung umgedichtet wird.
Da soll noch einer sagen, in Deutschland gibt es Meinungsfreiheit.
Also der Buchumschlag ist legal, aber ein Ausschnitt der Abbildung nicht? Das verstehe wer will.