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Vergleich zum Dritten Reich: Corona-Kritiker C. J. Hopkins vor Berliner Gericht verurteilt

Der amerikanische Autor C. J. Hopkins hatte im August 2022 zwei corona-kritische Posts veröffentlicht und dabei einen Vergleich zum Dritten Reich gezogen. Darum ist er am Montag in zweiter Instanz vom Kammergericht Berlin verurteilt worden.

Für den Autor Hopkins war die Medizinmaske ein Symbol des Totalitarismus. Um vor den seiner Meinung nach totalitären Tendenzen in der Corona-Politik z warnen, verwendete er Hakenkreuze. Dafür wurde er nun vom Kammergericht Berlin verurteilt.

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Am Montag ist der amerikanische Autor C. J. Hopkins vom Kammergericht Berlin in zweiter Instanz wegen corona-kritischer Tweets verurteilt worden. Genaue Details zum Strafmaß sind noch nicht bekannt. In den beiden Posts hatte er einen Ausschnitt des Covers seines Buches „The Rise of the New Normal Reich“ gepostet, auf dem eine Medizinmaske zu sehen war, durch die ein Hakenkreuz durchschimmerte. Die Begründung lautet, dass die Abbildung des Buchdeckels mit dem Hakenkreuz weder von der Meinungs- noch von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Da er das Corona-Regime mit dem Nationalsozialismus verglichen hat, habe er den Nationalsozialismus verharmlost.Aus den beiden Posts auf X (damals noch Twitter) gehe nicht eindeutig hervor, dass der Autor den Nationalsozialismus ablehne. Zum Verständnis muss angemerkt werden, dass das Buchcover als solches – mit der Medizinmaske, durch die ein Hakenkreuz schimmert – legal ist. Strafbar sind nur die beiden Tweets, in denen der Autor Ausschnitte aus dem Buchcover postete, wie die Journalistin Aya Velázquez schrieb. C. J. Hopkins will gegen den Schuldspruch in Berufung gehen. 

Der Prozess gegen den amerikanischen Autor, der seit knapp zwanzig Jahren in Deutschland lebt, war von strengen Auflagen begleitet. Die Liste mit den einzuhaltenden Vorschriften veröffentlichte die Autorin Aya Velázquez auf X. Velázquez nahm selbst als Journalistin am Gerichtsprozess teil.

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Folgende Punkte waren einzuhalten: Aus Sicherheitsgründen durften nicht mehr als 35 Zuhörer am Prozess teilnehmen. Persönliche Gegenstände wie Taschen, Handys, Laptops oder auch Stifte und Papier mussten vor Betreten des Gerichtssaals gegen eine Quittung abgegeben werden. So wollte das Gericht verhindern, dass heimlich Ton- und Videoaufnahmen vom Prozess gemacht werden. Stifte und Papier, aber auch Schmuck, mussten abgegeben werden, damit keine versteckten Kameras mitgenommen werden konnten. Für die Journalisten stellte das Wachmeisterpersonal Stifte und Blöcke zur Verfügung. 

Im Januar 2024 war Hopkins in erster Instanz vom Vorwurf der „Verbreitung verfassungswidriger Symbole“ freigesprochen worden. Er war angeklagt worden, weil er bei zwei Posts auf X das Bild einer medizinischen Maske gepostet hatte, durch die ein Hakenkreuz durchschimmerte. Dieses Bild war ein Ausschnitt aus seinem Buchcover von „The Rise of the New Normal Reich“. Aufgrund des Hakenkreuzes war er angeklagt worden, die „Verbreitung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation“ zu betreiben. Nach eigener Aussage verwendete Hopkins das Hakenkreuz, um auf Fehlentwicklungen in Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Politik hinzuweisen.Er habe vor einer neuen Form des Totalitarismus warnen wollen, wie die Journalistin Velázquez auf ihrem Blog schreibt. Die Staatsanwaltschaft hat zuerst für jeden Post eine Strafe von jeweils 30 Tagessätzen zu 60 Euro vorgesehen, insgesamt also 3.600 Euro Geldstrafe. Im Schlussplädoyer erkannte der Staatsanwalt an, dass der Autor zwar Gegner des Nationalsozialismus sei, jedoch sei seine Gegnerschaft nicht eindeutig aus den Posts ersichtlich. Internetnutzer müssten sich erst über den Autor informieren, um die Gegnerschaft des Autors zum Nationalsozialismus erkennen zu können. Für die Aussage, die Hopkins machen wollte, sei eine Abbildung des Hakenkreuzes nicht notwendig gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Da die Staatsanwaltschaft anerkannte, dass Hopkins den Nationalsozialismus ablehnt, reduzierte sie das geforderte Strafmaß auf eine Geldstrafe von zwei Mal zwanzig Tagessätzen zu 60 Euro für beide Posts, also 2.400 Euro insgesamt.

Der Verteidiger berief sich in seinem Abschlussplädoyer auf die Kunstfreiheit. Das Verwenden des Hakenkreuzes ist nach § 86 Abs. 4 StGB nicht strafbar, wenn es im Rahmen der Kunst oder Wissenschaft verwendet wird oder um verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren. Auch liege laut Verteidiger die „Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ vor, weil der Autor vor Fehlentwicklungen in der Corona-Politik warnen wollte, die seiner Meinung nach zum Totalitarismus führen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Amtsgericht Berlin sprach den Autor Hopkins frei, kritisierte seine Meinung jedoch deutlich als „ideologisches Geschwurbel“, aber das sei nun mal nicht strafbar“, wie die Richterin sagte. 

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38 Kommentare

  • Ich verstehe das nicht, es waren doch Sozialisten die die Swastika zu ihrem Symbol erwählten. Und es sind Sozialisten denen solche „Richter“ nach dem Mund reden im Glauben damit die eigene Karriere zu fördern.
    Sie verhöhnen uns auch noch indem sie behaupten „Im Namen des Volkes“ zu urteilen.

    Er ist wieder da und er ist wie ein Chamäleon, erst braun dann rot und jetzt in Regenbogenfarben. Der Faschismus (der vorgibt keiner zu sein).

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  • Was für eine Farce. Kritiker werden kriminalisiert, und Täter und Unterstützer und Befürworter ausgezeichnet.

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  • Na Hauptsache, wenn die bundesdeutschen Behörden und Altparteien die AfD zur neuen NSDAP stilisieren und ein Neues Reich herbei phantasieren ist keine Verharmlosung des Nationalsozialismus.
    Und für Spiegel und Stern ist wichtig, Trump + Hakenkreuz ist von der Kunstfreiheit gedeckt.
    Läuft bei uns.

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  • Es heißt doch immer unsere Gerichte sind überlastet. Anscheinend doch nicht.

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  • Dass nach der Veröffentlichung der RKI-Prtokolle noch solche Urteile gesprochen werden, lässt Schlimmes erahnen.
    Ziemlich übel – und verfassungswidrig – ist auch, dass ein Vergleich in solchen Fällen in eine Gleichsetzung umgedichtet wird.

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  • Da soll noch einer sagen, in Deutschland gibt es Meinungsfreiheit.

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  • Also der Buchumschlag ist legal, aber ein Ausschnitt der Abbildung nicht? Das verstehe wer will.

  • Das Hakenkreuz ist eines der ältesten Symbole der Menschheit. Es findet sich bereits auf 14.000 Jahre alten Darstellungen in Ägypten. Lorenz Jäger geht in seinem Buch „Das Hakenkreuz“ der Geschichte dieses Zeichens nach und klärt, wie aus einem Symbol für Lebenskraft und Fruchtbarkeit ein Symbol für Terror und Massenmord wurde.
    Was kann denn das Hakenkreuz dafür, dass es 1920 unter einem Adolf Hitler zum Zeichen der nationalsozialistischen Partei (NSDAP) wurde. Im Sommer 1920 ließ er rote Parteifahnen anfertigen, in der Mitte mit weißem Kreis und schwarzem Hakenkreuz.

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  • Ausgangssperren, 2G Trennung, Hausdurchsuchungen, Polizeigewalt gegen Demonstranten, Verbogene Justiz etc. … ich finde schon das es Parallelen zum NS Regium gibt, deswegen ist es doch keine Verharmlosung. Ein Vergleichbarkeit feststellen ist keine Verharmlosung. Aber was erzähle ich das. Unsere Richter scheißen auf Werte, denen geht es nur um die persönliche Kariere. Hups, auch das gab es damals. Immer diese Parallelen.

  • Und was passiert, wenn man von der herrschenden politischen Klasse eine demokratisch gewählte Partei Nazi-Partei nennt und in NSDAP Nähe rückt? Nichts…
    Dieser Staat wird immer übergriffiger und legt das Gesetz mittlerweile aus, wie er will. Aber in Berlin läuft ja alles wunderbar und man hat genug Zeit und Geld, um sich mit so einem konstruierten Schwachsinn zu beschäftigen.

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  • Einen Demokratie sollte das ohne Gerichtsverfahren aushalten.
    Dann müßte Böhmermann schon 20zig mal Lebenslänglich bekommen haben.

  • Indem es de facto unter Strafe gestellt wird, Vergleiche zu ziehen u. auf Parallelen hinzuweisen, können totalitäte Tendenzen ungehindert gedeihen. Der Hinweis wird sanktioniert, das, worauf hingewiesen wird, nicht. Totalitäre Tendenzen werden so zumindest indirekt geschützt, weil es lange nicht so schlimm ist wie im Terrorstaat der Nationalsozialisten. Dabei hat dieser nicht aus dem Nichts mit den Verbechen des Holocausts und dem 2. Weltkrieg und seinen Gräuel usw. begonnen, sondern er gipfelte darin. An ihrer Sprache, ihrer Propaganda, ihren Manipulationstechniken, ihren Paradigmen und ihrem Handeln erkennt man die Tatalitaristen. Und gerade für einen Auslände stehen die Symbole des Nationalsozialismus sinnbildlich für Totalitarismus im Allgem. (gerade in Deutschland).

    Systemfremd scheint mir, dass der Beschuldigte seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus nachweisen muss. Man muss doch vielmehr zu seinen Gunsten die günstigste Interpretation seiner Posts unterstellen.

  • An dieser Stelle sei auf Hopkins‘ Artikel über die Staatsanwältin verwiesen. Sehr interessant:
    https://consentfactory.org/2024/09/15/the-hate-crime-commissar-of-new-normal-berlin/

    Auch dient diese Rechtsauffassung als Grundlage für die Strandanzeige gegen die Chefredakteurin vom ZDF, die die Wahl der AfD in Thüringen mit dem Einmarsch in Polen.
    Auch wenn es Hopkins nicht hilft, so können zumindest die doppelten Maßstäbe aufgezeigt werden.

  • Mir erging es ähnlich. Ich habe mich schon immer mit Geschichte befasst und habe ebenfalls vor einer neuen Diktatur, ähnlich wie durch die Nazis gewarnt. Nur habe ich damals jüdische Schriftsteller wie Stefan Zweig und Erich Fromm zitiert. Darauf hin wurde mir unterstellt, dass ich den Holocaust leugne und ich bin massiv dafür angegangen worden.
    Das ich nur davor gewarnt habe, dass sich die Zeiten in ähnlichen Facetten wiederholen, dass war egal. Hauptsache ich wurde als Nazi abgestempelt… :-/

  • In Indonesien ist jedes zehnte Gartentor mit einem Sonnenzeichen (Swastika) geschmückt.
    Ich hoffe, die betreffenden Hauseigentümer werden nicht in Abwesenheit verurteilt und
    wollen dann womöglich Deutschland besuchen. Wovon ich allerdings in JEDEM Fall abraten
    würde, denn hier ist man nicht mehr vor reinster Willkür und staatlicher Doofheit sicher!

  • Immer wieder lustig, wenn man sich verschiedene Spiegel- Titelblätter ins Gedächtnis ruft, auf denen Hakenkreuze in Verbindung mit der AfD durch Deutschlandflaggen scheinen… Dann verharmlost das „Sturmgeschütz der Bundesregierung“ natürlich nicht -Clown- Smiley-

  • Mit diesem Urteil bestetigen die Richter die Aussage des Angeklagten. Und später heißt es wieder wir haben sie es nicht besser gewusst oder konnten nicht anders handeln.

  • Die Sozialisten predigten „wehret den Anfängen“ als Linkslehrer in den 70er und 80er Jahren.
    In der Zwischenzeit gründeten NSDAP-Mitglieder wie Werner Vogel und Baldur Springmann ihre Nachfolgerpartei, die ähnlich intolerant war und ist und bestückten alle Verwaltungen und alle Gerichte mit ihren Ideologen. Sie bauten den Grünenstaat planmäßig auf und haben inzwischen ihre diskursfreie Herrschaft. Die Anfänge sind jetzt schon längst überschritten und jetzt wollen sie uns das Vergleichen und das Wehren verbieten und jeder, der sich nicht von ihren Lehrern, Blockwarten und Meldestellen einschüchtern läßt wird mit ihren gleichgeschalteten Richtern in Prozeßlawinen gemartert. Der Sozialismus hat nur die Farbe gewechselt von braun über rot auf grün. Er ist totalitärer denn je. Er verbietet das Denken und das Reden, sät Zersetzung mit seinen allgegenwärtigen Polizei-, Stasi- und Antifaspitzeln im Netz wie im realen Leben.
    Es ist Staatsterror.

  • „Da er das Corona-Regime mit dem Nationalsozialismus verglichen hat, habe er den Nationalsozialismus verharmlost“

    Bei weltweit in den Staaten des „Corona-Regimes“ mittlerweile so um die 15 Mio „Übersterblichen“ seit 2021 = Tote durch aufgenötigte mRNA-Spritzung und Folgen von Lockdowns ist der Vergleich keine Verharmlosung. Sondern die zutreffende Zuordnung des weltweiten „Corona-Regimes“ zu den größten Menschheitsverbrechen.

  • Die Macht des Teufels besteht darin, dass niemand mehr an ihn glaubt …

    … Die Corona-Anbeter sprechen Recht.

  • Die (GKV) übernimmt ab sofort die Kosten für eine Impfung, die Senioren vor dem oft unterschätzten Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) schützt.
    Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
    Ein einmaliger Piks im Spätsommer oder Herbst
    RSV gefährlicher als Influenza
    Das Respiratorische Synzytial-Virus ist schon seit Langem weltweit verbreitet. Der Erreger löst Atemwegserkrankungen mit Schnupfen und Husten aus und gilt als gefährlicher als das Grippevirus. Ältere und vorerkrankte Menschen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Folgeschäden.
    https://www.t-online.de/gesundheit/aktuelles/id_100500710/rsv-impfung-fuer-aeltere-ab-sofort-kassenleistung.html

  • diesem Irrsinn, drittklassigen Denkern („Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“; Ludwig Thoma) die Einordnung von Meinungsäußerungen zu überlassen, kann man nur mit einer totalen Freiheit, jeden Blödsinn öffentlich äußern zu dürfen, begegnen.

  • Der E-Impfpass, der nun in Österreich an den Start geht, ist kein isoliertes Projekt, sondern wird im Gleichschritt mit der EU umgesetzt.
    Er schafft die Infrastruktur für die nächste Pandemie.
    https://tkp.at/2024/09/30/der-e-impfpass-kommt/
    Schweizer Bundesrätin bewilligt einer von einer Corona-Impfung geschädigten Person umgerechnet knapp 14.700 Euro.
    Bislang waren bei der Gesundheitsbehörde etwa 320 Gesuche eingegangen.
    Das Abklärungsverfahren ist zeitaufwendig. Im vorliegenden Fall dauerte es zwischen dem Antrag und der ersten Auszahlung fast drei Jahre.
    Weil der Staat die Impfung empfohlen hatte, haben Geschädigte einen Entschädigungsanspruch.
    Der Bund zahlt allerdings nur dann, wenn Versicherer und Impfstoffhersteller nicht zahlen.

  • Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz zur Erhebung und Speicherung von Daten muss in Teilen nachgebessert werden.
    Einzelne gesetzliche Befugnisse seien verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.
    Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.
    Geklagt hatten zwei Rechtsanwältinnen, zwei Fußballfans und ein Aktivist. Sie kritisierten, die Voraussetzungen für die Überwachung seien zu unbestimmt und zu weit gefasst.
    Gerade für Anwältinnen und Anwälte, die in Strafsachen viele Kontakte zu Verdächtigen haben, könne das zum Problem werden.
    Auch wurde kritisiert, wie auf Grundlage des BKA-Gesetzes Daten gesammelt, gespeichert und zusammengeführt werden können.

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