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Kulturförderung

„Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“: Weimer schließt linke Buchhandlungen von Wettbewerb aus

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei linke Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen, weil zu ihnen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes vorliegen.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bei einer Fraktionssitzung der Union. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM), Wolfram Weimer, hat drei Buchhandlungen von einer Kandidatenliste für den „Deutschen Buchhandlungspreis“ entfernen lassen. Der Ausschluss erfolgte nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (SZ), weil es sich um Buchhandlungen aus dem linkspolitischen Spektrum handelt, zu denen laut einem Sprecher des BKM „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen.

Normalerweise handelt es sich bei der Prüfung durch den BKM lediglich um eine Formalität, die in diesem Jahr zum ersten Mal Konsequenzen hat. In der Regel wird die Kandidatenliste von einer Jury aus Branchenvertretern erstellt und vom Kulturstaatsminister anschließend ohne Beanstandung durchgewunken. Konkret handelt es sich bei den drei ausgeschlossenen Buchhandlungen um „Schwarze Risse“ aus Berlin, „The Golden Shop“ aus Bremen und „Rote Straße“ aus Göttingen.

Grundlage der Entscheidung ist das sogenannte „Haber-Verfahren“. Emily Haber hatte 2017 als damalige Staatssekretärin die Ministerien in einem Schreiben dazu angewiesen, bei der Vergabe von Fördergeldern auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes zurückzugreifen. Die Entscheidung begründet ein Sprecher des BKM gegenüber der SZ mit dem Ziel, „Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen“.

Das Vorgehen des BKM sorgt insbesondere bei den Betroffenen für Kritik. So gibt die Buchhandlung „Rote Straße“ gegenüber der SZ an, man sei fest in der Göttinger Zivilgesellschaft verankert und könne sich den Ausschluss nicht erklären. Dazu verwies man auf den Besuch des Oberbürgermeisters zum eigenen 50-jährigen Jubiläum.

Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ruft das Vorgehen des BKM Kritik hervor. So hielt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2022 fest, dass die Übermittlung geheimdienstlicher Informationen an staatliche Stellen außerhalb der Strafverfolgung eigentlich nur in Ausnahmefällen erfolgen darf. Da der Verfassungsschutz ohnehin nur die Information übermitteln darf, dass Erkenntnisse vorliegen, aber nicht, in welcher Form, könnte ein solcher Ausschluss auch ohne konkreten Hinweis auf verfassungsgefährdende Aktivitäten erfolgen.

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26 Kommentare

  • Ach ja, jetzt „plötzlich“ ? Erst kürzlich hat er doch einem Verlag, der Antifa-Bombenbastelanleitungen publizierte sogar einen Förderpreis verliehen !

    Woher der abrupte Sinneswandel ?

    • Befehl von oben? Muffensausen? Weil Söder ihm seine Liebe (und „sein“ Geld) entzogen hat? Man wirds erfahren. Vielleicht.

      • Er muss aufs Klo das verändert die perpsektive.

  • Ist der immer noch im Amt?

    • Ja, WEIL: Wäre der rausgeschmissen worden, hätte das FRITZE einen hässlichen Fleck (mehr) auf seiner ohnehin mehr als UNREINEN Weste…;-)

  • Die „Buchhandlung „Rote Straße sei fest in der „Zivilgesellschaft“ fest verankert und somit Teil von „Unsere Demokratie“ und könne die Entscheidung Weimers nicht nachvollziehen.
    Wenn die „Zivilgesellschaft“ mit der gewalttätigen Antifa zusammenarbeitet, ist jedes Verbot gerechtfertigt.

    • @Juerge.pr richtig putzig ist: „Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“: Weimer schließt linke Buchhandlungen …

      Da braucht es garantiert kein Verfassungsschutz da reicht es ein paar Zeilen in solchen Büchern zu lesen.
      Aber der Verfassungsschutz hat andere Prioritäten!!! Hinter jeder Hecke lauern Rollator-Gangs und die Deutschen Fahnen müssen ausgerottet werden.

  • Schnuppert mal……. es riecht nach Wahljahr!……

  • Dr. Weimer ist ein Ehrenmann, eine Perle der CDU!

    • Wo bleiben die Anführungszeichen oder der Hinweis auf Ironie?

  • Ich stehe Verboten grundsätzlich kritisch gegenüber – Parteien ebenso Medien – welcher Form auch immer! Was diese Verlage genau zum Objekt des VS macht, weiß ich nicht, daher kann ich die Entscheidung nicht beurteilen. Ich sehe es allerdings mehr als geboten, Herr Weimer aus dem Amt zu kicken!

  • und jetzt alle im Chor, das geht nicht, Linke sind immer die Guten

    • Ich finde auch. Wer soll bloß auf die Demokratie aufpassen, jetzt wo die AfD nicht verboten werden kann?

  • Der Verfassungsschutz hat Kenntnisse? Ist ja mal was Neues!

  • Bärlin, Bremen, Göttingen. Wpo auch sonst? Pommern, das Ärrrzgebirge und die Brrrandenburger sind nicht dabei. Was sagt uns das?

  • Weimer verschlimmert seinen schlechten Ruf.
    Wie alle, die die Orientierung verloren haben.

  • Der schwache Merzel schafft es nicht einmal den Wolfram zu feuern.
    Alle tanzen ihm auf der Nase rum. Echt fiese!

  • „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“!
    So ein Bullshit, bei uns herrscht Meinungsfreiheit, die endet bei Straftaten, nicht bei irgendeinem bärtigen Zausel hinter seinen Leizordnern.

  • Der Verbrecher Weimer sitzt immer noch fest im Amt schliesslich hat der Pinocchio erklärt: „Vorwürfe gegen Weimer sind alle falsch‘

    Das gleiche passiert mit der Chefin der Berlinale sie bleibt auch im Amt.

    Der Kitt des Altparteien-Kartells schützt seine Vasallen und was soll diese lächerliche Symbolpolitik gegen die im Geiste 3 RAF Verlage?

    Die rote Hilfe wird ihnen schon zu Hilfe eilen.

    • Die wollen ja weiterhin ihre gemeinsamen Grillpartys am Tegernsee feiern…;-)

  • Dieser Betrüger traut sich noch politische Säuberungen vorzunehmen?
    Die verleumderischen „Erkenntnisse des Verfassungsschutzes“ kann er dorthin stecken, wo die Sonne nie nie scheint….

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