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Ungeimpfte gegängelt

Verfassungsgericht Thüringen: Corona-Ausgangssperren waren verfassungswidrig

Thüringens Verfassungsgericht hat die Ausgangssperren für Ungeimpfte für Verfassungswidrig erklärt. Die Staatsregierung habe rechtswidrig das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt.

Sitz des Thüringer Verfassungsgerichts in Weimar.

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Thüringens Verfassungsgericht hat die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Sie folgte damit einem Antrag der AfD-Fraktion im Landtag, die vor das Gericht gezogen war.

Die beklagte Verordnung hatte für nicht-geimpfte und nicht-genesene eine Ausgangssperre ab 22:00 Uhr definiert. Die Ausgangssperren gehörten zu den umstrittensten Coronamaßnahmen und wurden schon damals weitgehend hinterfragt – sie erfüllten keinen relevanten, epidemiologischen Zweck und dienten vor allem dazu, Ungeimpfte zu gängeln. Diese Ausgangssperren seien in Thüringen wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig, bemängelten die Richter neben Formalfragen.

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Ausgangssperren verletzte Grundrechte grundlos

Auch, weil „der Bundesgesetzgeber zu diesem Zeitpunkt die gesetzgeberische Entscheidung getroffen hatte, dass Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollten“, hätte ein „besonders enger Rechtfertigungsmaßstab“ gegolten, den die Staatsregierung nicht erfüllt hatte. Der Beitrag solcher Ausgangssperren zur Pandemiebekämpfung wäre damals zu gering gewesen, um die Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung gegenüber den Ungeimpften und -genesenen aufzuwiegen.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte zuvor einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die entsprechende Landesverordnung gestellt – mit diesem Instrument können Fraktionen des Landtages Landesgesetze richterlich prüfen lassen. Der Freistaat Thüringen hatte die Ausgangssperren in einer eigenen Verordnung verlängert, nachdem diese auf Bundesebene bereits gekippt waren.

Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, erklärte eine Gerichtssprecherin laut Tagesspiegel.

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42 Kommentare

  • Was folgt denn jetzt daraus?

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  • Ich bin juristisch nicht besonders gebildet, aber wäre das nicht jetzt der Grundstein für einen ganzen Haufen Folgenbeseitigungsklagen? Also klar, bringen würde das auch nichts. Aber irgendwie würde es sich richtig anfühlen.

    47
  • Sofern jemand durch diese Ausgangssperre einen belegbaren Schaden erlitten hat, sollte er die Landesregierung auf Schadensersatz verklagen.

    Strafantrag gegen alle für die Verordnung Verantwortlichen wegen Freiheitsberaubung wäre auch möglich – und sinnvoll – durch jeden, der aufgrund der Verordnung nicht das Haus verlassen konnte/durfte.

    Bußgelder wegen Zuwiderhandlung gegen die Verordnung wären zurückzuerstatten und andere gegen Bürger verhängte Maßnahmen aufzuheben und ggf. zu entschädigen

    Die Rechtsbrecher und Verfassungsfeinde sollten bei der nächsten Wahl „vom Hof gejagt“ werden.

  • Man sollte sofort auf Schadensersatz klagen.
    Dazu sollte sich die ehemalige Ethikraetin, die ihre Fahne wehen laesst wie der Wind weht(wie der Kanzler)
    sich dazu mal aeussern

    26
  • Was man schon vorher wissen konnte.
    Wäre mal interessant, was denn Herr Kramer vom thüringer Verfassungsschutz über die Parteien zu sagen hat, die diese massiven Grundrechtsverletzungen willkürlich herbei geführt haben.

    19
  • Späte Einsicht, jetzt wo das Kind, das in den Brunnen gefallen ist, schon ertrunken ist.

  • Ich bin seit über 20 Jahren aus Thüringen und Deutschland weg und bereue es nicht.

    19
  • Die Linkslinksgrüne Landesregierung als Verfassungsbrecher.
    Eine Tatsache zur Findung der Wahlentscheidung.
    Übrigens, Merkels Verfassungsbruch zur Wahl von Kemmerich stellt die CDU auf die gleiche Stufe.

  • So kurz vor der Wahl nicht gerade hilfreich für die Linksregierung. Auch wichtig: offensichtlich trauen sich die Gerichte wieder, Recht zu sprechen, statt der Regierung gefallen zu wollen.

    16
  • Nicht alleine das sie uns schweren Schaden zufügen, anschließend verhöhnen sie uns noch.

  • Ach guck…….. 😑😑

  • Es kommt, wie die bösen Querdenker es schon 2020 sagten: „In ein paar Jahren werden die Gerichte entscheiden, dass die Maßnahmen eine nach der anderen verfassungswidrig waren“.

    Schön, wenn die langsam mahlenden Mühlen des angeschlagenen Rechtsstaates endlich ein paar Urteile produzieren – aber der gesellschaftliche Schaden ist angerichtet und lässt sich durch ein Urteil nicht einfach heilen.

    Verlorene Lebenszeit, Arbeitslosigkeit, verlorene Existenzen, Drangsalierungen, Denunziationen durch vorbildliche Staatsbürger, zerbrochene Freundschaften, von den psychischen und physischen Schäden, welche die Kinder und Alten erleiden mussten, gar nicht zu sprechen.

    Es reicht nicht, hinterher mit Asche auf dem Haupt eine Maßnahme für rechtswidrig zu erklären.
    Um es mit Peter Hahne zu sagen: „Ich will Handschellen klicken hören.“

  • Schön. Kann das nur auch Konsequenzen für all jene haben, die rechtswidrige Sachen verlangt haben, insb. bei den Politikern? Da müsste also jeder Einzelne der das forderte, was letzlich umgesetzt wurde gerichtlich belangt werden und aus dem Politbetrieb dauerhaft entfernt werden und eine Entschädigung für den angerichteten Schaden leisten. Wenn es optimal liefe, würden Leute wie Ramelow und Co demnächst wieder in einem ganz normalen Job arbeiten gehen, weil Pensionen gestrichen und Eigentum zur Schadenskompensation gepfändet wurde.
    Leider ist davon auszugehen, dass erst das Personal bei Staatsanwaltschaft, Politik und Polizei ausgetauscht werden muss, bevor es dazu kommt.
    Kleiner Tipp für AfDler: Man wird die ganze Bagage los, wenn man die mit Disziplinarverfahren überhäuft und danach „normale“ Leute da auf die Posten setzt. Ohne die Justiz unter Kontrolle zu bringen wird es jedenfalls weiter so laufen wie bisher.

  • Toll !

  • Politik und Fußball haben eines gemeinsam – beides ist zum Geschäft verkommen. Daher sollte der Berufspolitiker, als „inoffizieller Ausbildungs-/Lehrberuf“ verschwinden und unmöglich gemacht werden. Ich möchte wieder die Achtung vor dem Volksvertreter zurück erhalten, die von Aparatschiks in den Dreck getreten wurde – ebenso wie das Bewußtsein des Vertreters vor seinem Souverän. P f l i c h t gegenüber jedermann und n i c h t vor der Lobby und der eigenen Klientel.

  • Wenn es rechtswidrig war dann wären die Veranlasser doch Rechtsbrecher. Oder um Klartext zu reden wurden Unschuldige zur Gängelung grundlos mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen belegt. Das war ein offensichtliches Verbrechen

  • Ich hoffe es hagelt nun Klagen vor den Thüringer Strafgerichten (Freiheitsberaubung, Nötigung und was noch alles justiziabel ist). Und ich hoffe ferner, dass sich die Urteile auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, denn die Situation war überall die gleiche.

  • Moin, nach Maßstab von Herrn Söder gibt’s nur eins „Klagen auf Schadenersatz „
    Verletzung des Grundgesetz ist im Rechtsstaat strafbar.

  • Reue noch strafrechtliche Konsequenzen. Ein Bürger wird veturteilt mit dem evtl Hinweis, daß Unwissenheit nicht vor den Gesetz schütze. Ok. Und nun kann man auch sagen, daß es kein strafgesetzlich relevantes Moment darstelle. Ok. Dann frage ich mich weshalb die größte Oppositionspartei nicht stärker auf die Einhegung dieser Taten drängt und Gesetzesentwürfe einbringt um(!!!) so etwas strafbar zu machen.
    Sicherlich ist es auch diskussionswürdig in den Parlamenten, in wie fern, die Immunität, der Mandatspolitiker und ihre Rechenschaft gegenüber dem Souverän noch zeitgemäß ist. Es ist ja nun so, daß daß man wegen eines Korruptionsvorwurfes nicht um sein Leben fürchten müsse. Die Freiheit des Mandats wurde ja bereits durch Berufspolitikerum und Fraktionszwang ad absurdum geführt, aucg wenn es noch de Jure existiert.

  • Auf der Verfassung der Bundesrepublik basieren die Länderverfassungen. Nun ist es so, daß z. B. zu schnelles fahren, je nach Grad bspw. ein Vergehen auf der Basis der StVO darstellt, die verfassungskonform ist. Ich habe vor vielen Jahren einen Eid auf die Verfassung des Bundes abgelegt, der mich verpflichtet diese und für was sie steht tapfer mit dem Leben zu verteidigen. Ich bin mir sicher daß ein Verstoß, z. B. Feigheit vor dem Feind auch rigoros geahndet würde. Ebenso wenn ich die Entscheidung treffe dass es nicht mehr lohnt zu kämpfen und ich meune Kompanie zum Feind, zum Überlaufen führen würde. All diese Gesetze basieren auf dem Grundgesetz. Wie kann es also sein daß der Bruch der Verfassung, der Versuch, Gesetze zu etablieren, die nicht verfassungskonform sind und man es versucht obwohl es Kohorten von Juristen in den Ministerien gibt die dafür sorgen müssen, daß dies n i c h t geschieht? Dafür kann es keine Entschuldigungen geben. Es gibt keinen Anstand zurück zu treten. Weder

  • „Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und NICHT auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, erklärte eine Gerichtssprecherin lt Tagesspiegel.“

    Davor hieß es: “ Thüringens Verfassungsgericht hat die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt… Die Ausgangssperren… erfüllten keinen relevanten, epidemiologischen Zweck…“ … egal der Zeitraum!

    Sie haben uns das Gespenst der „schwarzen Pest“ vorgegaukelt… Wo lagen die Leichen auf den Straßen? Bizarr ist die Ausbreitung der Pest in Europa zwischen 1347 und 1351… Wie kommt es, dass gewisse Gebiete völlig ausgesparrt wurden (s. Karte)?
    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/29/Pestilence_spreading_1347-1351_europe.png

  • Die Bürger, die sich zu Recht dagegen aufgelehnt haben, wurden verfolgt und als „Rechte“ diffamiert. Was ist nun die Folge dieses Urteils?

  • und, wen kratzt es heute noch? Das Recht wurde gebrochen, das Ziel der Maßregelung erreicht – Schwamm drüber. So läuft’s doch immer in dieser Staatssimulation. Eigentlich müsste ein solches Urteil sofort zu einer Steuerrückerstattung von – sagen wir 10% p.a. führen. NUR dann wäre es für die Rechtsbrecher spürbar wenn ‚der Staat‘ selbst diese dann in Haftung nehmen könnte. Aber davon ist man – s.o. – in der Simulation weit entfernt. Von wegen ‚Rechtsstaat‘. Bananenrepublik tritt’s wohl eher.

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