Ungeimpfte gegängelt
Verfassungsgericht Thüringen: Corona-Ausgangssperren waren verfassungswidrig
Thüringens Verfassungsgericht hat die Ausgangssperren für Ungeimpfte für Verfassungswidrig erklärt. Die Staatsregierung habe rechtswidrig das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt.

Thüringens Verfassungsgericht hat die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Sie folgte damit einem Antrag der AfD-Fraktion im Landtag, die vor das Gericht gezogen war.
Die beklagte Verordnung hatte für nicht-geimpfte und nicht-genesene eine Ausgangssperre ab 22:00 Uhr definiert. Die Ausgangssperren gehörten zu den umstrittensten Coronamaßnahmen und wurden schon damals weitgehend hinterfragt – sie erfüllten keinen relevanten, epidemiologischen Zweck und dienten vor allem dazu, Ungeimpfte zu gängeln. Diese Ausgangssperren seien in Thüringen wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig, bemängelten die Richter neben Formalfragen.
Ausgangssperren verletzte Grundrechte grundlos
Auch, weil „der Bundesgesetzgeber zu diesem Zeitpunkt die gesetzgeberische Entscheidung getroffen hatte, dass Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollten“, hätte ein „besonders enger Rechtfertigungsmaßstab“ gegolten, den die Staatsregierung nicht erfüllt hatte. Der Beitrag solcher Ausgangssperren zur Pandemiebekämpfung wäre damals zu gering gewesen, um die Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung gegenüber den Ungeimpften und -genesenen aufzuwiegen.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte zuvor einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die entsprechende Landesverordnung gestellt – mit diesem Instrument können Fraktionen des Landtages Landesgesetze richterlich prüfen lassen. Der Freistaat Thüringen hatte die Ausgangssperren in einer eigenen Verordnung verlängert, nachdem diese auf Bundesebene bereits gekippt waren.
Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, erklärte eine Gerichtssprecherin laut Tagesspiegel.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
Was folgt denn jetzt daraus?
Ich bin juristisch nicht besonders gebildet, aber wäre das nicht jetzt der Grundstein für einen ganzen Haufen Folgenbeseitigungsklagen? Also klar, bringen würde das auch nichts. Aber irgendwie würde es sich richtig anfühlen.
Sofern jemand durch diese Ausgangssperre einen belegbaren Schaden erlitten hat, sollte er die Landesregierung auf Schadensersatz verklagen.
Strafantrag gegen alle für die Verordnung Verantwortlichen wegen Freiheitsberaubung wäre auch möglich – und sinnvoll – durch jeden, der aufgrund der Verordnung nicht das Haus verlassen konnte/durfte.
Bußgelder wegen Zuwiderhandlung gegen die Verordnung wären zurückzuerstatten und andere gegen Bürger verhängte Maßnahmen aufzuheben und ggf. zu entschädigen
Die Rechtsbrecher und Verfassungsfeinde sollten bei der nächsten Wahl „vom Hof gejagt“ werden.
Man sollte sofort auf Schadensersatz klagen.
Dazu sollte sich die ehemalige Ethikraetin, die ihre Fahne wehen laesst wie der Wind weht(wie der Kanzler)
sich dazu mal aeussern
Ich bin seit über 20 Jahren aus Thüringen und Deutschland weg und bereue es nicht.
Späte Einsicht, jetzt wo das Kind, das in den Brunnen gefallen ist, schon ertrunken ist.
Was man schon vorher wissen konnte.
Wäre mal interessant, was denn Herr Kramer vom thüringer Verfassungsschutz über die Parteien zu sagen hat, die diese massiven Grundrechtsverletzungen willkürlich herbei geführt haben.