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Ungeimpfte gegängelt

Verfassungsgericht Thüringen: Corona-Ausgangssperren waren verfassungswidrig

Thüringens Verfassungsgericht hat die Ausgangssperren für Ungeimpfte für Verfassungswidrig erklärt. Die Staatsregierung habe rechtswidrig das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt.

Sitz des Thüringer Verfassungsgerichts in Weimar.

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Thüringens Verfassungsgericht hat die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Sie folgte damit einem Antrag der AfD-Fraktion im Landtag, die vor das Gericht gezogen war.

Die beklagte Verordnung hatte für nicht-geimpfte und nicht-genesene eine Ausgangssperre ab 22:00 Uhr definiert. Die Ausgangssperren gehörten zu den umstrittensten Coronamaßnahmen und wurden schon damals weitgehend hinterfragt – sie erfüllten keinen relevanten, epidemiologischen Zweck und dienten vor allem dazu, Ungeimpfte zu gängeln. Diese Ausgangssperren seien in Thüringen wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig, bemängelten die Richter neben Formalfragen.

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Ausgangssperren verletzte Grundrechte grundlos

Auch, weil „der Bundesgesetzgeber zu diesem Zeitpunkt die gesetzgeberische Entscheidung getroffen hatte, dass Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollten“, hätte ein „besonders enger Rechtfertigungsmaßstab“ gegolten, den die Staatsregierung nicht erfüllt hatte. Der Beitrag solcher Ausgangssperren zur Pandemiebekämpfung wäre damals zu gering gewesen, um die Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung gegenüber den Ungeimpften und -genesenen aufzuwiegen.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte zuvor einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die entsprechende Landesverordnung gestellt – mit diesem Instrument können Fraktionen des Landtages Landesgesetze richterlich prüfen lassen. Der Freistaat Thüringen hatte die Ausgangssperren in einer eigenen Verordnung verlängert, nachdem diese auf Bundesebene bereits gekippt waren.

Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, erklärte eine Gerichtssprecherin laut Tagesspiegel.

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