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Prozess gegen Beatrix von Storch

Urteil: Man darf Correctiv „dreckige Lügen“ vorwerfen

„Dreckige Correctiv-Lügen“, so bezeichnete Beatrix von Storch die Berichterstattung zum angeblichen Potsdamer Geheimtreffen. Correctiv verklagte sie. Das Landgericht Berlin entschied nun, dass diese Äußerung als zulässige Meinungsäußerung gilt. 

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Im Rechtsstreit zwischen Beatrix von Storch und dem Recherchenetzwerk Correctiv hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Politikerin weiterhin behaupten darf, Correctiv verbreite „dreckige Lügen“. Von Storch sprach beim Landesparteitag der AfD Berlin in Jüterbog von „dreckigen Correctiv-Lügen“. Daraufhin wurde sie von dem Portal angezeigt.

Ihr Anwalt Dr. Christian Wirth erklärt in einem Video, dass die AfD-Politikern auf X teilte: „Correctiv begibt sich auf der Ebene des politischen Meinungskampfes und ist eben kein klassischer Journalismus. Das hat das Gericht genauso erkannt. Wer sich in diesem Kampf begibt, muss auch ein bisschen härtere Äußerungen ertragen. Das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt.“

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Die stellvertretende Chefredakteurin von Correctiv, Anette Dowideit, kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen. Sie schrieb auf X: „Die Entscheidung ist nicht hinnehmbar, weder für uns noch für die öffentliche und private Meinungsbildung.“ Dieses Posting wurde kurz darauf gelöscht.

Anfang des Jahres füllte die Correctiv-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ über ein Potsdamer Treffen, bei dem angeblich die Massendeportation von deutschen Staatsbürgern mit migrantischen Wurzeln geplant wurde, sämtliche Schlagzeilen. Die Verbreitung Deportations-Lüge wurde mittlerweile von mehreren Gerichten verboten.

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