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„Offene Lügen“

Habeck muss 12.000 Euro zahlen wegen Falschaussagen über Wagenknecht

„Offene Lügen“ hatte Sahra Wagenknecht dem früheren Bundeswirtschaftsminister vorgeworfen, jetzt muss Robert Habeck wegen seiner Äußerungen 12.000 Euro zahlen. Er hatte behauptet, das BSW würde sich für seine Meinung von Russland bezahlen lassen, „Trollarmeen aufbauen“ und „Stimmen kaufen“.

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Robert Habeck muss 12.000 Euro an gemeinnützige Vereine überweisen. (IMAGO/Funke Foto Services)

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Ein Verfahren gegen Robert Habeck wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 12.000 Euro eingestellt. Damit erkennt der ehemalige Bundeswirtschaftsminister zwar offiziell keine Schuld an, teuer wird es aber trotzdem. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitagmittag mit.

Habeck hatte letztes Jahr Behauptungen über das BSW und Sahra Wagenknecht mit Bezug zu Russland aufgestellt. So sprach er davon, das BSW würde sich für seine Meinung von Russland bezahlen lassen, „Trollarmeen aufbauen“ und „Stimmen kaufen“.

Dagegen ging das BSW strafrechtlich vor und erstattete am 30. Oktober 2024 Anzeige. Es handele sich um „offene Lügen“ mit dem Ziel, den Wahlkampf zu beeinflussen, warf Wagenknecht Habeck im Juni gegenüber Bild vor. Am 10. Juni nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und bestätigte damit den Anfangsverdacht der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung.

Nun hat Habeck dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, 12.000 Euro zu zahlen, wenn dafür das Verfahren eingestellt wird. Mit dem Vorgehen rückt Habeck ein Stück weit von der zunächst gewählten Strategie ab, die Äußerungen durch seine Anwälte als „strafrechtlich zulässige, kritische Meinungsäußerung“ einordnen zu lassen. Es handelt sich juristisch nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine Geldauflage. Auch das Landgericht Dresden erteilte dem Vorgehen seine Zustimmung.

Die Zahlung der Geldauflage wurde bereits fristgerecht geleistet und kommt drei gemeinnützigen Vereinen zugute. Die Unschuldsvermutung gilt damit „weiterhin uneingeschränkt“, wie die Staatsanwaltschaft Dresden in ihrer Pressemitteilung betont. Verurteilt worden ist Habeck nicht. Wegen der Meinungsfreiheit bestünden in der vorliegenden Konstellation „hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts“.

mb

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78 Kommentare

  • Drei gemeinnützigen Vereinen ? Die von Grünen geführt werden ?

    • Tja nur hatte er wohl keinen unangemeldeten Besuch der Polizei morgens um 5 Uhr ?

      • Wer gibt das Geld, zum Schluß der Steuerzahler!

    • Man könnte vermuten DUH, Greenpeace und BUND könnten dabei sein

      • Psychiatrischer Selbsthilfeverein, Vereinigung der Pofilneurotiker und ein Märchenbuchverein könnten es auch sein.

    • Ich muss hier mal verbessern, denn es sind drei gemeine Vereine!

    • Zitat aus der Bild:

      Habeck zahlt, um Anklage zu entgehen

      Nach BILD-Informationen zahlte Habeck 12.000 Euro an drei Dresdner Vereine, um einer Anklage zu entgehen. So gingen 4000 Euro an die arche noVa (Entwicklungshilfe), weitere 4000 Euro an den Verein für soziale Rechtspflege Dresden (Strafgerichtshilfe) und 4000 Euro an die Sonnenstrahl e. V. (Kinderkrebshilfe).

      ——-
      Normalerweise haben Beschuldigte keinen Einfluss darauf, an wen die Geldzahlungen gehen.

  • Das Geld ist dann ja nicht weg, es ist nur woanders. Iss halt so. 120 000 wären besser gewesen

  • Hoffentlich wird dafür nicht die Staatskasse geplündert…

    • Wird ja wieder in einen NGO – Topf eingezahlt, ach nee sind ja „gemeinnützige Vereine“.

      • So läuft das…

  • Schuldig bekannt hat er sich aber nicht. Und genau das hätte ich verlangt, inkl. Entschuldigung. Öffentlich.

    • Er hat bezahlt, das darf man als Eingeständnis der Schuld werten. Denn wer unschuldig ist, der lässt das laufen, bis vor Gericht. Aber da hat er wohl keinen Mumm zu, denn eine Verurteilung wäre wohl schlimmer.

  • Viel zu wenig!

    • Portokasse.

    • ’n Witz.

    • … und kein Bademantel für Habeck!

    • Symbolpolitik… Von den gleichen Leuten, die ihn da öffentlichkeitswirksam zur Strafe verdonnert haben, wird er in Kürze als Referent ohne Anwesenheitspflicht bestellt und kriegt 15.000 Tacken Honorar.

      Es glaubt doch niemand, dass sich die Krähen neuerdings gegenseitig die Augen auspicken…

  • Ich hoffe dieser Mann wird nie wieder in der Deutschen Politik eine Rolle spielen.
    Wir benötigen ehrliche, mutige und gebildete Menschen in der Politik.
    Was wir nicht benötigen sind Lobbyisten, Besserwisser und Ideologen.

  • Die Zahlung ist viel zu gering. Mindestens 500.000 € wären angemessen

  • Je 4000€ für Seebrücke e.V., Omas gegen Rechts Deutschland e.V. und Campact e.V.

  • Ist als wenn ich zwölf Euro zahlen müsste…

    • 12 Cent

  • Das ist wie wenn einer von uns 10 Euro zahlen muss. Bei Gericht würden in so einen Fall bei mir wahrscheinlich 2-4tausend Euro zu buche schlagen. Dementsprechend würde ich für Habeck 50-80 tausend Euro als angemessen ansehen.
    Aber was weiß ich schon…

    • Ja was weißt du schon……
      Ich allerdings weiß auch nicht mehr
      Der kann ja in Raten bezahlen.
      ER hat doch nichts🤣

  • Betrachtet man die potentiell möglichen Wirkungen, ist so eine Strafe viel zu milde.

  • Frage .Und was ist mit den anderen Millionen die seine Wirtschaftspolitik unter seiner Égide
    zu verantworten haben?

  • Taschengeld für den. Das hat der mit seinen Klagen sicher mehrfach eingenommen. Aber gut, dass es überhaupt soweit kam.

  • Wenn man de Schaden beziffern würde, für den diese Person verantwortlich ist, käme man auf WEITAUS größere Summen.

  • teuer wird es aber trotzdem.
    Apollo der Witz ist gut 12,000 Euro sind für ihn doch nur Pinatz

  • Freikaufen geht in Deutschland auch — natürlich nur, wenn’s „die Richtigen“ sind … So, genau so, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat sicher NICHT (wieder) hergestellt!

  • Hihi , Robert gräm dich nicht, das Geld ist nicht weg, sondern nur woanders. Lach, lach, lach

  • „hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts“
    Klar, was ist schon eine diffamierende Äußerung gegen eine später wahlbetrogene politische Konkurrentin im Vergleich zu S-K professionell.
    Man hört, das Vertrauen in die Neutralität der Justiz sinke…..

  • Hoffentlich hatte er keine Hausdurchsuchung!

  • 30. Oktober 2024 wurde Anzeige erstattet, alle Vorwürfe beziehen sich auf öffentlich zugängliche Pressemeldungen, dh Ermittlungen sind sehr einfach, trotzdem dauert das Verfahren ein Jahr und einen Monat.
    Die deutsche Justiz ist einfach nur noch dysfunktional. Das liegt auch an den vielen Asylverfahren. Aber grundsätzlich ist der Rechtsweg nur hilfreich, wenn denn auch zeitnah Recht gesprochen wird.
    Ansonsten lernt man mit Unrecht leben, gezwungenermaßen.

  • Der Fährenflüchtling hat nicht gelogen,er hat nur nicht die Wahrheit gesagt.

  • Eher 250.000 € wären angebracht gewesen. 12.000 € ist für Habeck gar nichts. Wo bleibt die Anklage wegen Veruntreuung von Steuergeldern, wie im Fall von Northvolt Heide etc.? 600 Mio € wurden dort veruntreut.

  • Da hat wohl jemand übersehen, dass SW nicht bei der AfD und damit kein politisiches Freiwild ist…

  • okay, und wann muss die SPD an die AfD zahlen?

  • Der Bundestag hatte sich geweigert, die Immunität von Herrn Habeck aufzuheben.

    Warum kam es trotzdem zu der Einstellung des Verfahrens durch Geldauflagen?
    War das nur möglich, weil Herr Habeck freiwillig aus dem Bundestag ausgeschieden war?

    • Quelle und Zitat Bundestag

      Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. Juni 2025, einstimmig zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/387, 21/388) zugestimmt. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung von Strafverfahren gegen den AfD-Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn sowie die Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke).

      Die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) genehmigte das Parlament mehrheitlich nicht. Auch hierzu lag eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses vor (21/389). (ste/05.06.2025)

      • Ich bezeichne–nach eigener Erfahrung–die Einstellung eines Verfahrens nach Zahlung von Geldauflagen als „schmutzigen Deal“.

        Dieser Deal findet statt zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem und dessen Anwalt mit Zustimmung durch einen Richter.Die Anzeigenertstatter bleiben außen vor.
        Sie werden zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidung eingebunden–erfahren noch nicht einmal, dass es dieses Angebot der Staatsanwaltschaft gibt.

        Diese Verfahrenseinstellungen sollten nur mit Zustimmung der Anzeigeerstatter möglich sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beweise und Aussagen gewürdigt werden-und dass alle Akten vollständig und richtig sind-

        Selbst wenn man beweisen kann, dass die Verfahren nicht rechtstaatlich durchgeführt wurden–hat man kaum eine Chance der Wiederaufnahme von Ermittlungsverfahren.–oder der nachträglichen Zulassung eines Gerichtsverfahrens.

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