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Grundgesetz-Änderung

Union unterstützt jetzt doch Ampel-Entwurf, um AfD von Verfassungsrichterposten fernzuhalten

Die Union unterstützt nun doch einen Ampel-Vorstoß zum „Absichern“ des Bundesverfassungsgerichts gegen die AfD. Dazu soll das Grundgesetz geändert werden. Der Plan könnte aber nach hinten losgehen.

Die Ampel-Parteien und die CDU/CSU-Fraktion und haben sich jetzt offenbar auf eine Grundgesetzänderung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts geeinigt. Präsentiert wird das Vorhaben als „Absicherung“ des Gerichts durch Übergriffe „extremistischer“ Parteien. Im Auge hat man wohl vor allem die Drohkulisse einer absoluten AfD-Mehrheit, bzw. AfD-freundlichen Koalition. 

Konkret sollen diverse Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes statt einfachgesetzlich jetzt direkt im Grundgesetz verankert werden – und damit eine Änderung per einfacher Mehrheit unmöglich machen. Ende Januar stand die Debatte um solch eine Gesetzesänderung bereits im Raum. Daraufhin gab es mehrere Diskussionen zwischen Union und der Ampel. Nun scheint die Union zu weiteren Kompromissen bereit zu sein. Die Verhandlungen für eine Grundgesetz-Änderung sollen nach Ostern abgeschlossen werden.

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Der aktuelle Entwurf sieht vor, bestimmte Schutzmaßnahmen in das Grundgesetz einzufügen, berichtet die Rheinische Post (RP) unter Berufung auf ein Dokument des Bundesjustizministeriums, das zwölf Seiten umfasst. Geplant ist eine Neugestaltung der GG-Artikel 93 und 94, wobei in Artikel 93 laut RP die Unabhängigkeit der Richter des Karlsruher Gerichts explizit verankert werden soll: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.“

Vorgesehen ist zudem, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, die Existenz zweier Senate, die Ernennung von acht Richtern jeweils durch den Bundestag und den Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, eine Amtsperiode von zwölf Jahren sowie eine Höchstaltersgrenze von 68 Jahren im Grundgesetz zu verankern. Zudem soll eine Wiederwahl der Richter ausgeschlossen werden. Ebenfalls neu eingeführt werden soll eine Klausel, die besagt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

Im Kern dreht sich dabei vieles, vor allem um die aktuell nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Wahl von Verfassungsrichtern (Apollo News berichte). Die ist zwar Gesetz aber kann man bisher eher als eine Konvention oder Selbstverpflichtung wahrnehmen, schließlich könnte eine einfache Mehrheit diese Zwei-Drittel-Mehrheit aktuell jederzeit wieder auf eine normale Mehrheit heruntersetzen. Mit der Grundgesetzänderung würde diese Option wegfallen.

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Ein Weg, um eine Politisierung des Gerichts zu verhindern, argumentieren Ampel-Politiker. Dabei ist das Gericht jetzt schon parteipolitischer Spielball: Richter werden dort nach einem Proporz-Prinzip gewählt, auf das sich die Parteien geeinigt haben. So steht jeder Partei eine gewisse Anzahl an Richterposten zu und immer wenn ein Richter in den Ruhestand geht, wird im Sinne dieses Systems überparteilich sein Nachfolger gewählt, dadurch nehmen die Richterkandidaten jedes Mal die Zwei-Drittel-Hürde. Mit einer starken – aber bei weitem nicht mehrheitsfähigen – AfD tut sich am Horizont nun das Szenario auf, dass man dann eigentlich auch AfDler ins Verfassungsgericht wählen müsste. Gerade linke Parteien wollen die Partei davon aber abhalten und stattdessen wohl ein Proporz-System unter Ausschluss der Partei weiterführen.

Dass die geplante Änderung das möglich macht, ist fraglich. Schließlich will die Ampel die Änderung auch deshalb beschließen, weil man wohl eine AfD-Mehrheit fürchtet – wenn man das aber bereits fürchten muss, braucht es deutlich weniger Fantasie, sich vorzustellen, dass die AfD womöglich auch schon mehr als ein Drittel der Sitze erreichen kann. Und dann könnte sie jede Richterwahl blockieren, gerade der aktuell geplanten Grundgesetz-Verankerung jener Zwei-Drittel-Mehrheit.

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