Union unterstützt GG-Änderung für Verfassungsgericht – und legt sich dabei selbst Steine in den Weg
Auch die Union unterstützt nun Ampel-Vorschläge, das Verfassungsgericht gegen eine künftige, absolute AfD-Mehrheit „abzusichern“. Implizit wird damit auch das Parteien-Proporz-System für die Richterwahl in Stein gemeißelt – und mögliche Änderungen daran durch eine Koalition nach der Ampel praktisch unmöglich gemacht.
Glaubt der Bundestag, eine absolute AfD-Mehrheit stehe bevor? Das könnte man meinen, wenn man die Nachrichten der letzten Tage liest. Die Ampel plane eine Grundgesetz-Änderung, um das Bundesverfassungsgericht „abzusichern“, heißt es. Damit sollen Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz verhindert werden, die aktuell mit einfacher Mehrheit stattfinden können.
Dabei scheint – trotz aller Aufregung und des AfD-Höhenflugs – eine absolute Mehrheit für die Partei in weiter Ferne. Keiner im politischen Berlin glaubt daran, stattdessen dürften viele angesichts aktueller Umfragen eher einsehen, dass die Tage der Ampel spätestens mit der nächsten Legislaturperiode gezählt sind. Die Union wird ins Kanzleramt zurückkehren – so sieht es jedenfalls aus.
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Und trotzdem springt die Union auf den Ampel-Vorschlag auf, der vorsieht, wahlweise das aktuelle Gesetz zum Verfassungsgericht, nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit änderbar zu machen oder direkt Bestimmungen daraus ins Grundgesetz aufzunehmen: Im Kern dreht sich dabei vieles vor allem um die aktuell nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Wahl von Verfassungsrichtern.
Die kann man bisher eher als eine Konvention oder Selbstverpflichtung wahrnehmen, schließlich könnte eine einfache Mehrheit diese Zwei-Drittel-Mehrheit aktuell wieder auf eine normale Mehrheit heruntersetzen. Mit der Grundgesetz-Änderung würde diese Option wegfallen. Ein Weg, um eine Politisierung des Gerichts zu verhindern, argumentieren Ampel-Politiker.
Die Änderung soll auch das Partei-Proporz-System festlegen
Dabei ist das Gericht jetzt schon parteipolitischer Spielball: Richter werden dort nach einem Proporz-Prinzip gewählt, auf das sich die Parteien geeinigt haben. So steht jeder Partei eine gewisse Anzahl an Richterposten zu und immer wenn ein Richter in den Ruhestand geht, wird im Sinne dieses Systems überparteilich sein Nachfolger gewählt, dadurch nehmen die Richterkandidaten jedes Mal die Zwei-Drittel-Hürde. Mit einer starken – aber bei weitem nicht mehrheitsfähigen – AfD tut sich am Horizont nun das Szenario auf, dass man dann eigenlich auch AfDler ins Verfassungsgericht wählen müsste. Gerade linke Parteien wollen die Partei davon aber abhalten und stattdessen wohl ein Proporz-System unter Ausschluss der Partei weiterführen.
Mit dem neuen Vorschlag soll genau dieses Partei-Proporz-System für die Richterwahl damit auch implizit in Stein gemeißelt werden. Sollte sich die CDU schließlich später einmal entscheiden, doch die AfD einzubeziehen und deren Kandidaten mitzutragen, könnten SPD und Grüne das verhindern. Und noch viel wichtiger: Man verhindert, dass es später, etwa unter einer Unionsregierung ein Ende des Proporz-Verfahrens gibt.
Bisher wäre es möglich, dass sich eine Koalition zum Beispiel für ein anderes Wahlverfahren entscheidet: etwa Vorschlag von Richterkandidaten durch den Justizminister mit Wahl durch eine einfache Mehrheit im Parlament. Mit einer einfachen Gesetzesänderung wäre so etwas aktuell möglich. Mit der Grundgesetz-Änderung nicht mehr.
Vor allem steht zukünftig die Gefahr im Raum, dass das Gericht mit einer Zwei-Drittel-Hürde – mit anderen Worten einem Ein-Drittel-Veto – an demokratischer Legitimität verliert. Will die Mehrheit der Bürger eine andere Grundgesetzinterpretation als das Gericht, etwa weil es schwere Fehlentscheidungen trifft, gäbe es keine Möglichkeit, dessen Zusammensetzung – selbst graduell mit der Neubesetzung scheidender Richter – zu ändern. Man bräuchte dafür die gleiche Mehrheit wie für eine Verfassungsänderung, die ohnehin mögliche Problemartikel entfernen könnte.
Vorschlag öffnet selbst die Tür für AfD-Blockade
Ein weiteres Problem, dass die meisten Ampel- und Unions-Politikern dabei ebenso übersehen: Wenn man schon vor einer absoluten AfD-Mehrheit Angst hat, wie stellt man sich unter solcher dann eine Richterwahl vor? Schon ein Drittel der Sitze reicht dann schließlich aus, um die Wahl jedes neuen Richters zu blockieren und das Gericht auf kurz oder lang völlig lahmzulegen – und so ein Szenario wäre zwar auch noch weit entfernt, aber schon weitaus realistischer als eine AfD irgendwo in der Nähe von 50 Prozent. Zumindest in vielen ostdeutschen Bundesländern stellt sich bald diese Frage, weil die Partei dort in Umfragen teilweise weit über 33 Prozent rangiert.
Vielleicht wäre es zur Abwechslung einmal eine gute Idee, nicht vorschnell das Grundgesetz zu ändern – schließlich ist es schon jetzt eine der am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt.
Die Demokratieretter haben wieder zugeschlagen. Wenn eine Partei absolute Mehrheiten bekommt, hat es Gründe. Nämlich die Unterstützung der Mehrheit der Wähler für deren Politik. Das einzuschränken ist gerade eine Maßnahme gegen die Demokratie.
CDU, SPD und Grüne wissen halt aus Erfahrung, was Einflussnahme auf Gerichte bewirken kann.
Damit alles so bleibt wenn die Ampel mal die Mehrheit verliert, ändern wir noch schnell das GG um das Verfassungsgericht „zu schützen“ nachdem wir vorher unsere Leute da gebunkert haben, damit sich auch nichts ändert, wenn wir keine Mehrheit mehr haben und ein Großteil der Bevölkerung vielleicht doch etwas anderes möchte, denn nur wir sind in Besitz der richtigen Meinung.
So ganz nebenbei geben wir damit aber leider zu, dass wir bereits tun, was die anderen ja vielleicht erst noch tun könnten.
Wenn die Zeitenwende kommt, werden auch die Richter ihre Fahne in den Wind halten. Glauben die das Richter lebenslang CDU oder Ampel treu sind, bis in den Tod? Wenn die AfD mit der Werteunin eine vernüftige Politik machen, warum sollten sich dann die Richter quer stellen, wenn auch das Volk zu frieden ist. Das dürfen die Richter jetzt noch nicht sagen, aber ein fast totes Pferd (Ampel) wird nie wieder ein Rennen gewinnen. Die Zeit der alten Volksparteien ist vorbei, aber sie arbeiten ja fleißig mit dem Volk zu zeigen, das sie nicht für sondern gegen die Deutschen sind.
Ich wünsche mir frau weidel als kanzlerin
Afd
Wie im Artikel ja beschrieben, wenn man denn davon ausginge, eine böse Partei würde >50% bekommen und man möchte verhindern, dass Verfassungsrichter von dieser bösen Partei ernannt werden, kann diese böse Partei DANN ja auch verhindern, dass alle anderen Parteien ihre Richter wählen.
Mal abgesehen davon, dass wir uns damit von der Demokratie weiter weg bewegen, ist das Ganze irgendwie nicht zu Ende gedacht. Ist schon eine „blöde“ Idee, oder?
Die ganzen Walter Ulrichs – Es ist nur noch ein Irrenhaus – Diese Scheindemokraten