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Grugahalle

Um Parteitag zu verhindern: Die Stadt Essen zahlte Rechtskosten in Höhe von 230.000 Euro

Die Stadt Essen versuchte, den AfD-Bundesparteitag in der Grugahalle zu verhindern, indem sie rechtliche Schritte einleitete und ein umstrittenes Gutachten in Auftrag gab. Trotz Ausgaben von rund 230.218 Euro an Steuergeldern für juristische Vertretung und Gutachten scheiterte der Versuch.

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Ende Juni hat die AfD ihren Bundesparteitag in der Essener Grugahalle abgehalten. Essens CDU-Bürgermeister Markus Kufen versuchte jedoch noch in letzter Sekunde, die Parteiveranstaltung zu verhindern. Er verlangte von der Partei eine Selbstverpflichtung zu unterzeichnen, das Verwenden von verfassungsfeindlichen Parolen zu unterlassen. Die AfD verweigerte dies jedoch mit Verweis auf die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichbehandlung der Parteien. Bürgermeister Kufen kündigte daraufhin an, den Mietvertrag wegen möglicher Straftaten auf dem Parteitagsgelände zu kündigen. Dafür hat die Stadt Essen Klage erhoben.

Auf Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion in Essen musste die Stadt nun öffentlich machen, wie viel Geld im Rahmen des Rechtsstreits ausgegeben hat. Für die juristische Vertretung durch eine Rechtsanwaltskanzlei wurden demnach 91.818 Euro aufgewendet. Zusätzlich flossen 13.500 Euro in die Erstellung eines Rechtsgutachtens. Die fortlaufende Verfahrensbetreuung des Rechtsstreits mit der AfD schlug mit weiteren 124.900 Euro zu Buche. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben der Stadt Essen in dieser Angelegenheit also auf rund 230.218 Euro – bezahlt vom Steuerzahler.

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Wie im Vorfeld abzusehen, hat die Stadt das Verfahren trotz der immens hohen Kosten verloren. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied zugunsten der AfD im Rechtsstreit um die Nutzung der Grugahalle für ihren Parteitag. Die Richter erklärten die von der Stadt Essen vorgenommenen Änderungen am Mietvertrag für unwirksam und bestätigten dessen Gültigkeit. Somit konnte der Parteitag wie ursprünglich geplant stattfinden. In seiner Urteilsbegründung übte das Gericht deutliche Kritik an dem von der Stadt vorgelegten Gutachten. Die Richter bemängelten die wissenschaftliche Qualität des Papiers und stellten dessen Methodik infrage.  „Der Ausarbeitung fehlt bei genauer Betrachtung jeder empirische Gehalt“, so das Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts.

Die Stadt Essen stützte ihr rechtliches Vorgehen gegen den AfD-Parteitag auf ein Gutachten des Soziologen Andreas Kemper. Dieser hatte in seiner Expertise die Wahrscheinlichkeit von strafbaren Äußerungen während der Veranstaltung bewertet. Kemper, der sich kritisch mit der AfD auseinandersetzt, kam zu dem Schluss, dass die Nutzung des Parteitags als Plattform für möglicherweise strafbare Parolen wie „Alles für Deutschland“ zu erwarten sei. Sein Gutachten, für das zunächst 3.900 Euro veranschlagt wurden, basierte weitgehend auf bereits veröffentlichten Inhalten seines Blogs und wies einige formale Mängel auf.

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72 Kommentare

  • Um den Parteitag einer nicht verbotenen Partei zu verhindern. Ja, so geht Demokratie in Deutschland!
    Bitte bitte, Brandenburg…

    182
  • Höchste Zeit für Politikerhaftung im Amt. Diese Geldvernichtung zulasten der Steuerzahler muss aufhören.

    146
  • Über 230218€ aus Steuergeldern um etwas zu verhindern das gesetzlich vorgeschrieben ist…

    113
  • ich bin Essener und ich schäme mich für das Verhalten meiner Stadt. Da wurde mit Mitteln der Stadt, jetzt kennen wir auch die Höhe, populistische Politik betrieben.

    Wenn ich könnte würde ich die Stadt verklagen! Nur wo soll man den juristischen Hebel da ansetzen! Wenn jemand nen Vorschlag hat, bitte!

    85
  • Es bleibt zu prüfen ob nicht der OB die Zeche selber zahlen muß – Behinderung des politischen Mitbewerber auf Gemeinkosten, somit Vorteilsnahme im Amt.

    72
  • Dieser Bürgermeister hat fertig!

    47
  • knapp 240 000 euro für eine antidemokratische maßnahme, von unserem geld. zum ko**en.

  • 230.000 Euro aus dem Fenster geworfen – das Einzige, was den Grünen besser gelingt, ist Wähler verjagen!

  • Man wüsste auch mal gerne, wie die mit dieser Kanzlei eigentlich die Honorare berechnen.

    Mit den normalen gesetzlichen Gebühren nach Gegenstandswert kommt man niemals auf diese Summe. Und bei einer Honorarvereinbarung nach Stunden müsste die Kanzlei selbst bei hoch angesetztem Honorar so langsam wie eine Wanderdüne gearbeitet haben.

    42
  • – Ohne Worte –
    Doch natürlich welche. Da es doch um ein erkleckliches Sümmchen geht: Muss so eine Rechtsberatung ausgeschrieben werden und wurde das gemacht? Oder wurden da wieder etwa einem Spezl die Taschen voll gemacht?

    38
  • knapp 240 000 euro für eine antidemokratische maßnahme, von unserem geld. zum ko**en.

  • Nun, in einem funktionierenden Rechtsstaat wäre das ein Fall für die Kommunalaufsicht.

  • Immer raus mit den Steuergeldern…

  • Ein eindeutiger Fall von Amtshaftung und Regress.

  • Schade, dass solche Steuerverschwendung nicht strafbar ist.

  • Super 👏👏👏👏.
    Auch hier wurde bestimmt genauestens geprüft ob man damit durchkommt …. 😅😅😅.
    Möchte mal wissen wie viel Steuergeld zulasten der Bürger hier insgesamt in Absurdistan gegen Räächts verbrannt wird.

    Nee, lieber nicht.

  • Apollo News bleibt am Ball, und das finde ich sehr gut so. Die Verweigerung der Nutzung der Grugahalle war eine absolute Unverschämtheit und eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Nachdem wir nun aufgrund der Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion die immensen Kosten dieses sinnlosen Verfahrens kennen, würden mich auch noch die von der AfD auf dem Parteitag begangenen Straftaten interessieren.

    Schließlich war laut dem „Expertengutachten“ des Soziologen die Wahrscheinlichkeit von Straftaten angeblich so enorm hoch, dass man der AfD selbstverständliche demokratische Rechte vorenthalten wollte.
    Daher kann es ja wohl nicht sein, dass auf dem Parteitag gar keine Straftaten begangen wurden. Schließlich hatte man im Vorfeld sogar das schwerste aller Verbalverbrechen für wahrscheinlich gehalten („alles für Deutschland“). Deshalb hätte man doch erwarten können, dass wenigstens eine klitzekleine Hasskriminalität begangen wurde wie z.B. „… ist dick“. Also her mit den Infos. 😉

  • Mit dieser durch die Stadt vorgelegten Begründung kann auch jedes Bundesligaspiel verboten werden, da die Begehung von Straftaten immer zu erwarten ist. Die „Demokratieschützer“ sind diejenigen, die die Demokratie gefährden !

  • Na, was tut man nicht alles „zur Rettung der Demokratie“ vor der angeblich „antidemokratischen“ AfD…

    Kurzer Spoiler: Die Definition von der heute vorherrschenden „liberalen Demokratie“ bei Wikipedia lautet u.a. wie folgt:
    „Liberale Demokratien sind durch freie Wahlen, Gewaltentrennung, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte sowie bürgerliche und politische Freiheitsrechte charakterisiert, die durch eine Verfassung garantiert werden.“
    *Das* ist Demokratie. Davon unterscheiden muss man die bundesdeutsche „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ (FDGO) mit ihren speziellen Werten und ihrer politischen Ausrichtung.
    Will die AfD die Abschaffung der Demokratie? Vielleicht den Rückschritt zur Monarchie oder Aristokratie? Soll das Prinzip „1 Bürger, 1 Stimme“ nicht mehr gelten? Sicher nicht!
    Verstößt die AfD gegen die FDGO? Vielleicht. Aber dann ist das immer noch nicht „antidemokratisch“, sondern anti die FDGO des Altparteiensystems. Dann nennt das auch so!

  • Und wieder zensiert oder verpennt

  • Der Rücktritt ist schon längst fällig. Der CDU OB handelte nur aus seiner Antifa-Haltung ohne gesetzliche Grundlage.
    Der Betrag müsste von seinem Gehalt gepfändet werden…

  • MESSE ESSEN GmbH FIRMENINFORMATIONEN
    Geschäftsführer Oliver P. Kuhrt
    Aufsichtsratsvorsitzender
    Thomas Kufen (Oberbürgermeister)
    Schlussfolgerung: Die Essener Stadtverwaltung kontrolliert sich selbst!

  • Merkel hat damit begonnen….Seit Jahren brechen die Einheitsbrei-Parteien Gesetze und handeln undemokratisch.

  • Solange keine Politikerhaftung kommt, wird sich da nichts ändern, denn die meisten Wähler bekommen solche Sachen nicht mit oder haben das bis zur nächsten Wahl wieder vergessen.
    Doch die Politik wird keine Politikerhaftung einführen. Ironischerweise hat die Politik aber eine Haftung für Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften eingeführt, die man fast 1:1 auf Politiker übertragen könnte.
    Mehr dazu: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/neue-anreize-wir-brauchen-eine-haftpflicht-fuer-politiker/24447280.html

  • Spätestens nach Urteilsverkündung mit dem Vermerk, dass der Richter im Gutachten ‚die wissenschaftliche Qualität‘ bemängelt, hätte ich als Bürgermeister das Honorar i.H.v. €13.500 zurück verlangt. Ein Urteil als Beweis genügt.
    Danke für die Anfrage der AfD Essen, vermutlich wäre es sonst verschwiegen worden.

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