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Grugahalle

Um Parteitag zu verhindern: Die Stadt Essen zahlte Rechtskosten in Höhe von 230.000 Euro

Die Stadt Essen versuchte, den AfD-Bundesparteitag in der Grugahalle zu verhindern, indem sie rechtliche Schritte einleitete und ein umstrittenes Gutachten in Auftrag gab. Trotz Ausgaben von rund 230.218 Euro an Steuergeldern für juristische Vertretung und Gutachten scheiterte der Versuch.

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Ende Juni hat die AfD ihren Bundesparteitag in der Essener Grugahalle abgehalten. Essens CDU-Bürgermeister Markus Kufen versuchte jedoch noch in letzter Sekunde, die Parteiveranstaltung zu verhindern. Er verlangte von der Partei eine Selbstverpflichtung zu unterzeichnen, das Verwenden von verfassungsfeindlichen Parolen zu unterlassen. Die AfD verweigerte dies jedoch mit Verweis auf die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichbehandlung der Parteien. Bürgermeister Kufen kündigte daraufhin an, den Mietvertrag wegen möglicher Straftaten auf dem Parteitagsgelände zu kündigen. Dafür hat die Stadt Essen Klage erhoben.

Auf Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion in Essen musste die Stadt nun öffentlich machen, wie viel Geld im Rahmen des Rechtsstreits ausgegeben hat. Für die juristische Vertretung durch eine Rechtsanwaltskanzlei wurden demnach 91.818 Euro aufgewendet. Zusätzlich flossen 13.500 Euro in die Erstellung eines Rechtsgutachtens. Die fortlaufende Verfahrensbetreuung des Rechtsstreits mit der AfD schlug mit weiteren 124.900 Euro zu Buche. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben der Stadt Essen in dieser Angelegenheit also auf rund 230.218 Euro – bezahlt vom Steuerzahler.

Wie im Vorfeld abzusehen, hat die Stadt das Verfahren trotz der immens hohen Kosten verloren. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied zugunsten der AfD im Rechtsstreit um die Nutzung der Grugahalle für ihren Parteitag. Die Richter erklärten die von der Stadt Essen vorgenommenen Änderungen am Mietvertrag für unwirksam und bestätigten dessen Gültigkeit. Somit konnte der Parteitag wie ursprünglich geplant stattfinden. In seiner Urteilsbegründung übte das Gericht deutliche Kritik an dem von der Stadt vorgelegten Gutachten. Die Richter bemängelten die wissenschaftliche Qualität des Papiers und stellten dessen Methodik infrage.  „Der Ausarbeitung fehlt bei genauer Betrachtung jeder empirische Gehalt“, so das Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts.

Die Stadt Essen stützte ihr rechtliches Vorgehen gegen den AfD-Parteitag auf ein Gutachten des Soziologen Andreas Kemper. Dieser hatte in seiner Expertise die Wahrscheinlichkeit von strafbaren Äußerungen während der Veranstaltung bewertet. Kemper, der sich kritisch mit der AfD auseinandersetzt, kam zu dem Schluss, dass die Nutzung des Parteitags als Plattform für möglicherweise strafbare Parolen wie „Alles für Deutschland“ zu erwarten sei. Sein Gutachten, für das zunächst 3.900 Euro veranschlagt wurden, basierte weitgehend auf bereits veröffentlichten Inhalten seines Blogs und wies einige formale Mängel auf.

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