Berlin
U-Bahn-Mord: Syrer war mehrfach vorbestraft und hätte zum Tatzeitpunkt in Haft sein müssen
Am Samstag hatte der Syrer Shadi S. einen 29-Jährigen mit einem Messer in einer Berliner U-Bahn ermordet. Jetzt wird bekannt: S. ist mehrfach vorbestraft, griff bereits seine Schwester mit einem Messer an und hätte zum Tatzeitpunkt in Sicherungshaft sitzen müssen.
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Über den Täter, der am Wochenende einen Mann in einer Berliner U-Bahn mit einem Messer tötete, sind jetzt brisante Details veröffentlicht worden. Der Syrer Shadi S. hatte am Samstag einen 29-jährigen Deutschen tödlich mit einem Küchenmesser verletzt, bevor er von der Polizei niedergeschossen wurde und schließlich seinen Verletzungen erlag.
Die Behörden wollten anschließend zwar keine Informationen über den 43-jährigen Syrer weitergeben. Inzwischen hat die Welt jedoch mehrere Details über die Identität von der Staatsanwaltschaft erhalten können. Demnach bestätigte die Staatsanwaltschaft Chemnitz, dass Shadi S. schon 2023 rechtskräftig vom Landgericht Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war – der Syrer war also bereits vorbestraft.
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Besonders makaber: Die Tat galt damals seiner eigenen Schwester. So hatte der Mann dem damaligen Urteil nach am 7. Februar 2022 seiner Schwester in deren Wohnung in Chemnitz mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Auslöser war eine Streitigkeit: Die Schwester wollte ihm keinen Einblick in ihr Handy gewähren. Dann hat er sie mit dem Messer verletzt. Die Frau erlitt dabei laut dem Urteil eine schwere Schnittwunde.
Den herbeigerufenen Polizisten widersetzte sich Shadi S. dann heftig: So begann er zu schreien und sich der Fixierung durch die Beamten zu widersetzen. Er soll mit den Füßen in Richtung eines Beamten getreten haben und mit seinem Kopf gegen die Hand des Polizisten geschlagen haben, wodurch dieser eine Fraktur des Mittelhandknochens erlitt.
Weiter habe er die Beamten wüst beschimpft. Die Folge: S. befand sich vom 7. Februar bis zum 1. September 2022 in Untersuchungshaft. Nach seiner Freilassung wurde er dann erneut in Untersuchungshaft genommen, nachdem er bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz am 13. Dezember 2022 mehrfach die Anwesenden mit massiver Gewaltanwendung bedroht hatte.
Da er den Auflagen der Bewährungsstrafe nicht nachgekommen sei und bis zur Tat demnach flüchtig war, hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim bewährungsüberwachenden Landgericht Berlin deswegen erst im März 2025 den Erlass eines Sicherungshaftbefehls und den Widerruf der Strafaussetzung beantragt, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Kurzum: Shadi S. hätte sich zum Tatzeitpunkt in Haft befinden sollen.
Auch den Berliner Behörden war der Syrer nämlich kein Unbekannter: In der Hauptstadt verzeichneten laut Welt die Behörden seit 2020 elf Ermittlungsverfahren gegen Shadi S. und letztlich zwei Verurteilungen. Drei weitere Verurteilungen finden sich durch das Amtsgericht Neuruppin, das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree sowie das Amtsgericht Dresden. So wurde gegen S. mehrfach wegen Cannabis-Besitzes und Bedrohung ermittelt.
Verurteilt wurde S. letztlich einmal 2021 wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hier kam es im Dezember 2021 zu einem Urteil zu 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Im Februar 2024 folgte ein Gerichtsurteil wegen Bedrohung zu 120 Tagessätzen à 15 Euro, so die Welt.
Bisher hatten die Behörden im Land Berlin zu Fragen rund um den Täter und vor allem den Aufenthaltsstatus des Täters geschwiegen. Man werde keine Auskunft erteilen, hieß es gegenüber verschiedener Medien auf Anfrage. „Der Aufenthaltsstatus ist hier nicht bekannt und wird unsererseits auch nicht weiter aufgeklärt werden“, teilte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner auf Anfrage der Junge Freiheit mit.
Nach bisherigem Kenntnisstand hatte Shadi S. sein 29-jähriges Opfer völlig unvermittelt attackiert und mit mehreren Stichen ins Herz brutal ermordet. Nach Informationen des Tagesspiegel legen die bis dato ausgewerteten Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras im U-Bahn-Wagen nahe, dass die beiden wegen des Gedränges in der vollen Bahn aneinandergeraten seien.
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Ein Ballweg sitzt 9 Monate in Untersuchungshaft, während mehrfache Straftäter auf freien Fuß herumlaufen dürfen.
Hätte hätte Fahrradkette. Der Kontrollverlust ist gewollt, eine Änderung wird nicht angestrebt. Der Zuzug weiterer Hunderttausender ins Sozialsystem geht weiter, wer dagegen ist, ist ein Gegner der Demokratie. Fazit: heiter weiter. Deutschland hat keine Zukunft mehr.
„Der Aufenthaltsstatus ist hier nicht bekannt und wird unsererseits auch nicht weiter aufgeklärt werden“! Hauptsache DER Impfstatus von Stefan, Horst und Veronika ist vollständig nachgewiesen und die 14 Tage Freiheitsberaubung durch Quarantäne wurden eingehalten, weil man Kontakt zu Jemandem hatte, der während des Pollenflugs genießt hat!
Ich bin dafür, dass die vom Staat bezahlten Personen für ihre Verfehlungen oder Unterlassungen haften müssen, wenn gefährliche Straftäter nicht dorthin gebracht werden wo sie hingehören. Ggf. muß man diese Beamten entlassen. Nur so kann sich etwas ändern.
Durch das laute Schweigen der Berliner Behörden haben sich mal wieder sämtliche Vermutungen bestätigt. Wenn jetzt noch rauskommt, dass der gar nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen, habe ich ein komplettes Bingo!
In D weiterhin massive Realitätsverweigerung eines Großteils der Wähler. Schon 2024 plädierten in einer Umfrage rund 70 % für eine Verschärfung der Zuwanderung. Aber „nur“ ein viertel der Wähler will die AfD wählen. Eine AfD, die konsequent die Zuwanderung einschränken, Illegale und Kriminelle ausweisen will. Was wollen diese restlichen Wähler also? Diesen restlichen Wählern wäre anzuraten, sich selbst zu hinterfragen.
Hier kommen ganze Großstädte an. Die verantwortlichen Politiker überfordert die Behörden und sind somit verantwortlich für die Opfer.
Entlassungen bei vollem Pensionsverlust.
….. dann bin ich aufgewacht.
Bei ganz vielen Attentaten haben die Behörden den Täter vorher und mehrfach gekannt und nichts unternommen. Wenn die Behörden dann immer wieder (unwirksame) Verschärfungen durchsetzen, ist das nur Machthunger. Eine Verbesserung der Sicherheitslage steht nicht im Vordergrund.
Was glauben diese Phantasten eigentlich, was das Urteil „Bewährung“ für diese Kreaturen, so sie denn den eigentlichen Wortsinn überhaupt verstehen, bedeutet?