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Thüringer CDU-Spitzenkandidat

TU Chemnitz prüft offiziell Plagiatsvorwürfe gegen Voigt

Die TU Chemnitz prüft die Plagiatsvorwürfe gegen CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt. In der Promotion von Voigt finden sich Sätze, die schon vor Abgabe der Promotion auf Wikipedia zu finden waren.

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Mario Voigt steht aktuell unter Plagiatsverdacht. Die CDU Thüringen streitet die Vorwürfe ab.

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Die Thüringer CDU mit Spitzenkandidat Dr. Mario Voigt ist aktuell Plagiatsvorwürfen ausgesetzt. Apollo News liegt das Gutachten von dem österreichischen Plagiatsjäger Stefan Weber über die Promotion von Voigt vor (lesen Sie hier mehr). Wie der mdr berichtet, prüft die TU Chemnitz, die am Donnerstag von Weber über das Gutachten informiert wurde, die Vorwürfe nun.

Bei der Prüfung der Doktorarbeit mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf George W. Bush gegen John F. Kerry“ wird ein Standardverfahren für den Fall von Plagiatsvorwürfen angewandt. Erfahrungsgemäß dauert eine solche Überprüfung mehrere Wochen bis Monate. Ein abschließendes Ergebnis vor der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gilt als unwahrscheinlich.

In dem 35 Seiten langen Gutachten von Plagiatsjäger Weber werden insgesamt 46 Stellen angeführt, bei denen Voigt abgeschrieben haben soll. Darunter auch ganze Sätze, die bereits vor der Abgabe der Promotion im Jahr 2008 auf der Online-Enzyklopädie Wikipedia, in den Artikeln zu John Kerry und George W. Bush, zu finden waren.

Auf Anfrage von Apollo News erklärte Generalsekretär Christian Herrgott für die CDU Thüringen, Voigt habe seine Promotion „nach bestem Wissen und Gewissen“ erstellt. Herrgott verwies darauf, dass eine frühere Prüfung durch den Plagiatsprüfer Jochen Zenthöfer keine Hinweise auf Verstöße gegen die „Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis“ gefunden habe. Er sprach von Verleumdung.

Zenthöfer bestätigte diese Einschätzung gegenüber Apollo News. Er bestätigte allerdings, drei Sätze aus Wikipedia in der Arbeit gefunden zu haben, die problematisch und zu überprüfen seien. Insgesamt seien die Fälle aber unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, er sehe keinen „Plagiatsvorsatz“.

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