Eilantrag stattgegeben
Trotz Sicherheitsbedenken gegen Eltern: Bundesverfassungsgericht erlaubt jordanischem Kind Einreise
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt einem jordanischen Kind die Einreise. Dem Kind wurde die Einreise nach Deutschland aufgrund von Sicherheitsbedenken gegen die Eltern von den Behörden verweigert worden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines jordanischen Kindes auf Anreise stattgegeben – das gab das Gericht am Donnerstag bekannt. In einem Beschluss vom 5. August hatten die Richter in Karlsruhe entschieden, dass das Kind, das in Deutschland geboren wurde, auch hier her einreisen durfte.
Im August 2023 wurde das Kind in Deutschland geboren – die Eltern hielten sich derzeit legal in Deutschland auf. Nach einem Aufenthalt in Jordanien durften zwar die Eltern erneut einreisen, das Kind jedoch nicht. Das Kind erhielt dabei keinen legalen Aufenthaltstitel, auch ein Antrag auf ein Visum wurde abgelehnt. Mindestens gegen den Vater, aber auch gegen die Mutter des Kindes bestehen dabei Sicherheitsbedenken.
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Der Eilantrag des Kindes wurde zwar angenommen – über die Verfassungsbeschwerde soll aber noch entschieden werden. Laut den Richtern in Karlsruhe hätten die Fachgerichte, die die Klagen auf Einreise zunächst abgewiesen hatten, die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie „nicht hinreichend erfasst“. Auf die Sicherheitsbedenken gegen die Eltern hin würde es in dem Fall nicht ankommen.
Außerdem habe man bei der erforderlichen Abwägung berücksichtigt, dass der Verbleib des Kindes in Jordanien angesichts seines Alters von nicht einmal zwei Jahren für ihn zu schweren Beeinträchtigungen führen könnte. Sein „Aufenthalt in Deutschland bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung der noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren“ sei deshalb als weniger gewichtig einzuschätzen.
„Nach einem Aufenthalt in Jordanien durften zwar die Eltern erneut einreisen, das Kind jedoch nicht.“
Bitte was?
Die Eltern gegen die Sicherheitsbedenken existieren durften einreisen?
…das finde ich auch äußerst seltsam…
Ja klar, da sind sie doch hier in guter Gesellschaft🙈
Andersherum hätte ich das ja noch verstanden – Kind ja, Eltern nein.
Und bei solchen Urteilen glauben die Linken und Sozen, sie bräuchten unbedingt zusätzlich noch eine Kaufhold und eine Brosius-Gersdorf am Bundesverfassungsgericht. Es läuft doch bereits.
Vertrauen in Justiz wieder herzustellen dürfte nach allem was hier vor sich geht fast unmöglich sein !
Ein Staat mit korrupter , politisierter Justiz ist das schlimmste was einem Land passieren kann !
Wir erleben hier eine schlechte Demokratie Simulation !
Der Schutz der Familie wurde nicht ausreichend berücksichtigt- und das in einem Land, in dem die Familienstrukturen systematisch zerstört werden. Heuchlerische Justiz!!
Rainer, es ist den betreffenden Kreisen (Politik, Justiz, … ) inzwischen völlig egal, ob Vertrauen da ist oder nicht. Dem Grossteil der völlig lethargischen, uninteressieren Bürgern, die hier schon länger leben, sei Dank. 😏
Genau das ist unser Problem !
Es liegt inzwischen wirklich alles auf dem Tisch !
Der “ Michel “ ist nicht fähig oder nicht gewillt hinzuschauen !
„Ein Staat mit korrupter , politisierter Justiz“
Ich dachte, das gab es nur zwischen 1933 und 1945?
… Eilantrag eines jordanischen Kindes …
Den hat das „Kind“ ganz alleine gestellt. Da bin ich mir 100% sicher.😵💫
Die entsprechenden NGOs haben nur assistiert🙈
Wie bitte kann sich ein 2 Jahre altes Kind die Einreise mit Hilfe des BVG erklagen?
Sachen gibt’s die kann man sich nicht ausdenken.
Das hatte ich mir auch gedacht. Sachen gibt es jetzt…
Ich kann es nicht verstehen.
Wieso wird einem Kind, das in Deutschland geboren ist, die Einreise verwehrt, aber den Eltern, die anscheinend gefährlich sind, nicht?
Sollte es nicht andersherum sein?
Das Gericht hat richtig entschieden.
Ein Kind von noch nicht einmal zwei Jahren ist ungefährlich und das Grundrecht auf Schutz der Familie existiert nun einmal.
Viel wichtiger wäre aber die Frage nach den Eltern. Diese waren in Deutschland, gingen dann aber zumindest für eine kurze Zeit mit dem Kind nach Jordanien.
Es sollte möglich sein, dass bei denjenigen, gegen die Sicherheitsbedenken bestehen, der Aufenthaltstitel für Deutschland beendet werden darf. Dieses Verfahren läuft und sollte sorgfältig, aber auch schnellstmöglich durchgeführt werden.
Es sagt viel über die Eltern aus, dass sie ihr Kind in Jordanien zurückließen und alleine nach Deutschland zurückkehrten.
Einer der wenigen Kommentare, die der Sache gerecht werden.
Die Entscheidung scheint tatsächlich absolut nachvollziehbar und vor allem: richtig. Das Verfahren ist offen, also sind die Folgen abzuwägen: wenn grundrechtswidrig die Einreise bis zur gerichtlichen Klärung verwehrt bleibt, erleidet das zweijährige Kind nicht wiedergutzumachende Einbußen an seinen Rechten; wenn die Einreise rechtmäßig untersagt wurde und das Kind dennoch für die Dauer der gerichtlichen Klärung in Deutschland lebt, hat dies keine erkennbaren zusätzlichen negativen Folgen, insbesondere ist ein Zweijähriger keine Gefahr für ein funktionierendes Gemeinwesen.
Es fragt sich allenfalls, warum für diese einstweilige Regelung das BVerfG erforderlich war.
Auch einer der wenigen Kommentare, die der Sache gerecht werden.
Martin Sellner darf aber nicht einreisen, zu gefährlich. Und andere dürfen nicht ausreisen, zu… ach, was weiss ich. Bin ich froh in der Schweiz geboren zu sein. Sonst würde ich noch auf die Welt kommen.
Gottseidank bin ich mittlerweile Papierschweizer.
Hin und wieder hab ich nen Anflug der Idee, auf meine deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten (in letzter Zeit häuft sich das).
Tun sie es um Himmels Willen!
Natürlich ist es in Ordnung, wenn das Kind mit den Eltern zusammengeführt wird. Aber warum sind die Eltern wieder hier? Es sind offenbar keine deutschen Staatsbürger. Auf der Flucht aus Jordanien scheinen sie ja nicht zu sein, wenn sie jüngst erst wieder in Jordanien gewesen sind. Eine Zusammenführung der Eltern mit dem Kind in Jordanien hätte nichts, gar nichts entgegengestanden. Kann auch keine Eltern verstehen, die ins Ausland (hier: Deutschland) reisen, ihr (Klein-)Kind aber zurücklassen, wenn deren Einreise nicht erlaubt wird.
Die aktuelle Entwicklung in der Justiz ist besorgniserregend. Der Rechtswissenschaftler Bernd Rüthers (Professor für Zivilrecht und Rechtstheorie, *1930, +2022) schrieb in seinem grundlegenden Werk zur Rechtstheorie und zur juristischen Methodenlehre bereits vor vielen Jahren Folgendes:
„III. Vorrang der Umdeutung vor der Gesetzgebung
Die Perversion der Rechtsordnung im Nationalsozialismus fand, vor allem in der Anfangsphase, überwiegend durch Richtersprüche und die sie anleitende rechtswissenschaftliche Literatur statt. Der junge NS-Staat brachte nur auf Teilgebieten (z.B. Betriebsverfassung, Tarifrecht, Eherecht, Kriegssonderstrafrecht u.ä.) gesetzgeberische „Reformen“ zustande. Weite Bereiche des Rechts wurden durch Auslegung, besser: „Einlegung“ im Sinne der neuen herrschenden Ideologie umgestaltet.“
Ja, wie heute auch. Ändert sich nicht viel im deutschen Justizwesen. Was das Regime will, wird umgesetzt von Richtern und Beamten. Deshalb gibt es ja diese Kasten der Staatsabhängigen. Und hinterher haben alle nur wieder ‚Befehle befolgt‘!
Warum durften die Eltern einreisen trotz Sicherheitsbedenken. Das ist meine einzige Frage????
Die Götter in Rot haben mit uns Menschen nichts mehr zu schaffen.
Und die meisten Kommentare nichts mit der Sache, um die es geht.
Was interessieren mich bitte die Interessen von Kind und Eltern?
Ich bin auch für eine Familienzusammenführung.
In Jordanien.
Dann sollte man den Vater unbedingt als Kandidat der OB-Wahl von Ludwigshafen zulassen!
Ja, die Fachkräfte von morgen 😉 Drückt ihnen gleich den flyer zu Bürgergeld und den deutschen Paß in die Hand. Dann stimmt auch die Statistik.
Das ist das Ende! Wir sollten schon mal die Koffer packen!
Warum, ist doch schön in Idiotenland?!
Jahresumsatz Asylindustrie wäre mal interessant.
Gab bei Nius heute dazu ein gutes Beispiel aus Hamburg, einfach mal bei Nius reinhören.
Die Frage ist doch, warum reisen die Eltern ohne ihr Kind ein? Was ist das Ziel? Weshalb ein Eilantrag des Kindes und wer hat diesen eingereicht? Vielleicht die gleichen, von der Regierung finanzierten, Organisationen, die bereits tausenden Afghanen bei der Besorgung von mutmaßlichen Geburtsurkunden und daraus resultierenden Einreise nach Deutschland, geholfen haben?
Vielleicht klärt ein 2.Artikel meine Fragen
Danke
…“Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines jordanischen Kindes auf Anreise stattgegeben“ – ….“Im August 2023 wurde das Kind in Deutschland geboren“…
So, so, ein zweijähriges Kind stellt einen Eilantrag. Bin wieder etwas schlauer geworden…. Was es nicht alles gibt!
VdL hat erst kürzlich sehr viel Geld an Jordanien überwiesen.
Wozu?
Wer hat was anderes erwartet?
Die Eltern hielten sich legal in Deutschland auf und das Kind, gerade jetzt zwei Jahre alt, ist hier geboren. Jetzt bestehen Sicherheitsbedenken oder schon früher? Auf jeden Fall ist eine Familienzusammenführung vorzunehmen. Kinder gehören in dem Alter zur Mutter, natürlich! Und sollte die Sicherheitsbedenken gravierend sein, ist die Familie umgehend in die Heimat zu expedieren!
Wer kommt auf so eine flitzpiepige Idee die Eltern einreisen zu lassen, deren in Deutschland geborenes Kind aber nicht?
>>Mindestens gegen den Vater, aber auch gegen die Mutter des Kindes bestehen dabei Sicherheitsbedenken.<<
Und warum lässt man die dann einreisen?