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AfD-Anfrage

Trotz Gerichtsurteil: Berliner Senat verweigert weiter die Herausgabe von Vornamen deutscher Messertäter

Die AfD wollte wissen, welche Vornamen mutmaßliche deutsche Messertäter 2023 am häufigsten trugen – der Senat lehnt die Auskunft weiter ab.Auch nach gerichtlicher Rüge will man keine Antwort geben.

Von

Innensenatorin Iris Spranger: Ihre Verwaltung blockiert die Herausgabe der Vornamen

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In Berlin kam es im vergangenen Jahr zu 3.412 Messerattacken – das entspricht durchschnittlich zehn Angriffen pro Tag. Dennoch will die Senatsinnenverwaltung weiterhin keine Liste mit den Vornamen mutmaßlicher Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit veröffentlichen. Eine Sprecherin der Behörde erklärte dem Tagesspiegel, die Liste werde auch nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht an den AfD-Abgeordneten Marc Vallendar herausgegeben.

Vallendar hatte im Mai 2024 eine schriftliche Anfrage an den Senat gerichtet. Er forderte die 20 häufigsten Vornamenjener Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, gegen die 2023 wegen Messerangriffen ermittelt wurde. Zwischen 2018 und 2022 hatte die Verwaltung entsprechende Daten regelmäßig bereitgestellt. Erst mit der erneuten Anfrage im Jahr 2023 wurde die Praxis geändert.

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Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied Mitte Mai, dass die Weigerung des Senats gegen das parlamentarische Fragerecht verstoßen habe. Die damals vorgelegte Begründung – Schutz der Persönlichkeitsrechte und Vermeidung von Falschverdächtigungen – reiche nicht aus. Die Richter bezeichneten sie als „zu pauschal“ und forderten eine erneute inhaltliche Prüfung. Eine Herausgabepflicht wurde jedoch nicht ausgesprochen.

Trotz dieses Urteils bleibt der Senat offenbar bei seiner Linie. Man wolle die Vorgaben des Gerichts zwar einarbeiten, halte jedoch an der Entscheidung fest, die Auskunft nicht zu erteilen. Die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung teilte mit, man sei zuversichtlich, „bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen“. Der AfD-Abgeordnete kündigte seinerseits an, bei einer weiteren Ablehnung erneut den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Nach Angaben des Berliner Landeskriminalamts kam es 2024 zu 243 Fällen mit Schwerverletzten durch Messerangriffe. Zudem wurden 19 tödliche Angriffe registriert. Von den insgesamt 2.532 Tatverdächtigen besaßen laut Auswertung, 58,1 Prozent keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zur genaueren Erfassung dieser Deliktgruppe hat das Berliner Landeskriminalamt zu Jahresbeginn die Analyseeinheit „Messer“ eingerichtet. Wer bei einer Straftat ein Messer verwendet, wird dort als potenzieller Messertäter statistisch geführt.

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130 Kommentare

  • Die Gründe kann sich jeder selbst denken.
    Vom Senat aber keine gute Strategie, denn die Wahrheit – so oder so – bleibt dabei auf der Strecke.

    137
  • „AfD-Anfrage
    Trotz Gerichtsurteil: Berliner Senat verweigert weiter die Herausgabe von Vornamen deutscher Messertäter“

    Man weiß ja, warum. 😉

    Ist das nicht sowas wie
    Rechtsbeugung ??

    Wenn man Dinge unter den Teppich kehrt, werden die Dinge nur noch schlimmer, viel schlimmer.
    Is so.

    Wirklich sehr peinlich.

    152
  • Allein die Verweigerung zeigt, daß die Politiker uns nicht alles wissen lassen.

    101
  • Wir alle kennen die Antwort bereits. Schweigen kann sehr beredt sein – und bedeutet unter Kaufleuten Zustimmung. Von daher – vielen Dank für die Bestätigung.

  • Die Roten denken inzwischen sie stehen über allem.

    131
  • Warum nur? Wären die Namen Stefan, Axel, Friedolin oder Ludwig wären sie wohl umgehend veröffentlicht.

    100
  • Haben Politiker andere Rechte als der Normalbürger und Brauch sich nicht an Gerichtsurteile zu halten? Mit 76 Jahren kriegt man vielleicht nicht jede Gesetzesänderung mit, aber es wäre ja interessant, das zu wissen.

    62
  • Keine Antwort ist auch eine Antwort, die wir im Übrigen längst kennen.

  • Wir dürfen halt nicht wissen, vor wem wir uns fürchten sollten.

    51
  • Naja, dann ist doch klar, dass es sich durchweg um Vornamen aus dem islamischen Raum handelt, oder nicht? Die Verweigerungshaltung ist ganz einfach völlig unklug. Zum Piepen!

  • „Die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung teilte mit, man sei zuversichtlich, ‚bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen‘.“

    – Wie kommt die darauf?

    Mögliche Antwort:
    „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“ Benedikt Lux GRÜNE BERLIN

    Frage: Gibt es bei einem erneuten Organstreitverfahren einen anderen Richter / eine andere Kammer, oder wie auch immer? (Bin lediglich interessierter Laie)

  • Der vorsätzliche Verstoß gegen geltendes Recht – dazu gehören auch rechtskräftige Urteile – ist ein verfassungsfeindlicher Akt!

  • studierte von 1986 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (ohne Abschluss). Jetzt kann ich es verstehen.

  • Die Gerichte machen mit, indem sie dem Senat eine Hintertür offen lassen.

  • Vermutlich heißen die tatsächlich nicht alle Egon, Friedrich oder Siegfried.

  • Auch diese Geheimniskrämer haben bereits verloren, denn es gilt, was der Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick bereits 1967 formulierte:
    „Man kann nicht nicht kommunizieren.“
    Jede Informationsunterdrückung von Namen, Ethnien, Nationalitäten etc. wird vom Rezipienten längst automatisch ergänzt.

  • Sitzen die Verfassungsfeinde schon im Senat?

    45
  • Sie könnten doch jetzt mit der Herausgabe die Vorurteile widerlegen…

  • Ich höre ja wohl nicht richtig. Auch Staat und Regierung haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Bitte mal ins Grundgesetz schauen. Der Bürger wird für jede Kleinigkeit ins Visier genommen und der „gefühlte Obrigkeit“ soll der Verstoß erlaubt sein? Unfaßbar illegal alles.

  • Da die Daten, die der Berliner Senat nun rechtswidrig zurückhalten will, sowieso früher oder später an die Öffentlichkeit gelangen, wird jetzt alles nur noch schlimmer. Die Landesregierung hat einen Teil ihrer Legitimität eingebüsst.

    12
  • Dann gibt es offenbar was zu verheimlichen… alles klar.

  • Ich finde, bei schweren Gewalttaten wie Messerangriffen sollte über die Veröffentlichung von Täterinformationen nach rechtskräftiger Verurteilung nachgedacht werden, natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte.

  • Leute……wozu die Aufregung. Die Namen lauten: Jonas, Kevin, Thomas, Andi, Peter, Justus, Michael, Andre, Berthold, Max, Friedrich, Martin, Jens, Helmut, Kay, Sven, Franz, Christian, Dirk, und Frank.

    5
  • Müsste dann nicht die Polizei die Namen besorgen?

    4
  • Nun, Zustände, schon längst literarisch verarbeitet und vorhergesagt:

    „Stultifera navis ad Narragoniam“ – oder das Narrenschiff nach Narragonien (Sebastian Brandt, 1491),

    „Moriae Encomium“ – oder das Lob der Torheit (Erasmus v. Rotterdam, 1509),

    „Centifolium stultorum“ – oder hundert ausbündige Narren (Abraham a Santa Clara, 1709).

    Als hätten sie unsere Politiker gekannt …

    (Und was an dieser Zuschrift muß schon wieder warten – und worauf?)

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