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Infektionsschutzgesetz

Triage-Verfahren gekippt: Bundesverfassungsgericht erklärt zentrale Corona-Regelung für nichtig

Eine zentrale Corona-Regelung wurde gekippt: Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass das Triage-Verfahren zur Priorisierung von Patienten aufgrund der befürchteten Bettenknappheit auf Intensivstationen nichtig sei.

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Das Triageverfahren könnte Leben gekostet haben - jetzt wurde die Regelung gekippt (Symbolbild)

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Die in der Corona-Zeit eingeführte Regelung zur Triage in Krankenhäusern ist nichtig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit und verwies auf fehlende Bundeskompetenzen. Konkret geht es um Paragraf 5c des Infektionsschutzgesetzes, das Ende 2022 eingeführt worden war und aufgrund der durch Covid-19 befürchteten Bettenknappheit auf den Intensivstationen eine Priorisierung von dringlichen Patienten ermöglichen sollte.

Ärzte konnten somit Patienten vorsortieren. Doch diese Regelung traf auf Widerstand, weil dadurch einigen Patienten notwendige Behandlungsmöglichkeiten entzogen wurden, um Patienten mit besseren Prognosen zu priorisieren. Wichtige Eingriffe konnten so aufgeschoben werden, auch wenn das die Überlebenswahrscheinlichkeit betroffener Patienten minderte.

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Einige Notfall- und Intensivmediziner hatten sich deshalb zusammengeschlossen und eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie dadurch ihre Möglichkeiten eingeschränkt sahen, so viele Menschen wie möglich zu behandeln und deren Überleben so zu sichern.

Vor Gericht erhielten sie damit Recht. Das Infektionsschutzgesetz würde mit der Regelung zur Triage in die Berufsfreiheit der Ärzte eingreifen und sei deshalb „verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Beschluss. Das Grundgesetz würde garantieren, „dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer beruflichen Tätigkeit frei von fachlichen Weisungen sind“.

Dem Bund würde außerdem die Kompetenz fehlen, einen solchen Eingriff in die therapeutische Verantwortung vorzunehmen. Denn die Regelung zur Triage würde lediglich die Auswirkungen einer Pandemie bekämpfen – weil die Intensivbetten durch eine hohe Infektionszahl ausgelastet sein könnten. Der Bund müsse jedoch Maßnahmen einführen, die Infektionen verhindern und damit aktiv die Pandemie bekämpfen.

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Interessanterweise weist das Bundesverfassungsgericht auch daraufhin, dass die Allokationsregelungen in Krankenhäusern von den Ländern entschieden werden müssen. „Dass allein der Bund zur effektiven Beherrschung der Diskriminierungsrisiken in einer Triage-Situation in der Lage wäre, insbesondere weil den Ländern die dahingehende Handlungsfähigkeit fehlte, ist nicht erkennbar“, heißt es deshalb in der Pressemitteilung.

Und: „Der Umstand, dass in Fällen einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite eine bundeseinheitliche Regelung zweckmäßiger sein könnte als eine Selbstkoordinierung der Länder, genügt für die Annahme einer Kompetenz kraft Natur der Sache nicht.“ Zwar hatten die Länder in der Pandemie eigene Corona-Verordnungen, vor allem für die Zukunft könnte diese Rechtsprechung aber relevant werden, weil sie klar auf die Kompetenz der Länder verweist.

wl

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50 Kommentare

  • Wichtige Eingriffe konnten so aufgeschoben werden, auch wenn das die Überlebenswahrscheinlichkeit betroffener Patienten minderte.

    Mama ich werde dich und die anderen Opfer dieses Verbrechen nie vergessen. Dein Sohn Andreas mit Familie.

    • Geht mir genau so. Und deshalb dürfen wir nie vergessen. Euch viel, viel Kraft!

      • Ihnen auch und Ihrer Familie.

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    • Meine Mutter ist auch kurz nach der erzwungenen 3. Impfung verstorben. Auch manche geimpfte (davor gesunde) Freunde, Bekannte und Verwandte im mittleren Alter sind innerhalb kurzer Zeit schwer erkrankt. Mehrere dann auch verstorben. Wir werden auch nicht vergessen.

    • Ich werde es niemals, niemals vergessen. Meine Mutter musste alleine im Krankenhaus sterben, ich durfte nicht bei ihr sein, weil ich nicht geimpft war.

  • Soll das ein Witz sein?
    Es gab n i e diese angebliche Bettenknappheit.
    Im Gegenteil.
    Ganze Intensiv-Stationen standen leer.
    Alles nur um die Menschen zu verunsichern und in Panik zu stürzen.

    • Das ist erstens richtig.
      Und zweitens gab und gibt es eine Triage, siehe Organtransplantionen.

    • Das wäre aus Sicht/Position der Politiker.

      Aus Sicht/Position der Krankenhäuser: Mit vorgegaukelter Bettenknappheit konnte man gut abkassieren und die zahlreichen Kürzüngen und Gängelungen der Krankenhäuser über die vorherigen Jahre wieder ein wenig ausgleichen.

      Da kann sich jetzt jeder selbst überlegen wem man wieviel Boshaftigkeit zuschreibt.

    • Und immer wieder der wichtigste Punkt: Alle konnten sehen, dass es keine Katastrophe gibt. Und trotzdem drehten fast alle durch. Die Politiker wollten nur den ignoranten Hysterikern gefallen, was sie ja auch geschafft haben.
      Wie viele halten die Maßnahmen heute IMMER NOCH für richtig?
      Wie viele wählen immer doch all diese autoritären Parteien?
      Deutsche lieben sowas.

  • Ich habe mir in jener Zeit jeden Tag aufmerksam die Zahlen im DIVI-Intensivregister angeschaut. Im Oktober 2020 trat eine Neuregelung vom Gesundheitsministerium in Kraft, nach der Kliniken einen Zuschuss bekamen, wenn ihre ITS zu mehr als 75% ausgelastet war.
    Die Folge: massiver Bettenabbau, um über die 75%-Schwelle zu kommen – von einem Tag auf den anderen.

    • Das hatte damals u.a. Jens Spahn zu verantworten. Daran sollte man auch immer erinnern. Der wurde richtig reich in dieser Zeit.

    • Richtig, damals sind in Deutschland auf eine Schlag fast zwanzigtausend Intensivbetten „verschwunden“.
      Davor gab es Geld für freigehaltene Intensivbetten.
      Ab Oktober 2020 gab es Geld für 75%ige Auslastung.
      Ich habe mir damals neben DIVI-Bettenregister zudem fast täglich, auf der Seite von Tom Lausen, die Anzahl der Intensivbetten und Auslastung unserer örtlichen Krankenhäuser angeschaut.
      Wenn die Auslastung drohte unter 75 Prozent zu sinken, wurde einfach die Anzahl der Intensivbetten reduziert.

  • Sehr zu begrüßen ist am heute veröffentlichten Entscheid, dass erstmals die Frage des „Wie“ einer Behandlung erörtert wird (BVerfG, Beschluss v. 23.9.2025, Az.: 1 BvR 2284/23 – 1 BvR 2285/23 , Rn. 108). Zwar ist allenthalben versprochen, dass es Gesetze vor allem ermöglichen sollen, die Kräfte geistig, seelisch und körperlich wiederzugewinnen. Welche „Maßnahme“ im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Ziff. 19 GG dabei jeweils zu ergreifen ist, bleibt bis dato allerdings offen. Dadurch, dass angesichts dessen die Länder und nicht der Bund aufgerufen sind, notwendig für Abhilfe zu sorgen, ist damit endlich geklärt, wer die Antwort darauf nicht länger schuldig bleiben darf bzw. wer in der Vergangenheit sich klammheimlich aus der politischen Verantwortung gestohlen hat.

    • Übrigens: Macht man die Probe aufs Exempel und will mit Spitzenkandidaten für die im kommenden Jahr nicht zuletzt in Baden-Württemberg anstehenden Landtagswahlen insbesondere zum „Wie“ der Behandlung eines Menschen ins Gespräch kommen, sieht man sich von dort auf den Rechtsweg verwiesen. Zumindest seit heute ist mit dem höchstrichterlich gefassten Beschluss erklärt, dass es schon immer nichtig war, sich insofern verdeckt dem Prozess der Willensbildung einfach zu entziehen. Ohnehin zeugt es nicht von Seriosität, sich in einer für den einzelnen Bürger zutiefst existenziellen Angelegenheit bereits vorab von der Pflicht eines öffentlichen Amtes selbst zu entbinden. Ansonsten stünde zu befürchten, dass die Freiheit hierzulande sich in ihr Gegenteil verkehrt.

      • Nur zur Erinnerung: Wie völlig haltlos es ist, wenn gegenwärtig sogar das Bundesjustizministerium ebenfalls auf den Rechtsweg verweist und empfiehlt, einen Anwalt zu mandatieren, lässt sich bereits daran ablesen, dass Helmut Thomä als früherer Ordinarius an der Universität Ulm spätestens vor bald zwanzig Jahren die conditio humana darin erkennt, als Einzelner in soziale Beziehungen hineingeboren zu sein. Insofern Juristen auch nur sozialwissenschaftliche Laien sind, ist es schon deshalb der Gerichtsbarkeit nicht gestattet, darüber zu befinden.

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  • Insgesamt untergrub das zentrale Vorgehen die Föderation der Bundesländer. Auch die vorhandene Expertise in den Ländern wurde kurzerhand abgeschaltet.

  • Früher hieß es einmal: besser spät als nie. Heute heißt es: nichts wird vergessen.

    • Heute heißt es „Ich bin zwar tot, aber das Papier hier bescheinigt mir Gesundheit“.

  • Endlich spricht ein Gericht mal „mangelnde Kompetenz“ aus. Das was wir hier in Deutschland erleben, ist eine Ansammlung mangelnder Kompetenz nicht nur in Gesundheitsfragen.

    • Es ist keine mangelnde Kompetenz. Es ist Raffgier, Machtbesessenheit und pure Bosheit.

  • Wenn ich das richtig sehe, dann ist die Übernahme der Gesetzgebung durch die WHO bei Pandemie en Grundgesetz widrig.

  • Was meint der Karl und Spahn dazu?

    • Das Gesetz wurde 2022 eingeführt–von der Ampel.
      Es gab namentliche Abstimmung.
      Bei CDU/CSU gab es nur 1 Ja-Stimme (Irlstorfer, Erich)
      Bei AfD gab es keine Ja-Stimme.

      Herr Spahn ist nicht für alles verantwortlich.
      Mal gespannt ob es jetzt Rücktrittsforderungen für SPD und Grüne gibt….

      Ach–Herr Bundeskanzler Scholz hatte auch mit Ja gestimmt—Omas, bitte Demo –Triagekanzler…..

      • Bitte nicht–bitte keine Demo–sonst bin ich noch Schuld …öffentliche Ausfstachelung…

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  • Politiker sollten von medizinischen Maßnahmen im Notfall ausgeschlossen werden.

  • Es gab nachweisbar nie eine Überlastung der Intensivstationen(DIVI-Intensivregister). Dort herrschte während der angeblichen Pandemie für die Jahreszeit üblicher Normalbetrieb.

    • In weiten Teilen eine Unterbelegung!

  • Und wann werden endlich die für die Maßnahmen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen? Die Maßnahmen erfolgte doch teilweise wider besseres Wissen, teilweise auf „blauen Dunst“.

  • Es müssen auch noch die Maskenpflicht, das Besuchsverbot in Kliniken und Altenheimen sowie die nächtliche Ausgangssperre und viele andere „Dämlichkeiten“ auf den Prüfstand und vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden.
    Wenn schon keine Aufarbeitung, so ist die Politik und die Justiz dies dem Volk schuldig.

    • „…. so ist die Politik und die Justiz dies dem Volk schuldig.“ Sie verwechseln da die Schuldfrage. Die sind gar niemandem etwas schuldig, im Gegenteil. Aber die 25 bis 40 % Nazis, je nach Landstrich, die sind unseren Wohltätern alles schuldig.

  • Ich werde nichts verzeihen und nichts vergessen. Hoffentlich werden die Verantwortlichen, jeder kennt sie, doch noch bestraft für ihre Verbrechen. Und für mich sind es Verbrechen.

  • Wenn man bedenkt, dass die Krankenhäuser nicht einen Tag an ihrer Kapazitätsgrenze während Corona waren, dann wird einen nochmal bewusst, was diese Politiker mit uns gemacht haben oder hätten. Denen ist nicht ein Millimeter über den Weg zu trauen, denn ich bin überzeugt, die würden wieder so handeln!

  • „Die Intensiv Mafia – Von den Hirten der Pandemie und ihren Profiten“:
    Tom Lausen, Walter van Rossum. Rubikon Verlag.

  • Nutzt den Toten wenig.
    Aber die haben es wenigstens hinter sich.

  • Nach 4 oder 5 Jahren.
    Womit verbringen diese Robenträger eigentlich so ihre Tagesfreizeit?

  • „Der Bund müsse jedoch Maßnahmen einführen, die Infektionen verhindern und damit aktiv die Pandemie bekämpfen.“
    Merkt denn keiner hier, was das im Kern bedeutet?!
    Das BVerfG bereitet mit diesem Satz mMn bereits die „Recht“sprechung für die IGV-Gesetze der WHO vor!
    Leute, wacht auf…!!

  • Wieso wurde dieser Paragraf nach dem Corona-Politik-Versagen nicht schon längst von den Nachfolgeregierungen entfernt????

    Entschuldigung ich vergas, sind ja alles die selben Regierungen, nur unter anderen Namen!

  • Schön, schön…sieht es aus…das Urteil der Purpur-Hütchen.

    Was ist damit gewonnen, für die nächste PLandemie ? Nichts, rein gar nichts.
    Wieder werden unzählige Menschen sterben die nicht sterben müssten, wegen (vorsätzlich) falscher Behandlung !

    Guckst du ? Da werden sie „geholfen“.

    • In NYC z.B. haben Ärzte Dollar-Honorare in mittlerer fünfstelliger Höhe pro Fall kassiert, für die vorsätzlich falsche und damit tödliche Behandlung kassiert. Gewusst ?

  • Reichlich spät. Wir schreiben das Jahr 2025.

    • Aber richtig!! Die damalige ich-AG stand nicht über den Gesetzen und wurde bis heute nie strafrechtlich belangt!!

      • Im Gegenteil, die wird weiter hofiert und ausgezeichnet und kostet den Steuerzahler eine Million Euro im Jahr.

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      • @Freier Sachse,
        Ihren Kommentar muss man als das bezeichnen, was er ist: eine unhöfliche, anmaßende und der Sache vollkommen unangemessene Unverschämtheit und Niedertracht, die überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was ich geschrieben habe, und die den zugegebenermaßen spöttischen Ton meines Kommentares um vieles übertrifft.

        Was glauben Sie eigentlich, wer Sie sind, sich so aufblasen zu sollen?

        Ich habe während der Corona-‚Pandemie‘ auch meinen Preis bezahlt und noch Rechnungen offen. Und bevor Sie von 33–45 schwadronieren: Sind Sie nicht in einem Lebensalter, wo Sie prüfen müssten, was Sie selbst vor 1989 getan haben?

        Kommen Sie mir bloß nicht mit Heldengeschichten. Sie sind genau aus dem bösartigen und hinterfotzigen Holz geschnitzt, das Sie selbst angeblich so verachten und auf das totalitäre Systeme in unserem Land immer gerne zurückgegriffen haben.

        1
      • @Mathematiker
        „Reichlich spät.“

        Mein Gott, was für ein Käse.

        Verfahren am Bundesverfassungsgericht dauern nun mal ihre Zeit. Und von „vorläufigem Rechtsschutz“ hat man als Mathematiker natürlich auch noch nix gehört, gell?

        Solche Kommentare wollen eigentlich nur eines: wider besseres Wissen die Leute aufpeitschen.

        Die Entscheidung ist in der Sache richtig.

        -22
  • Was für ein Unsinn.
    Das Triage-Verfahren ist gut und richtig, aber es war nicht nötig und wurde auch noch ideologisch falsch angewandt, außerdem gab es niemals Bettenknappheit.
    Das war alles ein abgekartetes Spiel, um den Leuten Panik zu machen und die Bevölkerung zu erziehen.

    Aber Hauptsache, das BVG bekräftigt den nächsten sozialistischen Murks…

  • „Dem Bund würde außerdem die Kompetenz fehlen, einen solchen Eingriff in die therapeutische Verantwortung vorzunehmen. “

    Auf den Kurznenner gebracht:

    . Der Bund agierte und agiert auch weiterhin ohne jegliche Kompetenz in faktisch allen Belangen zulasten der Bürger

    . Dto wurden in div Fällen ua die Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen als rechtlich unzulässig gerichtlich beurteilt

    Unterm Strich würde sich der Normalbürger angesichts div Gesetzesbrüchen einer ganzen Reihe von Regreßanforderungen stellen und bezahlen müssen Nur der Bund erscheint vor dem Gesetz „ein wenig gleicher“

    Befürchtungsweise wird auch künftig der Bund weiterhin an div bestehenden Gesetzen vorbei regieren um seine Machtposition zu behaupten Und das auch ggfs mittels erneuter „Panikmachen“

    Deutschschand einig Politikerverbrecherland träfe es auf den Punkt genau

    Was zumindest für mich ein Grund mehr ist auch weiterhin ungeliebten Parteien meine Wahlstimme zu geben

  • Das ist ja mal etwas ganz Neues: „dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer beruflichen Tätigkeit frei von fachlichen Weisungen sind“ Bestimmt nicht ernst gemeint. Und wenn erst mal die Russen nach Deutschland reingeschossen haben, stehen ‚die Ärzte‘ dann doch wieder stramm; auch die Militär’geistlichen‘.

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