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Tod von AfD-Politikern gefeiert: Wie extremistische Gruppen Justizgelder abgreifen

Gerichte verhängen regelmäßig Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Organisationen. Eine Apollo-Analyse der Zuweisungen von Gerichten in Niedersachsen und Hessen zeigt: Diese gehen auch an radikal linke Organisationen und problematische Vereine wie DITIB oder die deutsche Umwelthilfe.

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Oft werden in Deutschland Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt. Diese gezahlten Auflagen kommen nach dem Gesetz „gemeinnützigen Einrichtungen“ zugute. Das ist so weit normale Rechtspraxis. Tatsache ist jedoch: Oft profitieren links ausgerichtete und/oder radikale Polit-Organisationen, deren tatsächliche Gemeinnützigkeit umstritten ist. Apollo News hat die Bescheide aus Hessen und Niedersachsen aus dem Jahr 2022 analysiert und diverse solcher Beispiele gefunden, die eine politische Motivation der Zahlungsbescheide nahelegen.

Im Land Hessen zahlten Angeklagte auf staatsanwaltschaftliche oder richterliche Anweisung viel Geld an verschiedene Organisationen und Vereine. Neben unbedenklichen Akteuren wie etwa dem ADAC oder lokale Tafeln profitieren aber auch Organisationen mit starkem politischen Einschlag.

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So bedachten hessische Richter und Staatsanwälte etwa das Bündnis „Fulda stellt sich quer e.V.“ mit einer insgesamt vierstelligen Summe an Geld: Teile von ‚Fulda stellt sich quer‘ bewegen sich in einem linksradikalen Spektrum, bemängeln Kritiker seit Jahren. Die Organisation hat offene Verbindungen zur in weiten Teilen extremistischen und auch gewalttätigen Antifa. Ihr Vorsitzender, der SPD-Politiker Andreas Goerke, identifiziert sich im Netz offen mit von Extremisten genutzter Symbolik.

Er feierte sogar den Tod von AfD-Politikern: Goerke stimmte einem Tweet des Grünen-Politikers Jürgen Kasek zu, der sich über einen an Corona verstorbenen Politiker der rechten Partei lustig machte. „Corona hat mehr gegen Nazis getan als die Sicherheitsbehörden“, schrieb Kasek 2021. Goerke fragte: „Wo ist das Problem bei diesem Tweet? Es ist ein AfD-Politiker gestorben, auch mein Mitleid hält sich in Grenzen“. Und: So zu denken, sei „konsequent“. Zugunsten des Vereins „Fulda stellt sich quer“ wurden vor hessischen Gerichten im Jahr 2022 6.400 Euro Strafzahlungen verhängt.

Auch ein DITIB-Verein aus Kassel wurde mit vergleichsweise geringen 300 Euro bedacht. Die DITIB ist ein türkischer Staatsproxy, der die allermeisten Moscheen in Deutschland betreibt; aus ihren Moscheen heraus wurde in der Vergangenheit immer wieder für das Erdogan-Regime agitiert und islamistisch gehetzt.

Die Deutsche Umwelthilfe profitierte ebenfalls von entsprechenden Zahlungen. 3.800 Euro sowie zusätzliche 400 Euro an Strafzahlungen verhängten hessische Gerichte und Staatsanwaltschaften 2022 zugunsten des Vereins, der Kritikern als politisierter Anti-Verbrenner-Lobbyorganisation und Abmahnverein gilt. In Niedersachsen waren es entsprechend 7.350 Euro. Die DUH stritt unter anderem für umstrittene Diesel-Fahrverbote und agitierte auf teils höchst fragwürdiger Basis gegen Autofahrer.

Solche Fälle machen eine klare Minderheit dieser Form von Zahlungen aus: Große Profiteure sind in Niedersachsen und Hessen beispielsweise der Verein zur Förderung körperbehinderter Kinder e.V. oder lokale Verkehrswachten, palliative Einrichtungen wie Hospize oder Organisationen der Krebs- oder Aidshilfe. An welche Organisationen solche Zahlungen von Angeklagten geleistet werden müssen, liegt im Ermessen der individuellen Richter oder Staatsanwaltschaften.

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