VG Köln
Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer ist „betrübt“ über Gerichtsentscheidung zur AfD
Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf. Stephan Kramer, der Leiter des Verfassungsschutzes Thüringen, nannte die Entscheidung „enttäuschend“.
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Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, ist über die Entscheidung laut dpa „betrübt“. „Die Entscheidung des VG in Köln in der Eilsache ist enttäuschend, aber natürlich zu akzeptieren“, sagte er der Presseagentur. Seit 2021 ist der Thüringer Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Die Bundespartei war im Mai 2025 vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden und klagte dagegen. Laut dem Gericht darf der Bundesverfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen und behandeln. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gebe. Allerdings seien diese Bestrebungen nicht derart ausgeprägt, dass sie für die Gesamtpartei prägend wären.
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Das Gericht stellte zudem fest, dass die AfD keine Pläne habe, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund rechtlich als Bürger zweiter Klasse zu behandeln. Auch zum Begriff Remigration äußerte sich das Verwaltungsgericht Köln: „Aus dem unklaren Begriff ,Remigration‘ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.“
Das Innenministerium hatte die Veröffentlichung des Gutachtens zunächst mit der Begründung verweigert, dass man nachrichtendienstliche Quellen schützen müsse. Das Magazin Cicero veröffentlichte das gesamte Gutachten im Mai. Danach wurde klar, dass die Einstufung lediglich auf öffentlich zugänglichen Zitaten aus Internetbeiträgen, Wahlkampfveranstaltungen oder Reden beruhte. Es wurden keine geheimdienstlichen Erkenntnisse eingebaut. Auch im Eilverfahren wurden keine nachrichtendienstlichen Informationen nachgereicht, wie das Gericht mitteilte.
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Auf den rund 1.100 Seiten gab es einige absurde Beispiele, die den vermeintlichen Rechtsextremismus begründen sollten. Beispielsweise die folgende Äußerung des Politikers Urban auf Facebook vom Juli 2022: „Das Ziel dieser neuen Sprachpolizei ist klar: Den Bürgern wird signalisiert, dass sie unter Beobachtung stehen, dass kritische politische Äußerungen erfasst und gesammelt werden. […] Die Regierung setzt also, auch wenn kein juristisches Vergehen vorliegt, auf Einschüchterung – auf totalitäre Methoden, wie wir sie z.B. aus der DDR kennen.“ (mehr dazu hier).
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Warum ist der Kramer überhaupt noch im Amt?
Das müssen Sie Mett-Mario fragen,
an seiner unzureichenden Qualifikation hat sich ja nichts geändert.
Mett-Mario hat beim Kramer bestimmt seinen „Doktor“ gemacht
Haben beide eine unzureichende Qualifikation!
Der ist offenbar noch nicht „betrübt genug“…;-))
Da ist noch Luft nach oben. Ich SPEKULIERE DARAUF, dass er den Auswanderungs-Service bestellt hat für den Tag, an dem Höcke zum Bundeskanzler gewählt wird.
HOLDRIOHHHHHHHHH….
Wann hat der mal einen Termin im Barbarshop
Warum ist er betrübt?
Hat er sachliche Argumente, die gegen diese Entscheidung sprechen, oder passt sie bloß nicht in sein Weltbild?
Eine rhetorische Frage…
Wenn der ganze Hass und die Hetze gegen die AfD nichts gebracht haben, ist man halt betrübt, so als Vertreter von „UnsereDemokratie“(TM).
Sachliche Argumente hat er natürlich KEINE, dafür aber umso mehr unsachliche GESINNUNG und HASS auf die AfD.
Almöhi ist betrübt.
Aber immer noch im Amt.
Mehr Skandal geht nicht!
Bitte vergleichen Sie den herzensguten Almöhi nicht mit diesem Erfurter Mullah!
Und ich bin betrübt, dass der Verfassungsschutz so dilettantisch agiert und sich von der Politik leiten lässt.
Bilder sagen mehr als tausend Worte !
Wäre in den tausenden von Seiten irgendetwas nennenswertes zu finden
wüsten Wir das längst !
Aber deren Wahn wird dadurch nicht weniger werden !
Dachte der wurde angeklagt?
So, so, er ist betrübt. Eine Vase für seine Tränen!
Gerichte entscheiden aber hierzulande, Gott sei Dank!, hin und wieder auf der Grundlage von Sachargumenten, auch wenn der Leiter des thüringischen Verfassungsschutzes offenkundig seine Emotionen zum Maßstab seiner Entscheidungen macht.
Ist der immer noch im Amt?
Nikolausi …
Wieso steht der nicht vor Gericht?
Jetzt hat ja Zeit sich entfilzen zu lassen. Im Frühjahr ist Laus und Zeckenzeit.
Rumpelstilzchen ist traurig…….das tut mir aber leid.
Das nennt man Gewaltenteilung. Die Grundpfeiler einer Demokratie. Lernt man in der Schule.
Ist schon „enttäuschend“, wenn man einsehen muss, dass man mit großer Energie und Überzeugung in die Irre gelaufen ist.
Wer prüft denn jetzt die Prüfer der überprüfenden? 😉
…scheinbar haben die ganzen Manipulationen nichts gebracht…
Ist der Lausefussel betrübt, oh!
Na erstmal in die Moschee, und ein Stoßgebet abgeben.
Hat dieser Mensch nicht eine ungenügende juristische Qualifikation für sein Amt? Hat er nicht Mitarbeiter unter Druck gesetzt? Es wird Zeit, dass der entlassen wird.
Isser das, Oh der arme!
Das habe ich lieber gelöscht, mein Bademantel liegt noch im Saunaclub.
Bestimmt habe ich das nur falsch verstanden?
Kramer ist „betrübt“ . Aus Protest lässt er sich wohl jetzt seinen Bart entfernen. Dass der Verfassungsschutz möglichst nur gerichtsfest bei seinen Maßnahmen vorgehen sollte , scheint Maiers Stasi-Chef nicht zu interessieren. Ein „Links-Aktivist“ ist der falsche Mann als Verfassungsschutz-Chef
Die sind heute alle als Privatperson unterwegs…
Oh, ein Waldschrat ist betrübt! Wie betrüblich!
„Die Entscheidung des VG in Köln in der Eilsache ist enttäuschend, aber natürlich zu akzeptieren“
Dann würde ich vorschlagen, dass der werte Herr zurück tritt, um den Spuck eine Ende zu machen, sonst muss er weiter mit einer „betrübten“ Miene rumlaufen.