Einstweilige Verfügung
Thüringer Verfassungsgericht gibt CDU nach Eklat im Landtag recht
Das Thüringer Verfassungsgericht hat am Freitagabend dem Antrag der CDU-Fraktion im Streit um den Landtagspräsidenten recht gegeben. Alterspräsident Jürgen Treutler wird nun gezwungen sein, eine Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung früher zuzulassen.
Das Thüringer Verfassungsgericht hat dem Antrag der CDU-Fraktion im Erfurter Landtag stattgegeben. Nun ist der Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler (AfD), durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, die angestrebte Änderung der Geschäftsordnung noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten zuzulassen. Mehrere andere Anträge, die die CDU eingebracht hatte, wurden abgelehnt. Die Entscheidung über die Anträge gab das Gericht am Freitagabend bekannt.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Thüringer Landesverfassung nicht festlege, in welcher Reihenfolge die Konstituierung des Landtags durchgeführt werden müsse. Durch die Parlamentsautonomie, die von vielen Politikern vielfach beschworene Selbstorganisation des Landtags, können die Parlamentarier also auch frei entscheiden, wann über eine Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt werden soll.
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Damit bekommt die CDU im hitzigen Streit mit der AfD juristisch Recht. Sie wird am Samstag damit sogar das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für den Landtagspräsidenten im Thüringer Landtag abschaffen können. Erstmals in der Geschichte des Thüringer Landtags wird voraussichtlich der Parlamentspräsident nicht der größten Fraktion angehören.
Die konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtags wurde bis Samstag unterbrochen, nachdem ein Streit um verschiedene Rechtsauffassungen eskaliert war. Die AfD-Fraktion wollte als stärkste Kraft im Landtag zumindest das Vorschlagsrecht für den neuen Landtagspräsidenten haben. Dies stünde ihr auch nach alter Geschäftsordnung zu. Die anderen Fraktionen, insbesondere CDU und BSW, wollten dies aber verhindern und drängten noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten darauf, über eine vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung abzustimmen. Diese sah vor, dass der Präsident „aus der Mitte des Hauses“ heraus, also ohne Vorschlagsrecht, gewählt werden sollte.
Die AfD und auch ihr Parteimitglied und Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler, sahen das als nicht zulässig an. Dabei beriefen sie sich auf das Thüringer Geschäftsordnungsgesetz. Treutler versuchte dabei den normalen Vorgang fortzuführen, wurde dabei aber mehrmals durch Abgeordnete der anderen Fraktionen unterbrochen. Mehrmals unterbrach der Alterspräsident daraufhin die Sitzung. Zunehmend wurden die Abgeordneten der Nicht-AfD-Fraktionen aufgebrachter und lauter im Ton. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion sah sogar Parallelen zur NS-Diktatur und warf Treutler eine „Machtergreifung“ vor. Mit dem Sieg vor dem Thüringer Verfassungsgericht am Freitag konnte die CDU nun einen wichtigen juristischen Erfolg einfahren.
War klar. Die selbsternannten Demokraten bekommen die Schützenhilfe der Gerichtsgenossen. Einfach nur noch schäbig. Und die Medien spielen mit, unfassbar.
Nicht überraschend… Tolle Wahlwerbung für Blau.
Also kann jetzt ein Parlament ohne Vorsitzenden, nur mit einem temporären Schriftführer, sich eine neue Geschäftsordnung geben. DAS ist also ist UNSERE Demokratie.
Der Schuss geht irgendwann nach hinten los. Diese hinterhältigen Aktionen werden bei vielen Wählern dauerhaft im Gedächtnis bleiben.
Es mag nach den Buchstaben des Gsetzes LEGAL sein, aber es hinterlässt einen ganz miesen Nachgeschmack.
Na ja, wer es nötig hat, ständig von Demokratie zu schwafeln, hat generell keine Ahnung, was es damit auf sich hat (und ist auch gar nicht daran interessiert).
Die AfD zeigt der Bevölkerung immer mehr das wahre Gesicht der anderen Parteien.
Was diesen Parteien nicht passt, wird passend gemacht.
Zig Tausend Zuschauer haben live erlebt wie es im Landtag ablief. Ich persönlich habe da nichts von versuchter Machtergreifung oder falschen Verhalten der AfD gesehen. Aber vielleicht bin ich ja auch auf dem rechten Auge blind? 🤔
Überrascht mich jetzt auch nicht mehr bzw war zu erwarten. Auf die juristische Begründung bin ich noch gespannt und wie das andere Juristen sehen. Egal wie und was jetzt noch kommt, das ganze ist undemokratisch und eine Farce!
Was gibt es eigentlich zum vermutlichen Plagiator zu berichten?! 😉 Das ist die nächste Farce.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Klaus-Dieter von der Weiden, ist CDU-Mitglied und wurde auf Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion in sein Amt gewählt.
Das Verfassungsgericht macht sich jetzt auch mitschuldig, dass Linke mit Hilfe der CDU weiter regieren dürfen. Der Landtagspräsident wird bald von der CDU gestellt Und dieser wird nur mit Tricks im Parlament die Politik von CDU und Linken stützen. Der Wähler wollte ein Ende der Linken Politik.
Der große Teil der CDU Wähler hat dies scheinbar immer noch nicht verstanden.