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Einstweilige Verfügung

Thüringer Verfassungsgericht gibt CDU nach Eklat im Landtag recht

Das Thüringer Verfassungsgericht hat am Freitagabend dem Antrag der CDU-Fraktion im Streit um den Landtagspräsidenten recht gegeben. Alterspräsident Jürgen Treutler wird nun gezwungen sein, eine Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung früher zuzulassen.

Vom Verfassungsgericht gezwungen: Alterspräsident des Thüringer Landtags Jürgen Treutler

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Das Thüringer Verfassungsgericht hat dem Antrag der CDU-Fraktion im Erfurter Landtag stattgegeben. Nun ist der Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler (AfD), durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, die angestrebte Änderung der Geschäftsordnung noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten zuzulassen. Mehrere andere Anträge, die die CDU eingebracht hatte, wurden abgelehnt. Die Entscheidung über die Anträge gab das Gericht am Freitagabend bekannt.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Thüringer Landesverfassung nicht festlege, in welcher Reihenfolge die Konstituierung des Landtags durchgeführt werden müsse. Durch die Parlamentsautonomie, die von vielen Politikern vielfach beschworene Selbstorganisation des Landtags, können die Parlamentarier also auch frei entscheiden, wann über eine Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt werden soll.

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Damit bekommt die CDU im hitzigen Streit mit der AfD juristisch Recht. Sie wird am Samstag damit sogar das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für den Landtagspräsidenten im Thüringer Landtag abschaffen können. Erstmals in der Geschichte des Thüringer Landtags wird voraussichtlich der Parlamentspräsident nicht der größten Fraktion angehören.

Die konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtags wurde bis Samstag unterbrochen, nachdem ein Streit um verschiedene Rechtsauffassungen eskaliert war. Die AfD-Fraktion wollte als stärkste Kraft im Landtag zumindest das Vorschlagsrecht für den neuen Landtagspräsidenten haben. Dies stünde ihr auch nach alter Geschäftsordnung zu. Die anderen Fraktionen, insbesondere CDU und BSW, wollten dies aber verhindern und drängten noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten darauf, über eine vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung abzustimmen. Diese sah vor, dass der Präsident „aus der Mitte des Hauses“ heraus, also ohne Vorschlagsrecht, gewählt werden sollte.

Die AfD und auch ihr Parteimitglied und Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler, sahen das als nicht zulässig an. Dabei beriefen sie sich auf das Thüringer Geschäftsordnungsgesetz. Treutler versuchte dabei den normalen Vorgang fortzuführen, wurde dabei aber mehrmals durch Abgeordnete der anderen Fraktionen unterbrochen. Mehrmals unterbrach der Alterspräsident daraufhin die Sitzung. Zunehmend wurden die Abgeordneten der Nicht-AfD-Fraktionen aufgebrachter und lauter im Ton. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion sah sogar Parallelen zur NS-Diktatur und warf Treutler eine „Machtergreifung“ vor. Mit dem Sieg vor dem Thüringer Verfassungsgericht am Freitag konnte die CDU nun einen wichtigen juristischen Erfolg einfahren.

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283 Kommentare

  • War klar. Die selbsternannten Demokraten bekommen die Schützenhilfe der Gerichtsgenossen. Einfach nur noch schäbig. Und die Medien spielen mit, unfassbar.

    505
  • Nicht überraschend… Tolle Wahlwerbung für Blau.

    Also kann jetzt ein Parlament ohne Vorsitzenden, nur mit einem temporären Schriftführer, sich eine neue Geschäftsordnung geben. DAS ist also ist UNSERE Demokratie.

    368
  • Der Schuss geht irgendwann nach hinten los. Diese hinterhältigen Aktionen werden bei vielen Wählern dauerhaft im Gedächtnis bleiben.

    Es mag nach den Buchstaben des Gsetzes LEGAL sein, aber es hinterlässt einen ganz miesen Nachgeschmack.

    Na ja, wer es nötig hat, ständig von Demokratie zu schwafeln, hat generell keine Ahnung, was es damit auf sich hat (und ist auch gar nicht daran interessiert).

    313
  • Die AfD zeigt der Bevölkerung immer mehr das wahre Gesicht der anderen Parteien.
    Was diesen Parteien nicht passt, wird passend gemacht.
    Zig Tausend Zuschauer haben live erlebt wie es im Landtag ablief. Ich persönlich habe da nichts von versuchter Machtergreifung oder falschen Verhalten der AfD gesehen. Aber vielleicht bin ich ja auch auf dem rechten Auge blind? 🤔

    300
  • Überrascht mich jetzt auch nicht mehr bzw war zu erwarten. Auf die juristische Begründung bin ich noch gespannt und wie das andere Juristen sehen. Egal wie und was jetzt noch kommt, das ganze ist undemokratisch und eine Farce!
    Was gibt es eigentlich zum vermutlichen Plagiator zu berichten?! 😉 Das ist die nächste Farce.

    274
  • Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Klaus-Dieter von der Weiden, ist CDU-Mitglied und wurde auf Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion in sein Amt gewählt.

    254
  • Das Verfassungsgericht macht sich jetzt auch mitschuldig, dass Linke mit Hilfe der CDU weiter regieren dürfen. Der Landtagspräsident wird bald von der CDU gestellt Und dieser wird nur mit Tricks im Parlament die Politik von CDU und Linken stützen. Der Wähler wollte ein Ende der Linken Politik.
    Der große Teil der CDU Wähler hat dies scheinbar immer noch nicht verstanden.

    228
  • Die bisherige Argumentation des Gerichts ist alles andere als schlüssig und nachvollziehbar. Es sagt zwar, daß die Verfassung keine Reihenfolge festlegt. Das ist richtig. Allerdings wurde ja genau deswegen die Geschäftsordnung beschlossen. Und wenn es diese nun gibt, muß sie auch bindend sein. Man kann nicht ständig während des Spiels die Spielregeln ändern, je nachdem, wer gerade am Gewinnen ist. Wobei das in Thüringen ja durchaus eine gewisse Tradition hat.

    187
  • Wurde die Gerichts-Sitte der Begründung auch schon abgeschafft ?
    Das wird Thüringen nicht gut bekommen, aber sei’s d’rum : Euer Wille geschehe!

    161
  • Widerlich dieses angebliche Thüringer Verfassungsgericht. Von Rechtsprechung kann man nicht sprechen!

    157
  • Das Urteil war so erwartbar. Wird das Verfassungsgericht auf Landes-, sowie auch auf Bundesebene, stets von Juristen mit Parteibuch der Altparteien besetzt. Natürlich pinkelt man sich dann nicht ans Bein, gerade wenn es gegen die AfD geht 😉☝️

    156
  • Diese gesamte Affäre macht mich sprachlos. Wie würde ich mich jetzt eigentlich fühlen, wenn ich Thüringer-AFD Wählerin wäre??

    156
  • Die „Machtergreifung“ spielt sich wohl eher im linken Politspektrum ab.

    136
  • Ist zwar nicht besonders prickelnd, war aber zu erwarten.
    Die Thüringer haben sich ihren Landtag selbst gewählt und bekommen jetzt eine CDU-Regierung unter knallroter Fuchtel. Und rund ein Drittel der Wähler wird komplett ausgegrenzt.

    136
  • War zu erwarten, lauter Parteigänger im Verfassungsgericht.

    124
  • Es hebe derjenige die Hand, der etwas anderes erwartet hat. Das Verhalten von CDU, Linke und SPD war erwartbar. Das BSW hat sehr frühzeitig seine Hosen runter gelassen. Eine Alternative zur Alternative werden die also schon mal nicht. In kürzerster Zeit eingegliedert in den linken Bock. Muss man sich gleich merken!

    115
  • Was nicht passt wird passend gemacht. Hat „Mutti“ gesagt.

    110
  • Damit war zu rechnen und es nutzt wenig, wenn die weiteren Anträge der CDU abgelehnt wurden.

    Was dem Bund sein Stephan Heym (CDU) ist, ist dem Land Thüringen sein Klaus-Dieter von der Weiden (CDU).

    Rechtsbeugung scheint sich zunehmend zu verbreiten und zur Gewohnheit zu werden.
    Das macht Einen nur noch fassungslos.

    Ich hoffe, dass die AfD das nicht auf sich beruhen lässt und die nächsthöhere Instanz anruft.

    109
  • Hiermit hat die CDU in meinen Augen wahrlich einen Pyrrhussieg errungen. Gut, dass ich vor zwei Jahren schon ausgetreten bin. Dieses unwürdige Gezeter war schwer zu ertragen.

    108
  • Man möchte nur noch kotzen.

    107
  • Und ich ich wette, dass die AfD auch keinen Posten für den Vize-Präsidenten erhalten wird!

    98
  • Deutschland ist sowas von verloren. Würde meine Mama nicht mehr leben, dann würden wir unsere Hütte verkaufen, das gesparte Geld nehmen und sofort abhauen.. Ich hab keine Lust mehr, ich bin nach diesem Mobbing gegen die AfD total traurig.
    Warum nur tut sich die AfD das noch an, sollen zusehen, wie dieses Land an die Wand gefahren wird. Ich jedenfalls habe für mich entschieden, nix, gar nix mehr tue ich was für diesen Filz, was die Altparteien betrifft. Keine Spende, nicht mal Müll hebe ich auf, soll doch das Land vor die Hunde gehen.
    Habe fertig und massiven Frust, verzeiht es mir….

    93
  • Wo ist da jetzt der Sieg? Die Thüringer Richter haben lediglich bestätigt das es keine feste Reihenfolge gibt. Der Alterspräsident kann und wird also selber die Reihenfolge festlegen. Egal, was die anderen Fraktionen wollen.
    Denn zwischen können und machen ist eben ein großer Unterschied und das die AfD den Alterspräsidenten stellt ist unstrittig.
    Daneben versucht das offenbar abhängige Verfassungsgericht in den Ablauf des Landtages einzugreifen. Wenn jeder Wahlverlierer mit dem passenden Partner schnell vor jeder Konstitution des Parlamentes die Rechtslage ändern kann, hat das nichts mehr mit einem Rechtsstaat oder Demokratie zu tun.

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  • Ein ganz klares Fehlurteil!

    Die Abgeordneten erhalten erst mit ihrer Vereidigung ihre vollen Abgeordneten-Rechte!

    Anders hätte eine Vereidigung sonst ja auch überhaupt gar keinen Sinn.

    Wer jetzt einwenden mag, daß sie Abgeordneten aus der Vorlegislatur diese Rechte ja noch hätten, irrt ganz genauso: diese haben ihre Rechte mit Beginn der konstituierenden ersten Sitzung verloren.

    Erst ab der Vereidigung also haben die Abgeordneten ihre vollen Rechte, u.a. eben auch das Recht, einen Antrag z.B. zur Geschäftsordnung einzubringen. Aber eben erst ab der Vereidigung, und keinen Augenblick früher!

    Setzten, sechs, liebes Thüringer „Verfassungs“gericht!

    82
  • Ach?!? Wer hätte das gedacht?

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