Werbung

...
...

Einstweilige Verfügung

Thüringer Verfassungsgericht gibt CDU nach Eklat im Landtag recht

Das Thüringer Verfassungsgericht hat am Freitagabend dem Antrag der CDU-Fraktion im Streit um den Landtagspräsidenten recht gegeben. Alterspräsident Jürgen Treutler wird nun gezwungen sein, eine Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung früher zuzulassen.

Vom Verfassungsgericht gezwungen: Alterspräsident des Thüringer Landtags Jürgen Treutler

Werbung

Das Thüringer Verfassungsgericht hat dem Antrag der CDU-Fraktion im Erfurter Landtag stattgegeben. Nun ist der Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler (AfD), durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, die angestrebte Änderung der Geschäftsordnung noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten zuzulassen. Mehrere andere Anträge, die die CDU eingebracht hatte, wurden abgelehnt. Die Entscheidung über die Anträge gab das Gericht am Freitagabend bekannt.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Thüringer Landesverfassung nicht festlege, in welcher Reihenfolge die Konstituierung des Landtags durchgeführt werden müsse. Durch die Parlamentsautonomie, die von vielen Politikern vielfach beschworene Selbstorganisation des Landtags, können die Parlamentarier also auch frei entscheiden, wann über eine Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt werden soll.

Damit bekommt die CDU im hitzigen Streit mit der AfD juristisch Recht. Sie wird am Samstag damit sogar das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für den Landtagspräsidenten im Thüringer Landtag abschaffen können. Erstmals in der Geschichte des Thüringer Landtags wird voraussichtlich der Parlamentspräsident nicht der größten Fraktion angehören.

Die konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtags wurde bis Samstag unterbrochen, nachdem ein Streit um verschiedene Rechtsauffassungen eskaliert war. Die AfD-Fraktion wollte als stärkste Kraft im Landtag zumindest das Vorschlagsrecht für den neuen Landtagspräsidenten haben. Dies stünde ihr auch nach alter Geschäftsordnung zu. Die anderen Fraktionen, insbesondere CDU und BSW, wollten dies aber verhindern und drängten noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten darauf, über eine vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung abzustimmen. Diese sah vor, dass der Präsident „aus der Mitte des Hauses“ heraus, also ohne Vorschlagsrecht, gewählt werden sollte.

Die AfD und auch ihr Parteimitglied und Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler, sahen das als nicht zulässig an. Dabei beriefen sie sich auf das Thüringer Geschäftsordnungsgesetz. Treutler versuchte dabei den normalen Vorgang fortzuführen, wurde dabei aber mehrmals durch Abgeordnete der anderen Fraktionen unterbrochen. Mehrmals unterbrach der Alterspräsident daraufhin die Sitzung. Zunehmend wurden die Abgeordneten der Nicht-AfD-Fraktionen aufgebrachter und lauter im Ton. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion sah sogar Parallelen zur NS-Diktatur und warf Treutler eine „Machtergreifung“ vor. Mit dem Sieg vor dem Thüringer Verfassungsgericht am Freitag konnte die CDU nun einen wichtigen juristischen Erfolg einfahren.

Werbung