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Corona-Untersuchungsausschuss

Tausende Impf-Akten verschollen – Behörden reden sich raus

In Brandenburg sind tausende Patientenakten aus den Impfzentren verschwunden. Im Corona-Untersuchungsausschuss gab der zuständige Leiter der Kassenärztlichen Vereinigung vor, nicht zu wissen, wo die Dokumente verblieben sind. Die Akten sind vor allem für Impfgeschädigte von Bedeutung.

Blick in den Plenarsaal © Landtag Brandenburg / Manuel Dahmann. Aktuelle Auskunftsbögen des Robert-Koch-Instituts.

In Brandenburg sind tausende Impf-Akten scheinbar spurlos verschwunden. Das legte die letzte Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Landtag offen. Massenweise händisch ausgefüllte Berichte wurden demnach infolge der Impf-Offensive nicht an das Robert-Koch-Institut überstellt. Befragt wurde zu diesem Thema der Geschäftsbereichsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Lutz Freiberg.

Das Verhör sorgte aber schnell für Enttäuschung im Plenarsaal des Brandenburger Landtags, weil Freiberg behauptete, die Kassenärztliche Vereinigung sei ausschließlich für den Transfer der Aufklärungs- und Einwilligungsbögen aus Arztpraxen zuständig, aber nicht für die Übermittlung der Dokumente aus den Impfzentren. Er wisse also auch nicht, was mit den Akten passiert sei.

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Dabei hatte das Land Brandenburg die KVBB mit der Aufgabe betraut, Betreiber für die Impfzentren auszuwählen. Damit obliegt der Vereinigung die Aufsicht über die Zentren – die Verwaltung und Übermittlung der Patientenakten fällt also in die Kompetenz der KVBB. Über den Verbleib der Dokumente sollte die KVBB daher informiert sein. Das bestätigte die CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Saskia Ludwig, die ebenfalls im Untersuchungsausschuss sitzt, gegenüber Apollo News: Die KVBB „müsste es wissen, weil sie für die Organisation der Impfzentren zuständig war.“

Akten werden für Aufklärung von Impfschäden benötigt

Auf Nachfrage der AfD konnte Freiberg nicht erklären, wer sonst für die Übermittlung der Dokumente aus Impfzentren zuständig sei und wo die sensiblen Papiere derzeit lagern könnten. Dabei sind die Dokumente von hoher Bedeutung: Möchte beispielsweise eine Person, die einen Impfschaden erlitten hat, diesen amtlich attestieren lassen, muss nachgewiesen werden, wo, wann und von wem eine Impfung erfolgte. Weil Impfzentren ebensolche Metadaten im Umfang einer Patientenakte erfassten, könnten sie neben dem Impfausweis eine erhebliche Rolle spielen. Bislang wurden nur einige wenige Impfschäden in Brandenburg anerkannt.

In früheren Sitzungen des Corona-Ausschusses hatten Mitarbeiter von Impfzentren behauptet, digitale Kopien der Akten angefertigt zu haben. Ob dies zutrifft und ob die Kopien vollständig erstellt wurden, ist nicht bekannt. Das Verschwinden der Papiere könnte zudem unter einem anderen Gesichtspunkt kritisch sein: Der Patient unterschreibt neben den Einwilligungsbögen auch die Aufklärungsseiten, in denen unter anderem auch auf die Risiken der Vakzine hingewiesen wird. Dabei lässt sich anhand händischer Notizen des impfenden Arztes sowie der Unterschrift von Arzt und Patienten nachvollziehen, über welche Risiken konkret aufgeklärt wurde und über welche nicht.

Bei den manuell erstellten Fragebögen handelt es sich wohl um tausende Exemplare. In einer vorausgegangenen Ausschuss-Sitzung sagten Mitarbeiter der Impfzentren aus, die Papiere seien allabendlich von einem Lastkraftwagen abgeholt worden. Von wem die Transporte beauftragt wurden und wohin die Patientenakten anschließend gebracht wurden, weiß man nicht.

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