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BAMF

Tausende Fälle: Freiwillige Ausreisen abgelehnter Asylbewerber scheitern an Behördenversagen

Im vergangenen Jahr verließen 10.762 ausreisepflichtige Ausländer mithilfe der UN-Rückkehrprogramme Deutschland freiwillig. Seit 2024 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hierfür zuständig. Doch die Behörde versagt völlig.

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10.762 ausreisepflichtige Ausländer haben Deutschland im vergangenen Jahr freiwillig verlassen. Bis Ende 2023 übernahm die UN-Organisation IOM die Organisation freiwilliger Rückkehrprogramme. Zahlreiche Menschen entschieden sich insbesondere aufgrund von Unterstützungsleistungen wie bezahlten Flugtickets und einer Startgeldunterstützung von bis zu 1000 Euro zur Rückkehr in ihre Heimatländer.

Seit diesem Jahr hat jedoch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Organisation der freiwilligen Rückkehr übernommen. Doch damit ist die deutsche Behörde offenbar massiv überfordert. Im ersten Halbjahr 2024 konnten etwa 2.000 abgelehnte Asylbewerber nicht ausreisen, da das BAMF ihre Anträge schlicht nicht bearbeitete.

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Die Behörde hat laut Spiegel mit einem massiven Antragsstau zu kämpfen. Die Bundesländer klagen über absurd lange Wartezeiten. Statt einer durchschnittlichen Wartezeit von zwei bis sechs Wochen, wie im vergangenen Jahr, beträgt die Bearbeitungszeit bei den Berliner Behörden nun acht bis 15 Wochen. Im Bundesland Sachsen-Anhalt wartet mit in einem Fall bereits seit 16 Wochen auf die Bearbeitung des Ausreiseantrags.

In einigen Bundesländern hat man die Organisation der Ausreise von abgelehnten Asylbewerbern deswegen inzwischen selbst in die Hand genommen. In Sachsen-Anhalt, Hessen oder Niedersachsen wartet man bei der Zahlung der Rückkehrhilfen nicht mehr auf das BAMF. Die Gelder zahlt man nun aus eigener Tasche. Der Grund: „Eine freiwillige Ausreise mit Landesmitteln ist immer noch wirtschaftlicher als ein weiterer Verbleib der Personen im Bundesgebiet“, so das Innenministerium Sachsen-Anhalts gegenüber dem Nachrichtenmagazin.

Das BAMF bestätigt den Rückstau bei den Anträgen, weist jegliche Verantwortung dafür jedoch von sich. Man habe „frühzeitig über das Beschaffungsamt des Bundes eine Ausschreibung“ für die erforderlichen Dienstleistungen eingeleitet. Die Umsetzung verzögerte sich allerdings aufgrund der Haushaltssperre im vierten Quartal 2023, so das BAMF weiter. Zudem sei das Vergabeverfahren über die Rückkehrhilfen „durchaus komplex“, so die Behörde abschließend zum Spiegel.

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