Göttingen
Streit zwischen Großfamilien: 16-Jähriger wegen Schüssen auf Polizeibeamten gesucht
Nach Schüssen auf einen Polizeibeamten in Göttingen fahnden die Ermittler europaweit nach einem 16-jährigen Tatverdächtigen. Der Jugendliche soll bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Großfamilien auf den Beamten geschossen haben.
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Nach den Schüssen auf einen Polizeibeamten in Göttingen fahnden die Ermittler nach einem 16-jährigen Tatverdächtigen. Gegen den Jugendlichen wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags mit einem europäischen Haftbefehl gesucht.
Der Beamte war am Samstagabend gegen 22.15 Uhr im Bereich Weender Tor und Weender Landstraße schwer verletzt worden. Er befindet sich laut Staatsanwaltschaft auf der Intensivstation. Lebensgefahr besteht nicht.
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Nach Angaben der Polizei waren am Samstagabend zwei rivalisierende Göttinger Großfamilien aneinandergeraten. Während der Auseinandersetzung soll der mutmaßliche Schütze einen oder mehrere Schüsse aus einer scharfen Waffe abgegeben haben. Der Polizist wurde getroffen und schwer verletzt. Der Tatverdächtige floh vom Tatort.
Die Polizei hatte den Bereich rund um das Weender Tor weiträumig abgesperrt und eine Fahndung eingeleitet. Auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz. Die Sperrungen wurden nach Abschluss erster spurentechnischer Untersuchungen am frühen Sonntagmorgen aufgehoben.
Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden. Am Sonntagabend wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft drei Objekte in Göttingen und Gieboldehausen durchsucht. Dabei wurden 40 Handys sichergestellt, die nun ausgewertet werden sollen. Nach Angaben des Göttinger Tageblatts soll der Fall an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgegeben werden, eine Schwerpunktbehörde zur Bekämpfung von Clankriminalität in Niedersachsen.
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Der Vorfall ereignete sich während der Göttinger „Nacht der Kultur“. Die Veranstaltung lief am Samstag von 15 bis 24 Uhr. In der Innenstadt waren 15 Bühnen und 31 Standorte angekündigt. Nach Angaben der Polizei bestand für die Bevölkerung keine Gefahrenlage.
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Das kommt davon, wenn Gerichte Polizistenmörder frei sprechen.
Clanstrukturen zerschlagen und kriminelle Mitglieder ausweisen!
Überall -auch in Berlin!
Da kann man nichts zerschlagen, sie haben die Richter und Staatsanwälte voll im Griff.
Hat sich eigentlich das Roma Center in Gö schon zu den Vorfällen geäußert?
Nein, die sortieren noch ihre Tageseinnahmen.
Die Müllers gegen Wagners? Schulzes gegen Meiers? Einheitsgraue gegen Einheitsbraune? Haben Bas und KGE schon ihrer Freude über die bunte Vielfalt in Göttingen Ausdruck verliehen?
UnsereDemokraten wirtschaften Nicht-Einwandererland systematisch ab. Dem Polizisten, ein weiteres Opfer einer katastrophal gescheiterten Migrationspolitik, gute Besserung.
Waren wohl eher eingewanderte Adelsgeschlechter a la von Üzlügül, von und zu Goman oder dero von Miri etc. … 😉
Für die Bevölkerung bestand also keine Gefahrenlage wenn ein 16jähriger (wer weiß wie lange schon) mit einer scharfen Waffe rumrennt und letztlich einen Polizisten umballert.
Na da sind wir doch sicherlich alle beruhigt. Muss sich ja dann wohl um einen dieser berühmten Einzelfälle handeln. Aber warum braucht man eine Waffe am Mann wenn alle anderen im Clanmilieu angeblich keine haben?
Gehören die Polizisten im besten Deutschland aller Zeiten nicht mehr zur Bevölkerung ? Wenn keine Gefahr bestand warum ist der Polizist dann auf der Intensivstation? Fragen über Fragen
„Das Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden“ hatte man uns versprochen…
Da kann man nur sagen : DANKE – mir reicht’s!
Nun ist er weg. Dabei hieß es doch, dass die mal unsere Renten zahlen. Aber Hauptsache es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, wenn Jugendliche im urbanen Raum mit Schusswaffen herumballern.
man ist einfach nur noch fassungslos!
Gibt’s auch ein Fahndungsfoto?
Ja, in fünf Jahren.
Nein….das wäre ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des lieben Kleinen……und das geht ja gar nicht!
Als ich kürzlich bezüglich Göttingen was von „Auseinandersetzung und zwei Menschengruppen“ gelesen hatte… hatte ich so eine komische Ahnung.
Verwaltungsgericht Göttingen
Urt. v. 11.02.2005, Az.: 2 A 355/03
Abschiebung; absehbare Zeit; Aufenthaltserlaubnis; Libanon
Bibliographie
Gericht
VG Göttingen
Datum
11.02.2005
Aktenzeichen
2 A 355/03
Entscheidungsform
Urteil
„Referenz
WKRS 2005, 50641
Entscheidungsname
ECLI
Rechtsgrundlage
§ 25 Abs 5 S 1 AufenthG
Zur Auslegung des Begriffes „in absehbarer Zeit“ in § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG
Tatbestand:
1
Der am … A. K. geborene, geschiedene Kläger ist libanesischer Staatsangehöriger. Er begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
2
Der Kläger reiste im September 1989 in das Bundesgebiet ein. Einen alsbald nach der Einreise gestellten Asylantrag nahm er im Dezember 1990 zurück und erhielt in der Folgezeit Aufenthaltsbefugnisse aufgrund einer Bleiberechtsregelung. Das Amtsgericht Bad Gandersheim verurteilte ihn am 26.02.1996 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten “
no comment
linke Links Grüne Statistik :
Seit 2006 ist die Kriminalität im Durchschnitt nicht gestiegen .
Gefällt mir ✌️😇🤣
Ohne den Angriff auf Staatsorgane wäre das eine win-win Situation.
Der Vorfall ereignete sich während der Göttinger „Nacht der Kultur“.
Das war einfach alles nur ein Missverständnis.
Die hatten „Nacht der Kulturen“ gelesen und wollten ebenfalls etwas beitragen!
… und wieder heißt es „Nach Angaben der Polizei bestand für die Bevölkerung keine Gefahrenlage.“ … das ist ein bloßes Ablenkungsmanöver … insgesamt bedeutet Migration eine Gefahr für die Bevölkerung … oder wie könnten sonst die vielen Morde und Vergewaltigungen erklärt werden?
„Bleiberecht „faktischen Inländers“
Verwaltungsverfahren und -prozess 5. Januar 2021 1 Min.
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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Gefährderabschiebung eines Mannes aus Göttingen mit türkischer Staatsangehörigkeit gekippt hatte, wies die Stadt ihn aus. Dem hiergegen gerichteten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Koblenz nun stattgegeben. Die Ausweisung des einen erhöhten Ausweisungsschutz genießenden Antragstellers sei nicht unerlässlich für die Wahrung der Grundinteressen der Gesellschaft.“
no comment
Es ist von ganz oben genauso gewollt. Wir Bürger müssen genauso damit klarkommen, von jungen Männern drangsaliert, bedroht, bestohlen, verprügelt und schlimmeres zu werden. Warum soll die Polizei ausgenommen sein? Die könnten sich wenigstens wehren, theoretisch zumindest, wenn da die Anweisungen zum politisch-korrekten Umgang nicht wären.
Wo für suchen die den jetzt ?
Strafe gibt es sicher keine.
Ohne Friedensrichter braucht die Polizei bei solchen Einsätzen bei „Streitigkeiten von Familienclans“ gar nicht mehr hinzufahren. Seit dem Fall von Stade (auch Niedersachsen) sollte der Polizei dies klar sein. Das ist die „Kulturelle“ Bereicherung von Merkel und KGE.
Na Hauptsache wie überweisen weiter vollumfänglich seine ihm zustehenden Sozialleistungen an seine Familie oder auf das Konto seiner Wahl ! Wo auch immer das sein mag !
Der Rest ist doch Zweitrangig ! Ist halt Göttingen !
Menschen entwickeln sich in Phasen – auch jugendliche und erwachsene Straftäter. Quelle: Ich-Entwicklung
Die Konformität nach der Pubertät wird und wurde nicht erreicht.
Zitat: „Präkonventionelle Ebene … entspricht dem Niveau … vieler jugendlicher und erwachsener Straftäter … Rechthandeln besteht darin, die eigenen Bedürfnisse und gelegentlich die von anderen als Mittel (instrumentell) zu befriedigen“ Quelle: Moralentwicklung
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann fehlende Entwicklung nicht ersetzen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Gähn …
Kommentatoren auch.
Erzähl den Mist den Opfern.
Die haben aber sowas von Verständnis… ganz sicher!
Nett analysiert, aber davon heilt keine Schusswunde, kein Messerstich.
Irgendwie Kulturlos.
Ein flüchtiger Clan-Krimineller schießt auf Polizisten, und die Behörden behaupten dreist: „Keine Gefahr für die Bevölkerung.“
Wer auf offener Straße den Abzug drückt, ist eine unberechenbare, tickende Zeitbombe für jeden Passanten. Haben Querschläger neuerdings ein Navigationssystem? Diese Floskel ist eine bewusste, manipulative Lüge, um den eigenen Kontrollverlust zu vertuschen und die Bürger in falscher Sicherheit zu wiegen.
Es passt ins Bild einer Justiz – wie der Staatsanwaltschaft Göttingen –, die laut eigenen Interview-Aussagen lieber Grundrechte von Normalbürgern zur „Einschüchterung“ missbraucht, während ihr die Schwerstkriminalität auf der Nase herumtanzt. Wer die Realität derart verschleiert, betreibt institutionalisierte Desinformation und zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat in seinen Grundfesten.
Wahrscheinlich können die mittlerweile so gut schiessen, dass Beeinträchtigungen Dritter ausgeschlossen werden können…
Politisch war und ist das doch alles so gewollt, was jammern die jetzt. Wenn Polizisten sich vom Regime instrumentalisieren lassen und nicht mehr das Recht verteidigen, kann ich kein Mitleid haben. Die gehen doch auch lieber gegen das eigene Volk los, auch wenn keine Straftat vorliegt.
Wie so oft führt wieder einmal die Familie Schmidt ihren Bandenkrieg mit der Familie Müller, furchtbar diese ständige deutsche Gewalt!
Warum denn? Er ist doch noch ein Kind!
(Ja ihr Dödel, das war…)