Werbung:

Werbung:

Bundestagsverwaltung

Streit um Spende: AfD klagt auf Rückzahlung von 2,3 Millionen Euro

Die AfD klagt vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Bundestagsverwaltung, um rund 2,3 Millionen Euro zurückzuerhalten, die wegen des Verdachts einer unzulässigen Spende einbehalten wurden. Die Partei hält die Zahlung für rechtmäßig, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Von

Die AfD strebt die Rückerstattung von rund 2,3 Millionen Euro durch die Bundestagsverwaltung an. (IMAGO/Achille Abboud)

Werbung

Die AfD hat Klage gegen die Bundestagsverwaltung eingereicht, um rund 2,3 Millionen Euro zurückzuerhalten, die wegen des Verdachts auf eine unzulässige Spende einbehalten worden waren. Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage bereits im August.

Nach Angaben des Gerichts verlangt die Partei die Rückzahlung einer Spende, die sie an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet hatte. Die AfD hält die Zahlung für rechtmäßig. Ein Termin für die Verhandlung steht bislang nicht fest.

Der Vorgang geht auf den Bundestagswahlkampf zu Beginn des Jahres zurück. Damals waren in mehreren Städten großformatige, gelbe Plakate aufgetaucht, die Union, SPD und Grüne kritisierten und die AfD als „bürgerliche Alternative“ empfahlen. Verantwortlich für die Kampagne soll der österreichische Unternehmer Gerhard Dingler gewesen sein. Der Bundestag bezifferte den Wert der Unterstützung mit 2,35 Millionen Euro.

Später kamen Berichte auf, wonach die Mittel nicht aus Dinglers eigenem Vermögen, sondern von einem anderen Unterstützer der AfD stammen könnten. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung habe es Hinweise gegeben, dass Dingler zuvor „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist.“ Sollte dies zutreffen, würde es sich um eine sogenannte Strohmann-Spende handeln, die nach dem Parteiengesetz unzulässig ist.

Die AfD hatte das Geld daraufhin vorsorglich an die Bundeskasse überwiesen, jedoch bereits angekündigt, den Rechtsweg zu prüfen. Dingler habe der Partei mehrfach versichert, die Unterstützung stamme aus seinem privaten Vermögen und nicht im Auftrag Dritter. Schatzmeister Carsten Hütter erklärte laut Zeit, die AfD habe „keine Hinweise auf eine mögliche Strohmann-Spende feststellen können“ und ihre „Sorgfaltspflicht erfüllt“.

Lesen Sie auch:

Die Bundestagsverwaltung hält weiterhin an ihrem Vorgehen fest. Ob und wann das Verwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist offen.

ha

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

42 Kommentare

  • Die AfD sollte zusätzlich Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.

  • Genial finde ich, dass Merz aktuell für einen Beitritt der Türkei in die EU wirbt! Kein Witz!

    • Der Typ ist komplett lost. Noch schlimmer sind seine Wähler.

    • Merz und seine Ministerinnen und Minister setzen wohl voll auf Dujtaturen und/oder Terroristen.
      Siehe Türkei und Syrien.
      Makaber, aber lachen kann man darüber nicht

    • Nicht nur die Türkei, sondern auch Georgien und Armenien sollen in die EU. Ukraine sowieso. Und Transnistrien wollen sie politisch untergraben und den Moldaviern zurechnen, die ebenso in die EU sollen. Sehe ich da in Brüssel einen Größenwahn zum Bau eines Imperiums? Die sind doch völlig durchgeknallt in Brüssel. Die Bürger sind denen eh egal, ausser als Steuerzahler. 😠👆

    • Der ist 70 und sagt sich: Nach mir die Sintflut. Das ist bei dem nicht anders als bei Merkel.

    • Dann können wir einpacken. Noch mehr Diktaturversuche braucht dieses Land nicht. Was glaubt ihr was der dann den Deutschen und der EU alles vorschreiben will?! Nicht umsonst hat man ihm in der Vergangenheit den Zutritt verwehrt.

    • Keine Aussage von Friedrich Merz hat überhaupt noch einen Wert. Weder in die eine noch in die andere Richtung. Manchmal frage ich mich, ob diese Lügnerei einen krankhaften Hintergrund hat.

  • „… der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist.“
    wie das schon klingt.
    „Aktenkundig“ – als wäre das ein Verbrechen.
    Die hamse nich alle der Reihe nach.

  • Es ist sehr schwierig, wenn einem die anderen nicht die Butter auf dem Brot nicht gönnen.

  • Ich hoffe die AfD vergisst nicht, wenn sie dann demnächst regieren!

    • Das werden die ganz bestimmt nicht „vergessen“

  • Sobald die AFD an die Macht kommt, fliehen diverse Staatsanwälte Richtung Venezuela.

    • Und Bamberg wird ein Lost Place

      • @kaktus63 ganz genau sollte die AFD an die Macht kommen, wird ihnen das gleiche passieren was Trump in seiner ersten Amtszeit passiert ist: zu sehr auf den „ordentlichen Übergang“ zur neuen Regierung vertrauend und mit zu wenig Regierungserfahrung werden sie ausgebremst und ausgespielt von einem Beamtenapparat der noch immer von den Alten Parteien besetzt wurde. Man wird versuchen zu angepasst zu sein wodurch erstmal wenig bis gar nichts erreicht werden wird.

        4
      • Euer Wort in Gottes Ohr.

        Das Problem bei Regierung AfD ist der Unterbau der „unsere Demokratie“ Parteien bis in die Gemeinden runter. Da wird gebremst und getrickst bis zum Anschlag.

        3
  • Hach ja. Hat man schon Kohl’s und Schäubles Spender gefunden?

  • Die Kohle ist doch längst schon weg wegen Ziegenhirtenweiterbildung.

    • Und ist wahrscheinlich zum Teil an NGOs gegangen die Demokratie verteidigen und die Brandmauer pflegen.

  • An Kieron Schulzes Zitat: „Das letzte Mal, dass wir solch ausdrücklich einer politischen Agenda verpflichtete Richter hatten, war von 1949-1989, davor von 1933-1945.“
    Sie haben die Gegenwart vergessen. Oder halten Sie etwa die heutigen Richter für neutral? Träumen Sie weiter.

  • Das sind wieder irre Kosten für den Steuerzahler, zu verantworten vom Parteienkartell.

    Das Prozesskostenrisiko bei – unterstellten – 2 Instanzen liegt bei 216.576 Euro.

  • Richtig so. Doch wahrscheinlich wird nichts daraus. Der AFD steht das Geld zu.

  • Gibt man einmal die Kohle Richtung Bundestag, bekommt man sie nicht wieder und ist weg.

    Was lernt man daraus erst nach Urteil und möglichem Einspruch zahlen.

  • Der Versuch der etablierten Parteien, die AfD finanziell auszutrocknen. Noch so eine Masche, um die immer stärkere Opposition zu tyrannisieren…

  • Und dann noch das hier:
    „Die Bundestagsverwaltung verweigerte drei Mitarbeitern von AfD-Politikern den Parlamentshausausweis. Einer von ihnen, Ulrich Oehme, ging per Eilantrag dagegen vor und scheiterte nun: Seine engen Kontakte zu Russland seien zu bedenklich.“

    Deutschland eben.

  • Die Partei der kleinen Leute halt. 😉

    -28
    • Wie auch die Linken, die noch über das ehemalige SED-Vermögen verfügt…

      • Deshalb ja keine „Alternative“, sondern auch nur Sumpf. 😉

        -12
    • Ein Kommentar für reales kleingeistiges Denken.

    • Wenn 2 das Gleiche tun. 😉

    • Klar, deine Linksgrünen sind ja der Knaller.

    • Sind die Altparteien!

  • Ich bin jetzt mal fies: das Geld wird die AfD – juristisch bestätigt – abschreiben dürfen, weil es für die Urkraine (Waffen/Wiederaufbau) zweckentfremdet werden wird!

  • alice… ganz ruhig… politverbrecher kommen alle noch vor einen afd-richter und afd-staatsanwalt… ja so ist es halt…

    • Hoffentlich bald! Die linken Töchter sollen mal weiter machen damit die Koalition so richtig explodiert und es noch dieses Jahr Neuwahlen gibt.

    • „Politverbrecher“?
      „AfD-Richter“?
      „AfD-Staatsanwalt“?

      Wovon träumen Sie denn nachts?
      Dieser Post ist unterirdisch und gruselig … selbst für heutige Halloween-Verhältnisse.
      🎃

      -20
      • Rache mit gleichem Hammer auf dem Richterstuhl, ist nicht das Handwerk von Demokraten.
        Es reicht, wenn die funktionierende Demokratie wieder hergestellt wird.

        20
      • @Martin Müller
        Es reicht, wenn die funktionierende Demokratie wieder hergestellt wird.
        —–
        Das will ich meinen.
        Richter und Staatsanwälte müssen dem Gesetz unterstehen … und nicht einer Partei.
        dr weiss fordert offenbar eine ganz andere Republik, eine totalitäre Gesinnungsparteienherrschaft.
        Scheinen einige hier gut zu finden.
        Kopfschüttel …
        😱

        12
      • @Helmut Honecker und Erich Kohl
        Ansonsten stimme ich Ihnen gerne zu, dass die weltweit recht einmalige Konstruktion einer Zuordnung der Staatsanwaltschaften zur Exekutive hochproblematisch ist und dringend reformiert werden müsste.

        0
      • @ Kieron Schulze: „Es werden ausdrücklich keine in erster Linie einer Partei verpflichtete Leute in ihre Richterämter gebracht.“ Bitte, was? Ist Ihr Nachbarhaus zu verkaufen? Ich möchte gerne in Ihrem Land wohnen, meins ist leider aktuell nicht so toll.
        https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-parteinaehe-einfluss-entscheidungen-studie-uni-mannheim
        Oder einfach eine Liste der BVG-Richter auf Wikipedia, und welche Partei sie ins Amt gehievt hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_des_Bundesverfassungsgerichts

        0
      • Für alle, die bisher abgelenkt waren: Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Ja, wirklich. Richter fallen nicht Justitia von der Waage, sondern werden von einem Wahlausschuss berufen, der wiederum die politischen Mehrheitsverhältnisse abbildet. Ein Richter, der ein grünes Parteibuch hat und von einem mehrheitlich grünen Wahlausschuss berufen wurde, ist ein grüner Richter. Bei einer Mehrheit der AfD werden ab da Richter von der AfD berufen.

        3
      • @Helmut Honecker und Erich Kohl
        Ein Richter, der ein grünes Parteibuch hat und von einem mehrheitlich grünen Wahlausschuss berufen wurde, ist ein grüner Richter. …
        —-
        Es werden ausdrücklich keine in erster Linie einer Partei verpflichtete Leute in ihre Richterämter gebracht. Die Unabhängigkeit der Richterschaft wird durch das Prinzip der Ernennung anhand qualifizierter Kriterien, durch Kontrollmechanismen (z. B. Vereidigung auf die Verfassung und damit das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit) und durch Verfassungs- bzw. Gesetzesvorgaben sichergestellt.
        Auf einen ausdrücklichen „AfD-Richter“, der sogenannte „Politverbrecher“ aburteilt, kann ich – und können Sie hoffentlich auch – verzichten.
        Das letzte Mal, dass wir solch ausdrücklich einer politischen Agenda verpflichtete Richter hatten, war von 1949-1989, davor von 1933-1945.
        Herrschaft des Rechts, bitte!
        Nicht Herrschaft einer Partei.

        -5

Werbung