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AUF1

Streit mit rechtem Alternativ-Medium: ARD könnte bekanntes Logo verlieren

Die Eins im Halbkreis in der oberen, rechten Bildschirmecke - das Symbol der ARD. Aber vielleicht nicht mehr lange: Ein rechtes Alternativmedium aus Österreich hat dem deutschen öffentlich-rechtlichen Senderverbund den Kampf um die Markenrechte angesagt.

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Die ARD könnte bald ihre prominenteste Marke verlieren: Die öffentlich-rechtliche Anstalt muss um ihr bekanntes Logo, den Schriftzug „ARD“ mit der „1“, kämpfen. Dies geschieht, weil der Senderverbund eigentlich ein kleines, österreichisches Portal dazu bringen wollte, sein eigenes, ähnliches Logo nicht mehr zu verwenden – jetzt sind plötzlich die eigenen Markenrechte in Gefahr.

Denn das österreichische Alternativmedium AUF1 bedient sich an einem stilistisch ähnlichem Logo – auch dort nutzt man die eins als Erkennungs- und Wasserzeichen auf den eigenen Sendungen. Das Logo erinnert stark an das der ARD: „AUF1“ in Großbuchstaben, blau gefärbt, gefolgt von einer „1“ in einem Kreis.

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AUF1 ging 2021 an den Start und hat sich seitdem als rechtes Alternativmedium etabliert. Der Senderchef Stefan Magnet, der 2007 als Führungskader der österreichischen Neonazi-Gruppe „Bund freier Jugend“ Medienberichten zufolge ein halbes Jahr in Haft verbracht hatte, ist heute als Medienunternehmer tätig. Mit seinem Medium sendet er gegen den Mainstream – in einer Optik, die der ARD ähnelt und die seit dem 21. Juni 2022 als österreichische nationale Marke im Markenregister eingetragen ist. AUF1 hat sich das eigene Logo schützen lassen.

Zwei Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist kam dann am 18. Oktober 2022 das Schreiben der ARD: Darin legten die ARD-Sender Widerspruch gegen die geschützte AUF1-Marke ein. Ziel: deren Löschung. Teil der Begründung: „Die Widerspruchsgegnerin verwertet mit ihrer Marke die Bekanntheit der älteren Marke“, also ARD, „(…) indem sie die (…) Sogwirkung der berühmten Marken der Widersprechenden ausnutzt und ausbeutet“, zitiert t-online aus Schriftstücken.

Seitdem hängt der Streit in der Schwebe. Das österreichische Patentamt hat bisher keine Entscheidung über die Löschung des ARD-Logos getroffen und wird dies aufgrund eines taktischen Schachzugs der AUF1-Trägerorganisation „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ auch nicht so schnell tun: Der Verein hat beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum angezweifelt, dass die ARD überhaupt berechtigt ist, den Schutz der „Widerspruch tragenden Unionsmarke“ geltend zu machen. Auf Antrag des Vereins soll jetzt das ARD-Logo gelöscht werden, welches angeblich von AUF1 genutzt wird.

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Das Medium scheint gewillt, es mit dem großen öffentlich-rechtlichen Flaggschiff aus der Bundesrepublik aufzunehmen: Bei einer Pressekonferenz hatte AUF1 vier Rechtsanwälte aufgeboten, um zu erklären, wie wichtig dieses Logo sei. „Wenn Sie ein Unternehmen vernichten wollen, dann müssen Sie ihm einen essenziellen Aspekt wegnehmen“, erklärte einer der Juristen. „Bei einem Tischler wäre das der Hammer, bei einer Fernsehanstalt ist das die Marke.“ Vor allem wolle man ja gar nicht mit den Mainstream-Medien in Verbindung gebracht werden: „Zwischen denen und uns liegt ein Schwert“, so einer der Anwälte. Daher bestehe auch keinerlei Konkurrenz, denn es gäbe „keine Überschneidung zwischen unserem möglichen Verkehrskreis und dem der ARD.“

Durch den taktisch klugen Schritt auf die EU-Ebene hängt das Verfahren – aber AUF1 kann sich gute Chancen auf Erfolg ausrechnen. Seit 2020 setzt die ARD auf ein neues Logo, das ebenfalls eingetragen ist (Marke 018159728). Das alte Logo, mit dem die ARD das AUF1-Zeichen löschen lassen wollte, „werde nicht mehr ernsthaft als Kennzeichen der vorgenannten Waren und Dienstleistungen benutzt“, heißt es laut t-online.

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