Werbung:

Bericht

Streit mit der SPD: AfD klagt vor Verfassungsgericht wegen deutlich kleinerem Fraktionssaal

Die AfD zieht wegen der Zuteilung ihres Fraktionssaals vor das Bundesverfassungsgericht. Obwohl sie die zweitgrößte Fraktion ist, erhielt sie nur den drittgrößten Saal - die deutlich kleinere SPD berief sich dabei auf den Namensgeber des Saals, Otto Wels.

Von

Julia Klöckner (CDU), Bundestagspräsidentin und Vertreterin der Beklagten im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Werbung

Die AfD-Fraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Bundestag und den Ältestenrat eingereicht. Das berichtet die Junge Freiheit. Der Grund: Obwohl die AfD mit 151 Abgeordneten die zweitgrößte Fraktion stellt, wurde ihr nur der drittgrößte Saal zugewiesen. Die SPD, die mit 120 Abgeordneten kleiner ist, darf weiterhin den größeren „Otto-Wels-Saal“ mit 462 Quadratmetern nutzen. Der AfD wurde dagegen der ehemalige FDP-Saal mit 251 Quadratmetern zugeteilt, der zuvor von 92 Abgeordneten genutzt wurde.

Die AfD sieht dadurch ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Deshalb wurde nun im Eilverfahren beantragt, dass die SPD-Fraktion ihren Saal räumen und der AfD überlassen soll. Zudem solle das Bundesverfassungsgericht die Situation bei einem Ortstermin im Reichstagsgebäude prüfen. Es sei „völlig unmöglich“, die AfD-Fraktion in dem zugewiesenen Saal arbeitsfähig unterzubringen, meint ihr Anwalt Ulrich Vosgerau.

Die AfD verweist zudem auf ein Gutachten des Ingenieurbüros Falk, wonach die Nutzung gegen Brandschutz-, Arbeits- und Versammlungsstättenrecht verstoße. So fehle es an ausreichenden Fluchtwegen, Steckdosen, technisch geeigneten Arbeitsplätzen und einer korrekten Kabelverlegung. Außerdem sei der Raum laut Antrag nur für maximal 148 Personen ausgelegt, die Fraktion habe aber 151 Abgeordnete.

Die SPD hatte argumentiert, sie könne den Saal nicht abgeben, da dieser nach dem Reichstagsabgeordneten Otto Wels benannt sei. Vosgerau bezeichnete dies als „Fraktionsfolklore“. Auch die Begründung, Regierungsfraktionen benötigten größere Räume, wies er zurück. Es gebe keine staatsrechtliche Grundlage für unterschiedliche Rechte von Regierungs- und Oppositionsfraktionen.

Im Bundestag war der AfD-Antrag auf den größeren Saal zuvor im Ältestenrat abgelehnt worden. AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann sprach damals von einem „historischen Tag“. „Das ist der Rubikon, der hier überschritten wurde“, sagte Baumann.

Lesen Sie auch:

Die Klage wurde am Freitag eingereicht. Ob das Bundesverfassungsgericht im beantragten Eilverfahren entscheidet, ist noch unklar. Die AfD will im Laufe des Montags die Öffentlichkeit über ihre Klage informieren.

cm

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ggf. zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

70 Kommentare

  • Vollkommen zu Recht diese Klage. Hoffnung besteht eher nicht mit dieser Klage erfolgreich zu sein. Dafür braucht es objektive Gerichtsbarkeit, die es in Deutschland nicht mehr gibt.

    • ja genau 🤣

      -31
      • @Geheimer.
        Afd-Bonzen, SPD-Bonzen
        Für mich eine Suppe.
        Saalgröße, was für Befindlichkeiten ihr doch habt. Niemand nimmt euch noch Ernst.

        -3
  • Richtig so. Die AfD darf sich diese schikanöse Behandlung nicht länger gefallen lassen. Der Gang vor das höchste Gericht ist nur konsequent.

    Fragt sich nur, was dabei heraus kommt. Allerdings, sollte die Klage abgewiesen werden, so sagt das wiedermal mehr über die Gerichtsbarkeit aus als über die AfD.
    Und es öffnet vielleicht wieder ein paar mehr Augen über die Frage, inwieweit wir noch einen unabhängigen Rechtsstaat haben.

    Schaumermal.

    • Auf welcher Rechtsgrundlage klagt die AFD?

      Denn ohne eine solche wäre es nur wieder Populismus.

      Die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch legitim, oder? Muss doch jeder der hier großspurig mitredet kennen, oder?

      -45
      • Brandschutz

        🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣

        0
      • ‚jeder der hier großspurig mitredet‘
        Sie müssen nicht von sich auf Andere schließen.

        0
      • Auf welcher Rechtsgrundlage dichtet die SPD einem Raum mit lediglich Nummer im Hausplan, einen Namen mit links -mystischer Bedeutung an, auf den man dann den Rechtsanspruch auf diese Liegenschaft des STAATES- NICHT der Parteien- begründet ?

        Dürfen den Saal Inden die umziehen Mpsstrn ja gerne umbennen.

        Leider wird das schwarzrotgrün verstrahlte BVerfG dennoch die Klage der AfD abweisen. und sich für nicht zuständig erklären. Alles andere wäre ein Wunder.

        2
      • Rechtsgrundlage Gewohnheitsrecht also.

        Viel Glück! 😂

        -16
      • Moin , falls sie mal was von Gewohnheitsrecht gehört haben ist ihre Frage beantwortet.
        Das ist über Jahre so praktiziert worden.
        Daraus ergibt sich wohl ein Anspruch.
        Bloß in „unserer Demokratie.“ machen wir es anders.

        8
      • Sie scherzen?

        0
  • Ich schäme mich, dass ich früher einmal die SPD gewählt habe. Das ist einfach nur noch peinlich, was aus dieser Partei geworden. Die wahren Sozialdemokraten würden sich im Grabe umdrehen…

    • Bei mir noch schlimmer, ich war mal Mitglied.

      • Ohne Meisterbrief darfst du in Deutschland niemanden offiziell die Haare schneiden. Aber ohne jegliche Qualifikation darfst du als Finanzminister das Geld von 80 Millionen Menschen aus dem Fenster werfen. Ich kann das alles nicht mehr glauben, Theodor.

        44
  • Warum kann die SPD nicht den neuen kleineren Fraktionssaal in “Otto Wels“ umbenennen ?
    Wo also liegt bei der SPD nun das Problem ihren “Otto Wels“ einfach mitzunehemen, in eine Räumlichkeit die ihrer Größe zusteht. .

    • Umbenannt werden muss da gar nichts. Die Namen der Fraktionsräume bestehen aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Der Raum den die SPD als ihr Eigentum beansprucht hat die Bezeichnung „Saal 3-S-001“. Dass die SPD diesen Fraktionssaal mit den Namen “Otto Wels Saal“ markiert, hat keinerlei Relevanz und noch weniger lassen sich daraus irgendwelche Besitzrechte ableiten. Es zeigt aber, wie sehr die SPD den Staat als ihre Beute betrachtet.

    • Sicher tauschen Sie auch ihre Wohnung, weil sich der Nachbar beengt fühlt, oder?

      -39
      • richtig. gilt aber auch umgekehrt für die blauen.
        ich weiß, denken ist anstrengender als ideologische gehirnstarre

        -18
      • Es gibt KEIN ANRECHT auf DIESEN Saal! Der Saal ist NICHT Eigentum der SPD, sondern des Bundestags und damit Eigentum des Steuerzahlers! Oder für Sie: Volkseigentum!

        28
  • Die herrschaftsnahen Medien behaupteten in Bezug auf die bau- und brandschutztechnischen Gegebenheiten konformistisch zur BT-Verwaltung, diese Regelungen würden alle eingehalten. Das kann ich mir in Bezug auf die Versammlungsstättenverordnung wirklich nicht vorstellen. Diesen Bestuhlungsplan mit seinen freizuhaltenden Bereichen möchte ich gerne sehen.

    • tzz..

      Ist doch genau dort geregelt. Mindestens 1m2 je Person. Lesen Sies einfach nach.

      Quelle: dejure.org/gesetze/VStaettVO/1.html

  • Das ist nicht der Otto-Wels-Saal, sondern der Desiderius-Erasmus-Saal.
    Folglich steht er der AfD zu

  • Die SPD sollte sich aus Anstand nicht auf Demokraten berufen.

    • Anstand ist bei dem Club schon lange abhanden gekommen.

  • Ein ausgehebeltes Brandschutz-, Arbeits- und Versammlungsstättenrecht würde die gesamte Baugesetzgebung und damit zusammenhängende Schadenersatzansprüche in Deutschland außer Kraft und zukünftig unzählige Folgeverfahren in Gang setzen . Ob das dem Bundesverfassungsgericht klar ist?

    • nix ausgehebelt, sondern klar geregelt, dass der raum groß genug ist.

      -14
  • Die SPD denkt, lohnt sich eh nicht. Das Verbotsverfahren wird historisch orientiert in kürzester Zeit durchgezogen werden….mit feststehendem Ergebnis.
    Zu groß die Schuld, die die Etablierten auf sich geladen haben, zu groß das Risiko vom Wähler dafür abgestraft zu werden.

  • ‚Die deutlich kleinere SPD berief sich dabei auf den Namensgeber des Saals, Otto Wels.‘
    …. , den aber die Gebäudeverwaltung nicht so nennt, sondern nur die SPD in früheren Zeiten so benannt hat.

    Der Saal hat eine ganz andere Raumbezeichung, nämlich Raum „3 S 001“.
    Die SPD kann diese Raumbezeichnung bei ihrem Umzug in den kleineren Saal gerne mitnehmen.

  • SPD Demokratie Fairness 🤔🤔

  • Der Sitzungssaal des House of Commons, dem Unterhaus des britischen Parlaments, ist relativ klein. Er ist etwa 21,3 Meter lang und 14 Meter breit (298,2 Quatratmeter). Es gibt 427 Sitze für die 650 Abgeordneten. Die Sitze sind in zwei Reihen aufgeteilt, die sich gegenüberliegen, mit dem Rednerpult in der Mitte. Die Abgeordneten sitzen in Bankreihen, die sich bis zum Ende des Saals erstrecken. Die Größe des Saales ist bewusst klein gehalten, um eine lebhafte Debatte zu fördern und die Anwesenheit der Abgeordneten zu fördern.

    Mal rechnen:
    298,2 Quadratmeter für 650 Abgeordnete = 0,46 Quadratmeter je Person
    251 Quadratmeter für 151 AFDler = 1,66 Quadratmeter je Person

    Urkomisch diese Blauen

    • Sie sind ein urkomischer Witzbold.
      Der Saal 3-S-001 gehört nicht der SPD – sie hat kein Hausrecht und auch kein Gewohnheitsrecht.

      • Strohmann, hab ich nämlich weder geschrubt, noch behauptet.

        PS
        Der AFD gehört er übrigens aus nicht, sondern dir und mir. Und ich sage der ist groß genug, denn du und ich kriegen auch keinen größeren. Warum du dich für die vollgefutterte Politikerkaste ins Zeug legts, weißt nur du selber. Wahrscheinlich der geborene Untertan, der hier nur ein wenig Revolution spielt.

        Wie auch immer. Saal nicht groß genug. Das sind die Befindlichkeiten deiner Retter? Viel Glück mit denen!!!!!

        0
  • Das ist übrigens Diskriminierung in Reinform. Die Begründung ist eine Beleidigung. Normalerweise ein Tatbestand. Normalerweise…..

    • Für Otto Normalo, also für Mich, Sie und alle anderen hier ist das geregelt. Mindestgröße 1m2 je Person.
      Warum haben Politiker Sonderrechte, auf welcher gesetzlichen Grundlage müssen Politiker mehr Raum haben, als alle anderen?

      siehe auch: dejure.org/gesetze/VStaettVO/1.html

      -14
  • Da wird Indimedia bald einen Angriff auf die AfD verkünden.

  • Natürlich hat der Alternative Recht. Das BVG wird die Klage jedoch wegen formaler Unzuständigkeit ablehnen, das ist mal sicher. Meiner Ansicht nach ginge es nur formal über die Brandschutz- und Fluchtwegebestimmungen. Und wenn sie damit durchkommen, wird eher ein neues Gebäude gesucht. Schuld ist wie immer die CDU, die das alles mitträgt und von ihren Wählern sogar noch dafür belohnt wird.

  • Annesty International anrufen, Dad Internationale Rpte Kreuz, alles was geht. Alle Welt soll sehen, wie in Deutschland Demokratie abgebaut wird. Jetzt erst recht!

  • „Fraktionsfolklore“…Weltklasse.
    Besser kann man diese Schikane nicht mehr beschreiben. Der AfD viel Erfolg und Rechtssprechung im Namen des Volkes 👍

  • Die AfD sollte mit ihrer Klage warten, bis die neuen Richter installiert sind.

    -20
    • Ich denke auch, daß die AfD noch ein Weilchen warten sollte, bis die neue „Richterin“ in Amt und Würden ist, da wären die Chancen für sie besser. Achtug: Ironie!

      • Sie haben mich verstanden!

        -7
    • Nennt doch mal die Rechtsgrundlage für diese Klage auf Kosten der Steuerzahler, bevor ihr wieder Aluhüte verteil.

      -16
      • dachte ich mirs doch. schwurbel schwurbel 🤣

        -6
      • Sicher nehmen Sie als älterer Bruder das Besenzimmer, wenn daas Baby die 20qm braucht?

        7
    • Eben nicht!

  • Die Namen der Fraktionsräume bestehen aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Der Raum den die SPD als ihr Eigentum betrachtet, hat die Bezeichnung „Saal 3-S-001“. Dass die SPD diesen Fraktionssaal mit den Namen “Otto Wels Saal“ markiert, hat keinerlei Relevanz und noch weniger lassen sich daraus irgendwelche Besitzrechte ableiten. Es zeigt aber sinnbildhaft, wie sehr die SPD den Staat als ihre Beute betrachtet.

  • Der Saal heisst nicht Otto Wels Saal, er hat einfach nur eine Nummer, wie alle Säle im Bundestag. Den Namen hat die SPD dem Saal gegeben, es ist nichts offizielles. Und logischerweise müssen die Säle nach der Anzahl der Fraktions Mitglieder vergeben werden, alles andere ist nur dumm und kindisch. Aber es sagt alles über die Altparteien, dass sie sich auf solch einem Kindergarten Niveau wohl und überlegen fühlen. Mal schauen, ob das Gericht auch Kindergarten spielt. Viel Erfolg für die AfD!

  • Auf welcher Rechtsgrundlage klagt die AFD?

    Auch im BT gilt die Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
    Die Verordnung gilt für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen können, sowie für Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen.

    Die Anzahl der Besucher ist wie folgt zu bemessen:
    !!!!!!!!! 1. für Sitzplätze an Tischen:
    ein Besucher je m2 Grundfläche des Versammlungsraumes,

    2. für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze:
    zwei Besucher je m2 Grundfläche des Versammlungsraumes,

    3. für Stehplätze auf Stufenreihen:
    zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,
    4. bei Ausstellungsräumen:
    ein Besucher je m2 Grundfläche des Versammlungsraumes.

    Hier für blaue Skeptiker: dejure.org/gesetze/VStaettVO

    PS
    Die Bürogrößen der einzelnen Mitarbeiter (jeder hat eins) regelt übrigens die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    -22
    • Es geht hier um Gleichbehandlung, mahnen die Kartellparteien immer an.

      • Nee, es geht hier um Recht. Deswegen ja Klage.
        Nennen Sie die rechtliche Grundlage für dies Klage, oder nerven Sie nicht.

        -10
  • Wurscht, ob die asozialen Sozis ihren Riesensaal nach Otto Wels, Karl dem Großen oder Josef Stalin benennen. Sie müssen raus. Sie können in ihrem Riesensaal tanzen, während die AfD-MdB im Hühnerstall sitzen. Eine Folge der Ausgrenzung der AfD aus dem Ältestenrat wie aus allen anderen Funktionen im BT.

    • Der Saal heißt gar nicht „Otto-Wels-Saal“, er wird lediglich von der SPD-Fraktion so bezeichnet. Der Saal müsste durch die Bundestagsverwaltung so benannt werden , um so heißen zu können, denn diese ist Eigentümerin. Der Saal hat lediglich eine Raumbezeichnung, aus der Etage, Richtung (Nord=N oder Süd=S) und Raumnummer hervorgeht.

  • Exklusiv die Antwort des BVfg: blahblahblah…nicht zuständig…blahblah.

  • Alles typisch Deutsch in der VStaettVO geregelt.
    WIER haben Anspruch auf 1m2 je Person. Siehe Versammlungsstaäätenverordnung.

    Kann mir bitte jemand erklären, warum die Politikerkaste Extra-Würste braucht?

    dejure.org/gesetze/VStaettVO/1.html

  • Irgendwie lebe ich in einer anderen Welt. Verfassungsgericht wegen Sitzungssaal? Das illustriert Prioritäten. Sowohl der AfD selbst (haben die im Moment nichts wichtigeres zu tun?), als auch der völlig aus dem Ruder geratenen Rolle von Parteien generell. Da ist ja meine GEZ-Klage angemessenerer Stoff. Damit komme ich aber schon aufwandsmäßig realistisch gesehen nie über ein Verwaltungsgericht hinaus.

    -24
    • Scheint etwas dran zu sein an der Dampfkesselfunktion alternativer Medien. Jeden Tag die Amygdala unter Strom halten, wenig hält Leute sicherer in einer Dauerschleife des Nichtstuns.

      -10
      • Und weil das nicht reicht, muss ständig wiederholt werden. Hat was vom Klickertraining und Gehirnwäsche. Urkomisch dass genau die darauf reinfallen, die den ÖRR als Ursprung aller Desinformation ausgemacht haben. Sozusagen die Rechten Woken.

        -2

Werbung