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Wanderwitz

„Ständige weitere Radikalisierung“: Bundestag diskutiert kommende Woche AfD-Verbotsverfahren

Der Bundestag wird in der kommenden Woche erstmals einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren debattieren. Initiator Marco Wanderwitz (CDU) hält diesen Schritt für unausweichlich, da die Radikalisierung der Partei immer weiter voranschreite.

Der Bundestag wird kommende Woche erstmals das AfD-Verbotsverfahren debattieren

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Wie die Initiatoren des Gruppenantrags für ein AfD-Verbotsverfahren, darunter Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW), bekannt gegeben haben, soll die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei in der nächsten Woche erstmals im Bundestag debattiert werden. Insgesamt stehen über 100 Abgeordnete hinter dem Antrag.

„Bei ihrer ständigen weiteren Radikalisierung äußert die AfD immer unverhohlener auch geschichtsrevisionistische Positionen, wie jüngst Frau Weidel, dass Hitler Kommunist gewesen sei“, meint Marco Wanderwitz. Weiter erklärt er: „Der Schritt, nun endlich den Antrag zu stellen, ist inzwischen tatsächlich alternativlos.“ Man müsse entsprechend nun endlich die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beschließen und das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung dieses Anliegens beauftragen.

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Ein Antrag auf Parteiverbot kann durch den Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Bislang unterstützen 124 Abgeordnete offen den Antrag aus der Mitte des Bundestages. Der aktuelle Bundestag zählt jedoch insgesamt 733 Mitglieder. Dem Antrag werden daher nur geringe Aussichten auf eine Mehrheit attestiert. So hat etwa auch der parlamentarische Geschäftsführer der Union in Bezug auf den Antrag von politischen und rechtlichen Bedenken gesprochen.

Jedoch wurde in den Bundestag inzwischen noch ein weiterer Antrag eingebracht, der auf das Verbot der AfD zielt. Eine Gruppe um die Grünen-Abgeordnete Renate Künast hatte einen Antrag vorgelegt, der eine Beauftragung von Gutachtern durch die Bundestagspräsidentin vorsieht. Die Gutachter sollen laut diesem Antrag die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens prüfen, bevor weitere Schritte unternommen werden. Künast erklärte hierzu, dass das erfolgreiche Vorgehen gegen die AfD äußerst sorgfältig vorbereitet werden müsse.

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