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Migration

„Starthilfe“: BAMF zahlt zurückkehrenden Syrern bis zu 3700 Euro

1700 Euro Handgeld und bis zu 2000 Euro Zusatzzahlungen pro Person: Deutschland will Syrer mit viel Geld zur Rückkehr in die Heimat bewegen.

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Beim BAMF in Berlin plant man teure Rückkehrprogramme für Syrer.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) plant, Syrer mit umfangreichen Mitteln zur Rückkehr in die Heimat zu bewegen. Der Spiegel berichtet dies unter Berufung über ein internes Dokument, welches dem Magazin vorliegt. Demnach wurde Syrien vergangene Woche als weiterer Zielstaat in das Rückkehrprogramm aufgenommen. Bis 2012 förderte das BAMF die Rückkehr von Syrern, das Programm wurde vor dem Hintergrund des dortigen Bürgerkrieges jedoch ausgesetzt.

Mittellose Syrer können beim BAMF die Übernahme von Flugtickets oder sonstigen Reisekosten beantragen. Zusätzlich haben individuelle Teilnehmer Anspruch auf bis zu 1700 Euro als einmalige Unterstützung. Pro Familie sollen maximal 4000 Euro ausgezahlt werden.

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Hinzu kommen dem Programm zufolge unter Umständen weitere Unterstützungen für medizinische Leistungen in Syrien. Diese könnten maximal 2.000 Euro pro Person betragen und innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft abgerufen werden, berichtet der Tagesspiegel.

Das Angebot erinnert an das „Handgeld“ von 1000 Euro, welches der deutsche Staat im Spätsommer 2024 an die abgeschobenen, afghanischen Straftäter auszahlte, die man in einer inszenierten Rückführungsaktion kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland zurück in ihre Heimat brachte. Dieses sogenannte Handgeld wurde kontrovers diskutiert, von den Behörden allerdings als Notwendigkeit erachtet: aus dem niedersächsischen Innenministerium hieß es damals auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios, das Bundesinnenministerium hätte diese Auszahlung empfohlen, „um das menschenwürdige Existenzminimum für einen Übergangszeitraum (sechs bis neun Monate) zu gewährleisten und so die Feststellung eines Abschiebungsverbotes zu vermeiden“. 

Als Referenzpunkt in der Frage gilt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2022. Das Gericht hatte im Fall eines Klägers aus Afghanistan festgestellt, dass ein Mensch nur abgeschoben werden kann, wenn seine Existenz für einen absehbaren Zeitraum noch gesichert ist. Finanzielle Rückkehrhilfen zählen demnach dazu. Der Afghane war ein abgelehnter Asylbewerber, der erfolglos gegen die Ablehnung geklagt hatte.

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