Bayerische Justiz
Staatsanwalt verteidigt Bamberg: „Geht nicht darum, zu kontrollieren, dass jemand nichts Falsches sagt“
Die bayerische Justiz steht nach der Verurteilung von David Bendels und dem Vorgehen gegen Stefan Niehoff in der Kritik. Jetzt verteidigt Bayerns „Hate-Speech-Beauftragter“ das Vorgehen: Alles werde objektiv geprüft, niemand solle eingeschüchtert werden.

Die bayerische Justiz ist spätestens seit dem Vorgehen gegen Stefan Niehoff und David Bendels deutschlandweit bekannt. Jetzt hat sich der Beauftragte für die Verfolgung von „Hass und Hetze“, David Beck, zu Wort gemeldet und das Vorgehen verteidigt. Bei Niehoff hatte eine Hausdurchsuchung wegen eines Bildes von Robert Habeck für Aufsehen gesorgt, Bendels war zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe wegen des Teilens eines bearbeiteten Bildes von Nancy Faeser verurteilt worden.
Am Mittwoch berichtete Apollo News über die Urteilsbegründung im Fall Bendels: Bei dem Bild, auf dem Faeser ein Plakat mit der nachträglich eingefügten Unterschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hält, handele es sich um „eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“. Der Beitrag sei dem „Betrachter nicht als verändertes Bild erkennbar“ und enthalte „keine Hinweise auf eine satirische Darstellung“, argumentierte das Amtsgericht Bamberg.
Nur kurze Zeit später legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein – sie hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung für Bendels gefordert. Deshalb zieht die Behörde jetzt vor das Landgericht Bamberg. Sieben Monate Haft auf Bewährung würden „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werden, begründet die Staatsanwaltschaft das Vorgehen.
Gegenüber Welt ordnete Beck, der bei der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft in München angesiedelt und für die sogenannten Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech zuständig ist, das Vorgehen der bayerischen Justiz am Mittwoch ein. Er meinte: „Wir wägen bei jedem Einzelfall konkret ab zwischen der beeinträchtigten Meinungsfreiheit auf der einen Seite und dem beeinträchtigten Rechtsgut auf der anderen Seite.“
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Wie konkret das im Fall Niehoff geschah, ist jedoch nach wie vor fraglich. Der Rentner erlebte am 12. November eine Hausdurchsuchung, nachdem er das bekannte Habeck-Bild mit der, an die Haarpflegemarke Schwarzkopf angelehnten, Unterschrift „Schwachkopf Professional“ per Zitatfunktion, also Retweet, auf X geteilt hatte.
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Beck ist dennoch überzeugt: „Es geht ja nicht darum, zu kontrollieren, dass jemand nichts Falsches sagt.“ Dabei könnte genau das passiert sein. Denn die Ermittlungen gegen Niehoff wurden zuerst wegen einer von der staatlichen Meldestelle „Hessen gegen Hass“ gemeldeten vermeintlichen Volksverhetzung aufgenommen – der konkrete Fall wurde später fallen gelassen und dafür andere angebliche Vergehen gefunden.
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Gegenüber Apollo News erklärte die Staatsanwaltschaft Bamberg, die die Ermittlungen leitete, jetzt: „Es wurde geprüft, ob auf dem X-Konto Postings mit volksverhetzendem Inhalt veröffentlicht wurden“. Das Konto wurde also gezielt nach dahingehenden Straftaten untersucht – wahrscheinlich auch erst nach der Hausdurchsuchung. Einen genauen Zeitpunkt für den Start der Ermittlungen wegen der jetzt im Strafbefehl gegen Niehoff hervorgebrachten Vorwürfe wollte die Staatsanwaltschaft auch auf Nachfrage nicht mitteilen.
Die Durchsuchung hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und Kritik an der Staatsanwaltschaft lautwerden lassen. Welt befragte Beck auch zur „Präventionswirkung“ solcher Maßnahmen: „Wenn also der Rentner Stefan Niehoff wegen eines ‚Schwachkopf‘-Memes über Grünen-Politiker Robert Habeck Besuch von der Polizei bekommt und sein Haus durchsucht wird, dann könnte man das ja durchaus für einen Versuch halten, andere von Meinungsäußerungen abzuschrecken“, so die Frage.
Beck entschärfte diese mutmaßliche Wirkung in seiner Antwort jedoch. „Durchsuchungen haben keinen Strafcharakter“, erklärte der Hate-Speech-Beauftragte. „Durchsuchungen beantragen und führen wir durch, um Beweismittel zu erlangen. Nicht, um irgendwie vorgezogen zu bestrafen. Das ist nicht der Sinn von Durchsuchungen.“
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Aufgrund der Wirkung derartiger Maßnahmen musste Beck dann dennoch zugeben, dass „Durchsuchungen natürlich auch Auswirkungen auf Rechtsgüter desjenigen haben, bei dem durchsucht wird – des Beschuldigten –, das ist uns bewusst, und das müssen wir natürlich genau abwägen, in jedem Fall, in dem wir Durchsuchungsbeschlüsse beantragen“.
Und weil der von einem Staatsanwalt beantragte Durchsuchungsantrag von einem Richter unterschrieben werden muss, würden sowieso „mindestens zwei Juristen die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffsmaßnahme“ prüfen, rechtfertigte Beck weiter. An dieser Praxis gibt es jedoch Kritik: Teilweise sind die Gerichte überfordert, teilweise zeitlich unter Druck gesetzt, sodass eine genaue Evaluation des einzelnen Falls in den unteren Ebenen immer seltener durchgeführt wird, vermuten Juristen und Anwälte, wie der renommierte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel.
Apollo News hatte diesbezüglich kürzlich beim Justizministerium Bayern angefragt, ob die Behörde das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in den Fällen Niehoff und Bendels – immerhin wurde gegen beide mit grenzwertiger Härte vorgegangen – und anderer überprüfe. Die Frage blieb unbeantwortet. Das Ministerium teilte überdies mit, Justizminister Georg Eisenreich habe das Weisungsrecht – das ihm in seiner Position obliegt – in seiner Amtszeit noch nicht genutzt: „Die Staatsanwaltschaft handelt selbstständig.“
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Beck überspitzte das noch einmal: „Wir sind nicht an politische Vorgaben gebunden“, meinte er – dabei können Staatsanwälte durchaus Weisungen aus dem ihnen vorgesetzten Ministerium erhalten. „Die Kollegen und Kolleginnen sind alle Profis“, gab der Hate-Speech-Beauftragte allerdings zu bedenken: Jeder Beteiligte in dem System würde jedes Verfahren objektiv bewerten „Das ist das, was wir geschworen haben und daran halten wir uns auch.“
„Durchsuchungen haben keinen Strafcharakter“? Da waren die 3 Staatsanwälte, die der CBS-Doku über Deutschlands Hausdurchsuchungen abgelacht haben, ganz anderer Meinung.
Zitat: „Nur kurze Zeit später legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein – sie hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung für Bendels gefordert. Deshalb zieht die Behörde jetzt vor das Landgericht Bamberg. Sieben Monate Haft auf Bewährung würden „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werden, begründet die Staatsanwaltschaft das Vorgehen.“
Verstehe ich richtig: Wegen einer Differenz von 1 Monat (!) im Strafmaß bemüht der Staatsanwalt die nächste Instanz? Hier scheint man sich ja richtig in den Fall verbissen zu haben, dass man bei solch einer Minimalabweichung nicht klein beigeben kann.
Ich wünsche der Staatsanwaltschaft von ganzem Herzen, dass das übergeordnete Gericht den Angeklagten freispricht. Wäre nicht das erste mal, dass so was vorkommt.
Dann allerdings wird nicht der eifrige Staatsdiener, sondern der eifrige Steuerzahler die Verfahrenskosten übernehmen.
Aha, es geht also um nichts als Gängelei.
Der Satz klingt reichlich zynisch. Allein der Satzaufbau soll anscheinend schon für Lacher sorgen: Es „Geht NICHT darum, zu kontrollieren, dass jemand NICHTS FALSCHES sagt“. Also NICHTS für ungut, es ist nichts passiert.
Da lobe ich mir doch die Mathematik im Gegensatz zur Juristik. Eine Division durch Null ist nicht erlaubt, da kein sinnvoller Wert existiert.
Wie ich diese Justiz verachte! Diese Justiz hat keine Existenzberechtigung mehr, da muss unbedingt ein kompletter Neustart her ohne das alte Personal.
„Es geht ja nicht darum, zu kontrollieren, dass jemand nichts Falsches sagt.“
DOCH! Genau DARUM geht es und um nichts anderes!
Ach, was! Mit diesen neuen Herangehensweisen, scheinen wir jedoch nicht nur in D gegenwärtig ein Problem zu haben.
„Der britische Rockstar, der ehemalige Mumford & Sons-Musiker und Podcast-Moderator Winston Marshall, der zum politischen Kommentator wurde, trat am Montag bei der Pressekonferenz im Weißen Haus auf, wo er die Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in seinem Heimatland äußerte und fragte, ob die USA in Betracht ziehen würden, Briten politisches Asyl zu gewähren, die wegen der Veröffentlichung von „Hassreden“ im Internet strafrechtlich verfolgt wurden: „In Großbritannien haben wir eine Viertelmillion Menschen erlebt, die nicht als Straftaten eingestuft wurden. Während wir hier sprechen, gibt es Leute, die im Gefängnis sitzen, weil sie buchstäblich Memes gepostet haben“, sagte Marshall der Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt.“
Witz komm raus, du bist umzingelt.
Wenn ein Amtsgericht offensichtliche Satire nicht mehr erkennen kann(und heftig bestraft), dann steht es um dieses Land deutlich schlimmer als gedacht.
Die Überschrift ist lustig. Eine Doppelte Verneinung ist sprachlich und rechtlich eine Bejaung. Also heißt es „Geht darum, zu kontrollieren, dass jemand Falsches sagt“
Witzige Annekdote im Fall Niehoff:
Der Fall wird vor dem Amtsgericht Haasfort verhandelt. Die leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Dr. Ursula Redler wurde hier unlängst zur Direktorin des Amtsgerichts Haßfurt ernannt. Das geht nur in Bayern.
Ursula Reder : „Ich wollte immer für das Gute kämpfen, wie ein Jedi-Ritter“.
Ich lass das mal so stehen…
Ich hasse die nicht, hetze nicht und tituliere die auch nicht. Ich lache die aus.
Ich erinnere mich an eine zeit, in der in bayern eine waa gebaut werden sollte, in der oberpfalz, weil man meinte, dort wäre sie am leichtesten durchzusetzen.
In dieser zeit gab es auch auto-aufkleber, die dsd bayerische wappen zeigten aus dem anstelle von löwen zwei polizeihunde sprangen. Darunter stand „frei statt bayern“.
Ich glaube mich zu erinnern, daß es eine strafe gab, wenn man mit diesem aufkleber erwischt wurde 🙂
Man befragt also einen Nutznießer vom kaputten System anstatt die (möglichen) Opfer des Systems.
Finde den Fehler!
Wenn man jemanden abschieben wollte und jener ist nicht auf seiner Stube in der Unterkunft anzutreffen, dann durfte man NICHT die Stube nebenan auf/durchsuchen. Beim Steuern zahlenden Bürger geht das schon.
Auch hier finde den Fehler!
Wenn jemand zu kritisch gegenüber das System äußert, kann langer Untersuchungshaft-Aufenthalt bedeuten. Wenn jemand handgreiflich wird gegen Passanten und/oder Vollzugsbeamte kann er schon nach 1-2 Stunden wieder auf freiem Fuß sein.
Wiederum finde den Fehler
usw. leider nur 1K Zeichen
Wo im StGB finde ich denn den Straftatbestand „Haß und Hetze“?
Und welches „Beweismittel“ wollte man bei Rentner Niehoff finden? (5 Fragezeichen.)
Ich hoffe der Angeklagte geht bis zur letzten Instanz. Bin mir sicher, dass viele bei der Finanzierung helfen. Diese Staatsanwaltschaft sollte in jedem Fall den Widerstand spüren, mal schauen wer länger durchhält.
Es geht um Einschüchterung der Bürger. Das ist das Ziel. Genau darum geht es.
sorry für Doppelpost
Hier der Grundkurs Satire für das Amtsgericht Bamberg
https://www.youtube.com/watch?v=OI4Qu1XAsQ0
Aber vermutlich ist Satire nur Satire wenn es ausdrücklich dran steht, daher…
*dieser post ist satirisch gemeint*
ich distanziere mich ausdrücklich von diesem Hass- und Hetze video auf youtube
Furchtbare Juristen – Geschichte wiederholt sich.
Wie der Herr Staatsanwalt doch seinen schlechten Charakter schönreden kann! Die Wahrheit wäre wohl auch unerträglich.
Auch gegen Olaf Scholz und Ursula von der Leyen wurde wegen Verdacht auf Straftaten ermittelt. Hat es in dem Zusammenhang auch Durchsuchungsbeschlüsse
gegeben?
Eine Frage: Welche Qualifikation muss man nachweisen, um „Hate Speech Beauftragter“ zu werden?
Und jetzt ein Blick zurück: Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen.
Walter Ulbricht (Rede im April 1958).
„Geht nicht darum, zu kontrollieren, dass jemand nichts Falsches sagt“
finde den fehler.
Bekomme ich es jetzt mit der Staatsanwaltschaft zu tun?
Diesen Witz haben wir uns in der DDR erzählt: Erich Honecker zu seiner Frau Margot: „Du, Margot, ich möchte mich scheiden lassen“. Margot: „Warum?“ Erich H. : „Ich gehe lieber mit Leonid(Breshnew, Sowjet. Staatschef), der küsst besser…“ Anm.: Unter den kommunistischen Staatschefs war der sogen, Bruderkuss zur Begrüßung üblich. Aber !!! Für Derart Witze wurde n i e m a n d verhaftet, n i e m a n d angeklagt und n i e m a n d verurteilt. Das gibt´s neuerdings erst in der BRD !!!