Für verfassungswidrig erklärt
Spektakuläre Abweisung von Trump-Anklage: Zerfällt jetzt das letzte Verfahren gegen ihn?
Nachdem fast alle Trump-Anklagen wegen Skandalen und rechtlichen Problemen stocken, blieb nur noch das Geheimdokumente-Verfahren in Florida. Dieses wurde jetzt von der zuständigen Richterin abgewiesen, die die Ernennung des zuständigen Staatsanwalts für verfassungswidrig erklärte.
Bundesrichterin Aileen Cannon hat eine der für Trump wohl gefährlichsten Anklagen abgewiesen. Der Fall in Florida drehte sich um den Umgang Trumps mit Geheimdokumenten aus der Zeit seiner Präsidentschaft. Die habe er auch auf mehrfache Aufforderung nicht zurückgegeben und unsicher gelagert, so der Vorwurf.
Die Anklage war von den vier Verfahren, die ihm in diesem Jahr drohten, bisher noch die rechtlich stärkste gegen den Ex-Präsidenten. Anfang des Jahres war er in einem New Yorker Prozess rund um die Verbuchung von Affäre-Schweigegeldern schuldig gesprochen worden, erwartet dort allerdings wohl nur eine Geldstrafe. Anders die drei anderen Verfahren, die nun Stück für Stück auseinanderfallen.
So gibt es zwei verschiedene Verfahren gegen ihn wegen seines Verhaltens rund um den Sturm aufs Kapitol und Wahlfälschungsvorwürfen: einmal ein Bundesverfahren in Washington D.C. und einmal ein Staatsverfahren in Fulton County, Georgia. Bei beiden hat aber längst die Anklage große Probleme bekommen: In Georgia ist die Staatsanwältin selbst in einen Korruptionsskandal verwickelt und in Washington hat ein neues Urteil des Supreme Court zu präsidialer Immunität große Teile der Anklage weggefegt.
Geblieben als noch stärkstes strafrechtliches Verfahren gegen den Republikaner war bisher daher nur noch die Geheimdokumente-Anklage in Florida. Jetzt ist auch da das Verfahren gegen ihn zumindest vorläufig geplatzt. Richterin Cannon erklärte nämlich die Ernennung des zuständigen Sonderermittlers Jack Smith für verfassungswidrig.
Die Kritik daran ist nicht neu, auch Supreme Court-Richter Clarence Thomas ließ sie schon durchblicken: Im Immunitätsurteil schrieb er, es bestünden „ernsthafte Zweifel“ daran, ob Bidens Justizminister die Gewaltenteilung verletzt habe, „indem er ein Amt für einen Sonderermittler geschaffen hat, das gesetzlich nicht vorgesehen ist“, so Thomas, der argumentierte, dass „diese Fragen beantwortet werden müssen, bevor mit der Strafverfolgung fortgefahren werden kann“.
Diese Sorgen griff Cannon nun in ihrem Gerichtsbeschluss auf: Sie verwies darauf, dass der Kongress bei der Besetzung von Staatsanwälten eine Rolle spiele – normale Bundesstaatsanwälte werden etwa vom Präsidenten nominiert und durch den Senat bestätigt – und dass es keine Kongress-Autorisierung für die Ausgaben des Sonderermittlers gebe. Diese verletze die Budget-Hoheit des Parlaments. „Seit mehr als 18 Monaten werden die Ermittlungen und die Strafverfolgung von Sonderermittler Smith ohne gesetzliche Ermächtigung mit beträchtlichen Mitteln aus dem Finanzministerium finanziert“, schrieb die Richterin in ihrem Beschluss.
Das Gericht könne sich daher „nur schwer vorstellen, wie ein Rechtsmittel, das nicht die Abweisung des Verfahrens ist, diesen erheblichen Verstoß gegen die Gewaltenteilung beheben könnte“. Berufung gegen das Urteil ist möglich. Gut vorstellbar, dass der Fall dann bis zu dem Supreme Court geht, wo es bereits jetzt offensichtlich schon Richter gibt, die mit Cannons Sicht auf Smiths Ernennung sympathisieren.
Da bei Biden auch Unterlagen in einer Garage gelagert wurden und eine Anklage fallen gelassen wurde, ist dies nur gerecht. Aber der Zeitpunkt ist schon überraschend
Na also,es geht doch.
Die willkürlich nach Gesinnung urteilenden Gerichte können sich auch hier warm anziehen.
Eins hängt untrennbar am Anderen.
Der Fluch der Globalisierung.
Es wird spannend.
Der amerikanische Traum:
Die haben Aileen Cannon und wir haben Barbara Salesch.
Das Leben ist nicht immer gerecht.
Und wenn hier in Deutschland gegen Herrn Höcke prozessiert wird …
Sie wissen schon, was ich meine 😉
„die Ernennung des zuständigen Staatsanwalts für verfassungswidrig erklärte.“
in D
1. Grundsätzlich verfügen die Landesregierungen über die Personalhoheit bei der Richterbestellung. Die Auswahlverfahren sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet
2. Der Status der im Landesdienst tätigen Staatsanwälte richtet sich grundsätzlich nach den einschlägigen landesrechtlichen Regelungen.
3. Auf Bundesebene existiert mit der Bundesanwaltschaft eine Staatsanwaltschaft des Bundes als organisatorischer Teil der Exekutive. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG).
Hinsichtlich der Ernennung trifft § 149 GVG die Spezialregelung, dass der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte auf Vorschlag des Bundesjustizministers, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt werden.
MM:
Die Staatsanwälte sind weisungsgebunden! Bestimmen tut die Politik.
Da Trump wohl der nächste Präsident werden wird, will sich natürlich AB JETZT keiner mehr mit ihm anlegen. Die haben alle Angst.
Toller Artikel, Herr Thormann!