Hürth
SPD-Politiker schlug AfD-Mann zu Boden – Gericht untersagt Opfer Verbreitung von Video der Tat
Ende Dezember ging ein SPD-Kommunalpolitiker auf einen AfD-Mann los. Der Vorgang wurde in Überwachungsaufnahmen dokumentiert. Doch die Verbreitung der darin enthaltenen Tonaufnahmen wurde dem Opfer nun gerichtlich untersagt. Er muss nun 2.500 Euro zahlen.

Ende Dezember, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen, sorgte ein spektakulärer Fall aus der Kleinstadt Hürth, nahe Köln, für Aufmerksamkeit. Im Lokal „Adlerhof“ griff, das zeigen Überwachungsaufnahmen, der SPD-Kommunalpolitiker Lukas Gottschalk, der damals SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt war, seinen AfD-Ratskollegen Norbert Raatz an.
Offenbar unvermittelt ging Gottschalk auf den AfD-Kommunalpolitiker los, schlug ihm ins Gesicht, trat auf ihn ein. Gleichzeitig beschimpfte er Raatz und einen nebenstehenden Freund von ihm als „Nazis“ und „Arschloch“. Der Staatsschutz nahm, wie Apollo News damals auf Anfrage erfuhr, nach dem Vorfall Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf.
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Doch als Erstes wurde das Opfer des Angriffs bestraft. So ließ Gottschalk sein Opfer Anfang Januar abmahnen. Der Grund: Raatz habe durch die Veröffentlichung der Überwachungsaufnahmen, die auch eine Tonaufnahme enthielten, die Persönlichkeitsrechte Gottschalks verletzt. Bei den Tonaufnahmen (in denen auch die wüsten Beleidigungen vonseiten Gottschalks zu hören sind) würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören.
Doch Raatz wehrte sich gegen die Abmahnung. Das Landgericht Köln entschied am 27. Januar im Sinne Gottschalks und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Raatz, die Apollo News vorliegt. Der AfD-Kommunalpolitiker bleibt deshalb nach eigenen Angaben auf Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 2.500 Euro sitzen.
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Doch Raatz ist wohl nicht der einzige, der durch Gottschalk abgemahnt worden sein soll. Auch gegen andere AfD-Politiker, so behauptet es der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler in einer Stellungnahme auf X (ehemals Twitter), soll der SPD-Kommunalpolitiker wegen der Verbreitung der Tonaufnahme rechtlich vorgegangen sein.
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„Ein kommunistisches System erkennt man dran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“
Kein Problem, gibt genug andere, die das Video verbreiten können…
Gehört das Vermöbeln von anderen jetzt zu den Persönlichkeitsrechten?
… „würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören.“ …
In einer öffentlich zugänglichen Kneipe.
😅
Ist zu spät. Das Video haben wir alle gesehen, mit Ton. Die 2500 Euro holt er durch das Schmerzensgeld wieder rein. Man sollte trotzdem, gerade in Zeiten wie diesen, eine Rechtsschutzversicherung haben.
Wie gewohnt Täterschutz vor Opferschutz.
Justicia ist nicht nur blind sondern krank.
Wenn es aber eine andere Partei wäre und der Täter von der AfD, würden wohl bis heute bei jedem Prozentpunkt für die AfD im ÖRR das Prügelvideo gezeigt.
Wegen Wahrung der Persönlichkeitsrechte hört man so lange nichts mehr von einer Sache, bis sie keinen mehr interessiert und dann wird das Verfahren halt mit einer lächerlichen Bestrafung, wenn überhaupt, beendet.
Wie sähe es denn bei umgekehrter Täter – Opferrolle aus?
„Unterdessen gab es bei den Ermittlungen gegen Gottschalk jedoch offenbar kaum Fortschritte. “ In Ermangelung an Beweisen einsichtig. Die Ermittler könnten doch in die Öffentlichkeit bitten, entsprechendes zufällig mitgeschnittenes Bild und Tonmaterial zur Verfügung zu stellen. Aber ein schwieriger Fall, das muss ich zugeben…🥹🤔🤥
Krieg ist Frieden.
Freiheit ist Sklaverei.
Unwissenheit ist Stärke.
Nur dass Ozeanien jetzt Europäische Union heisst.
Naja, also ich würde ja eine Gaststätte durchaus eher dem öffentlichen als dem privaten Raum zuordnen.
Insofern gäbe es dort kein „gesprochene[s] nicht-öffentliche[s] Wort”, zumindest sobald die Worte so laut werden daß es jeder und auch die Überwachungskamera hören kann, oder? Private Worte werden ja im vertraulichen Rahmen gewechselt. Dies hat das Gericht hier in keiner Weise gewürdigt.
Zur Demokratiesimulation bekommen wir jetzt passend die Rechtsstaatsimulation.
Nach Rücksprache mit meiner Katze stimme ich der Meinung des hohen Gerichts voll und ganz zu.
Das Video könnte dem Image der SPD als zivilisierte Partei mit gewalttätigen Genossen enorm schaden.
Die Partei hat immer recht und die Würde der SPD ist unantastbar.
Schließlich werden die Deutschen von der SPD erfolgreich und wohlhabend in das Jahr 2030 regiert und behutsam eingeführt.
Ich denke im umgekehrten Fall, hätte sich das BKA eingeschaltet und Raatz verhaftet. Gleichzeitig hätte es wieder landesweite Demos gegen Rechts gegeben.
Das gesprochene Wort in einer Wirtschaft soll nicht öffentlich sein? Kann mir das bitte mal jemand erklären, erst Recht weil er es ja nicht geflüstert, sondern gebrüllt hat.
Mittlerweile mache ich mir um unsere Justiz ernsthaft Sorgen.
Das Video ist ja immer noch auf youtube zu finden. Allerdings wurde es von anderen Leuten eingestellt. Gottschalk hat zuerst auch den Mann hinter der Theke tätlich angegriffen. Es ging also offenbar nicht nur um den AfD Politiker. Auf mich wirkte das nicht so, als hätte sein Gebaren etwas mit Politik zu tun. Trotz aller Versuche Gottschalk zu beruhigen, wollte dieser offenbar tätlich Dampf ablassen.
Ja ne ist klar…. Wo käme man hin, wen man AFD-Politiker nicht ungestört einfach vermöbeln darf. SPD-Politiker sind doch Gutmenschen. Und Aufnahmen, die das Gegenteil zeigen sollen, müssen verboten werden.
Streisand- Effekt. Und was verboten wird, das wird sich verbreiten wie die Pest, da kann das Gericht urteilen, wie es will.
Aber selbst wen das Video nicht mehr zugänglich sein sollte: Wir wissen ja, wer gehauen hat – und bei wem man bei der nächsten Wahl das Kreuz machen wird. Bei der SPD ganz sicher nicht.-, meine Meinung.
Standbilder unterliegen auch dem Zeigeverbot?
Dieser Staat delegitimiert sich ständig selbst.
Es ist nur UNFASSBAR, WIE inzwischen GERICHTLICH geurteilt wird, überhaupt dann, wenn es gegen die AfD geht!
Genaugenommen gehören SOLCHE Richter selbst vor ein Gericht, doch WO gibt es diese?
Die Willkür galoppiert im voller Kraft durch das Land und niemand kann sie noch stoppen, weil ALLES parteiengerecht besetzt ist!
Ist das eine „juristische Finesse“ ?
Wenn irgendwo ein Video auftaucht ist somit jeder „befangen“ und kein Richter kann mehr ein Urteil faellen ?
Dann eben keine „Tonaufnahmen“, sondern beglaubigte Abschriften der Tonaufnahme ?
Da wir uns in der EU befinden und alles abstimmen müssen, sollte man bei solch politischen Angriffen und Straftaten die juristische Aufarbeitung an ein europäisches Nachbarland abgeben. NL o. Belgien z. B.
Die Justiz dort darf man wohl als unbefangen und nicht weisungsgebunden ansehen, ganz im Gegenteil zu den deutschen Behörden.
Neue deutsche Gerechtigkeit — führt möglicherweise zu vielen neuen AFD-Wählern.
Meinen SPDler evtl., dass sie die besseren Menschen sind ?
Gab’s das nicht schon mal— ?
Was haben wir nur für unfähige und dreiste Personen unter der ehrbaren Richterschaft. In jeder Gaststätte hängt pflichtgemäß ein graues Schild mit einem Auszug aus dem Gesetz zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz). Selbstverstândlich zählen Gaststätten zur Öffentlichkeit. Ausgenommen sind Veranstaltungen von geschlossenen Gesellschaften.
Es ist möglicherweise wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis die Leute zu Selbstjustiz greifen, wie in Süd-Albanien, wenn die staatliche Gewalt nicht mehr gewillt ist für Schutz und unbeugsames Recht zu sorgen.