Kandidaten auch von AfD
„Im Ergebnis nicht demokratisch“: Verfassungsrechtler fordert bei Richterauswahl Beteiligung aller Parteien
Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz mahnt Änderungen bei der Richterwahl für das zunehmend demokratisch defizitär besetzte Verfassungsgericht an. Dafür müssen sich Union und SPD offen zeigen – oder AfD und Linke klagen die Änderungen in Karlsruhe ein.

Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz betrachtet das Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts als „im Ergebnis nicht demokratisch“. Durch den Ausschluss der AfD fehle es dem Bundesverfassungsgericht heute an „demokratischer Grundlegitimation“, argumentiert der frühere CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Denn derzeit kommt es im Deutschen Bundestag zu folgender Problematik: Obwohl AfD und Die Linke seit vielen Jahren in Fraktionsstärke vertreten sind, werden beide Parteien bei der Suche nach neuen Verfassungsrichtern übergangen. Da bislang auch ohne Beteiligung ihrer Parlamentarier die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreicht werden konnte, kam es darüber jedoch nie zum offenen Konflikt – doch das hat sich jetzt geändert.
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Zum Verständnis: Bundestag und Bundesrat wählen jeweils acht Verfassungsrichter. Bisher verteilen die Parteien die (informellen) Vorschlagsrechte im Bundestag wie folgt: Auf die Union entfallen zwei, für die SPD sind es drei, die Grünen erhalten einen Vorschlag und die FDP zwei. Das grüne Vorschlagsrecht hatte vor 2001 die SPD inne, die beiden Vorschlagsrechte der FDP waren vor 2010 beziehungsweise vor 2023 für die Union vorgesehen. Von 1972 bis 2001 waren die vom Bundestag gewählten Richter des Verfassungsgerichts paritätisch von Union und SPD vorgeschlagen worden. An dieser Stelle wurden also schon in jüngerer Vergangenheit Änderungen vorgenommen.
Inzwischen haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag aber so geändert, dass zwingend Stimmen aus mindestens einer der beiden jüngeren, bislang unbeteiligten Fraktionen für die Verfassungsrichterwahl benötigt werden. Dennoch hält insbesondere die SPD, unterstützt von Union und Grünen, an ihrem überkommenen Anspruch, drei Richter vorschlagen zu dürfen, fest.
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Zwei Reformvarianten hält Scholz hingegen für „gleichheits- und demokratiegerecht“: Entweder müsse man die Vorschlagsrechte den aktuellen Mehrheitsverhältnissen anpassen. Oder die Zuteilung von Vorschlagsrechten müsse generell fallengelassen werden.
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Scholz favorisiert allerdings erkennbar, ganz von Vorschlagsrechten abzusehen. Damit stiege zwar die „Unsicherheit im Verfahren“; dem „Gleichheitssatz“ und dem „Demokratiegebot“ würde man so aber am besten gerecht. Der frühere Vorsitzende des Justizausschusses im Bundestag impliziert damit einen Anspruch aller Fraktionen, Vorschläge für die Besetzung des Gerichts unmittelbar im Plenum des Bundestages zu stellen – ohne den Filter des Richterwahlausschusses. Unterbliebe eine derartige Reform, könnten AfD oder Die Linke laut Scholz die Wahlen anfechten und eine Änderung des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht selbst einklagen.
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Den Ausweg, Verfassungsrichter mit einfacher Mehrheit zu wählen, lehnt Scholz ab. Das „Zweidrittelverfahren“ sorge für „vernünftige Kompromisse“ und „politisch neutrale Persönlichkeiten“. Die Idee, wie schon jetzt in manchen Bundesländern vom Erfordernis der Zweidrittelmehrheit abzuweichen, hatte Markus Söder in die Debatte eingebracht. Da bei der verfassungsrechtlichen Verankerung einzelner Strukturmerkmale des Gerichts im letzten Jahr bewusst kein Quorum ins Grundgesetz aufgenommen wurde, ist eine einfachgesetzliche Änderung der Mehrheitserfordernisse jederzeit möglich.
Rupert Scholz war seit 1972 als Professor tätig, zunächst in Berlin, später in München, wo er 2005 emeritiert wurde. Er ist Herausgeber eines maßgeblichen Grundgesetzkommentars (Dürig/Herzog/Scholz) und seit 1983 Mitglied der CDU. Er gilt als einer der profiliertesten Verfassungsrechtler Deutschlands.
Mir wäre eine Mischung aus dem spanischen und dem US-System am liebsten: mindestens 10 Jahre Erfahrung auf einem Richterstuhl, gnadenloses Verbot von irgendeiner Parteizugehörigkeit und einen Sitz im BVG nur nach Direktwahl durch das Volk!
Parteizugehörigkeit geht ja gar nicht, das’n Unding !
Das ist ja wie politischer Lobbyismus am höchsten Gericht.
Wir haben derzeit übrigens 16 Verfassungsrichter in zwei Senaten. 8 von der CDU, sieben von der SPD und eine von den Grünen.
Der ehemalige Verfassungsrichter Di Fabio erstellte laut NIUS noch VOR der Bundestagswahl ein Gutachten, wonach Merz das gesamte Betrugspaket um den Schuldenberg und den Klimablödsinn mit dem alten Bundestag durchhauen konnte.
Und der beste amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts mit dem Namen Stephan Harbarth war lange Jahre stellvertretender Fraktionsvize der CDU unter Merkel, bevor sie ihn beim BVG installierte, damit auch jeder erdenkliche Schwachsinn zu unseren Lasten sowas von dermaßen richterlich abgenickt wird.
P.S.: Und die rund 27 „Abendessen“ zwischen Scholz und den Verfassungsrichtern pro Jahr nicht vergessen.
Klar Wortleser. Außer das Parteibuch von Rupert Scholz, richtig?
Parteilos ist sicher DER Garant für totale Neutralität.
Sehr gut. Da hier im Namen des Volkes entschieden wird, sollte eben auch dieses DIREKT, die von den Parteien per Vorschlagsrecht aufgestellten Kandidaten, entlang der Sitzverteilung/ Mittel für die 10 j. Amtsperiode gewählt werden. Diese stellen sich per Befragung – Anlage USA vor um die Agenda abzuklopfen.
Oh sorry , ich sehe gerade geht nicht – wir leben ja in einer Parteikratur. 😁😁
Das wäre das MINDESTE.
Nur nutzt eine 10 Jährige Erfahrung im Familiengericht nicht viel…
PS: BVerfG – BVG ist die Berliner Verkehrsgesellschaft
Zum Impressum von Rupert Scholz gehört, das er Richter am BVerfG war !
P.S.: von 1994 bis 2007.
Nur für die, die glauben Wikipedia hätte irgendetwas mit Information zu tun, oder sei seriöse Quelle. Dort fehlt die Tätigkeit , seine maßgeblichen Urteile am BVerfG, KOMPLETT !
Ein großartiger , intelligenter Mann, ein grosser Politiker, ein großer Staatsrechtler – bis heute !
Empfelung : Interview mit Schuler/jetzt Nius, vor ein paar Monaten, über das SEIN in der aktuellen Politik.
Karl Drall hat Recht !
🙏 mea culpa / durch meine Schuld
Ich habe hier leichtgläubig und dumm meinerseits der Opera KI glauben geschenkt, die Rupert Scholz als BVerfG ausgewiesen hatte- dreist auch noch Verweise auf Urteile an denen er als Richter mitgewirkt habe ausgewiesen hatte.
Check der Liste ALLER BVerfG Richter ever, listet Scholz nicht.
Asche über mein Haupt , sorry Wikipedia – Danke an Karl Drall !
Mir ist der zu Merz-nah.
War er nicht. Es gibt Urteile beider Senate aus der Zeit, wo je alle 8 Mitglieder unterzeichnen, ohne Scholz, etwa auf der Seite des BVerfG selber. Warum erzählen Sie so ‚was?
Scholz war als BMVg mal IBuK, auch Senator (Berlin).
Mein Vorschlag wäre, der zu ersetzende Richter schlägt mindestens drei Nachfolger vor, diese werden vom Gerichtshof geprüft und dem Bundestag vorgeschlagen, dann mit zwei drittel Mehrheit beschlossen. Voraussetzung ist eine Mindestzeit als aktiver Richter und keine parteipolitische Abhängigkeit.
Nur die Mächtigen bestimmen was im Land geschieht.
Ob die Macht aus Parteien, Geld, Vererbung etc. oder ein Mix aus einigen davon besteht, spielt keine Rolle.
Fakt ist aber mit einer Macht vom Volk für das Volk, mancher nennt es Demokratie, hat alles davon NICHTS zu tun. Daher der größte Hohn Art20GG
„Alle Macht geht vom Volke aus“.
Warum sollten Interessensvereine aka Parteien über Richterposten bestimmen, wenn es einen Beamtenapparat gibt und man eine Karriereleiter hat.
Ergo sollte ins höchste Gericht, auch nur Vorschläge kommen die in z.B. Landesgerichte sich als Richter verdient gemacht haben und dann bei einem Hearing, durch das Volk bestimmt werden „Recht im Namen des Volkes“ zu sprechen bzw. zu verteidigen.
Auf keinen Fall Theoretiker die immer von einem Gerichtsaale plaudern aber eine Richterrobe nie oder kaum trugen.
Wer niemals langjährig an einem Gericht ( mindestens Landgericht) tätig war, dürfte nach meinem Geschmack NIEMALS auch nur in die Nähe der BVerfG Richter Roben kommen, ausgenommen man ist zu Besuch 😁😁
Man lässt sein Auto ja auch nicht beim Friseur reparieren.
Was soll denn eine grüne Kommunistin* und Hardcore Aktivistin im Lehrstuhl, wie Kaufhold, außer unfassbaren Schaden, am BVerfG an“richten“?
*Siehe ihre Ökototalitären Publikationen!
Der Herr Scholz ist ein kluger Mann. In einem Punkt möchte ich aber korriieren. Auch wenn die Linke kein Vorschlagsrecht hat, so gibt es doch linke Kandidatinnen.
korrigieren muss es natürlich heißen
Unterstellen wir mal 4 Prozent BSW, 3 Prozent FDP und 6 Prozent für die sonstigen Parteien, dann müsste die AfD bei der kommenden Bundestagswahl 29 Prozent der Stimmen erreichen um eine Sperrminorität im Deutschen Bundestag aufzuweisen.
Es ist generell ein Unding, dass Parteien ihre Vorschläge für Verfassungsrichter einbringen und diese, wie gerade zu beobachten, mit Brachialgewalt einsetzen wollen („Es reicht“ blablabla). Das BVerfG sollte kein Gericht sein, das über einen inzwischen überholten Parteienproporz besetzt wird. Zumal, wenn dieser Parteienproporz so nicht mehr real ist (CDU/CSU und SPD „gleichauf“, Grüne und FDP // nicht mehr im BT vertreten// ebenfalls „gleichauf“). Das ist eine Farce und spiegelt nicht die Realität (also die konkreten Wahlergebnisse vom Februar 2025), wider. Ganz zu schweigen von den aktuellen Umfragen.
Es wird Zeit, dass der Wähler darüber, entscheidet, wer im höchsten deutschen Gericht Recht sprechen darf.
Das wird natürlich niemals so eintreten.
Die Politik-Elite lässt sich die Butter nicht vom Brot nehmen.
Man kann ob dieser Zustände echt verzweifeln…
Die Macht der Parteien muß gebrochen werden, das Bundesverfassungsgericht und der deutsche Richterbund sollten das alleinige Vorschlagsrecht haben, die Wahl der neuen Richter erfolgt durch die amtierenden Richter.
Ein Mann der Vernunft, nicht der Ideologie und Intrige. Natürlich hat er Recht.
Der Forderung liegt ein fehlerhafter Grundgedanke zu Grunde.
Ein Verfassungsrichter hat seine politische Gesinnung an der Flurgarderobe abzugeben!!! Insofern ist es (theoretisch) völlig egal wer vorschlägt oder wer gewählt wird. Zumindest sollte es so sein.
Nun kann man natürlich hingegen und einen AFD nahen Richter ins Amt hiefen wollen und auf AFD nahe Entscheidungen hoffen. Das ist aber mindestens genau so igitt, wie wenns ein grüner, roter, linker, gelber oder schwarzer Richter tun würde.
Maß aller Dinge ist nur das Deutsche Grundgesetz und das ist nicht farbig gestaltet!!!
Rupert ist jetzt Rentner und somit außer Dienst. Damit ist alles gesagt.
Die SPD leidet an der Situation, dass sie zur Splitterpartei degeneriert ist. Aber die echte, nicht die grün-rot „unsere“ Demokratie muss sich an realen Mehrheitsverhältnissen orientieren. Nichts anderes sagt Rupert Scholz und das völlig zu Recht.
Ich fordere, dass die Parteien komplett aus dem Verfahren herausgehalten werden und das Kollegium des BVerfG die neuen Richter nach Eignung und Befähigung selbst wählt. Ideologie hat da nichts verloren. Die Parteien haben hier schon genug -unwiederbringlich- zerstört.
Darf man das, in „deren Demokratie“ einfach demokratische Verfahren bei Richterwahlen zu fordern? Eine Mitbestimmung der größten Oppositionspartei und aktuell größten Einzelpartei? Herr Scholz traut sich was. Gut das er seine Karriere bereits hinter sich hat.
Albern,
für entsprechende Gegenleistung nickt auch die Opposition alles ab.
Am Saubersten wäre wohl via Tombola.
Scholz supportet übrigens Herrn Merz, mehr steckt da nicht hinter.
Tja H. Scholz, das wäre vorsichtig ausgedrückt nicht demokratisch aber partei- und machtpolitisch so gewollt.
Dazu muss man noch wissen, dass Scholz sein eigenes Parteibuch nicht verbergen kann und dem Friederich sehr nahe ist. Neutral geht jedenfall anders.
Wer Bedenken gegen Brosius anmeldelt, sollte die Kehrseite der Medaille zumindest nicht völlig ausklammern. Hat sonst ein Geschmäckle.
Das mit dem Vorschlagsrecht für die AFD wäre aber sinnlos. Die bekommen ja praktisch nie einen Landtagsvizepräsidenten gewählt, weil sich die „demokratischen“ Parteien gegen sie verbünden.
Als ob das gemacht wird so lange die AFD nicht in der Regierung als stärkere Kraft sitzt. CDU und spd werden das schön so lassen. Für deren Demokratie ist das entscheidend
Das Verfahren ist nicht zeitgemäß. Das rumgeheule der >> Demokraten <> Demokratischen Parteien << vorgesehenen Erfüllungsgehilfen wurden zum Glück vorab enttarnt.
Eigentlich sollte es eine breite öffentliche Diskussion geben für die Besetzung derartiger Posten.
„Die Idee, wie schon jetzt in manchen Bundesländern vom Erfordernis der Zweidrittelmehrheit abzuweichen, hatte Markus Söder in die Debatte eingebracht.“
Gibt es eigentlich noch irgendetwas, wobei der nicht unangenehm auffällt?
Wie entscheiden diese Richter dan in Zukunft? Nicht mehr im Namen des Volkes, sondern im Namen einer Partei?
Das ist ja dann schon wieder so, wie 1933-45 oder 1949-89.
Weshalb hat die 13 Prozent-Partei SPD drei Vorschlagsrechte, die mehr als doppelt so grosse Union dagegen nur zwei Vorschlagsrechte? Was soll diese linke Sch**sse?
Deutschlands Wahlrecht hat leider nur auf dem Papier etwas mit einer Demokratie zu tun. Wir machen alle 4 Jahre ein Kreuz bei einem neo-feudalen Adelsgeschlecht namens „Partei“. Wir wählen keine Richter, wir wählen keine Polizeipräsidenten, wir wählen auch keine Kanzler, wir wählen rein gar nichts. Wir schlucken nur. Und das nennen die dann Volksherrschaft. Ja, ne, is klar, ne?
Und kündigen können wir auch niemanden.
2 Vorschlagsrechte für die FDP, 3 für die Splitterpartei SPD. Das ganze Verfahren ist eine völlige Farce. Die Justiz ist zum Spielball der Parteien geworden. Das Grundgesetz wird völlig ausgehöhlt. Der Gerichtsprozeß gegen Herrn Ballweg oder die Hausdurchsuchungen am Morgen zur Einschüchterung der Bürger in „unserer Demokratie“ sind unerträglich.
Was sind das denn für „Verfassungsrechtler“ die da fordern bei einer Richterauswahl die Beteiligung aller Parteien zu fordern. Haben die den Schuss nicht gehört? Gewaltenteilung, was ist das denn?