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Spenden-Skandal

Sparkasse verstrickt sich nach Drohbrief wegen AfD-Spende in Widersprüche

Nachdem die Sparkasse einem Kunden eine Spende an die AfD untersagen wollte, erklärte die Bank, es handele sich um ein „menschliches Versehen“, nur Zahlungen an verfassungswidrige Parteien dürften verboten werden. Die Frage, ob die Bank allerdings AfD-Spenden systematisch erfasst, bleibt offen.

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Im Skandal um eine abgemahnte Parteispende an die AfD sind weitere Ungereimtheiten aufgetaucht. Nachdem die Sparkasse Mittelfranken-Süd infolge einer Überweisung an die AfD den Spender aufgefordert hatte, solche Zahlungen zu unterlassen, war der betroffene Bürger mit dem Sparkassen-Schreiben an die Öffentlichkeit gegangen. Am Mittwoch veröffentlichte das Bankinstitut dann eine Stellungnahme, die weitere Fragen aufwirft. Ursprünglich wurde dem Bürger mitgeteilt, die Sparkasse akzeptiere solche Überweisung künftig nicht, da der Zahlungsempfänger eine „rechtsextremistische Ausrichtung“ hätte. Der Kunde solle solche Zahlungen daher im „eigenen Interesse“ einstellen.

Das Unternehmen hatte damals die Ansicht geteilt, die AfD sei eine rechtsextreme Bestrebung. In der Pressemitteilung vom Mittwoch erklärt die Sparkasse, Zahlungen würden nur für Parteien und Vereine eingeschränkt werden, wenn „deren Verfassungswidrigkeit rechtskräftig festgestellt wurde“.

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Bereits nach Bekanntwerden des Falls entschuldigte sich das Bankinstitut und erklärte, es habe sich lediglich um ein „Versehen“ gehandelt. Diese Darstellung verfolgt das Unternehmen auch in der am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung, denn die „Mitteilung, dass ein Kunde in Folge einer Spende an die AfD ein Schreiben erhalten hat, beruht auf einem menschlichen Versehen unsererseits.“ Allerdings erklärt die Sparkasse somit nicht, ob die Überprüfung der Zahlung an die AfD auf menschliches Versagen zurückzuführen ist.

Eigentlich wollte das Unternehmen mit dieser Mitteilung grundsätzlich ausräumen, dass Spenden an die AfD systematisch überprüft werden. Dieser Eindruck war zuvor entstanden, weil die Junge Freiheit von einem „externen Dienstleister“ berichtet hatte, der möglicherweise im Auftrag der Bankinstitute „Finanzströme auf Geldwäsche-Hinweise“ überprüft. Auf Anfrage der JF wollte die Sparkasse Mittelfranken-Süd den Verdacht weder bestätigen noch dementieren und auch der betreffende Dienstleister wollte der JF keine Auskunft erteilen.

In ihrer Stellungnahme geht die Sparkasse auf diese Anfragen dann auch nicht weiter ein und betont, „dass der Zahlungsverkehr für unsere Kunden natürlich im gesetzlichen Rahmen uneingeschränkt gewährleistet ist. Eine Zahlung an die AfD ist damit möglich.“ Doch das klang einige Tage zuvor noch anders, als die Sparkasse die AfD als „rechtsextrem“ bezeichnete. Jetzt verkündet die Bank, „als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ermöglichen wir allen gesellschaftlichen Gruppen und Personen, unabhängig von deren politischen Zielen, Zugang zu kreditwirtschaftlichen Leistungen.“

Erst kürzlich erklärte Innenministerin Nancy Faeser (SPD), das Bankgeheimnis könnte bei vermeintlichen Extremisten ausgesetzt werden, wenn diese eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. Dadurch soll dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gegeben werden, Auskunftsersuchen bezüglich Transaktionen und Konten zu stellen. Faeser erklärt, wenn verfassungswidrige Bestrebungen durch den Verfassungsschutz attestiert werden, „dann können wir auch Konten stilllegen“.

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