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So dreist will Habeck das Heizungsgesetz jetzt durchdrücken

In der ersten Woche nach der Sommerpause will die Ampel-Koalition das umstrittene Heizungsgesetz durchpeitschen, nachdem das Verfassungsgericht sie im Juli genau daran hinderte. Der erneute Anlauf zeigt, wie wenig sie aus Karlsruhes Klatsche gelernt hat.

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Am Dienstag beginnt die Arbeit des Bundestages erneut: Die Abgeordneten kommen aus der Sommerpause – und bringen ihre alten Probleme mit. Der Bundestag war mit einem Knall in die Ferien gegangen, nachdem das Bundesverfassungsgericht der Ampel eine ordentliche Klatsche verpasst hatte: Nach einem Antrag eines CDU-Abgeordneten hatte Karlsruhe den Gesetzgebungsprozess des Heizungsgesetzes gestoppt, welches die Ampel noch vor der Sommerpause mit aller Härte durch das Parlament peitschen wollte. MdB Thomas Heilmann hatte mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor der Sommerpause einen Aufschub des Gesetzgebungsprozesses wegen einer zu geringen Beratungszeit erwirkt.

Die Begründung hatte es in sich: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. (…) Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.“ Das ist Juristendeutsch für: Die Ampel machte mit ihrem Durchpeitsch-Verfahren vernünftige parlamentarische Arbeit unmöglich. 

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Kläger Heilmann: Rechte der Abgeordneten erneut verletzt

Das Ganze hatte schon eher Verordnungs-Charakter als den Stil von parlamentarisch-demokratischer Gesetzgebung: Da war Habeck, der ganz offen zugab, dass er für seine Pläne keine Mehrheit im Volk hat. Dann das manische Draufprügeln von Grünen und Sozialdemokraten auf die FDP, die zumindest noch ein wenig Placebo-Widerstand gegen das Heizungsgesetz leistete. Und zuletzt noch das Gesetz im Eilverfahren, dass erst durch das Verfassungsgericht gestoppt wurde. Dazu kommt jetzt auch noch: Offenbar hat die Ampel aus der Karlsruhe-Klatsche nichts gelernt. Ganz im Gegenteil schickt sich die Koalition an, die Fehler aus dem Juli zu wiederholen. Schon am Freitag, in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause, will die Ampel das Gesetz in zweiter und dritter Lesung durchpeitschen. Eine zusätzliche Beratung findet nicht statt.

Für Heilmann kann die Forderung des Verfassungsgerichtes allerdings nur mit zusätzlichen Sitzungen des zuständigen Energieausschusses erfüllt sein. „Die letzte Lesung im Bundestag ist allein nicht ausreichend“, so Heilmann: „Die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten werden wieder verletzt, wenn zusätzliche Beratungen unterbleiben“. Der Berliner CDU-Politiker ist sich sicher – sollte die Regierung nächste Woche nicht nachsteuern, „würde sie ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen“.

Schon wieder unerträgliche Ampel-Arroganz

Wie reagiert die Ampel auf diese Kritik des ehemaligen Berliner Justizsenators, der das Verfassungsgericht mit seiner Einschätzung schon einmal auf seiner Seite hatte? Im Juni war es vor allem Arroganz gewesen, mit der die Regierungsparteien dem Urteil entgegentraten. Ein SPD-Bundestagsabgeordneter erklärte abfällig: „Dann kann die Union noch ein bisschen Gesetzestext lesen“. Und auch jetzt watschen Ampel-Vertreter die Bedenken von CDU-Mann Heilmann ab: „In den sitzungsfreien Wochen im Sommer hatten alle Kollegen ausreichend Zeit, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, sodass einer informierten Entscheidung bei der Abstimmung im September nichts im Wege steht“, sagte FDP-Fraktions-Vize Lukas Köhler der Bild am Sonntag. Die Grünen stoßen ins gleiche Horn. Die Geisteshaltung der Koalition ist unverändert: Sie will das Gesetz möglichst schnell und geräuschlos durchpeitschen. Eine zusätzliche Diskussion im Parlament sei nicht nötig, befindet die Regierung.

Damit zeigt die Bundesregierung: Sie hat das Urteil des Verfassungsgerichtes und das, was es aussagte und ankreidete, nicht verstanden. Sie hat es hingenommen, um sich nun genauso zu verhalten wie im Juli. Das Urteil wird rechtlich formal umgesetzt, tatsächlich aber nicht beherzigt. Das Gesetz hat eine Mehrheit im Bundestag, aber nicht in der Bevölkerung, die dieser repräsentieren soll – so hatte es ja Habeck selbst gesagt. Diesen Kampf hat die Ampel aber längst aufgegeben. Sie macht Politik gegen die Mehrheit und gibt offen zu: Am liebsten möchte sie möglichst wenig Debatte über das, was sie da beschließt. Da ist er wieder – der Verordnungscharakter der Ampel-Politik. Formal sollen Gesetze aus dem Parlament heraus beschlossen werden. De facto bringt die Regierung Entwürfe mit, die das Parlament dann nur noch bestätigen soll – und das am besten, ohne viel dazu zu sagen. So verpufft auch das Urteil des Verfassungsgerichtes. Es hätte für die Ampel ein Anstoß sein können, ihre Politik offener und demokratischer wirken zu lassen. Wir merken: Selbst an diesem Anschein hat die Scholz-Regierung, die nach aktuellen Umfragen nur noch rund 38 Prozent aller Wähler hinter sich hat, kein Interesse.

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