Niedersachsen
Silvesterkrawalle: AfD-Klage auf Veröffentlichung der Vornamen von Tatverdächtigen abgelehnt
Nachdem es in der Silvesternacht 2022 zu Krawallen gekommen war, wollte die niedersächsische AfD die Vornamen der deutschen Verdächtigen erfahren. Die Landesregierung lehnte den Antrag ab. Jetzt gab der Staatsgerichtshof der Regierung recht.
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Die niedersächsische Landesregierung weigert sich, die Vornamen von Randalierern aus der Silvesternacht 2022 auf 2023 zu veröffentlichen – und hat jetzt juristisch recht bekommen. In einer Anfrage an die Landesregierung wollte die niedersächsische AfD erfahren, wie die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen lauten. Daraufhin wurde der Partei Rassismus vorgeworfen.
In der Silvesternacht kam es damals zu gewalttätigen Ausschreitungen, mehrere Einsatzkräfte wurden angegriffen. Weil die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen aber bis dato nicht öffentlich bekannt und nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache festgehalten sind, lehnte die Landesregierung den AfD-Antrag ab.
Dagegen klagte die AfD gerichtlich. Am Donnerstag gab der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg der Landesregierung jedoch recht und untersagte somit die Herausgabe der Namen. Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe, der die Anfrage eingereicht hatte, sieht sich in seinem Auskunftsrecht eingeschränkt.
Der Staatsgerichtshof wiederum argumentierte, „der Antrag ist unbegründet“, wenn es nicht einen triftigen Grund für die Veröffentlichung der Namen gebe. Weil dadurch die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt werden könnten und die Bekanntgabe der Namen einem nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gleichkommen würde, lehnte das Gericht den Antrag ab.
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Ein ähnlicher Vorgang war bereits in Berlin zu beobachten, wo es am Silvesterabend und in der Nacht 2022 ebenfalls zu heftigen Krawallen kam. Die CDU forderte damals die Herausgabe der Daten, doch der Senat weigerte sich gegen die Veröffentlichung. Daraufhin hatte ein AfD-Politiker des Abgeordnetenhauses auf Herausgabe geklagt, war vom Verfassungsgerichtshof aber zurückgewiesen worden.
Täterschutz steht in unserer Zeit hoch im Kurs. Besonders wenn die Täter Abdul, Mohammad usw. heißen. Das wäre eine ganz ungewollte Meldung…
Wenn Vornamen nicht veröffentlicht werden sollen , sind die Vornamen Geschenke der kulturellen Bereicherung. Wenn es Namen wie Paul, Dietrich oder Werner sind werden sie sofort veröffentlicht.
Also wenn nicht Mehmet dann vielleicht der Name wie Messermann oder Vergewohltätiger.
Ach! Darf man mich jetzt Nazi schimpfen. Leider sind mir die zu links.
Der Witz ist ja, dass Nationalsozialisten eigentlich ins linke Spektrum gehören! „Sozialisten“!!!
Da das so ist, müssen die Vornamen auch nicht veröffentlicht werden. Jeder weiß eh Bescheid.
Und von Nänsi wissen wir, Unschuldsvermutung war gestern.
…die Goldstücke und Edelmenschen sollen schließlich geschont werden!
Weiter Vollgas Richtung Kalifat!
Auch das werde ich in künftigen Wahlentscheidungen berücksichtigen…
Wenn die Behörden die Herausgabe der Vornamen verweigern, ist dies doch ein Wink mit dem Zaunpfahl. Jeder weiß, was Sache ist. Die Vornamen waren bestimmt nicht Paul, Holger, Felix oder Markus. Man kann auch einen deutschen Pass haben und Ali oder Mohammed heißen.
Mein Gott, für wie blöde hält uns dieses rot-grün versiffte System eigentlich?
Zum Glück sind wir über den Punkt hinaus, an dem sich noch irgendwer fragen würde, warum das Urteil so ausgefallen ist. Vermutlich unterstellen jetzt mehr Bürger das Schlimmste, als noch vom Schutz der Persönlichkeit für Johannes, Martin und Sven ausgehen.
„Wir können sie nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber wir können Sie zwingen, immer unverschämter zu lügen.“ Wenigstens eine Aussage von Meinhof, die heute mal sinnvoll zitierbar ist.
Dass die Klage abgelehnt wurde, könnte auch schon Antwort genug sein, vermute ich.
Die lasche Haltung der Politiker , Justiz und Polizei inspiriert doch die Zugereisten zu immer schlimmeren Taten. Denn wenn ich weiß, ich kann machen was ich will ohne Bestraft zu werden, dann mache ich auch was ich will!
Es fängt doch mit dem illegalen Aufenthalt hier an. Sie werden noch fürstlich finanziert und belasten die KK und die Sozialleistungen! Für mich ist die Richterschaft nur deren kriminell Kumpanen.
Das Urteil sagt doch alles!
Wenn man sich so gegen die Nennung der Vornamen verwehrt, hat die AfD sicher mit Ihrer Vermutung recht.
Wären es „Hans, Thomas, Björn und Klaus“ gewesen, wäre dies umgehend veröffentlicht worden, vermutlich sogar mit Bildern.
Wen die Fragen nach Vornamen bereits rassistisch ist, weshalb müssen diese dann im Pass stehen, oder den Behörden auf Anfrage mitgeteilt werden? Sind das etwa alles versteckte Nazis?
Was, wenn mich ein Polizeibeamter nach meinem vollen Namen fragt? Darf ich diesen dann einen Nazi nennen? Oder sollte ich diesen fragen, wenn er mich nach dem Vornamen fragt, ob er zur „Schutzstaffel“, oder zur „Gestapo“ gehört?
Es ist einfach nur noch lächerlich in diesem Land…..
Die Wahrheit darf nicht ans Licht kommen. Aber es ist doch ganz klar, was dieser Entscheid bedeutet? Die meisten Täter hatten einen ausländischen Vornamen. Wäre es anders, wäre der Gerichtsentscheid anders ausgefallen. Einfache Logik.
Wenn uns ein deutscher Schäferhund beißt, dann wird das nicht verschwiegen. Ein Biss durch einen Afghanen aber schon.
Yin-Yang, Yin-Yang, Ordo Ab Chao.
Jeden Tag werden ganze Horden von neuen Säuen durchs Dorf getrieben. Ich freue mich schon auf den Tag, wo Gott den „Jesuiten“ ihren „Big Bang“ bereiten wird.
bist du es „christliche Warnung“ oder hats noch mehr von der Sorte hier?
Es ist schutzwürdiger zu vertuschen das überwiegend gewaltbereite Migranten ein Sicherheitsproblem darstellen als dem Volk, den Bürger, den Wähler die Wahrheit zu sagen.
Danke für diese Klarstellung.
Dabei gehe ich davon aus das diese gewaltbereiten auch unter den Migranten eine (gefährliche) Minderheit darstellen, aber selbst darüber darf der Wähler nichts wissen.
Das ist „unsere“ Demokratie, Schnauze halten, belügen lassen und schön Steuer abdrücken. Danke schön für die Wahlempfehlung.
man sagt ja immer „Stille beantwortet auch so manche Frage“.
ich unterstelle mal: wären über 80% der Tatverdächtigen nämlich Frauen, Rentner, Russen, Deutsche, Belgier, Behinderte, Kanadier….das wäre in der Presse publik geworden.
vermutlich sinds aber die üblichen Fachkräfte aus Goldstück -stan gewesen, die wir für die Sicherheit der Rente ganz dringend brauchen und importieren/ aus dem Meer fischen müssen, damit unsere Demokratie nicht kaputt geht….
Jeder weiß was das heißt. Die nicht dt. Vornamen sind überrepräsentiert. Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.
Halt mehrere “ Einmänner „aus der örtlichen Freizeit und Eventscene !
Was sagen schon “ Namen „
„keine Antwort ist auch eine Antwort“ – Danke AFD – alles richtig gemacht, so müssen wir uns wenigsten nicht fragen warum unter den Vornamen neben aller Abdullahs und Machmuds EIN „Lukas“ war!
Mir ist es egal , da werden die wenigsten Mädels AfD Wählerinnen gewesen sein, und den anderen geschieht es zurecht. Wie bestellt so geliefert.
Dürfen die dann überhaupt noch juristisch belangt werden? Immerhin könnte in ihre Grundrechte eingegriffen werden. – Ach ja, da war noch was: „Psychisch krank; zwei Tage Fernsehverbot.“ Alles gut!
Na ja, wenn die deutschen Tatverdächtigen Sören, Malte und Paul heißen, ist doch nichts dabei. Das Urteil ist im Prinzip genau so aussagekräftig, wie die Veröffentlichung der Vornamen.
Das nennt man Transparenz. Schon witzig wie die mit „der Wahrheit“ umgehen und jede Tatsache die Ihnen nicht passt als Fake-News und Desinformation bezeichnen unsere Hamasversteher und Scharialeugner.
Sie brauch die Vornamen doch gar nicht nennen, jeder der klar denken kann kennt sich aus! Da ist kein Florian Josef Marcus dabei.
Bei Heinz und Erich und rechten Aktivitäten wäre die Entscheidung wohl anders ausgefallen. Aber wir wissen auch so Bescheid! Egal wie oft das Recht gebeugt und die Informationen verweigert werden. Das ist ja quasi der Beweis, dass man etwas geheim halten will, was eh jeder weiß. Der Staat delegitimiert sich doch mit jeder dieser Aktionen selbst…
Eindeutig.
Täter sind zum Großteil aus der Rotte der minderwertigen Rassen.
So eine intransparents ist doch schon wieder „Wasser auf die Mühlen“ von dem was wir alle wissen (oder glauben zu wissen).
Wenn es Kevin, Peter und Schantalle waren, dann ist dem Vorwurf „kriminelle Ausländer“ ein Stück der Wind aus den Segeln genommen. So bleibt der böse Verdacht, man habe etwas zu verbergen und will beschönen stehen.
Diese linksgrüne woke Klientel stellt sich immer wieder selbst das Bein.
Nun, das sagt ja eigentlich schon genug…
Keine Sorge, sobald Migrantenquoten durchdrückt werden sollen, wird dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung keine Rolle mehr spielen.
Für mich als Nichtjuristen ist es nicht nachvollziehbar, wie die bloße Nennung von Vornamen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betreffen könnte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist hierzulande das Recht des Einzelnen als natürliche Person, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Wie aus einer Nennung eines Vornamens auf eine Einzelperson geschlossen werden kann, sollte das Gericht erst mal dem normalen Bürger näher erklären. Für mich sieht die Entscheidung schlicht nach einem Scheinargument aus, was die Politkaste davor bewahren soll, für das Verhalten der von ihnen offenkundig bevorzugter Bevölkerungsgruppen in der Wahrnehmung der sich betroffen sehenden Wahl-Bürger diskreditiert zu werden.