Niedersachsen
Silvesterkrawalle: AfD-Klage auf Veröffentlichung der Vornamen von Tatverdächtigen abgelehnt
Nachdem es in der Silvesternacht 2022 zu Krawallen gekommen war, wollte die niedersächsische AfD die Vornamen der deutschen Verdächtigen erfahren. Die Landesregierung lehnte den Antrag ab. Jetzt gab der Staatsgerichtshof der Regierung recht.
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Die niedersächsische Landesregierung weigert sich, die Vornamen von Randalierern aus der Silvesternacht 2022 auf 2023 zu veröffentlichen – und hat jetzt juristisch recht bekommen. In einer Anfrage an die Landesregierung wollte die niedersächsische AfD erfahren, wie die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen lauten. Daraufhin wurde der Partei Rassismus vorgeworfen.
In der Silvesternacht kam es damals zu gewalttätigen Ausschreitungen, mehrere Einsatzkräfte wurden angegriffen. Weil die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen aber bis dato nicht öffentlich bekannt und nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache festgehalten sind, lehnte die Landesregierung den AfD-Antrag ab.
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Dagegen klagte die AfD gerichtlich. Am Donnerstag gab der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg der Landesregierung jedoch recht und untersagte somit die Herausgabe der Namen. Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe, der die Anfrage eingereicht hatte, sieht sich in seinem Auskunftsrecht eingeschränkt.
Der Staatsgerichtshof wiederum argumentierte, „der Antrag ist unbegründet“, wenn es nicht einen triftigen Grund für die Veröffentlichung der Namen gebe. Weil dadurch die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt werden könnten und die Bekanntgabe der Namen einem nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gleichkommen würde, lehnte das Gericht den Antrag ab.
Ein ähnlicher Vorgang war bereits in Berlin zu beobachten, wo es am Silvesterabend und in der Nacht 2022 ebenfalls zu heftigen Krawallen kam. Die CDU forderte damals die Herausgabe der Daten, doch der Senat weigerte sich gegen die Veröffentlichung. Daraufhin hatte ein AfD-Politiker des Abgeordnetenhauses auf Herausgabe geklagt, war vom Verfassungsgerichtshof aber zurückgewiesen worden.
Täterschutz steht in unserer Zeit hoch im Kurs. Besonders wenn die Täter Abdul, Mohammad usw. heißen. Das wäre eine ganz ungewollte Meldung…
Weiter Vollgas Richtung Kalifat!
Auch das werde ich in künftigen Wahlentscheidungen berücksichtigen…
Wenn die Behörden die Herausgabe der Vornamen verweigern, ist dies doch ein Wink mit dem Zaunpfahl. Jeder weiß, was Sache ist. Die Vornamen waren bestimmt nicht Paul, Holger, Felix oder Markus. Man kann auch einen deutschen Pass haben und Ali oder Mohammed heißen.
Mein Gott, für wie blöde hält uns dieses rot-grün versiffte System eigentlich?
Zum Glück sind wir über den Punkt hinaus, an dem sich noch irgendwer fragen würde, warum das Urteil so ausgefallen ist. Vermutlich unterstellen jetzt mehr Bürger das Schlimmste, als noch vom Schutz der Persönlichkeit für Johannes, Martin und Sven ausgehen.
„Wir können sie nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber wir können Sie zwingen, immer unverschämter zu lügen.“ Wenigstens eine Aussage von Meinhof, die heute mal sinnvoll zitierbar ist.
Dass die Klage abgelehnt wurde, könnte auch schon Antwort genug sein, vermute ich.
Die Wahrheit darf nicht ans Licht kommen. Aber es ist doch ganz klar, was dieser Entscheid bedeutet? Die meisten Täter hatten einen ausländischen Vornamen. Wäre es anders, wäre der Gerichtsentscheid anders ausgefallen. Einfache Logik.