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Niedersachsen

Silvesterkrawalle: AfD-Klage auf Veröffentlichung der Vornamen von Tatverdächtigen abgelehnt

Nachdem es in der Silvesternacht 2022 zu Krawallen gekommen war, wollte die niedersächsische AfD die Vornamen der deutschen Verdächtigen erfahren. Die Landesregierung lehnte den Antrag ab. Jetzt gab der Staatsgerichtshof der Regierung recht.

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Die niedersächsische Landesregierung weigert sich, die Vornamen von Randalierern aus der Silvesternacht 2022 auf 2023 zu veröffentlichen – und hat jetzt juristisch recht bekommen. In einer Anfrage an die Landesregierung wollte die niedersächsische AfD erfahren, wie die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen lauten. Daraufhin wurde der Partei Rassismus vorgeworfen.

In der Silvesternacht kam es damals zu gewalttätigen Ausschreitungen, mehrere Einsatzkräfte wurden angegriffen. Weil die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen aber bis dato nicht öffentlich bekannt und nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache festgehalten sind, lehnte die Landesregierung den AfD-Antrag ab.

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Dagegen klagte die AfD gerichtlich. Am Donnerstag gab der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg der Landesregierung jedoch recht und untersagte somit die Herausgabe der Namen. Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe, der die Anfrage eingereicht hatte, sieht sich in seinem Auskunftsrecht eingeschränkt.

Der Staatsgerichtshof wiederum argumentierte, „der Antrag ist unbegründet“, wenn es nicht einen triftigen Grund für die Veröffentlichung der Namen gebe. Weil dadurch die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt werden könnten und die Bekanntgabe der Namen einem nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gleichkommen würde, lehnte das Gericht den Antrag ab.

Ein ähnlicher Vorgang war bereits in Berlin zu beobachten, wo es am Silvesterabend und in der Nacht 2022 ebenfalls zu heftigen Krawallen kam. Die CDU forderte damals die Herausgabe der Daten, doch der Senat weigerte sich gegen die Veröffentlichung. Daraufhin hatte ein AfD-Politiker des Abgeordnetenhauses auf Herausgabe geklagt, war vom Verfassungsgerichtshof aber zurückgewiesen worden.

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