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Bundeswahlgesetz

Sichert eine Ampel-Gesetzesänderung Claudia Roth ihren Wahlkreis?

Der Wahlkreis Augsburg-Stadt könnte von der Ampel verkleinert werden und somit die Erststimmen bei einer Bundestagswahl auf die Grünen konzentrieren. Profitieren würde davon Claudia Roth (Grüne), die 2021 gegen ihren CSU-Kontrahenten verlor. Die Union sieht eine „Manipulation des Wahlrechts“.

Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Am Donnerstag soll der Bundestag über die von den Ampelparteien geplanten Änderungen des Bundeswahlgesetzes abstimmen. Mitunter soll die Umverteilung eines Wahlkreises beschlossen werden: Während Sachsen-Anhalt demnach einen Wahlkreis verliert, wird Bayern einer zugesprochen. Das könnte in den Augen des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Friedrich Merz, jedoch unter anderem dazu führen, dass die Grünen-Politikerin Claudia Roth „bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg Stadt ihren Wahlkreis behalten kann“ und sei daher eine Manipulation des Wahlrechts.

Was steckt dahinter? Damit der städtische Wahlkreis „nicht zu viele CSU-Wähler hat“, soll neben dem bereits existierenden Kreis Augsburg-Stadt, in dem auch Roth antritt, ein neuer Wahlkreis aus Teilen des alten Gebiets und der Landkreise Neu-Ulm sowie dem Ostallgäu geschaffen werden. Während die CSU im ländlichen Raum weiterhin stark vertreten sein dürfte, würde der dann abgespeckte Wahlkreis Augsburg-Stadt anderen Parteien zugutekommen – etwa den Grünen. Bei der Bundestagswahl 2021 verlor Roth (20,6 Prozent) damals noch gegen den CSU-Kandidaten Volker Ullrich (28,1 Prozent).

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„Mit dieser Änderung des Bundeswahlgesetzes in dieser Woche wird wieder einmal das Wahlrecht manipuliert und wieder einmal der Demokratie unseres Landes schwerer Schaden zugefügt“, deklarierte Merz. SPD, Grüne und FDP würden damit ähnliche Schritte unternehmen, wie es in den USA schon lange der Fall ist. Hier werden je nach Regierung die Grenzen der Wahlkreise zu Gunsten der Demokraten oder eben Republikaner verschoben, was laut Merz nicht nur zu absurden Wahlgebieten und ständigen Änderungen führe, sondern auch dafür sorge, dass „die Demokratie in Amerika nicht mehr richtig funktioniert“, moniert Merz.

Union könnte viele Sitze im Bundestag verlieren

Obendrein kritisierte der Unionsfraktionschef die fehlende Kommunikation der Ampelparteien: Die geplanten Änderungen seien in keinem Punkt mit der bayerischen Staatsregierung elaboriert worden -„Sie entscheidet mal wieder allein“, meint Merz. Offiziell begründet die Regierung die bevorstehende Änderung mit der nicht mehr aktuellen Verhältnismäßigkeit zwischen der Einwohnerzahl und den verteilten Wahlkreisen in Sachsen-Anhalt und Bayern.

Zuletzt hatte die CSU bereits eine Klage gegen das 2023 beschlossene Bundestagswahlrecht eingereicht. Damit wolle man „gegen die Wahlmanipulation der Ampel“ vorgehen, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt Anfang Januar der Welt. Die 2023 beschlossenen Änderungen sahen eine Verkleinerung des Parlaments von aktuell 736 auf dann 630 Abgeordnete vor.

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Diese Reduzierung sollte vor allem durch den Wegfall von Überhangs- oder Ausgleichsmandanten ermöglicht werden. Entscheidend für die Sitzplatzverteilung soll vor allem die Zweitstimme, also die Wahl einer Partei, sein. Während alle Parteien Mandate verlieren würden, wäre eine Partei nach dieser Regelung besonders betroffen: Die CDU-Fraktion müsste ganze 21 ihrer 176 Sitze abgeben.

In Augsburg, wo 2021 der Vorsprung der CSU (25, 4 Prozent) auf die Grünen (19 Prozent) kleiner war als bei den Erststimmen, könnte die Reform den Grünen also doppelt helfen: Selbst wenn die Klage der CSU gegen die Reform von 2023 erfolgreich sein sollte, könnte Claudia Roth durch die am Donnerstag zur Debatte stehende Konzentrierung des Wahlkreises größere Chancen als ihre Kontrahenten von der Union haben. Darin sieht Dobrindt den „Gipfel der Dreistigkeit“. Diese zutiefst verwerfliche Manipulation der Wahlkreise, so der CSU-Politiker, tauge nur zu einem Zweck: dem „Machterhalt der Ampel“.

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