Konstituierende Sitzung
Schulden-Coup: Wird das Zusammentreten des neuen Bundestags aktiv hinausgezögert?
Der Bundestag hat 30 Tage Zeit, um nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammenzutreten. Diese Frist wurde eingeführt, damit genügend Zeit zur Auszählung des Wahlergebnisses besteht. Dietrich Murswiek erhebt bei Tichys Einblick einen schweren Vorwurf.
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Die Union und die SPD argumentieren, dass eine Grundgesetzänderung wegen der Reform der Schuldenbremse und die Einführung von Sondervermögen wegen „Eilbedürftigkeit“ notwendig seien. Doch es geht Friedrich Merz nicht um Eilbedürftigkeit, weil die Grundgesetzänderung sich auch im neuen Bundestag beschließen ließe. Allerdings ist dort fraglich, ob die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande käme, wenn die AfD die Zustimmung verweigert.
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek sagt bei Tichys Einblick dazu: „Was die Spitzenpolitiker der Unionsparteien jetzt mit den SPD-Sondierern verabredet haben, ist ein strategischer Missbrauch der dem alten Bundestag in der Übergangszeit noch zustehenden Kompetenzen.“ Denn bisher seien Entscheidungen des alten Bundestages in der Übergangsphase vor Konstituierung des neuen nur in Notfällen getroffen worden.
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„Dieses Vorgehen zeugt von Verachtung des Wählerwillens, ja, von Verachtung des demokratischen Legitimationsprozesses“, schreibt Murswiek. Und weiter: „Sie ändert noch schnell die Verfassung, weil sie die dafür erforderliche Mehrheit gerade bei der Wahl verloren hat.“ Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages ist für den letztmöglichen Tag der 30-Tage-Frist angesetzt, den 25. März.
Dabei kann der neue Bundestag sofort zusammentreten, sobald der Bundeswahlausschuss das amtliche Ergebnis vermeldet hat. Der Ausschuss hat den 14. März zur Verkündigung des amtlichen Wahlergebnisses ausgewählt. Die Frist von 30 Tagen ist eingeführt worden, damit die Wahlleitung genügend Zeit hat, die Wahlergebnisse zu prüfen. Der neue Bundestag könnte bereits am 17. März zusammentreten.
Nach der Verkündigung des amtlichen Wahlergebnisses gibt es laut dem Staatsrechtler keinen Grund, warum der Bundestag noch warten sollte, in seiner neuen Zusammensetzung zusammenzutreten. Allerdings ist für den 17. März auch die zweite und dritte Lesung wegen des Sondervermögens geplant. Es ist bereits festgelegt, dass der neue Bundestag am 25. März zur konstituierenden Sitzung zusammentreten soll. Somit wird die 30-Tage-Frist entgegen ihrem Zweck ausgenutzt, um neue Schulden zu beschließen, obwohl kein Notfall vorliegt.
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80 Prozent des Wahlvolkes wollte von diesen Parteien unbedingt betrogen werden und bekommt jetzt die Quittung.
Manche könnten behaupten, auch so kann ein Staatsstreich aussehen.
Man nehme das eigene Wahlprogramm und streicht alle Punkte, die den Forderungen der Wähler entsprechen.
Dann streicht man Passagen in Gesetzen und Geschäftsordnungen im Bundestag.
Und jeden Monat streicht man fette Bezüge von den Steuerzahler ein.
Dietrich Murswiek hat vollkommen Recht. Was Merz und seine Spießgesellen da veranstalten, ist Betrug. Daß die Union dabei tatenlos zusieht, ist ein Skandal – oder vielmehr, es wäre ein Skandal in jedem demokratischen Land mit einer unabhängigen Presse.
Gauner kennen eben keinerlei Gesetze!
Falls abgestimmt wird, hoffe ich auf namentliche Abstimmung.
Die Verschuldung geht dann zu Lasten der Ampel und man wäscht sich die Hände in Unschuld!
Dazu möchte ich noch anmerken. Die Grünen werden sicher nicht umsonst der Änderung zustimmen. Auch hier werden Abstimmungen getroffen und Zugeständnisse Gemacht. Also bildet man quasi mit dem alten Bundestag schon eine inoffizielle Koaltition für die nächste Legislatur (macht einen Großteil der „Projekte“ mit Auflösung der Schuldenbremse fest) , auch wenn die ein Patei offiziel dann nicht vertreten sein wird. Ich warte nur noch drauf, dass wenn die Koalition steht, Grüne nach SPD und CDU wechseln und da Ministerposten bekommen.
Für alles Geschehen um Merz gibt es nur eine Antwort: wir sind das Volk und fordern Neuwahlen: Sofort
Ich habe es schon mehrfach geschrieben. Für mich kommt das fast einem Putsch und Staatsstreich gleich.
Der alte Bundestag ist abgewählt, auch wenn der neue bis zu 30 Tage zeit hat um zusammen zu treten.
Jetzt noch schnell mit dem alten Bundestag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grüne etwas durchbringenm weil die selben dann eben keine (2/3) Mehrheit mehr haben ist ein ungeheuerlicher Vorgang und an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Das Vertrauen in die Demokratie wird einen großen Schaden nehmen. Dieser Vorgang zeigt, dass den Altparteien das völlig egal ist und sie den immer so gern zitierten Wählerwillen mit Füßen treten.
Hoffe die AfD nimmt den Punkt noch auf ins kommende Wahlprogramm „Straffällige und Wählerbetrüger sofort aus den politischen Ämtern entfernen“ !
Unfassbar was hier in Deutschland abgeht!