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„Keine Vollstreckungsmaßnahmen“

Schreiben an Bürger: Stadt Hürth verweigert Zwangseintreibung von GEZ

Die Stadt Hürth erklärt in einem Schreiben an einen Bürger, dass man ab sofort keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durchführen wolle. Die Zuständigkeit für die Eintreibung von Gebührengeldern liege ab sofort beim WDR selbst.

Die Stadt Hürth führt seit dem 1. Januar 2024 keine Zwangsvollstreckungen zur Beitreibung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge durch. Das teilte Stadt kürzlich in einem Schreiben mit. Konkret erklärt das Steuer- und Finanzverwaltungsamt des Ortes: „Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR mehr durch“. Die Zuständigkeit zur Eintreibung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge liege künftig beim WDR selbst.

Diese Entwicklung könnte sich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als folgenschwer erweisen. Sollten sich immer mehr Städte weigern, nicht gezahlte Rundfunkbeiträge einzutreiben, dann könnten die öffentlich-rechtlichen Sender schon bald vor einem erheblichen Finanzierungsproblem stehen.

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In Deutschland zahlen nämlich immer Haushalte – aus finanziellen oder politischen Gründen – Rundfunkbeiträge nicht mehr. Nach den jüngsten Erhebungen aus dem Jahr 2022 befinden sich insgesamt 3,22 Millionen Haushalte „im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung“, so die Öffentlich-Rechtlichen zuletzt gegenüber BILD. Das entspricht rund 7 Prozent aller zahlungspflichtigen Haushalte. Nach eigenen Angaben wird die Zahlungsunwilligkeit vieler Menschen immer größer. „Tatsächlich setzt sich insgesamt der seit 2013 anhaltende rückläufige Trend fort“, so der „Beitragsservice“ weiter. In Ostdeutschland entrichten weniger Haushalte den Rundfunkbeitrag als im Westen Deutschlands. 

Der Öffentliche-Rechtliche Rundfunk hofft dennoch – oder gerade deswegen – ab kommendem Jahr Beitragserhöhungen durchsetzen zu können. Am 23. Februar soll die unabhängige Finanzkommission KEF ihre Empfehlung an die Länder abgeben, wie hoch der Beitrag ab 2025 sein sollte. In einem vorläufigen Entwurf ist von 18,94 Euro die Rede. Ob eine Beitragserhöhung von den Ländern unterstützt werden würde, ist unklar. Gegen die letzte Beitragserhöhung hatte lediglich Sachsen-Anhalt votiert. Hier entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass diese Gegenstimme letztlich unerheblich ist und die Beiträge dennoch erhöht werden.

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In den vergangenen Jahren stieg so das verfügbare Kapital der öffentlich-rechtlichen Sender immer weiter an. 2015 wurden von 44,661 Millionen Haushalten noch über 8,1 Milliarden Euro eingezogen. Zudem wurden rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen und 720.000 Zwangsvollstreckungen veranlasst. Im Jahr 2022 verzeichneten die öffentlich-rechtlichen Sender Einnahmen in Höhe von 8,5 Milliarden von  45,957 Millionen zahlungspflichtigen Haushalten. Zudem sprach man 19,5 Millionen Mahnungen aus und ließ über eine Million Zwangsvollstreckungen vollziehen.

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