Riesa
Sachsen: Schüler bekommen Note „Sechs“, weil sie Nationalhymne singen wollten
In einer Schule in Riesa erhielten mehrere Schüler die Note „Sechs“, weil sie die Nationalhymne singen wollten - die Lehrerin soll das Singen der Hymne untersagt haben.
Die Stadtverordnete Ute Heine (AfD) hat im Riesaer Stadtrat angefragt, ob es verboten sei an der Riesaer Oberschule „Am Sportzentrum“ die Nationalhymne zu singen. Hintergrund ist ein Sachverhalt, der sich in einer achten Klasse der Schule zugetragen haben soll. Demnach sollen Schüler einer achten Klasse die Note „Sechs“ erhalten haben, nachdem sie sich bei einer Musikaufgabe für das Deutschlandlied entschieden hatten.
Die Eltern der betroffenen Schüler sollen sich an die AfD-Stadtverordnete gewandt haben, da Versuche, mit der Lehrerin ins Gespräch zu kommen, erfolglos geblieben seien. Der Schulleiter habe zudem kein Interesse für den Vorfall gezeigt. Obwohl die Lehrerin die Jugendlichen angeblich sogar als „Nazis“ bezeichnet haben soll.
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Die Anfrage von Ute Heine konnte von der Stadtverwaltung nicht konkret beantwortet werden. Oberbürgermeister Marco Müller (CDU) äußerte zu dem Vorfall, dass er sich nicht vorstellen könne, dass es in einer öffentlichen Schule verboten sei, die Nationalhymne zu singen. Müller betonte jedoch, dass man nicht wisse, was genau der Arbeitsauftrag an die Schüler gewesen sei. Schulleiter Edmund Weigl widerspricht hingegen teilweise der Sachverhaltsbeschreibung durch die AfD-Stadtverodnete.
Auf Anfrage der Sächsischen Zeitung erklärt er, dass die Schüler nicht als „Nazis“ bezeichnet wurden. Dennoch muss er einräumen, dass sich der Sachverhalt grundsätzlich so zugetragen hat, „jedoch mit entscheidend anderen Details“. Im Unterricht sei die Bedeutung der Nationalhymne dargelegt worden. Zudem sei den Schülern erklärt worden, dass Strophe eins und Strophe zwei des Liedes wegen des NS-Bezuges verpönt seien. Im zweiten Teil der Stunde wurde den Schülern die Aufgabe gestellt, sich selbstständig ein zwei- bis dreistrophiges Lied auszuwählen, das sie dann auch vortragen sollten.
„Aus heutiger Sicht ein wenig blauäugig“ sei dieses Vorgehen gewesen erklärt der Schulleiter. Es sei der Wunsch aufgekommen, die Nationalhymne zu singen. Ob die Schüler auch die erste und zweite Strophe des Liedes hätten singen wollen, konnte von dem Schulleiter nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die Musiklehrerin plädiert jedoch darauf das Singen der Nationalhymne grundsätzlich zu unterlassen. „Das Abspielen und Singen der Nationalhymne“ sei lediglich „besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten“. „Für Liedkontrollen im Unterricht“ sei das Lied nicht vorgesehen, so der Schulleiter zur Sächsischen Zeitung. Bei den vergebenen Noten handle es sich um ein methodisches Vorgehen.
Die Noten seien nur mit Bleistift eingetragen worden. Die Schüler, welche die Nationalhymne singen wollten, könnten ihre Note demnach also noch verbessern. Dies sei eine Chance, „die es eigentlich nicht mehr geben dürfte, so der Schulleiter.
Innerhalb der Schulgemeinschaft hätte der Vorfall zu einigem Wirbel geführt. „Die Klassenleiterin hat nach Informationsaustausch mit der Lehrkraft am selben Tag noch Elterngespräche geführt.“ des Weiteren gab es ein Gespräch des Klassenleiters mit der betreffenden Klasse, so Weigl. Schlussendlich „haben sich die Klassensprecher der Klasse bei der Musiklehrkraft für das Missverständnis entschuldigt“, erklärt der Schulleiter.
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Schlussendlich „haben sich die Klassensprecher der Klasse bei der Musiklehrkraft für das Missverständnis entschuldigt“…
Gehts noch ???
Die Lehrerin müsste sich bei den Schülern entschuldigen !
Armes Deutschland !
Die Tage fuhr ich durch Düsseldorf und am Regierungsgebäude vorbei und was sah ich da ?
Vollbeflaggung: Links die EU-Fahne, dann kam Israel, dann die Ukraine und dann die von NRW.
Die Deutschlandfahne Schwarz-Rot-Gold habe ich nicht gesehen.
Das passt ja dann alles zusammen ins Bild und zu unseren patriotischen Volksvertretern und zum Singen unserer Hymne.
…links-grün-versifftes Lehrergesoxe…
Die Musiklehrerin plädiert jedoch darauf das Singen der Nationalhymne grundsätzlich zu unterlassen. „Das Abspielen und Singen der Nationalhymne“ sei lediglich „besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten“
Gehts noch?!?
Ich kann das wann und wo ich will singen!
Was werden da mittlerweile für Lehrkräfte aus den Universitäten gespuckt. Gruselig
Ich erinnere an Tilo Sarrazin „Deutschland schafft sich ab“. Was ist über diesen Mann hergezogen worden. Als Nazi diffamiert und übelst als Ausländerhasser beschimpft. Und jetzt? Man darf anscheinend in Deutschland nicht mal mehr die Nationalhymne singen. Das ist so unfassbar! Wir schaffen Deutschland in der Tat ab. Hoffentlich hat dieser Spuk bald ein Ende!
„Das Abspielen und Singen der Nationalhymne“ sei lediglich „besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten“
In welchem Gesetz steht das ?
Hier pass mal auf Alter : WIR spielen und singen unsere deutsche Nationalhymne in Deutschland wann und wo es uns beliebt !!!
Ist das angekommen ?!
Den würde ich erstmal wegen heimischer Kulturgutunterdrückung anzeigen.
Falls die Lehrerin die Kinder als Nazis beschimpft haben sollte, stellt dies eine Straftat laut § 185 StGB.
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.