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200 Millionen

Rückzahlung von Coronahilfen: Bürokratische Kosten könnten höher sein, als Summe der Gelder

Die Investitionsbank Berlin steht vor einem langwierigen Rückforderungsprozess von fast 200 Millionen Euro aus den Corona-Hilfen. Nach Einschätzung der Wirtschaftsverwaltung wird der Abschluss dieses Prozesses möglicherweise erst 2030 erreicht.

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Die Investitionsbank Berlin (IBB) sieht sich mit einem umfangreichen Rückforderungsprozess konfrontiert, der aus der Zeit der Corona-Hilfen stammt. Bei etwa 25.700 Fällen hat die IBB Rückzahlungsforderungen gestellt, die sich auf fast 200 Millionen Euro summieren. Ursprünglich war vorgesehen, alle Rückforderungen bis 2027 abzuschließen. Doch nach neuesten Einschätzungen der zuständigen Wirtschaftsverwaltung könnte sich der Prozess bis ins Jahr 2030 hinziehen. „Realistischerweise muss jedoch damit gerechnet werden, dass der Abschluss aller Abwicklungshandlungen erst im Jahr 2030 erreicht wird“, erklärte die Verwaltung in einem Bericht an das Abgeordnetenhaus.

Mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IBB sind derzeit mit der Bearbeitung dieser Fälle betraut. Die bisherigen Kosten für die Prüfungen belaufen sich auf 96 Millionen Euro, wie der RBB berichtet. Mit zusätzlichen 108 Millionen Euro wird in den nächsten drei Jahren gerechnet, vor allem durch intensive Prüfungen und die Bearbeitung der abschließenden Abrechnungen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass die Kosten der Rückforderungen die tatsächlichen Rückzahlungen übertreffen könnten.

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Die Rückforderungssituation hat auch zu einem erhöhten Andrang bei der Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission geführt. Die Beratung werde schlichtweg „überrannt“, so der Leiter der Stadtmission, Frank Wiedenhaupt, gegenüber dem RBB. Derzeit müssten die Kunden bis zu sechs Wochen auf einen Beratungstermin warten. Bei etwas mehr als der Hälfte dieser Kunden sei die Rückzahlung der Corona-Hilfen das Thema. Besonders Freiberufler seien mit den Rückforderungen überfordert. Viele hätten nicht einmal mehr Geld für einen Steuerberater. Ohne fachkundige Unterstützung sehen sich viele Betroffene gezwungen, die Forderungen zu begleichen, was in einigen Fällen zur Insolvenz führt.

Bei der Rückzahlung der Coronahilfen ist die IBB kaum zu Vergleichen bereit. Auch Flexibilität bei Ratenzahlungen gibt es kaum. Auf Nachfrage des RBB wies die Bank darauf hin, dass man aufgrund von Unstimmigkeiten in den Anträgen zu Überprüfungen verpflichtet ist, um eine korrekte Vergabe der Mittel sicherzustellen.

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